Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobile Device Management. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Der Vertragsgegenstand zu Mobile Device Management (MDM) ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den vorrangig geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers sowie aus den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln die Nutzung der Produkte – Hosted BES12, – hosted Mobile Device Management basic, – hosted Mobile Device Management professional, – MDM Geräteregistrierung (DEP) Mobilfunk und – Mobile IP VPN Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen ist ein Vertragsverhältnis über einen Mobilfunk-Rahmenvertrag für Geschäftskunden mit der Telekom. 2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Telekom. 2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt. 3 Verträge und Angebote 3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom zustande. 3.2 Alle Angebote der Telekom sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Telekom auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor. 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Verpflichtung zur Mitwirkung Der Kunde wird alle Mitwirkungsleistungen, insbesondere Beistellungen, unentgeltlich erbringen, die vernünftigerweise für die Erbringung der Services durch Telekom von Kunde erwartet werden können oder schriftlich (insbesondere in einer Leistungsbeschreibung) angefordert werden. Der Kunde wird die Telekom unverzüglich informieren, wenn er erkennt, dass er einer Mitwirkungspflicht nicht ordnungsgemäß oder nur verspätet nachkommen kann. Der Kunde ist für die fristgerechte und vollständige Erfüllung der Mitwirkungsleistungen verantwortlich 4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und AuthentifikationsSicherungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben; b) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von Telekom) alle gewerblichen Schutzund Urheberrechte beachtet werden; c) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; d) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Telekom betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Telekom unbefugt einzudringen; e) den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken Telekom, Stand: 04.10.2016 (Spamming) nutzen; f) die Telekom von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind. Erkennt der Kunde , dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Telekom; g) die an die Telekom übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern; h) die von ihm berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Plattform aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. i) die Angaben, zu der für die Abrechnung notwendige MobilfunkKarte (SIM-Karte), immer auf den aktuellen Stand zu halten und bei einem Wechsel unverzüglich im MDM-Portal anzupassen. 4.3 Zusätzliche Pflichten bei Leistungen mit Anschlussleitungen zum Kundenstandort: a) die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten bereitzustellen. b) für die Unterbringung der endstellenspezifischen Bestandteile der Leistungen (z. B. Gateway) sind auf eigene Kosten geeignete Räume bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. c) auf eigene Kosten den Kräften der Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. d) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der im Rahmen der Leistung bereitgestellten Hardware dürfen nur von der Telekom oder von ihr beauftragten Unternehmen ausgeführt werden. 4.4 Auswirkungen auf die Erbringung der Services Nicht, nicht ordnungsgemäß oder verzögert erbrachte Mitwirkungsleistungen des Kunden befreien die Telekom von der Verpflichtung zur Erbringung der betroffenen Services sowie insbesondere der Einhaltung etwa betroffener Service Level, Termine und Meilensteine. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder verzögert, bemüht die Telekom sich gleichwohl, die Services vertragsgemäß zu erbringen. Wenn aufgrund nicht, nicht ordnungsgemäß oder verzögert erbrachter Mitwirkungsleistung des Kunden ein Mehraufwand entsteht, so ist die Telekom - auch bei Vergütung nach Pauschalen/ Festpreisen - zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung nach im Rahmen billigen Ermessens berechtigt 5 Nutzungsrechte 5.1 Bei Bereitstellung der Software durch die Telekom 5.1.1Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. 5.1.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern. 5.1.3 Der Kunde hat der Telekom auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen. 5.2 Bei Bereitstellung der Software durch den Kunden Der Kunde räumt der Telekom das an Subunternehmer unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich www.telekom.de 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen, hosted Mobile Device Management. auf den Standort des jeweiligen Servers und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Daten und Inhalte sowie die jeweils vom Kunden eingesetzte Software-Applikation bzw. einzelne Elemente derselben im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten zu nutzen, insbesondere im vorbezeichneten Rahmen Dritten über die Internet-Anbindung zugänglich zu machen, zu vervielfältigen. Vervielfältigungen und die Nutzung der angefertigten Kopien dürfen vor allem zu Sicherungsund Backup-Zwecken vorgenommen werden. Falls für den Installationsprozess eine Einwilligung in die Lizenzvereinbarung für die vom Kunden bereitgestellte Software erforderlich ist, gibt die Telekom diese Einwilligung im Namen des Kunden ab. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. 6.2 Der Kunde hat für die Abrechnung der Leistungen eine seiner Mobilfunk-Karten anzugeben. 6.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPAVorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 6.4 Die Preise sind monatlich nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Der Kalendermonat ist der Abrechnungsmonat. Bei MDM basic werden die aktiven Device ab dem zweiten Monat im Voraus berechnet. 6.5 Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 7 Haftung 7.1 Die Telekom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Telekom auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. 7.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 8 Datenschutz 8.1 Die Parteien verpflichten sich, hinsichtlich des Schutzes etwaig betroffener personenbezogener Daten die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. 8.2 Die Parteien gehen davon aus, dass die Verarbeitung der etwaig betroffener persönlicher Daten durch die Telekom und/oder Unterauftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags gemäß §§ 28 Abs. 1 Nr. 2, 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt. 8.3 Der Kunde ist insofern für a) die Übertragung von Daten und Informationen, b) die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen von Nutzern, Telekom, Stand: 04.10.2016 c) die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Telekom sowie für d) die Wahrung der Rechte der Nutzer allein verantwortlich. Falls die mittels Mobile Device Management betriebenen Kommunikationsendgeräte nicht im Eigentum des Kunden stehen, stellt dieser sicher, dass mit dem jeweiligen Eigentümer alle erforderlichen Vereinbarungen getroffen wurden bzw. Einwilligungen erteilt wurden. 8.4 Der Kunde bleibt insofern sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt im Übrigen allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte insoweit zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der Kunde für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen. 8.5 Die Telekom kann die Leistungen durch Unterauftragnehmer im Inund Ausland erbringen, hat aber mit dem Unterauftragnehmer den einschlägigen Gesetzen entsprechende Verpflichtungen zu vereinbaren. 9 Ausfuhrbeschränkung Jeder Export von Verschlüsselungssoftware von Deutschland in Drittländer erfordert die ordnungsgemäße Übermittlung einer im Zielland anerkannten Genehmigung. In einigen Ländern erfordert die lokale Einfuhr und Nutzung von Verschlüsselungssoftware eine spezielle Genehmigung der in diesen Ländern hierfür zuständigen Behörden. Ohne die erforderliche Genehmigung sind die Aus- und Einfuhr sowie die Nutzung von Verschlüsselungssoftware nicht gestattet. Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere die der Vereinigten Staaten von Amerika. 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beabsichtigt die Telekom sonstige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Die Telekom wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. 11 Vertragslaufzeit und Kündigung 11.1 Die Bedingungen für die Vertragslaufzeit und Kündigung der einzelnen Produkte sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen für die Produkte geregelt. 11.2 Mit Kündigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnis über den Mobilfunk-Rahmenvertrag des Kunden mit der Telekom enden die Verträge über die gebuchten Leistungen ebenfalls. 11.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 11.4 Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung vom Internet gesperrt. Der auf den Servern der Plattform der Telekom gespeicherte gesamte Datenbestand des Kunden ist durch diesen rechtzeitig vor dem Tag der Kündigung auf sein lokales System herunterzuladen. Die Telekom wird die Daten und Zugangskennungen löschen. 11.5 Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) erfolgen; mit Ausnahme von MDM basic. Bei MDM basic kann die Kündigung nur online über das MDM-Portal erfolgen. 12 Sonstige Bedingungen 12.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. 12.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 12.4 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. www.telekom.de 2
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