BMF - I/4 (I/4) Johannesgasse 5 1010 Wien An das Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1010 Wien Sachbearbeiterin: Mag. Susi Perauer Telefon +43 1 51433 501165 e-Mail [email protected] DVR: 0000078 GZ. BMF-111600/0050-I/4/2016 Betreff: Zu GZ. BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016 vom 7. September 2016 Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen (Frist: 5. Oktober 2016) Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 7. September 2016 unter der Geschäftszahl BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016 zur Begutachtung übermittelten Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit, fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen: Das Bundesministerium für Finanzen hat keinen Einwand gegen die vorliegende Verordnung. Es wäre jedoch in den Erläuterungen auf Seite 7 im Abschnitt mit dem Titel „Belastungen des Staatshaushaltes“ anstelle des derzeitigen Textes folgender Text einzufügen: „Belastung des Staatshaushaltes: Für Ausführungen zur Belastung des Staatshaushaltes siehe auch die Erläuterungen zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen zu der Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFAVerfahrensgesetz geändert werden (AA 146 XXV.GP). Schon die Migrationskrise des Jahres 2015 verursachte einen enormen Anstieg der Gesamtausgaben für Schutzsuchende (Quelle: Bundesministerium für Finanzen [BMF]). Eine abermalige extreme Belastungssituation wie die des Jahres 2015 hätte zur Folge, dass die finanziellen Ausgaben auf allen Gebietskörperschaftsebenen (Bund, Länder, Gemeinden) auch mittel- und langfristig in gewaltigem Maße weiter ansteigen und die Staatsverschuldung weiter wachsen wird. Die im Zusammenhang mit Schutzsuchenden entstehenden Kosten betreffen insbesondere folgende Bereiche: Zum einen entstehen finanzielle Belastungen im Bereich der humanitären Unterbringung und Versorgung. Die Kostensätze entsprechend der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mussten bereits um etwa 12 % angehoben werden, um der zunehmenden Knappheit an Unterkünften Rechnung zu tragen. Geeignete Quartiere und Quartiergeber sind nur noch zu weiter steigenden Kosten verfügbar. Zum anderen sind der Integrationsbereich (Arbeitsmarkt- und Bildungsintegration und Eingliederung in die Gesellschaft etc.) sowie der Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung, (Verwaltungskosten, insbesondere für Personalaufwendungen etc.) betroffen. Aber auch der finanzielle Mehraufwand im Bereich der sozialen Absicherung (Mindestsicherung) lässt die Staatsausgaben weiter anwachsen. Der Bereich der Grundversorgung ist jener Bereich, der den Großteil der finanziellen Kosten verursacht. Bei fortlaufender Entwicklung wird Österreich die Vorgaben der EU-Fiskaldisziplin und damit eine gemeinsame Schuldenbewirtschaftung in Zukunft nicht mehr einhalten können. Aufgrund der EU-Bestimmungen betreffend die Fiskaldisziplin können nur 2015 und 2016 die Mehrkosten für Asyl gegenüber 2014 berücksichtigt werden. Ab 2017 müssen die dann noch bestehenden Mehrkosten durch höhere Abgaben oder Einsparungen (auch in anderen Bereichen) kompensiert werden, andernfalls drohen auf EU-Ebene Sanktionen bzw. Budgetstrafen. Bereits aus heutiger Sicht ist klar, dass der öffentliche Haushalt aufgrund der im Zusammenhang mit der Migrationskrise entstandenen Kosten noch über Jahre hinweg erheblich belastet sein wird. Die Auswirkungen der Migrationskrise verlangen eine Neugestaltung der bisherigen Budgetplanung. Die im Asylbereich voraussichtlich entstehenden Kosten für das Jahr 2016 werden mit rund 2 Milliarden Euro veranschlagt. Zusätzliche budgetäre Mittel sind vor allem Seite 2 für die Bereiche Sicherheit und Grenzmanagement, Grundversorgung und Integration vorgesehen. Gegenüber dem bisherigen Bundesfinanzrahmen sieht der neue Bundesfinanzrahmen zusätzliche Mittel für das BMI im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro vor. Hinzu kommen Mittel in Höhe von rund 0,6 Millionen Euro für Transitflüchtlinge und Grenzmanagement durch das BMI sowie für die Personalaufstockung bei der Grenzpolizei und den zusätzlichen Mehraufwand im BFA, wo es zu einem Ausbau der Planstellen kommen wird. Die Grenzsicherung hat auch im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) in Form des Assistenzeinsatzes einen finanziellen Mehrbedarf zur Folge. Der Assistenzeinsatz zieht jedoch nicht nur einen finanziellen Aufwand nach sich. Nach Angaben des BMLVS haben der anhaltende Assistenzeinsatz und die Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der Migrationskrise auch gravierende Auswirkungen auf die vorhandenen Ressourcen. Für Grenzmanagement und Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres für das BMI wurde mit insgesamt 182 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 budgetär vorgesorgt. Ebenso müssen gegenüber der bisherigen Planung die Mittel für Auslandshilfe und bilaterale Kooperation erhöht werden (Quelle: Strategiebericht 2017 – 2010 gemäß § 14 BHG 2013, April 2016). Auch zur Gewährleistung der erfolgreichen Integration der Schutzsuchenden, müssen die Budgetmittel erhöht werden. Im vergangenen Jahr wurde bereits ein „Integrationstopf“ in Höhe von über 75 Millionen Euro für 2016 eingerichtet. Die Mittel aus dem „Integrationstopf“ werden den beteiligten Ressorts – BMI, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIÄ), Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und BMBF – aus den Margen bereitgestellt. Das BMI erhält aus diesem „Integrationstopf“ im Jahr 2016 16,5 Millionen Euro, das BMEIÄ 25 Millionen Euro, das BMASK 10 Millionen Euro und das BMBF 23,75 Millionen Euro. Angesichts der anhaltend hohen Kosten in diesem Bereich werden diese Mittel für 2016 und 2017 um weitere rd. 425 Millionen Euro aufgestockt, die sich auf Sprachförderungen, Programme in den Schulen und im BMI sowie zur Integration in den Arbeitsmarkt und auf betriebliche Investitionen zur Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen verteilen. Insgesamt werden damit für die Jahre 2016 und 2017 integrationspolitische Maßnahmen in Höhe von rund zusätzlich 500 Millionen Euro finanziert (Quelle: Österreichisches Stabilitätsprogramm 2015-2020, April 2016).“ Seite 3 Darüber hinaus wären die Erläuterungen in Bezug auf die Abschnitte „Integration“ und „Arbeitsmarkt“ (auf Seite 6 und 7) wie folgt zu textieren: „Integration: Bei anhaltend hohen Zahlen an Schutzsuchenden wird es in den klassischen Bereichen der Integration – dem Bildungsbereich, dem Arbeitsmarkt und dem Wohnraum – zu einer langfristigen Belastung kommen. Die genannten Bereiche sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch einen massiven Mangel an personellen und materiellen Strukturen gekennzeichnet. So ist eine rasche Arbeitsmarktintegration aus mehreren strukturellen Gründen erschwert. Zum einen weisen die Schutzsuchenden ein tendenziell niedriges Bildungsniveau auf bzw. sind deren Ausbildungen aus dem Herkunftsland nicht sofort verwertbar. Zum anderen erschweren die durch die Flucht entstandenen – teils langjährigen – Lücken im Bildungsverlauf einen nahtlosen Eintritt in das österreichische Schulsystem und in weiterer Folge den für den erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt erforderlichen Bildungsabschluss. Daher hat im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden eine Ausweitung des Angebotes an Integrations- und insbesondere Deutschkursen sowie Nachqualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Dazu bedarf es beträchtlicher Mittel aus dem Arbeitsmarktbudget. Die Wohnraumbeschaffung für eine außergewöhnlich hohe Zahl an Schutzsuchenden wie jene des Jahres 2015 stellt eine weitere Herausforderung dar. Wohnungsengpässe sind im Hinblick auf die sozial-integrative Funktion nicht kurzfristig behebbar, sondern bedürfen einer langfristigen Planung und Umsetzung. Bei einem anhaltenden starken Zustrom an Schutzsuchenden ist die Errichtung von Großquartieren die einzige Möglichkeit, die Unterbringung einer derartigen Vielzahl an Menschen zu garantieren und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Bereitstellung von Großunterkünften läuft aber dem Ziel einer nachhaltigen Integration in die Aufnahmegesellschaft gerade zuwider, verstärkt Segregationstendenzen und erhöht das Risiko der Bildung von Parallelgesellschaften deutlich. Um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration zu verbessern wurde am 21. Juni 2016 im Ministerrat ein „Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen“, welches sich am „Nationalen Aktionsplan für Integration“, am „50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich“ sowie am „Startpaket Deutsch & Integration“ orientiert, beschlossenen. Gegenstand des Maßnahmenpakets sind Seite 4 der Ausbau von Sprachkursen sowie Orientierungs- und Wertekursen, eine gezielte Unterstützung der Freiwilligen im Bereich der Sprachförderung, der Bereich der schulischen und beruflichen Qualifikation, die Erstellung eines Leistungskatalogs zur Forcierung des Angebots von gemeinnützigen Tätigkeiten, die Ermöglichung von Hilfstätigkeiten bei gemeindeeigenen Gesellschaften, die Schaffung von Orientierungs- und Wertepatenschaften, eine Vernetzung statistischer Daten, eine wissenschaftliche Begleitforschung, eine Unterstützung der Gemeinden bei der Integration vor Ort sowie eine digitale Vernetzung von Freiwilligenaktivitäten. Arbeitsmarkt: Eine neuerliche Migrationskrise wie jene des Jahres 2015 wird sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken, welcher ohnehin bereits aktuell durch den Zuwachs im Arbeitskräfteangebot angespannt ist. Der Arbeitsmarkt mit seinen hohen Lohnstandards und Arbeitnehmerschutzbestimmungen ist insbesondere durch die Ausweitung des Arbeitskräfteangebots infolge des anhaltend starken Zuzugs von Arbeitskräften aus den EU-Mitgliedstaaten belastet. Trotz anhaltend niedrigem Wirtschaftswachstum ist das Arbeitskräftepotential – bedingt durch diesen Zuzug, aber auch durch den vermehrten Eintritt von Frauen und Älteren in den Arbeitsmarkt – zwischen 2010 und 2015 um rund 280.000 Personen bzw. 8 % gestiegen. Betrug das Arbeitskräftepotential aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in Österreich vor der Arbeitsmarktöffnung Ende April 2011 nur 102.069, so stieg es im Vergleichsmonat 2014 auf 199.095, 2015 auf 222.882 und 2016 auf 242.268. Auch die Europäische Kommission hat in ihrer Frühjahrsprognose 2016 geschätzt, dass die österreichische Wirtschaft den Zuwachs im Arbeitskräfteangebot nicht voll absorbieren wird können und ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit von 5,7 % des Jahres 2015 auf 5,9 % im Jahr 2016 und 6,1 % im Jahr 2017 zu erwarten ist (Quelle: European Economic Forecast Spring 2016, European Commission, Institutional Papers 25, May 2016). Die außergewöhnlich hohe Zahl an Schutzsuchenden im Jahr 2015 stellt in dieser Situation eine zusätzliche Herausforderung dar. Dies wird auch daran sichtbar, dass lediglich 10,1 % der Personen, die im Jahr 2015 in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhielten und in den letzten 18 Monaten einen Job gesucht haben, Ende Juni 2016 eine Beschäftigung innehatten. Seite 5 Eine starke Zunahme an international Schutzberechtigten – die meisten Antragsteller auf internationalen Schutz stammen aus Herkunftsstaaten mit einer hohen Asylanerkennungsquote – bedeutet eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit in einem schwierigen Arbeitsmarktsegment. Es ist davon auszugehen, dass von den rund 89.000 im Jahr 2015 gestellten Anträgen auf internationalen Schutz der überwiegende Teil den Status eines Asylberechtigten oder zumindest den Status eines subsidiär Schutzberechtigten – und in weiterer Folge einen Arbeitsmarktzugang – erhalten wird. Bereits aktuell schlägt sich die überdurchschnittlich hohe Zahl an international Schutzberechtigten des Vorjahres in der Arbeitslosenstatistik nieder: Derzeit (Stand: Ende August 2016) sind beim Arbeitsmarktservice (AMS) 25.819 Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos vorgemerkt oder in Schulung; das ist ein Anstieg um rund 45 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet man die letzten drei Jahre, stieg die Zahl seit 2013 kontinuierlich an (2014: 12.019, 2015: 17.344) und hat sich bis Ende August 2016 mehr als verdoppelt. Auch in Anbetracht des Ergebnisses einer gemeinsamen Studie von OECD und der Europäischen Kommission, wonach es im Schnitt 15-20 Jahre dauert, bis sich die Beschäftigungsquoten von Flüchtlingen jenen von Inländern angleichen, bedeutet diese Entwicklung eine langfristige Herausforderung für den österreichischen Arbeitsmarkt. Von sämtlichen beim AMS arbeitslos gemeldeten international Schutzberechtigten beziehen etwa 70 %, also 18.293 Personen, die Mindestsicherung oder zumindest eine Aufstockung auf diese. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten international Schutzberechtigten mittelfristig im Segment der unqualifizierten Beschäftigung Anstellungsmöglichkeiten finden werden, was auch daran liegt, dass mehr als 70 % maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen. Ein im Niedriglohnbereich konzentriertes zusätzliches Angebot von Arbeitskräften wird wiederum zu einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit in einem ohnehin schwierigen Arbeitsmarktsegment führen.“ Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Seite 6 05.10.2016 Für den Bundesminister: Mag. Heidrun Zanetta (elektronisch gefertigt) Prüfhinweis Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://amtssignatur.brz.gv.at/ Datum/Zeit 2016-10-05T11:17:10+02:00 Unterzeichner Bundesministerium für Finanzen Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 956662 Dokumentenhinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Seite 7
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