BUCHUNGSBEDINGUNGEN BUSLOGISTIK PA TOURISTIK I. Vertragsgrundlagen Die von PA-Touristik GmbH (im folgenden „PA“) angebotenen Buslogistikleistungen (Anund Abreise) können von Reiseveranstaltern, Hoteliers, Betreibern von Pensionen etc. (im folgenden „Einbucher“) gebucht werden, um ihr den Endkunden angebotenes Leistungsspektrum zu ergänzen. Sie sind ausschließlich als Baustein für ein solches gewerbliches Leistungspaket gedacht und dürfen vom Einbucher nicht isoliert, d.h. ohne Unterbringungsarrangement am Zielort an den Endkunden abgegeben werden. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen PA und dem Endkunden wird nicht begründet, vielmehr schließen Einbucher und PA einen Vertrag, aus dem dann der Anspruch des Endkunden auf die vereinbarten Leistungen erwächst (Vertrag zu Gunsten Dritter). II. Buchung und Vertragsschluss 1. Mit der Abgabe seiner Anmeldungserklärung (Buchung) erklärt der Einbucher gleichzeitig stillschweigend (konkludent), dass die gebuchte Leistung nicht isoliert an den Endkunden weitergegeben wird, sondern zu einem vom Einbucher bereitgestellten Unterbringungsarrangement hinzutritt (vgl. Ziffer I.). 2. Die Buchung erfolgt regelmäßig über Internet. Bei Vornahme der Anmeldung auf anderem Weg kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der textförmigen Bestätigung von PA (Email, Fax, Brief) beim Einbucher zustande. 3. Der Ausdruck der Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Leistungsgutschein/Ticket für den Endkunden und ist von diesem bei der Beförderung mit sich zu führen und vorzuweisen. III. Leistungen und Vertragspflichten 1. Die von PA geschuldeten Leistungen umfassen die Beförderung des Endkunden auf der gebuchten Strecke und ergänzenden Leistungen entsprechend der jeweiligen Ausschreibung. In Einzelfällen ist die Beförderung mit der Deutschen Bahn oder komfortablen Kleinbussen möglich. 2. Der Einbucher hat sicherzustellen, dass sein Endkunde sich zur angegebenen Abfahrtszeit am Zustiegsort einfindet, sich gegenüber dem Busfahrer durch den Ausdruck der Buchungsbestätigung ausweist und bei Verspätungen des Busses nach 15 Minuten Kontakt zur Notrufnummer von PA aufnimmt (auf der Buchungsbestätigung angegeben). 3. Beförderung Reisegepäck: Zum Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der betroffenen Person, einschließlich Geschenke und Reiseandenken. Jeder Gast hat die Möglichkeit maximal 2 Gepäckstücke mit einem Maximalgewicht von je 20kg mitzuführen. Zum Reisegepäck zählen nicht: • EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa. • Video- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten Beförderung Handgepäck: Jeder Gast hat die Möglichkeit ein Handgepäck-stück im Bus mitzuführen. Zum Handgepäck zählen Handtaschen, Laptoptaschen und kleine Rucksäcke. Alle Wertgegenstände sind ebenso zum Handgepäck zu zählen. Für dieses Handgepäck ist jeder Gast selbstverantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung nach VIII seitens PA Touristik, die Anzeigepflicht bleibt davon aber unberührt. PA Touristik haftet ausdrücklich nicht für: • im Fahrzeug vergessene Gegenstände, also Handgepäck • beim Aus- und Umsteigen vergessene Gegenstände/Handgepäck Beförderung Sondergepäck: PA Touristik verlangt von jedem Gast, dass jegliches Sondergepäck bis 1 Woche vor Fahrtbeginn schriftlich gemeldet wird, und auch seitens PA bestätigt werden muss. Zum Sondergepäck zählt: Rollator, Rollstühle, Sauerstoffgeräte/Flaschen etc. Wird dies nicht mitgeteilt, kann die Mitnahme verweigert werden, bzw. können Zusatzkosten für einen alternativen Transport dem Kunden direkt vor Ort in Rechnung gestellt werden. 4. Beförderung von Tieren Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus dem Transportmittel führen. Kosten für die Weiterreise, bzw. für die Heimreise sind dann vom Kunden selbst zu tragen. IV. Zahlung Der vereinbarte Preis ist 14 Tage vor Fahrtantritt, bei einheitlicher Buchung von Hin- und Rückfahrt 14 Tage vor Antritt der Hinfahrt fällig. Dementsprechend muss der Preis dem Konto von PA 14 Tage vor Fahrtantritt gutgeschrieben sein. V. Preiserhöhung Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Beginn der vertraglichen Leistungen von PA mehr als vier Monate, so behält sich PA die Erhöhung des Preises vor, um insbesondere bei Kostenerhöhung durch Steuern und Rohstoffpreise gestiegene Kosten auffangen zu können. Eine eventuelle Preiserhöhung muss von PA spätestens bis zum 22. Tag vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Erhöht sich der Preis dadurch um mehr als 10 %, so ist der Einbucher zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist unverzüglich an PA mitzuteilen. VI. Umbuchung Bis sechs Wochen vor Fahrtantritt nimmt PA eine Änderung der Buchung auf die Beförderung eines anderen Endkunden bei gleicher Strecke („namechange“)kostenfrei vor. Bei späteren Personenänderungen oder Änderungen der gebuchten Strecke nimmt PA Umbuchungen nur als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung entgegen und behält sich die Berechnung der in Ziffer VII. geregelten pauschalierten Entschädigungsbeträge vor. VII. Rücktritt/Stornierung Bis zum Beginn der ersten vertraglichen Leistung von PA kann der Einbucher jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt ein Rücktritt, so schuldet der Einbucher PA anstelle des Vertragspreises eine pauschalierte Entschädigung in folgender Höhe: Rücktritt vor dem 42. Tag vor Fahrtantritt: kostenfrei; Rücktritt vor dem 28. Tag vor Fahrtantritt 25 % des vereinbarten Preises; Rücktritt vor dem 09. Tag vor Fahrtantritt 50 % des vereinbarten Preises; Rücktritt ab 08. Tag bis einschließlich dem Tag des Fahrtantritts 90 % des vereinbarten Preises. Buchungsstopp ist 1 Woche vor Fahrtbeginn 08:00 Uhr. Gesonderte Bedingungen für Flugbuchungen: Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des vereinbarten Preises; Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn 100% des vereinbarten; VIII. Haftung Die vertragliche Haftung von PA für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf 250,-€ beschränkt, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PA beruht. Jegliche Schäden müssen sofort und unverzüglich dem Fahrer, bzw. dem örtlichen Personal gemeldet werden. IX. Verjährung Für Ansprüche gegen PA aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem vorgesehenen Ende der Beförderung (Ausstieg). X. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand 1. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. 2. Vertraglicher Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von PA Touristik. 3. Für alle eventuellen Klagen des Einbuchers gegen PA wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Sitzes von PA Touristik vereinbart. PA kann Klagen gegen den Einbucher ebenfalls an diesem Gerichtsstand erheben. Unsere Kommunikationsdaten PA Touristik GmbH Schulstraße 15 69427 Mudau Telefon +49 6284 / 9201 - 22 Fax +49 6284 / 9201 - 29 www.pa-touristik.de eMail: [email protected] Wichtige Informationen Deutsche Lufthansa AG Verantwortlich für alle Inhalte: FRA XJ/PC A. Allgemeine Hinweise Diese Fluggastinformationen und Sicherheitshinweise gelten gemeinsam mit den Allgemeinen Beförderungsbestimmungen der Deutschen Lufthansa AG, auf die in den Flugdokumenten ausdrücklich Bezug genommen wird. Dies als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beförderungsbestimmungen des Reiseveranstalters und/oder der buchenden Reiseagentur, mit dem ein Beförderungsvertrag im Sinne des BGB geschlossen wurde. Die nachfolgenden Zusatzinformationen und Sicherheitshinweise gelten als zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fluggäste und deren Gepäck auf Sonderflügen der Deutschen Lufthansa AG. Das Bonusprogramm der Deutschen Lufthansa - Miles&More - kann auf den Passage-Sonderflügen aktuell nicht zur Anwendung kommen. B. Beförderungshinweise Fragen in Bezug auf Übergepäck und Anmeldung von Sondergepäck können in schriftlicher Form bis 12 Uhr des vorletzten Werktages vor dem Abflugtermin bei den genannten Service Kontakten angefragt werden. Bezüglich Sitzplatzreservierungen, welche grundsätzlich vorgenommen werden können, wird gebeten, diese direkt bei dem Reiseveranstalter, dem buchenden Reisebüro oder der Reiseagentur zu erfragen. Für die Mitnahme von Sondergepäck, lebenden Tieren, Waffen und gefährlichen Stoffen gelten die nachfolgend aufgeführten Reservierungs- Sonderfälle und Sicherheitshinweise. Sollte die Beförderung eines Gegenstandes aus Gewichts- oder Kapazitätsgründen nicht möglich sein, bitten wir um Ihr Verständnis. Gerne werden wir versuchen, Ihnen eine individuelle Alternative zu ermöglichen. • Was ein Fluggast grundsätzlich beachten muss Für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften, wie z. B. Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen, ist der Fluggast selbst verantwortlich. Unvollständige Reisedokumente oder die Nichtbeachtung der Ein- und/oder Ausreisebestimmungen der Zielländer können erhebliche Folgen mit sich bringen, wie z. B. Ausschluß vom Flug, Verweigerung der Ein- bzw. Ausreise und/oder Geldstrafen. Bitte überprüfen Sie bei der Aushändigung der Reisedokumente durch den Reiseveranstalter die korrekten Angaben zu Namen, zu den Flugnummern, Flugtagen und den Flugzeiten. Der im Flugschein eingetragene Name muss unbedingt mit dem tatsächlichen Familiennamen der reisenden Person/en übereinstimmen. C. Reservierungssonderfälle • Unbegleitete Kinder (5 – 11 Jahre) Die Anmeldung eines unbegleiteten Kindes muss in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, Geburtsdatums, Anschrift des Abholer und des Abbringer, Ausweis erfolgen. Unbegleitete Kinder zahlen zuzüglich des Flugpreises € 40,-- pro Wegstrecke. Bei unbegleiteten Geschwistern ist die Gebühr nur einmal zu zahlen. Kinder unter fünf (5) Jahren (vollendetes Lebensalter) können nur in Begleitung der Eltern, Geschwister (ab Vollendung des sechzehnten Lebensjahres) oder anderen Begleitpersonen (ab Vollendung des achtzehnten Lebensjahres) – mit Vollmacht des jeweiligen Erziehungsberechtigten – befördert werden. Die maximale Anzahl der an Bord erlaubten unbegleiteten Kinder differiert je nach Flugzeugtyp. • Beförderung von Schwangeren Bis zur 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest auf Lufthansa Flügen reisen. Eine Ausnahmegenehmigung für einen Flug nach der 36. Schwangerschaftswoche kann nur über den Medizinischen Dienst der Lufthansa eingeholt werden. Gleiches gilt im Falle einer komplizierten Schwangerschaft wie z.B. Mehrlingsschwangerschaft, vorzeitige Wehentätigkeit usw. • Beförderung von Kindern unter 2 Jahren Die Mitnahme eines Kindes unter 2 Jahren muss vorab angemeldet werden. Bei Start und Landung ist das Kind auf dem Schoß des Elternteils/des Aufsichtsberechtigten zu halten. Es besteht kein Sitzplatzanspruch, außer der Sitzplatz wird gekauft. • Wichtige Hinweise für Kabinen- und Handgepäck Aus Sicherheits- und Sicherungsgründen ist grundsätzlich nur ein Handgepäckstück, das nicht größer als 55x40x20 cm ist und nicht mehr als 8 kg wiegt, zur Mitnahme in der Kabine erlaubt. Zusätzlich sind nachstehende Artikel gestattet: • Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt • Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke • Eine kleine Kamera oder ein Fernglas • Eine angemessene Menge Reiselektüre • Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise • Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind Wertsachen, Schlüssel, Medikamente oder wichtige Dokumente sollten nur im Handgepäck untergebracht werden. Siehe auch Sicherheitshinweise. Wichtige Anmerkung: Aufgrund begrenzter Stauraummöglichkeiten ist grundsätzlich für Passage-Sonderflüge nur ein Handgepäckstück pro Fluggast zulässig. Zusätzlich bieten wir Ihnen auf den kleineren Flugzeugmustern der Lufthansa Regional unseren „Delivery at Aircraft Service“ an. • Über- und Sondergepäck mit Zusatzkosten Für Über- und Sondergepäck der Fluggäste von Passage-Sonderflügen werden Gebühren erhoben. Sportgepäck gilt als Sondergepäck. Sämtliches Über- und Sondergepäck bedarf einer vorherigen Anmeldung in schriftlicher Form. Kosten pro Rundflug (Round-trip-charges): Sondergepäck Preis in € Übergepäck (> 20 kg) und Sperrgepäck (Maße 110x120x75) € 20,-- / kg Haustiere in der Kabine (<8 kg inkl. Behältnis) € 20,-- / kg Haustiere in der Frachtbox (>8 kg inkl. Behältnis)** € 20,-- / kg Golfgepäck (bis max. 15 kg und Länge 140)* € 70,-- /Bag Fahrräder** € 140,-- /Stück Tandem nicht möglich Surfboard (bis max. 32 kg)** € 140,-- /Stück Wellenreitboard** € 70,-- /Stück Snowboard** € 50,-- /Stück Ski** (max. Länge 210) € 100,-- /Paar inkl. Bindung Tauchgepäck (bis max. 15 kg)* € 70,-- /Stück Angelausrüstung (bis max. 15 kg) € 70,-- /Bag (Stand 1.2.09) Anmerkungen: * Bei Überschreitung der maximalen Gewichtsbegrenzung werden € 20,- für jedes weitere Kilogramm berechnet. ** Musterabhängig. Um Nachfrage wird gebeten ! Nicht in der vorherigen Auflistung aufgeführtes Sondergepäck ist wie Übergepäck kosten- und anmeldepflichtig. Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Annahme von Sportgeräten nur in entsprechender Transportverpackung bzw. in Transportbehältnissen möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. • Passagiergepäck ohne Zusatzkosten Die Freigepäckgrenze beträgt grundsätzlich ein Gepäckstück von zwanzig (20) Kilogramm Gewicht pro Fluggast. Sollte das Freigepäck auf mehrere Gepäckstücke verteilt sein, kann eine Beförderung der zusätzlichen Gepäcksstücke nicht grundsätzlich gewährleistet werden. Für unsere Kleinsten (Kinder unter 2 Jahren) akzeptieren wir gerne -ohne Zusatzkosten und ohne vorherige Anmeldung • 1 Kinderwagen (Buggy) • 1 Kinderbett sowie in vertretbaren Mengen • Babynahrung • Windeln und alles was für die Reise mit Kleinkindern notwendig ist – bis zu einen Höchstgewicht von zehn (10) Kilogramm. Kindertragekörbe/Buggys werden grundsätzlich als aufzugebendes Gepäck behandelt und in den Laderäumen verstaut. Die Beförderung der vorgenannten Gegenstände ist kostenfrei. Hilfsmittel für Behinderte wie zusammenlegbare Rollstühle, Gehhilfen, Blindenhund etc. sowie Medikamente werden ebenfalls ohne Zusatzkosten befördert. Wichtige Anmerkung: Jeder der o. g. Fälle bedarf vorheriger schriftlicher Anmeldung bzw. eventuell medizinischer Abklärung. Abweichende Regelungen können je nach Streckenführung und Veranstaltervereinbarung individuell zur Anwendung kommen. • Beförderung von behinderten Personen Grundsätzlich erfolgt die Beförderung von Behinderten nur nach vorheriger Anmeldung. Je nach Grad der Behinderung des Fluggastes kann eine Begleitperson erforderlich sein. Rollstuhlfahrer und nicht-selbstständige Personen müssen in jedem Falle begleitet werden. Es bestehen folgende Kategorien: **WCHR (Ramp) Passagier kann Treppen steigen und allein zur/von der Rampe gehen, benötigt aber einen Rollstuhl für längere Strecken **WCHS (Steps) Passagier kann allein zum/vom Fluggastsitz gehen, kann aber keine Treppen steigen und muss Treppen hoch- und heruntergetragen werden **WCHC (Cabin) Passagier ist komplett immobil und muss in die Fluggastkabine und vom/zum Sitz getragen werden Für Personen mit Seh- und Gehörbeeinträchtigungen gelten entsprechende Regelungen. Je nach Flugzeugmuster steht ausschließlich eine begrenzte Sitzplatzauswahl für Fluggäste mit Behinderung zur Verfügung. Wichtige Anmerkung: Für jeden Sonderfall ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich! • Beförderung von lebenden Tieren Tierbeförderung in der Kabine Hunde und Katzen dürfen in einer Tierbox bis zu einem Gewicht von acht (8) kg, inklusive Transportbehältnis, in der Kabine befördert werden. Der Transport kann nur in artgerechter, wasserdichter Transportbox erfolgen. Die Transportbox muss so groß sein, dass Sie in Länge, Breite und Höhe zusammen 115 cm nicht überschreitet und das Tier aufrecht stehen und sich wenden kann. Der Flugzeugkommandant kann die Beförderung in der Kabine ablehnen, wenn die Beförderung zu Schwierigkeiten führt oder führen könnte. Der Fluggast haftet grundsätzlich für alle Schäden, die in Verbindung mit der Tierbeförderung entstehen. Während des gesamten Fluges ist es nicht gestattet, das Transportbehältnis zu öffnen oder das Tier aus der Box zu nehmen und in der Flugzeugkabine laufen zu lassen. Tierbeförderung im Laderaum Hunde und Katzen über acht (8) kg Gewicht müssen im Laderaum befördert werden. Die Höhe der Transportbox darf die Außenmaße 125x75x85 cm nicht überschreiten, wobei das Tier aufrecht stehen können muss. Tiertransportbehälter für alle Tiere sind vom Reisenden grundsätzlich selbst zu beschaffen. Wichtige Anmerkung: Alle Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Impfungen und ggf. Zollbedingungen der Reiseländer sind zu beachten! Je nach Flugzeugmuster kann ausschließlich eine begrenzte Menge zur Tierbeförderung in Kabine und Frachtraum zur Verfügung gestellt werden. • Fahrradtransport Der Transport kann nur erfolgen, wenn der Lenker in Rahmenrichtung und die Pedale nach innen gestellt sind. Fahrradkoffer oder Taschen als Verpackung werden empfohlen und können in jedem handelsüblichen Sportgeschäft erworben werden. • Spezialessen Spezielle Essen und Menuewünsche müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug schriftlich angefragt werden. Die Anmeldung gilt erst dann als akzeptiert, wenn einen schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Bezüglich der weitreichenden Angebotspalette an Sonderessen bitten wir um telefonische Rücksprache. Auch in Bezug auf eventuell anfallende Extrakosten. • Sitzplatzreservierungen Grundsätzlich werden keine Sitzplatzreservierungen für Passage-Sonderflüge seitens Lufthansa vorgenommen; Diese erfolgen ausschließlich über den Reiseveranstalter, das Reisebüro, die Buchungsagenturen oder den jeweiligen Vertragspartner. Bei rechtzeitigem Erscheinen erfolgt die freie Sitzplatzauswahl am Check-In. Ausnahmen gelten für: • Reisende mit Kindern unter 2 Jahren • Unbegleitete Kinder • Behinderte und Wichtige Anmerkung: Vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich! • Annahmeschlusszeit Bitte beachten Sie die generelle Meldeschlusszeit von 60 Minuten vor Abflug. Sie ist im Sinne einer reibungslosen Abwicklung an den Flughäfen und eines pünktlichen Abfluges erforderlich, auch im Sinne der anderen Mitreisenden. Späteres Erscheinen kann den Ausschluss vom Flug zur Folge haben. Abweichende Regelungen können je nach Abflughafen, Streckenführung und Veranstaltervereinbarung individuell zur Anwendung kommen. D. Sicherheitshinweise (entspricht EU-Richtlinien für Luftsicherheit) Elektronische Geräte an Bord Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden elektronischen Geräte während des gesamten Aufenthaltes im Flugzeug nicht benutzt werden: • Geräte, die elektromagnetische Wellen senden • Mobiltelefone (inkl. Satellitentelefone) • Sprechfunkgeräte • Funkfernsteuerungen (z. B. für Spielzeug) • Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahl-Bildröhre • Drahtlose Computer-Maus • PC Drucker • CD-Brenner und Mini-Disk-Recorder (im Aufnahmebetrieb) • Rundfunkempfänger und Stereoanlagen • Taschenradios • Fernsehempfänger • Telemetrie Einrichtungen Andere elektronische Geräte, wie z. B. Laptops dürfen nach den entsprechenden Bord-Ansagen nur außerhalb der Start- und Landephasen eingeschaltet sein. Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel und Stoffe nicht enthalten: • Aktentaschen oder Sicherheitsaktenkoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien, Batterien und/oder pyrotechnischem Material; • Explosivstoffe, Munition (außer Sportmunition), Feuerwerkskörpern und Leuchtraketen; • Verbrennungsmotoren jeglicher Art; • Entzündliche, Nicht-entzündliche, tiefgekühlte und giftige Gase wie z. B. CS-Gas, Campinggas und Aerosole; • Entflammbare flüssige Stoffe wie Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner; • Entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer), andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; • Oxidierenden Stoffe, wie Bleichpulver, Peroxide; • Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger; • Radioaktive Materialien; • Ätzendes, wie Säuren, Alkali-Batterien und Quecksilber, welches in Thermometern sein kann; • Magnetisierende Stoffe und andere Gefährliche Güter, welche in den IATAGefahrengutvorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind: • Medikamente; • Medizinische Geräte (sofern eine Beschreibung vorliegt); • Toilettenartikel; • Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeuge); Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen: • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge) • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. • Je ein Beutel pro Person • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. NICHT ins Handgepäck dürfen • Alle Gegenstände, die eine Bedrohung darstellen können; • Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren und Schlagwerkzeuge; • Waffen jeglicher Art (auch Modelle oder Attrappen); • CS-Gas; • Darts, Pfeil und Bogen etc. NICHT ins aufgegebene Gepäck dürfen, sondern sollten im Handgepäck befördert werden • Wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände • Kameras und Fotoapparate • Stossempfindliche elektronische Gegenstände • Lebensmittel • Notwendige Medikamente • Dokumente, Schlüssel, Effekten, Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Schmuck etc. Allgemeine Sicherheitshinweise • Jeder Fluggast darf nur das ihm selbst gehörende Gepäckstück aufgeben (Ausnahme: für mitreisende Partner bzw. Familienangehörige). • Bitte akzeptieren Sie keinesfalls Gegenstände oder Gepäcksstücke von Dritten zur Mitnahme. • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gepäck im Zeitraum zwischen Packen und Aufgabe nie unbeaufsichtigt bleibt und der Zugriff von Dritten ausgeschlossen ist. • Jedes Gepäckstück muss von außen (Kofferanhänger) wie auch von innen mit dem vollständigen Namen und der Anschrift versehen werden. Nichtraucherflüge Alle Passage-Sonderflüge der Deutschen Lufthansa AG sind grundsätzlich Nichtraucherflüge!
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