Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobile Device

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mobile Device Management.
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Vertragspartner
Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden
Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht
Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist.
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Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand zu Mobile Device Management (MDM) ergibt
sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den vorrangig
geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers sowie aus den in den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen
Regelungen. Diese regeln die Nutzung der Produkte
– Hosted BES12,
– hosted Mobile Device Management basic,
– hosted Mobile Device Management professional,
– MDM Geräteregistrierung (DEP) Mobilfunk und
– Mobile IP VPN
Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen ist ein Vertragsverhältnis über einen Mobilfunk-Rahmenvertrag für Geschäftskunden
mit der Telekom.
2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme
einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf
zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die
Telekom.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn
diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen
usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht
Vertragsinhalt.
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Verträge und Angebote
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit
Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der
Leistung durch die Telekom zustande.
3.2 Alle Angebote der Telekom sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch
bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Telekom auch
nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Verpflichtung zur Mitwirkung
Der Kunde wird alle Mitwirkungsleistungen, insbesondere Beistellungen, unentgeltlich erbringen, die vernünftigerweise für die
Erbringung der Services durch Telekom von Kunde erwartet werden
können oder schriftlich (insbesondere in einer Leistungsbeschreibung) angefordert werden. Der Kunde wird die Telekom unverzüglich
informieren, wenn er erkennt, dass er einer Mitwirkungspflicht nicht
ordnungsgemäß oder nur verspätet nachkommen kann. Der Kunde
ist für die fristgerechte und vollständige Erfüllung der Mitwirkungsleistungen verantwortlich
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und AuthentifikationsSicherungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an
unberechtigte Nutzer weiterzugeben;
b) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und
Daten Dritter auf Server von Telekom) alle gewerblichen Schutzund Urheberrechte beachtet werden;
c) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen,
soweit er im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher
Erlaubnistatbestand eingreift;
d) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte
Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme,
die von Telekom betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu
lassen oder in Datennetze von Telekom unbefugt einzudringen;
e) den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht
missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken
Telekom, Stand: 04.10.2016
(Spamming) nutzen;
f) die Telekom von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf
einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch ihn beruhen
oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus
datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen
rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind. Erkennt der Kunde , dass ein solcher Verstoß
droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von
Telekom;
g) die an die Telekom übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern;
h) die von ihm berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für
die Nutzung der Plattform aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
i) die Angaben, zu der für die Abrechnung notwendige MobilfunkKarte (SIM-Karte), immer auf den aktuellen Stand zu halten und bei
einem Wechsel unverzüglich im MDM-Portal anzupassen.
4.3 Zusätzliche Pflichten bei Leistungen mit Anschlussleitungen zum
Kundenstandort:
a) die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die
Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich
einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten
bereitzustellen.
b) für die Unterbringung der endstellenspezifischen Bestandteile der
Leistungen (z. B. Gateway) sind auf eigene Kosten geeignete
Räume bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in
ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
c) auf eigene Kosten den Kräften der Telekom Zugang zum
Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu
ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-,
Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.
d) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der im Rahmen
der Leistung bereitgestellten Hardware dürfen nur von der
Telekom oder von ihr beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.
4.4 Auswirkungen auf die Erbringung der Services
Nicht, nicht ordnungsgemäß oder verzögert erbrachte Mitwirkungsleistungen des Kunden befreien die Telekom von der Verpflichtung
zur Erbringung der betroffenen Services sowie insbesondere der
Einhaltung etwa betroffener Service Level, Termine und Meilensteine.
Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder verzögert, bemüht die Telekom sich gleichwohl,
die Services vertragsgemäß zu erbringen. Wenn aufgrund nicht, nicht
ordnungsgemäß oder verzögert erbrachter Mitwirkungsleistung des
Kunden ein Mehraufwand entsteht, so ist die Telekom - auch bei
Vergütung nach Pauschalen/ Festpreisen - zu einer angemessenen
Erhöhung der ursprünglichen Vergütung nach im Rahmen billigen
Ermessens berechtigt
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Nutzungsrechte
5.1 Bei Bereitstellung der Software durch die Telekom
5.1.1Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht
ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
5.1.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe
dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten
nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist
es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.
5.1.3 Der Kunde hat der Telekom auf Verlangen sämtliche Angaben zur
Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und
Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Bei Bereitstellung der Software durch den Kunden
Der Kunde räumt der Telekom das an Subunternehmer
unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich
www.telekom.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, hosted Mobile Device Management.
auf den Standort des jeweiligen Servers und zeitlich auf die Dauer
dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Daten und Inhalte sowie
die jeweils vom Kunden eingesetzte Software-Applikation bzw.
einzelne Elemente derselben im Rahmen der Erfüllung der
vertraglichen Leistungspflichten zu nutzen, insbesondere im
vorbezeichneten Rahmen Dritten über die Internet-Anbindung
zugänglich zu machen, zu vervielfältigen. Vervielfältigungen und die
Nutzung der angefertigten Kopien dürfen vor allem zu Sicherungsund Backup-Zwecken vorgenommen werden.
Falls für den Installationsprozess eine Einwilligung in die Lizenzvereinbarung für die vom Kunden bereitgestellte Software erforderlich
ist, gibt die Telekom diese Einwilligung im Namen des Kunden ab.
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Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
6.2 Der Kunde hat für die Abrechnung der Leistungen eine seiner
Mobilfunk-Karten anzugeben.
6.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto
zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der
Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten
SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag
nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPAVorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.
6.4 Die Preise sind monatlich nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
Der Kalendermonat ist der Abrechnungsmonat.
Bei MDM basic werden die aktiven Device ab dem zweiten Monat im
Voraus berechnet.
6.5 Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom
Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der
Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen
Entgelte zu zahlen.
6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem
Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
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Haftung
7.1 Die Telekom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei
Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Falle der Verletzung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei
Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für
entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung
für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Telekom auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist
ausgeschlossen.
7.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch
Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen
Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software
verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene
Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte
Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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Datenschutz
8.1 Die Parteien verpflichten sich, hinsichtlich des Schutzes etwaig betroffener personenbezogener Daten die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
8.2 Die Parteien gehen davon aus, dass die Verarbeitung der etwaig
betroffener persönlicher Daten durch die Telekom und/oder Unterauftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags gemäß §§ 28 Abs. 1 Nr. 2,
32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt.
8.3 Der Kunde ist insofern für
a) die Übertragung von Daten und Informationen,
b) die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen von Nutzern,
Telekom, Stand: 04.10.2016
c) die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die
Telekom sowie für
d) die Wahrung der Rechte der Nutzer allein verantwortlich.
Falls die mittels Mobile Device Management betriebenen Kommunikationsendgeräte nicht im Eigentum des Kunden stehen, stellt dieser
sicher, dass mit dem jeweiligen Eigentümer alle erforderlichen
Vereinbarungen getroffen wurden bzw. Einwilligungen erteilt wurden.
8.4 Der Kunde bleibt insofern sowohl im vertragsrechtlichen wie im
datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem
Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt im
Übrigen allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte
insoweit zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der
Kunde für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen.
8.5 Die Telekom kann die Leistungen durch Unterauftragnehmer im Inund Ausland erbringen, hat aber mit dem Unterauftragnehmer den
einschlägigen Gesetzen entsprechende Verpflichtungen zu vereinbaren.
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Ausfuhrbeschränkung
Jeder Export von Verschlüsselungssoftware von Deutschland in
Drittländer erfordert die ordnungsgemäße Übermittlung einer im
Zielland anerkannten Genehmigung. In einigen Ländern erfordert die
lokale Einfuhr und Nutzung von Verschlüsselungssoftware eine
spezielle Genehmigung der in diesen Ländern hierfür zuständigen
Behörden. Ohne die erforderliche Genehmigung sind die Aus- und
Einfuhr sowie die Nutzung von Verschlüsselungssoftware nicht
gestattet. Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen
anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich
beachten, insbesondere die der Vereinigten Staaten von Amerika.
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Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Beabsichtigt die Telekom sonstige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise,
so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen
vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung
oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt
seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung keine Kündigung, werden die Änderungen zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Die Telekom
wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung
ausdrücklich hinweisen.
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Die Bedingungen für die Vertragslaufzeit und Kündigung der
einzelnen Produkte sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
für die Produkte geregelt.
11.2 Mit Kündigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnis über den
Mobilfunk-Rahmenvertrag des Kunden mit der Telekom enden die
Verträge über die gebuchten Leistungen ebenfalls.
11.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
11.4 Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung vom
Internet gesperrt. Der auf den Servern der Plattform der Telekom gespeicherte gesamte Datenbestand des Kunden ist durch diesen rechtzeitig vor dem Tag der Kündigung auf sein lokales System herunterzuladen. Die Telekom wird die Daten und Zugangskennungen löschen.
11.5 Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) erfolgen;
mit Ausnahme von MDM basic. Bei MDM basic kann die Kündigung
nur online über das MDM-Portal erfolgen.
12 Sonstige Bedingungen
12.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung
von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand
ist vorrangig.
12.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen
Dritten übertragen.
12.4 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
www.telekom.de
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