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Österreich:
Schönherr baut Arbeitsrechts-Team in Wien aus
Schönherr baut seine Arbeitsrechts-Expertise aus und erweitert mit August 2016 das
Team um die erfahrene Rechtsanwältin Natalie Hahn (43). Natalie Hahn ist spezialisiert
auf die Beratung und Vertretung in- und ausländischer Unternehmen zu sämtlichen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie die Beratung von Executives in
allen Fragen der Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsbeendigung. Davor war Hahn 11
Jahre bei einer österreichischen Rechtsanwaltskanzlei (seit 2007 als eingetragene Rechtsanwältin) im Bereich Arbeitsrecht tätig.
Unter der Führung von Stefan Kühteubl (Partner) besteht das Arbeitsrechts-Team bei
Schönherr zukünftig aus sechs Juristen.
„Wir freuen uns sehr, mit Natalie Hahn eine profunde und erfahrene Arbeitsrechtsexpertin
bei uns im Team begrüßen zu dürfen. Die Erweiterung unserer Praxis ist ein gut geplanter
Schritt, um unsere Marktposition weiter auszubauen“, so Stefan Kühteubl.
Hahn absolvierte ihr Diplom- und Doktorats-Studium der Rechtswissenschaften an der
Universität Wien. Die Arbeitsrechtsspezialistin gilt als gefragte Autorin und Fachvortragende zu diversen arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.
Kontakt:
Stefan Kühteubl, Partner
T: +43 1 53437 50486, E: [email protected]
Doris Unterrainer, PR & Marketing
T: +43 1 53437 50282, E: [email protected]
Schönherr ist eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Zentral- und Osteuropa. Mit unseren 14
Büros in Belgrad, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Chisinau, Istanbul, Ljubljana, Podgorica,
Prag, Sofia, Warschau, Wien und Zagreb und Country Desks für Albanien, Bosnien-Herzegowina und
Mazedonien können wir eine flächendeckende Beratung anbieten*. Mehr als 300 Berufsträger arbeiten grenzüberschreitend und sind auf die Bedürfnisse und Anforderungen nationaler und internationaler Unternehmen ausgerichtet. Qualität, Flexibilität, Innovation und praxisorientierte Lösungen bei
komplexen Aufträgen im Wirtschaftsbereich sind das Kernstück der Schönherr Philosophie.
*Im Einklang mit lokal anwendbaren Standesregeln treten die Schönherr Büros dabei vereinzelt unter abweichenden Firmenbezeichnungen auf.
www.schoenherr.eu
presseaussendung
01.08.2016