Angaben auf Geschäftsbriefen Vorschriften für GmbH & Co. KG bzw. GmbH & Co. OHG Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Gemäß §§ 125a und 177a des Handelsgesetzbuches (HG) müssen Gesellschaften, bei denen - mit Ausnahme der Kommanditisten - kein Gesellschafter eine natürliche Person ist (insbesondere handelt es sich hier um die GmbH & Co. KG und die GmbH & Co. OHG), auf allen individuell adressierten Geschäftsbriefen folgende Handelsregisterdaten angeben: Rechtsform der Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG; GmbH & Co. OHG) Sitz der Gesellschaft (z.B. Augsburg) Registergericht des Sitzes der Gesellschaft (z.B. Amtsgericht Augsburg) Nummer, unter der die Gesellschaft (hier die KG oder OHG) in das Handelsregister eingetragen ist (z.B. HRA 10000) Firmen der persönlich haftenden Gesellschafter, d.h. in der Regel der GmbH, die die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafter übernommen haben, nicht jedoch der Kommanditisten (z.B. Komplementärin: XYZ GmbH). Um den Geschäftsverkehr zu erleichtern, empfehlen sich noch weitere Angaben: genaue Adresse, Telefon und Telefax, BIC und IBAN. Der Unternehmer muss außerdem auf Rechnungen (nicht auf sonstigen Geschäftsbriefen) neben den Angaben nach § 14 Abs. 1 UStG wahlweise die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragte und erhaltene Umsatzsteuer-IdNr. angeben. (Näheres hierzu im IHK-Merkblatt „Pflichtangaben auf Rechnungen“) Ferner müssen auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft die Angaben für die persönlich haftenden Gesellschafter gemacht werden, zu denen die GmbH gemäß § 35a GmbHG ihrerseits verpflichtet ist, also: Rechtsform Sitz Registergericht des Sitzes der Gesellschaft Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist Namen sämtlicher - auch stellvertretender - Geschäftsführer jeweils mit ihrem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen Vorsitzender des Aufsichtsrats mit seinem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (nur dann, wenn bei der GmbH ein Aufsichtsrat gebildet wurde und dieser einen Vorsitzenden hat) Werden Angaben über das Gesellschaftskapital gemacht, so muss die Höhe des Stammkapitals und der Gesamtbetrag der ausstehenden, noch nicht eingezahlten Einlagen angegeben werden. Der Begriff ´Geschäftsbrief´ ist weit auszulegen; er umfasst den gesamten externen Schriftwechsel des Gewerbetreibenden an einen bestimmten Empfänger, wie z.B. Angebote, Bestellscheine, Empfangsbestätigungen, Preislisten, Rechnungen, Quittungen. Auf die Art der Übermittlung kommt es nicht an, so dass auch in per Fax oder e-mail übermittelten Geschäftsbriefen obige Angaben gemacht werden müssen. Entbehrlich sind allerdings diese Angaben bei Formularen (Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen usw.) im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, bei der die Handelsregisterdaten schon früher angegeben worden sind. Bestellscheine müssen hingegen immer die vollständigen Angaben enthalten. Werbesendungen, die nicht an individuell bezeichnete Empfänger adressiert sind (z. B. „an alle Hauseigentümer“) sind keine Geschäftsbriefe. Sofern sie aber konkrete Angebote enthalten, müssen sie nach dem Wettbewerbsrecht zumindest die Firmenbezeichnung und die Anschrift enthalten. 26.02.2015 Seite 1 von 3 www.schwaben.ihk.de Bei den vorgenannten Pflichtangaben sind die Unternehmen in der graphischen Gestaltung frei. Üblicherweise werden aber Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer in einer Fußleiste („Fußleistenangaben“) und die Firma im Briefkopf platziert. Zur Einhaltung der vorgenannten Vorschriften kann das Registergericht – außer im Fall der fehlenden Steuernummer auf Rechnungen - vertretungsberechtigte natürliche Personen der persönlich haftenden Gesellschafter (d.h. Geschäftsführer der GmbH) durch Festsetzung eines Zwangsgeldes anhalten. Darüber hinaus ist auch denkbar, dass Mitbewerber dies (kostenpflichtig) abmahnen. Hinweis: Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: 02/2015 26.02.2015 Seite 2 von 3 www.schwaben.ihk.de MUSTER LOGO Telefon: 0821/123456 Telefax: 0821/123457 Max Mustermann GmbH & Co. KG Hauptstraße 1 86156 Augsburg Frau Berta Beispiel Niemandsstraße 1 86150 Augsburg Sitz Augsburg Registergericht Augsburg HRA 1234 Bankverbindung Kreditinstitut Blank & Pleite Augsburg IBAN: DE99 10000000 1234567890 BIC: BBBBYYYY persönlich haftende Gesellschafterin: Max Mustermann Verwaltungs-GmbH Sitz Augsburg Amtsgericht Registergericht Augsburg HRB 5678 Geschäftsführer: Max Mustermann Ansprechpartner: Hans Mayer Stettenstraße 1 + 3 | 86150 Augsburg Tel 0821 3162-207 | Fax 0821 3162-174 [email protected] 26.02.2015 Seite 3 von 3 www.schwaben.ihk.de
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