PA Touristik der Spezialist für Kuren und Wellness Reisen

BUCHUNGSBEDINGUNGEN BUSLOGISTIK
PA TOURISTIK
I. Vertragsgrundlagen
Die von PA-Touristik GmbH (im folgenden „PA“) angebotenen Buslogistikleistungen (Anund Abreise) können von Reiseveranstaltern, Hoteliers, Betreibern von Pensionen etc. (im
folgenden „Einbucher“) gebucht werden, um ihr den Endkunden angebotenes
Leistungsspektrum zu ergänzen. Sie sind ausschließlich als Baustein für ein solches
gewerbliches Leistungspaket gedacht und dürfen vom Einbucher nicht isoliert, d.h. ohne
Unterbringungsarrangement am Zielort an den Endkunden abgegeben werden. Eine direkte
Vertragsbeziehung zwischen PA und dem Endkunden wird nicht begründet, vielmehr
schließen Einbucher und PA einen Vertrag, aus dem dann der Anspruch des Endkunden auf
die vereinbarten Leistungen erwächst (Vertrag zu Gunsten Dritter).
II. Buchung und Vertragsschluss
1. Mit der Abgabe seiner Anmeldungserklärung (Buchung) erklärt der Einbucher
gleichzeitig stillschweigend (konkludent), dass die gebuchte Leistung nicht isoliert an
den Endkunden weitergegeben wird, sondern zu einem vom Einbucher bereitgestellten
Unterbringungsarrangement hinzutritt (vgl. Ziffer I.).
2. Die Buchung erfolgt regelmäßig über Internet. Bei Vornahme der Anmeldung auf
anderem Weg kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der textförmigen Bestätigung
von PA (Email, Fax, Brief) beim Einbucher zustande.
3. Der Ausdruck der Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Leistungsgutschein/Ticket
für den Endkunden und ist von diesem bei der Beförderung mit sich zu führen und
vorzuweisen.
III. Leistungen und Vertragspflichten
1. Die von PA geschuldeten Leistungen umfassen die Beförderung des Endkunden auf
der gebuchten Strecke und ergänzenden Leistungen entsprechend der jeweiligen
Ausschreibung. In Einzelfällen ist die Beförderung mit der Deutschen Bahn oder
komfortablen Kleinbussen möglich.
2. Der Einbucher hat sicherzustellen, dass sein Endkunde sich zur angegebenen
Abfahrtszeit am Zustiegsort einfindet, sich gegenüber dem Busfahrer durch den
Ausdruck der Buchungsbestätigung ausweist und bei Verspätungen des Busses nach
15 Minuten Kontakt zur Notrufnummer von PA aufnimmt (auf der
Buchungsbestätigung angegeben).
3. Beförderung Reisegepäck:
Zum Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der betroffenen
Person, einschließlich Geschenke und Reiseandenken. Jeder Gast hat die Möglichkeit
maximal 2 Gepäckstücke mit einem Maximalgewicht von je 20kg mitzuführen. Zum
Reisegepäck zählen nicht:
•
EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs
•
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von
amtlichen Ausweisen und Visa.
•
Video- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck einschließlich
Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten
Beförderung Handgepäck: Jeder Gast hat die Möglichkeit ein Handgepäck-stück im
Bus mitzuführen. Zum Handgepäck zählen Handtaschen, Laptoptaschen und kleine
Rucksäcke. Alle Wertgegenstände sind ebenso zum Handgepäck zu zählen. Für dieses
Handgepäck ist jeder Gast selbstverantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung
besteht keine Haftung nach VIII seitens PA Touristik, die Anzeigepflicht bleibt davon
aber unberührt.
PA Touristik haftet ausdrücklich nicht für:
•
im Fahrzeug vergessene Gegenstände, also Handgepäck
•
beim Aus- und Umsteigen vergessene Gegenstände/Handgepäck
Beförderung Sondergepäck: PA Touristik verlangt von jedem Gast, dass jegliches
Sondergepäck bis 1 Woche vor Fahrtbeginn schriftlich gemeldet wird, und auch
seitens PA bestätigt werden muss. Zum Sondergepäck zählt: Rollator, Rollstühle,
Sauerstoffgeräte/Flaschen etc. Wird dies nicht mitgeteilt, kann die Mitnahme
verweigert werden, bzw. können Zusatzkosten für einen alternativen Transport dem
Kunden direkt vor Ort in Rechnung gestellt werden.
4. Beförderung von Tieren
Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen
können zum Verweis aus dem Transportmittel führen. Kosten für die Weiterreise,
bzw. für die Heimreise sind dann vom Kunden selbst zu tragen.
IV. Zahlung
Der vereinbarte Preis ist 14 Tage vor Fahrtantritt, bei einheitlicher Buchung von Hin- und
Rückfahrt 14 Tage vor Antritt der Hinfahrt fällig. Dementsprechend muss der Preis dem
Konto von PA 14 Tage vor Fahrtantritt gutgeschrieben sein.
V. Preiserhöhung
Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Beginn der vertraglichen
Leistungen von PA mehr als vier Monate, so behält sich PA die Erhöhung des Preises vor, um
insbesondere bei Kostenerhöhung durch Steuern und Rohstoffpreise gestiegene Kosten
auffangen zu können. Eine eventuelle Preiserhöhung muss von PA spätestens bis zum 22. Tag
vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Erhöht sich der Preis dadurch um mehr als 10 %, so ist der
Einbucher zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist unverzüglich
an PA mitzuteilen.
VI. Umbuchung
Bis sechs Wochen vor Fahrtantritt nimmt PA eine Änderung der Buchung auf die
Beförderung eines anderen Endkunden bei gleicher Strecke („namechange“)kostenfrei vor.
Bei späteren Personenänderungen oder Änderungen der gebuchten Strecke nimmt PA
Umbuchungen nur als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung entgegen und behält sich
die Berechnung der in Ziffer VII. geregelten pauschalierten Entschädigungsbeträge vor.
VII. Rücktritt/Stornierung
Bis zum Beginn der ersten vertraglichen Leistung von PA kann der Einbucher jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Erfolgt ein Rücktritt, so schuldet der Einbucher PA anstelle des
Vertragspreises eine pauschalierte Entschädigung in folgender Höhe:
Rücktritt vor dem 42. Tag vor Fahrtantritt: kostenfrei;
Rücktritt vor dem 28. Tag vor Fahrtantritt 25 % des vereinbarten Preises;
Rücktritt vor dem 09. Tag vor Fahrtantritt 50 % des vereinbarten Preises;
Rücktritt ab 08. Tag bis einschließlich dem Tag des Fahrtantritts 90 % des vereinbarten
Preises.
Buchungsstopp ist 1 Woche vor Fahrtbeginn 08:00 Uhr.
Gesonderte Bedingungen für Flugbuchungen:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des vereinbarten Preises;
Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn 100% des vereinbarten;
VIII. Haftung
Die vertragliche Haftung von PA für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf 250,-€
beschränkt, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PA
beruht. Jegliche Schäden müssen sofort und unverzüglich dem Fahrer, bzw. dem örtlichen
Personal gemeldet werden.
IX. Verjährung
Für Ansprüche gegen PA aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab
dem vorgesehenen Ende der Beförderung (Ausstieg).
X. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
2. Vertraglicher Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der
Sitz von PA Touristik.
3. Für alle eventuellen Klagen des Einbuchers gegen PA wird als ausschließlicher
Gerichtsstand der Ort des Sitzes von PA Touristik vereinbart. PA kann Klagen gegen
den Einbucher ebenfalls an diesem Gerichtsstand erheben.
Unsere Kommunikationsdaten
PA Touristik GmbH
Schulstraße 15
69427 Mudau
Telefon +49 6284 / 9201 - 22
Fax +49 6284 / 9201 - 29
www.pa-touristik.de
eMail: [email protected]
Wichtige Informationen
Deutsche Lufthansa AG
Verantwortlich für alle Inhalte: FRA XJ/PC
A. Allgemeine Hinweise
Diese Fluggastinformationen und Sicherheitshinweise gelten gemeinsam mit den Allgemeinen
Beförderungsbestimmungen der Deutschen Lufthansa AG, auf die in den Flugdokumenten
ausdrücklich Bezug genommen wird. Dies als Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beförderungsbestimmungen des Reiseveranstalters und/oder der buchenden Reiseagentur, mit
dem ein Beförderungsvertrag im Sinne des BGB geschlossen wurde.
Die nachfolgenden Zusatzinformationen und Sicherheitshinweise gelten als zusätzliche Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Fluggäste und deren Gepäck auf Sonderflügen der Deutschen
Lufthansa AG. Das Bonusprogramm der Deutschen Lufthansa - Miles&More - kann auf den
Passage-Sonderflügen aktuell nicht zur Anwendung kommen.
B. Beförderungshinweise
Fragen in Bezug auf Übergepäck und Anmeldung von Sondergepäck können in schriftlicher
Form bis 12 Uhr des vorletzten Werktages vor dem Abflugtermin bei den genannten Service
Kontakten angefragt werden. Bezüglich Sitzplatzreservierungen, welche grundsätzlich
vorgenommen werden können, wird gebeten, diese direkt bei dem
Reiseveranstalter, dem buchenden Reisebüro oder der Reiseagentur zu erfragen. Für die
Mitnahme von Sondergepäck, lebenden Tieren, Waffen und gefährlichen Stoffen gelten die
nachfolgend aufgeführten Reservierungs- Sonderfälle und Sicherheitshinweise. Sollte die
Beförderung eines Gegenstandes aus Gewichts- oder Kapazitätsgründen nicht möglich sein, bitten
wir um Ihr Verständnis. Gerne werden wir versuchen, Ihnen eine individuelle Alternative zu
ermöglichen.
• Was ein Fluggast grundsätzlich beachten muss
Für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften, wie z. B. Pass- Visa- und
Gesundheitsbestimmungen, ist der Fluggast selbst verantwortlich. Unvollständige Reisedokumente
oder die Nichtbeachtung der Ein- und/oder Ausreisebestimmungen der Zielländer können
erhebliche Folgen mit sich bringen, wie z. B. Ausschluß vom Flug, Verweigerung der Ein- bzw.
Ausreise und/oder Geldstrafen. Bitte überprüfen Sie bei der Aushändigung der Reisedokumente
durch den Reiseveranstalter die korrekten Angaben zu Namen, zu den Flugnummern, Flugtagen
und den Flugzeiten. Der im Flugschein eingetragene Name muss unbedingt mit dem tatsächlichen
Familiennamen der reisenden Person/en übereinstimmen.
C. Reservierungssonderfälle
• Unbegleitete Kinder (5 – 11 Jahre)
Die Anmeldung eines unbegleiteten Kindes muss in schriftlicher Form unter Angabe des Namens,
Geburtsdatums, Anschrift des Abholer und des Abbringer, Ausweis erfolgen. Unbegleitete Kinder
zahlen zuzüglich des Flugpreises € 40,-- pro Wegstrecke. Bei unbegleiteten Geschwistern ist die
Gebühr nur einmal zu zahlen.
Kinder unter fünf (5) Jahren (vollendetes Lebensalter) können nur in Begleitung der Eltern,
Geschwister (ab Vollendung des sechzehnten Lebensjahres) oder anderen Begleitpersonen (ab
Vollendung des achtzehnten Lebensjahres) – mit Vollmacht des jeweiligen Erziehungsberechtigten
– befördert werden. Die maximale Anzahl der an Bord erlaubten unbegleiteten Kinder differiert je
nach Flugzeugtyp.
• Beförderung von Schwangeren
Bis zur 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen
Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf
ohne gynäkologisches Attest auf Lufthansa Flügen reisen.
Eine Ausnahmegenehmigung für einen Flug nach der 36. Schwangerschaftswoche kann nur
über den Medizinischen Dienst der Lufthansa eingeholt werden. Gleiches gilt im Falle einer
komplizierten Schwangerschaft wie z.B. Mehrlingsschwangerschaft, vorzeitige
Wehentätigkeit usw.
• Beförderung von Kindern unter 2 Jahren
Die Mitnahme eines Kindes unter 2 Jahren muss vorab angemeldet werden. Bei Start und
Landung ist das Kind auf dem Schoß des Elternteils/des Aufsichtsberechtigten zu halten. Es
besteht kein Sitzplatzanspruch, außer der Sitzplatz wird gekauft.
• Wichtige Hinweise für Kabinen- und Handgepäck
Aus Sicherheits- und Sicherungsgründen ist grundsätzlich nur ein Handgepäckstück, das nicht
größer als 55x40x20 cm ist und nicht mehr als 8 kg wiegt, zur Mitnahme in der Kabine erlaubt.
Zusätzlich sind nachstehende Artikel gestattet:
• Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und
deren Inhalt
• Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
• Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
• Eine angemessene Menge Reiselektüre
• Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
• Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind
Wertsachen, Schlüssel, Medikamente oder wichtige Dokumente sollten nur im Handgepäck
untergebracht werden.
Siehe auch Sicherheitshinweise.
Wichtige Anmerkung:
Aufgrund begrenzter Stauraummöglichkeiten ist grundsätzlich für Passage-Sonderflüge nur ein
Handgepäckstück pro Fluggast zulässig. Zusätzlich bieten wir Ihnen auf den kleineren
Flugzeugmustern der Lufthansa Regional unseren „Delivery at Aircraft Service“ an.
• Über- und Sondergepäck mit Zusatzkosten
Für Über- und Sondergepäck der Fluggäste von Passage-Sonderflügen werden Gebühren
erhoben. Sportgepäck gilt als Sondergepäck. Sämtliches Über- und Sondergepäck bedarf einer
vorherigen Anmeldung in schriftlicher Form.
Kosten pro Rundflug (Round-trip-charges):
Sondergepäck Preis in €
Übergepäck (> 20 kg)
und Sperrgepäck
(Maße 110x120x75)
€ 20,-- / kg
Haustiere in der Kabine
(<8 kg inkl. Behältnis)
€ 20,-- / kg
Haustiere in der Frachtbox
(>8 kg inkl. Behältnis)**
€ 20,-- / kg
Golfgepäck
(bis max. 15 kg und Länge 140)*
€ 70,-- /Bag
Fahrräder** € 140,-- /Stück
Tandem nicht möglich
Surfboard
(bis max. 32 kg)**
€ 140,-- /Stück
Wellenreitboard** € 70,-- /Stück
Snowboard** € 50,-- /Stück
Ski**
(max. Länge 210)
€ 100,-- /Paar inkl. Bindung
Tauchgepäck
(bis max. 15 kg)*
€ 70,-- /Stück
Angelausrüstung
(bis max. 15 kg)
€ 70,-- /Bag
(Stand 1.2.09)
Anmerkungen:
* Bei Überschreitung der maximalen Gewichtsbegrenzung werden € 20,- für jedes weitere
Kilogramm berechnet.
** Musterabhängig. Um Nachfrage wird gebeten !
Nicht in der vorherigen Auflistung aufgeführtes Sondergepäck ist wie Übergepäck kosten- und
anmeldepflichtig.
Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Annahme von Sportgeräten nur in entsprechender
Transportverpackung bzw. in Transportbehältnissen möglich.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
• Passagiergepäck ohne Zusatzkosten
Die Freigepäckgrenze beträgt grundsätzlich ein Gepäckstück von zwanzig (20) Kilogramm
Gewicht pro Fluggast. Sollte das Freigepäck auf mehrere Gepäckstücke verteilt sein, kann eine
Beförderung der zusätzlichen Gepäcksstücke nicht grundsätzlich gewährleistet werden. Für unsere
Kleinsten (Kinder unter 2 Jahren) akzeptieren wir gerne -ohne Zusatzkosten und ohne vorherige
Anmeldung • 1 Kinderwagen (Buggy)
• 1 Kinderbett
sowie in vertretbaren Mengen
• Babynahrung
• Windeln
und alles was für die Reise mit Kleinkindern notwendig ist – bis zu einen Höchstgewicht von zehn
(10) Kilogramm. Kindertragekörbe/Buggys werden grundsätzlich als aufzugebendes Gepäck
behandelt und in den Laderäumen verstaut. Die Beförderung der vorgenannten Gegenstände ist
kostenfrei.
Hilfsmittel für Behinderte wie zusammenlegbare Rollstühle, Gehhilfen, Blindenhund etc. sowie
Medikamente werden ebenfalls ohne Zusatzkosten befördert.
Wichtige Anmerkung:
Jeder der o. g. Fälle bedarf vorheriger schriftlicher Anmeldung bzw. eventuell medizinischer
Abklärung. Abweichende Regelungen können je nach Streckenführung und
Veranstaltervereinbarung individuell zur Anwendung kommen.
• Beförderung von behinderten Personen
Grundsätzlich erfolgt die Beförderung von Behinderten nur nach vorheriger Anmeldung. Je nach
Grad der Behinderung des Fluggastes kann eine Begleitperson erforderlich sein.
Rollstuhlfahrer und nicht-selbstständige Personen müssen in jedem Falle begleitet werden. Es
bestehen folgende Kategorien:
**WCHR (Ramp) Passagier kann Treppen steigen und allein zur/von der Rampe gehen, benötigt
aber einen Rollstuhl für längere Strecken
**WCHS (Steps) Passagier kann allein zum/vom Fluggastsitz gehen, kann aber keine Treppen
steigen und muss Treppen hoch- und heruntergetragen werden
**WCHC (Cabin) Passagier ist komplett immobil und muss in die Fluggastkabine und vom/zum Sitz
getragen werden
Für Personen mit Seh- und Gehörbeeinträchtigungen gelten entsprechende Regelungen.
Je nach Flugzeugmuster steht ausschließlich eine begrenzte Sitzplatzauswahl für Fluggäste mit
Behinderung zur Verfügung.
Wichtige Anmerkung:
Für jeden Sonderfall ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich!
• Beförderung von lebenden Tieren
Tierbeförderung in der Kabine
Hunde und Katzen dürfen in einer Tierbox bis zu einem Gewicht von acht (8) kg, inklusive
Transportbehältnis, in der Kabine befördert werden. Der Transport kann nur in artgerechter,
wasserdichter Transportbox erfolgen. Die Transportbox muss so groß sein, dass Sie in Länge,
Breite und Höhe zusammen 115 cm nicht überschreitet und das Tier aufrecht stehen und sich
wenden kann.
Der Flugzeugkommandant kann die Beförderung in der Kabine ablehnen, wenn die Beförderung
zu Schwierigkeiten führt oder führen könnte. Der Fluggast haftet grundsätzlich für alle Schäden,
die in Verbindung mit der Tierbeförderung entstehen. Während des gesamten Fluges ist es nicht
gestattet, das Transportbehältnis zu öffnen oder das Tier aus der Box zu nehmen und in der
Flugzeugkabine laufen zu
lassen.
Tierbeförderung im Laderaum
Hunde und Katzen über acht (8) kg Gewicht müssen im Laderaum befördert werden. Die Höhe der
Transportbox darf die Außenmaße 125x75x85 cm nicht überschreiten, wobei das Tier aufrecht
stehen können muss.
Tiertransportbehälter für alle Tiere sind vom Reisenden grundsätzlich selbst zu beschaffen.
Wichtige Anmerkung:
Alle Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Impfungen und ggf. Zollbedingungen der Reiseländer
sind zu beachten!
Je nach Flugzeugmuster kann ausschließlich eine begrenzte Menge zur Tierbeförderung in Kabine
und Frachtraum zur Verfügung gestellt werden.
• Fahrradtransport
Der Transport kann nur erfolgen, wenn der Lenker in Rahmenrichtung und die Pedale nach innen
gestellt sind. Fahrradkoffer oder Taschen als Verpackung werden empfohlen und können in
jedem handelsüblichen Sportgeschäft erworben werden.
• Spezialessen
Spezielle Essen und Menuewünsche müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug schriftlich
angefragt werden. Die Anmeldung gilt erst dann als akzeptiert, wenn einen schriftliche Bestätigung
erfolgt ist. Bezüglich der weitreichenden Angebotspalette an Sonderessen bitten wir um
telefonische Rücksprache. Auch in Bezug auf eventuell
anfallende Extrakosten.
• Sitzplatzreservierungen
Grundsätzlich werden keine Sitzplatzreservierungen für Passage-Sonderflüge seitens Lufthansa
vorgenommen; Diese erfolgen ausschließlich über den Reiseveranstalter, das
Reisebüro, die Buchungsagenturen oder den jeweiligen Vertragspartner. Bei rechtzeitigem
Erscheinen erfolgt die freie Sitzplatzauswahl am Check-In.
Ausnahmen gelten für:
• Reisende mit Kindern unter 2 Jahren
• Unbegleitete Kinder
• Behinderte und
Wichtige Anmerkung:
Vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich!
• Annahmeschlusszeit
Bitte beachten Sie die generelle Meldeschlusszeit von 60 Minuten vor Abflug. Sie ist im Sinne
einer reibungslosen Abwicklung an den Flughäfen und eines pünktlichen Abfluges erforderlich,
auch im Sinne der anderen Mitreisenden. Späteres Erscheinen kann den Ausschluss vom Flug zur
Folge haben. Abweichende Regelungen können je nach Abflughafen, Streckenführung und
Veranstaltervereinbarung individuell zur Anwendung kommen.
D. Sicherheitshinweise
(entspricht EU-Richtlinien für Luftsicherheit)
Elektronische Geräte an Bord
Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden elektronischen Geräte während des gesamten
Aufenthaltes im Flugzeug nicht benutzt werden:
• Geräte, die elektromagnetische Wellen senden
• Mobiltelefone (inkl. Satellitentelefone)
• Sprechfunkgeräte
• Funkfernsteuerungen (z. B. für Spielzeug)
• Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahl-Bildröhre
• Drahtlose Computer-Maus
• PC Drucker
• CD-Brenner und Mini-Disk-Recorder (im Aufnahmebetrieb)
• Rundfunkempfänger und Stereoanlagen
• Taschenradios
• Fernsehempfänger
• Telemetrie Einrichtungen
Andere elektronische Geräte, wie z. B. Laptops dürfen nach den entsprechenden Bord-Ansagen
nur außerhalb der Start- und Landephasen eingeschaltet sein.
Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel und Stoffe nicht enthalten:
• Aktentaschen oder Sicherheitsaktenkoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten
Lithium-Batterien, Batterien und/oder pyrotechnischem Material;
• Explosivstoffe, Munition (außer Sportmunition), Feuerwerkskörpern und Leuchtraketen;
• Verbrennungsmotoren jeglicher Art;
• Entzündliche, Nicht-entzündliche, tiefgekühlte und giftige Gase wie z. B. CS-Gas, Campinggas
und Aerosole;
• Entflammbare flüssige Stoffe wie Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner;
• Entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer), andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe,
die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase
entwickeln;
• Oxidierenden Stoffe, wie Bleichpulver, Peroxide;
• Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger;
• Radioaktive Materialien;
• Ätzendes, wie Säuren, Alkali-Batterien und Quecksilber, welches in Thermometern sein kann;
• Magnetisierende Stoffe und andere Gefährliche Güter, welche in den IATAGefahrengutvorschriften aufgeführt sind.
Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind:
• Medikamente;
• Medizinische Geräte (sofern eine Beschreibung vorliegt);
• Toilettenartikel;
• Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeuge);
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck
gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
• Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die
aufgedruckte Höchstfüllmenge)
• Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren
Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert
werden.
• Je ein Beutel pro Person
• Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt
werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls
an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
NICHT ins Handgepäck dürfen
• Alle Gegenstände, die eine Bedrohung darstellen können;
• Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren und Schlagwerkzeuge;
• Waffen jeglicher Art (auch Modelle oder Attrappen);
• CS-Gas;
• Darts, Pfeil und Bogen etc.
NICHT ins aufgegebene Gepäck dürfen, sondern sollten im
Handgepäck befördert werden
• Wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände
• Kameras und Fotoapparate
• Stossempfindliche elektronische Gegenstände
• Lebensmittel
• Notwendige Medikamente
• Dokumente, Schlüssel, Effekten, Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Schmuck etc.
Allgemeine Sicherheitshinweise
• Jeder Fluggast darf nur das ihm selbst gehörende Gepäckstück aufgeben (Ausnahme: für
mitreisende Partner bzw. Familienangehörige).
• Bitte akzeptieren Sie keinesfalls Gegenstände oder Gepäcksstücke von Dritten zur Mitnahme.
• Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gepäck im Zeitraum zwischen Packen und Aufgabe nie
unbeaufsichtigt bleibt und der Zugriff von Dritten ausgeschlossen ist.
• Jedes Gepäckstück muss von außen (Kofferanhänger) wie auch von innen mit dem vollständigen
Namen und der Anschrift versehen werden.
Nichtraucherflüge
Alle Passage-Sonderflüge der Deutschen Lufthansa AG sind grundsätzlich Nichtraucherflüge!