Angaben auf Geschäftsbriefen GmbH & Co. KG

Angaben auf Geschäftsbriefen
Vorschriften für GmbH & Co. KG bzw. GmbH & Co. OHG
Beratungszentrum
Recht und Betriebswirtschaft
Gemäß §§ 125a und 177a des Handelsgesetzbuches (HG) müssen Gesellschaften, bei denen - mit Ausnahme der
Kommanditisten - kein Gesellschafter eine natürliche Person ist (insbesondere handelt es sich hier um die GmbH &
Co. KG und die GmbH & Co. OHG), auf allen individuell adressierten Geschäftsbriefen folgende
Handelsregisterdaten angeben:

Rechtsform der Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG; GmbH & Co. OHG)

Sitz der Gesellschaft (z.B. Augsburg)

Registergericht des Sitzes der Gesellschaft (z.B. Amtsgericht Augsburg)

Nummer, unter der die Gesellschaft (hier die KG oder OHG) in das Handelsregister eingetragen ist (z.B.
HRA 10000)

Firmen der persönlich haftenden Gesellschafter, d.h. in der Regel der GmbH, die die Funktion der
persönlich haftenden Gesellschafter übernommen haben, nicht jedoch der Kommanditisten (z.B.
Komplementärin: XYZ GmbH).
Um den Geschäftsverkehr zu erleichtern, empfehlen sich noch weitere Angaben: genaue Adresse, Telefon und
Telefax, BIC und IBAN.
Der Unternehmer muss außerdem auf Rechnungen (nicht auf sonstigen Geschäftsbriefen) neben den Angaben nach
§ 14 Abs. 1 UStG wahlweise die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die beim Bundeszentralamt für Steuern
beantragte und erhaltene Umsatzsteuer-IdNr. angeben. (Näheres hierzu im IHK-Merkblatt „Pflichtangaben auf
Rechnungen“)
Ferner müssen auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft die Angaben für die persönlich haftenden Gesellschafter
gemacht werden, zu denen die GmbH gemäß § 35a GmbHG ihrerseits verpflichtet ist, also:

Rechtsform

Sitz

Registergericht des Sitzes der Gesellschaft

Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist

Namen sämtlicher - auch stellvertretender - Geschäftsführer jeweils mit ihrem Familiennamen und mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen

Vorsitzender des Aufsichtsrats mit seinem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen
Vornamen (nur dann, wenn bei der GmbH ein Aufsichtsrat gebildet wurde und dieser einen Vorsitzenden hat)
Werden Angaben über das Gesellschaftskapital gemacht, so muss die Höhe des Stammkapitals und der
Gesamtbetrag der ausstehenden, noch nicht eingezahlten Einlagen angegeben werden.
Der Begriff ´Geschäftsbrief´ ist weit auszulegen; er umfasst den gesamten externen Schriftwechsel des
Gewerbetreibenden an einen bestimmten Empfänger, wie z.B. Angebote, Bestellscheine, Empfangsbestätigungen,
Preislisten, Rechnungen, Quittungen. Auf die Art der Übermittlung kommt es nicht an, so dass auch in per Fax oder
e-mail übermittelten Geschäftsbriefen obige Angaben gemacht werden müssen. Entbehrlich sind allerdings diese
Angaben bei Formularen (Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen usw.) im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsbeziehung, bei der die Handelsregisterdaten schon früher angegeben worden sind.
Bestellscheine müssen hingegen immer die vollständigen Angaben enthalten. Werbesendungen, die nicht an
individuell bezeichnete Empfänger adressiert sind (z. B. „an alle Hauseigentümer“) sind keine Geschäftsbriefe. Sofern
sie aber konkrete Angebote enthalten, müssen sie nach dem Wettbewerbsrecht zumindest die Firmenbezeichnung
und die Anschrift enthalten.
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Bei den vorgenannten Pflichtangaben sind die Unternehmen in der graphischen Gestaltung frei. Üblicherweise
werden aber
Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer in einer Fußleiste („Fußleistenangaben“) und die
Firma im Briefkopf platziert.
Zur Einhaltung der vorgenannten Vorschriften kann das Registergericht – außer im Fall der fehlenden Steuernummer
auf Rechnungen - vertretungsberechtigte natürliche Personen der persönlich haftenden Gesellschafter (d.h.
Geschäftsführer der GmbH) durch Festsetzung eines Zwangsgeldes anhalten. Darüber hinaus ist auch denkbar, dass
Mitbewerber dies (kostenpflichtig) abmahnen.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erhebt
daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung
für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: 02/2015
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persönlich haftende Gesellschafterin:
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