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30.09.2016
Schönherr berät OVS S.p.A. ("OVS"), einen in Italien führenden Modekonzern, und Sempione Retail AG ("Sempione Retail") in Zusammenhang mit dem von Sempione Retail angekündigten Barübernahmeangebot für alle öffentlich gehaltenen Inhaberaktien der
Schweizer Charles Vögele Holding AG ("Charles Vögele") in Österreich, Ungarn, Slowenien
und Polen.
Sollte das Angebot erfolgreich sein, werden alle Charles Vögele Geschäfte in Deutschland
und alle Charles Vögele Immobilien in der Schweiz an einen europäischen Einzelhändler
bzw. an einen Schweizer Investor verkauft und die Marke OVS wird in allen Charles Vögele Geschäften in der Schweiz, Österreich, Ungarn und Slowenien eingeführt werden.
Das Schönherr-Team steht unter der Federführung von Florian Kusznier (Partner, Wien,
Corporate/M&A) und Volker Weiss (Partner, Brüssel/Wien, EU & Competition). Sie wurden von einem Team unterstützt, das von Julia Wasserburger (Rechtsanwaltsanwärterin,
Wien, Corporate/M&A) koordiniert wurde. Die lokalen Teams wurden von Kinga Hetenyi
(Partnerin, Budapest, Corporate/M&A), Katarzyna Terlecka (Partnerin, Warschau, Corporate/M&A) und Marko Prusnik (Partner, Ljubljana, Corporate/M&A) geleitet.
Bär & Karrer ist Lead Counsel von OVS und Sempione Retail.
Kontakt:
Florian Kusznier, partner
T: +43 1 534 37 50269, E: [email protected]
Doris Unterrainer, PR & Marketing
T: + 43 1 534 37 50282, E: [email protected]
Schönherr ist eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Zentral- und Osteuropa. Mit unseren 14
Büros in Belgrad, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Chisinau, Istanbul, Ljubljana, Podgorica,
Prag, Sofia, Warschau, Wien und Zagreb und Country Desks für Albanien, Bosnien-Herzegowina und
Mazedonien können wir eine flächendeckende Beratung anbieten*. Mehr als 300 Berufsträger arbeiten grenzüberschreitend und sind auf die Bedürfnisse und Anforderungen nationaler und internationaler Unternehmen ausgerichtet. Qualität, Flexibilität, Innovation und praxisorientierte Lösungen bei
komplexen Aufträgen im Wirtschaftsbereich sind das Kernstück der Schönherr Philosophie.
*Im Einklang mit lokal anwendbaren Standesregeln treten die Schönherr Büros dabei vereinzelt unter abweichenden Firmenbezeichnungen auf.
www.schoenherr.eu
presseaussendung
Österreich:
Schönherr berät OVS bei der Übernahme der Modekette
Charles Vögele