Anja Steidl, Bahnhofstr. 78, 37249 Neu-Eichenberg Tel. 05542- 3473; Mobil 0151- 65175698 [email protected] www.tierschutz-werratal.de Facebook: Tierschutzverein Werratal SCHUTZVERTRAG zur Vermittlung von Tieren Herr/Frau Wohnhaft in Telefon: Email ausgewiesen durch: übernimmt folgende Tiere mit allen Rechten und Pflichten: Tierart: Geschlecht: Farbe geb. Bes. Vereinbarungen Schutzgebühr: Der Eigentümer verpflichtet sich zu Folgendem: Das Tier ist in entsprechendem Alter, spät. jedoch mit 12 Monaten, zu kastrieren mit Bescheinigung an den Tierschutzverein Werratal e.V. Die Mitarbeiter des Tierschutzvereins Werratal e.V. dürfen die artgerechte Haltung überprüfen. Ein Abhandenkommen des Tieres ist sofort zu melden und der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das Tier muss artgerecht untergebracht und darf nicht für Versuchszwecke aller Art genutzt oder ohne schriftliche Genehmigung des Tierschutzvereins Werratal e.V. weiterverkauft werden. Eine etwa notwendige Tötung des Tieres ist nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen mit Bescheinigung an den Tierschutzverein Werratal e.V. Alle notwendigen Behandlungen sind regelmäßig und gewissenhaft vorzunehmen. Fundtiere müssen im gesetzlichen Rahmen (§ 970 BGB) herausgegeben werden, sofern sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten meldet und die Herausgabe des Tieres verlangt. Der Tierschutzverein Werratal e.V. übernimmt für das Tier, dessen Eigenschaften und Mängel keine Gewähr. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Der Eigentümer verpflichtet sich, bei Verstößen gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00€ an den Tierschutzverein Werratal e.V. zu zahlen. Hiermit wird der Vertrag in seinem vollen Inhalt als verbindlich anerkannt: Ort, Datum neuer Eigentümer/in VertreterTierschutzverein
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