Altersvorsorge 2020: Kurzfriste Massnahmen der Übergangsgeneration Dezentrale Lösung ist günstiger und fairer Der Pensionskassenverband ASIP unterstützt die von der Mehrheit der SGK-N vorgeschlagene kassenspezifische, dezentral durchzuführende Lösung für die Übergangsgeneration. Sie ist vergleichbar mit den 1985 für die Eintrittsgeneration eingeführten Sondermassnahmen, die sich bewährt haben. Die negativen Informationen einzelner Akteure wie die Stiftung Auffangeinrichtung sind falsch und rein politisch motiviert. Die erforderliche Leistungsgarantie kann mit der dezentralen Lösung kosteneffizient und unbürokratisch sichergestellt werden. Wie sieht die dezentrale Lösung aus? Die Pensionskassen sollen über 10 oder 15 Jahre eine BVG-Mindest-Leistungsgarantie in Franken sicherstellen, und zwar für die ohne Zins (gemäss goldener Regel: Verzinsung ist gleich hoch wie Lohnzuwachs) projizierte BVG-Altersrente im Alter 65. Die Finanzierung der Leistungsgarantie ist Sache der einzelnen Vorsorgeeinrichtung. Welche Kosten entstehen im obligatorischen Teil? Gemäss Berechnungen der c-alm, welche der ASIP in Auftrag gegeben hat, betragen die Kosten für eine BVG-nahe Pensionskasse maximal 0,4 Prozent des neuen versicherten Lohnes pro Jahr. Für umhüllende Kassen im überobligatorischen Bereich entstehen i.d.R. keine Kosten. Der Grund ist: sie haben ihre Hausaufgaben bereits gemacht. Vorteile Mit der dezentralen Lösung können die Pensionskassen in Eigenverantwortung Massnahmen ergreifen oder bereits ergriffene Massnahmen anrechnen. Die dezentrale Lösung ist insgesamt günstiger und einfacher. Es braucht keinen aufwändigen Umverteilungsmechanismus, auf eine unsolidarische Verteilung der Lasten zwischen den Kassen kann verzichtet werden. Das dezentrale System stellt sicher, dass es nur Solidaritäten innerhalb einer Kasse gibt: von jung zu alt (alle bezahlen einen Beitrag oder verzichten auf einen Zinsertrag, damit die Kosten für die Übergangsgeneration von den ältesten 10 oder 15 Jahrgängen der aktiven Versicherten finanziert werden können). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch BVG Kassen entsprechende Rückstellungen haben (so auch die Auffangeinrichtung). Diese Rückstellungen können für die Finanzierung der Mehrkosten der Übergangsgeneration gebraucht werden.
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