VoVeLi-Verkaufsvermittlungsvertrag

VoVeLi-Verkaufsvermittlungsvertrag
Zwischen
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VoVeLi-Kundennummer
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(ggf. von VoVeLi auszufüllen)
(nachstehend der „Auftraggeber“ genannt)
und
VoVeLi, Inh. Romeo Voicu, Schulstraße 11, 63868 Großwallstadt
(nachstehend „VoVeLi“ genannt)
wird folgender VoVeLi-Verkaufsvermittlungsvertrag (nachstehend der „Vertrag“ genannt) geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftraggeber erteilt hiermit VoVeLi den Auftrag, die in den Anlagen zu diesem VoVeLi-Verkaufsvermittlungsvertrag (nachstehend die
„Anlagen“ genannt) näher bezeichneten Gegenstände (nachstehend die „Verkaufsgegenstände“ genannt) im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers in den Geschäftsräumen der VoVeLi oder über das Internet oder anderweitig so zu vermarkten, dass ein potentieller Käufer
Angebote zum Kauf der jeweiligen Verkaufsgegenstände gegenüber VoVeLi abgibt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit VoVeLi, die
Verkaufsgegenstände im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an einen Käufer zu verkaufen. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit
VoVeLi zudem, wirksam das Eigentum an den Verkaufsgegenständen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Auftraggeber an den Käufer
zu übertragen und auch sonst alle Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, damit der Auftraggeber
das Eigentum an den jeweiligen Verkaufsgegenständen an den Käufer überträgt. Die Parteien sind sich einig, dass VoVeLi nicht Vertragspartei
des Kaufvertrages werden soll. Zudem sind sich die Parteien einig, dass sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag, wie z.B. Gewährleistungs-,
Rückabwicklungs- und sonstige Ansprüche ausschließlich vom Käufer gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden können und
VoVeLi in diesem Fall alle hierfür erforderlichen Informationen bezüglich des Auftraggebers dem Käufer zur Verfügung stellen darf.
1.2 Der Auftraggeber erteilt hiermit VoVeLi zudem den Auftrag, die Verkaufsgegenstände für die Dauer, in der der Auftraggeber VoVeLi
beauftragt hat, die jeweiligen Verkaufsgegenstände im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in den Geschäftsräumen der VoVeLi oder
über das Internet oder anderweitig zu vermarkten, zu verwahren.
2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber versichert hiermit, dass er berechtigter Eigentümer der Verkaufsgegenstände ist. Der Auftraggeber bleibt für die Dauer der
Verwahrung der Verkaufsgegenstände bei VoVeLi Eigentümer der Verkaufsgegenstände.
2.2 Der Auftraggeber versichert hiermit, dass er im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht als Unternehmer gemäß § 14 Absatz 1 BGB handelt
und die Verkaufsgegenstände nicht im Rahmen und in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkauft.
2.3 Der Auftraggeber versichert, dass die in den Anlagen gemachten Angaben zu den Verkaufsgegenständen richtig und vollständig sind und dass
keine für die Vermittlung eines Käufers wesentlichen Angaben vom Auftraggeber verschwiegen wurden. Der Auftraggeber versichert, dass ihm
keine Mängel oder verdeckten Mängel oder Funktionsstörungen der Verkaufsgegenstände bekannt sind und der Auftraggeber auch alle
erforderlichen Untersuchungen unternommen hat, die erforderlich sind, um die oben genannten Versicherungen abzugeben. Der Auftraggeber
versichert, dass alle gegenüber VoVeLi gemachten Angaben zur Beschaffenheit, der Herkunft und zu allen sonstigen Merkmalen der
Verkaufsgegenstände, wahr und richtig sind und dass der Auftraggeber keinerlei Anhaltspunkte dafür hat, dass die Verkaufsgegenstände im
Zusammenhang mit einer Straftat oder sonstigem unrechtmäßigem Handeln im Zusammenhang stehen.
2.4 Der Auftraggeber ermächtigt VoVeLi, die VoVeLi gegenüber gemachten Angaben zu den Verkaufsgegenständen gegenüber potentiellen
Käufern der Verkaufsgegenstände zu Informationszwecken im Rahmen der Vermarktung zu übermitteln und offen zu legen. Der Auftraggeber
ermächtigt VoVeLi des Weiteren auch solche Angaben gegenüber den potentiellen Käufern offenzulegen, die VoVeLi für die Vermarktung der
Verkaufsgegenstände für erforderlich und angemessen erachtet. Der Auftraggeber ermächtigt VoVeLi zudem, die für die Verkaufsgegenstände
erzielten Kaufpreis für den Auftraggeber entgegen zu nehmen.
2.5 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit seine in der Anlage zu diesem VoVeLi-Verkaufsvermittlungsvertrag gemachten Preislimits zu
ändern oder Angaben bezüglich der Verkaufsgegenstände anzupassen. Die Änderungen sind jedoch erst dann wirksam gegenüber VoVeLi erteilt,
wenn sie schriftlich gegenüber VoVeLi erklärt worden sind und VoVeLi angemessen Zeit hatte, die Preise in der Vermarktung der
Verkaufsgegenstände anzupassen.
2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Verkaufsgegenstände nach Beendigung dieses Vertrages und nach der Dauer der Verkaufsvermittlung
bezüglich des jeweiligen Verkaufsgegenstandes in den Geschäftsräumen der VoVeLi abzuholen. Sollte der Auftraggeber die jeweiligen
Verkaufsgegenstände nach der Beendigung der Verkaufsvermittlung des jeweiligen Verkaufsgegenstandes nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Beendigung der Verkaufsvermittlung abholen, beauftragt der Auftraggeber bereits jetzt VoVeLi nach dessen Ermessen, den Verkaufsgegenstand
auf Kosten des Auftraggebers an diesen postalisch zu versenden.
2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass VoVeLi die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erlangten
Daten des Auftraggebers in einer Kundenkartei aufnimmt. Der Auftraggeber erklärt sich zudem damit einverstanden, dass VoVeLi im Rahmen
der Durchführung dieses Vertrages Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und diese, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, dem Käufer
übermittelt.
2.8 Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass VoVeLi die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils gültigen Fassung) der
VoVeLi gegenüber den Kunden verwendet und bestätigt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat.
3. Rechte und Pflichten von VoVeLi
3.1 VoVeLi ist verpflichtet, die Verkaufsgegenstände sorgfältig für die Dauer der jeweiligen Verkaufsvermittlung für die jeweiligen
Verkaufsgegenstände zu verwahren.
3.2 VoVeLi verpflichtet sich, die Verkaufsgegenstände nach Beendigung dieses Vertrages oder nach der Dauer der Verkaufsvermittlung
bezüglich des jeweiligen Verkaufsgegenstandes an den Auftraggeber auf dessen Verlangen herauszugeben.
3.3 VoVeLi verpflichtet sich, die Verkaufsgegenstände für die Dauer der Verkaufsvermittlung bezüglich der jeweiligen Verkaufsgegenstände in
den Geschäftsräumen der VoVeLi oder über das Internet oder anderweitig so zu vermarkten, dass ein potentieller Käufer Angebote zum Kauf der
jeweiligen Verkaufsgegenstände gegenüber VoVeLi abgibt.
3.4 VoVeLi verpflichtet sich, die Verkaufsgegenstände im Rahmen der in der Anlage aufgeführten Verkaufsbedingungen (wie z.B. Mindestpreis
etc.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an einen Käufer zu verkaufen und den Auftraggeber über den Verkauf zu informieren.
VoVeLi verpflichtet sich zudem hiermit alle erforderlichen Willenserklärungen und Handlungen durchzuführen, um das Eigentum an den
Verkaufsgegenständen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Auftraggeber an den Käufer zu übertragen und auch sonst alle
Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, damit der Auftraggeber das Eigentum an den jeweiligen
Verkaufsgegenständen an den Käufer überträgt.
3.5 VoVeLi verpflichtet sich, den vom Käufer erhaltenen Kaufpreis für den jeweiligen Verkaufsgegenstand, abzüglich der VoVeLi gemäß Ziffer
4 dieses Vertrages zustehenden Vergütung, an den Auftraggeber zu zahlen.
4. Vergütung
4.1 Für den Abschluss dieses Vertrages erhält VoVeLi eine Bearbeitungs- und Verkaufsvermittlungsgebühr pro Verkaufsgegenstand vom
Auftraggeber in Höhe von EUR 2,00 bis 6,00 (die „Verkaufsvermittlungsgebühr“) (die genaue Verkaufsvermittlungsgebühr wird in der
Anlage zu dem jeweiligen Verkaufsgegenstand durch VoVeLi festgesetzt). Die Verkaufsvermittlungsgebühr ist mit Abschluss dieses Vertrages
für jeden Verkaufsgegenstand fällig und an VoVeLi zu zahlen.
4.2 Für die Vermittlung eines Käufers erhält VoVeLi eine Vergütung in Höhe von 20% des jeweiligen Verkaufspreises für den jeweiligen
Verkaufsgegenstand (die „Verkaufsvermittlungsvergütung“). Die Verkaufsvermittlungsvergütung ist fällig, sobald VoVeLi den jeweiligen
Verkaufspreis für den jeweiligen Verkaufsgegenstand erhalten hat.
4.3 Für die Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erhält VoVeLi eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verkaufsvermittlungsgebühr in
Höhe von EUR 2,00 bis 6,00 (die „Weitere Gebühr“) (die genaue Weitere Gebühr wird in der Anlage zu dem jeweiligen Verkaufsgegenstand
durch VoVeLi festgesetzt) für jede weitere Kalenderwoche, für die sich die Dauer der Verkaufsvermittlung gemäß Ziffer 6.3 dieses Vertrages für
den jeweiligen Verkaufsgegenstand verlängert. Die Weitere Gebühr ist jeweils zum Beginn der weiteren Kalenderwoche fällig und an VoVeLi zu
zahlen.
4.4 Zusätzlich zu der in dieser Ziffer 4. geregelten Vergütung hat der Auftraggeber an VoVeLi die VoVeLi im Rahmen der Durchführung dieses
Vertrages entstandenen Auslagen und Spesen zuzüglich der etwaig anfallenden gesetzlichen Steuern, insbesondere Mehrwert- bzw.
Umsatzsteuer, zu erstatten.
5. Haftung und Gewährleistungen
5.1 VoVeLi hat die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
5.2 Die Haftung von VoVeLi (einschließlich der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen) für eine Verletzung einer nicht
vertragswesentlichen Verpflichtung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.3 Die Haftung von VoVeLi (einschließlich der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen) für einfach fahrlässige Verletzung
einer vertragswesentlichen Verpflichtung wird auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Insbesondere, haftet VoVeLi in
keinem Fall für einen entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für interne Verwaltungs- und Gemeinkosten.
5.4 Ansprüche des Auftraggebers gegen VoVeLi (einschließlich der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen) für einfach
fahrlässige Verletzung dieses Vertrages verjähren nach Ablauf von zwei (2) Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch zwei Jahre
nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses für den jeweiligen Verkaufsgegenstand.
5.5. Der Auftraggeber hat VoVeLi sowie deren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen (die „Freizustellenden Personen“)
sämtliche Schäden zu ersetzen und stellt VoVeLi und die Freizustellenden Personen auf erstes Anfordern von sämtlichen bestehenden und
behaupteten Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung frei, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
gegen VoVeLi oder gegen Freizustellenden Personen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Schäden bzw. die Ansprüche
Dritter auf einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VoVeLi beruhen.
VoVeLi verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter, soweit diese im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
stehen, in angemessener Weise zu unterstützen und ihm die zur Verteidigung notwendigen Unterlagen oder Informationen, soweit gesetzlich
zulässig, ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung zu stellen.
6. Geltung und Laufzeit dieses Vertrages
6.1 Dieser Vertrag gilt für jeweils alle Verkaufsgegenstände, die der Auftraggeber an VoVeLi zur Vermarktung und Vermittlung übergeben hat
und die jeweils in den Anlagen dieses Vertrages aufgeführt sind.
6.2 Dieser Vertrag läuft für jeden Verkaufsgegenstand über den Zeitraum der Verkaufsvermittlung, wie in der Anlage zu jedem
Verkaufsgegenstand angegeben.
6.3 Die Verkaufsvermittlung des jeweiligen Verkaufsgegenstandes verlängert sich um eine weitere Kalenderwoche, wenn der jeweilige
Verkaufsgegenstand noch nicht verkauft worden ist und der Verkäufer den Verkaufsgegenstand nicht herausverlangt hat oder sonst gegenüber
VoVeLi deutlich gemacht hat, die Verkaufsvermittlung einzustellen.
6.4 Die Verkaufsvermittlung des jeweiligen Verkaufsgegenstandes endet, wenn der jeweilige Verkaufsgegenstand verkauft wurde oder wenn der
Verkäufer den jeweiligen Verkaufsgegenstand herausverlangt hat oder wenn VoVeLi den Verkäufer darüber benachrichtigt hat, dass er den
Verkaufsgegenstand abholen soll.
6.5 Eine Beendigung der jeweiligen Verkaufsvermittlung zu einem jeweiligen Verkaufsgegenstand lässt die bereits entstanden
Vergütungsansprüche der VoVeLi gemäß Ziffer 4. dieses Vertrages unberührt.
7. Verwertung des Verkaufsgegenstandes und Eigentumsübergang
7.1 Wenn der Auftraggeber auf eine Nachricht von VoVeLi sich innerhalb von 2 Monaten nach Versendung der Nachricht an die vom
Auftraggeber in den Anlagen zu dessen Verkaufsgegenständen angegebene Adresse nicht bei VoVeLi zurück meldet, kann VoVeLi davon
ausgehen, dass der Auftraggeber kein Interesse mehr an dem Verkaufsgegenstand oder deren Verkaufserlös hat, so dass VoVeLi den
Mindestpreis des jeweiligen Verkaufsgegenstandes selber festsetzen und den jeweiligen Verkaufsgegenstand nach eigenem Ermessen verkaufen
kann.
7.2 Wenn der Auftraggeber auf Aufforderung von VoVeLi den jeweiligen Verkaufsgegenstand nicht innerhalb von 6 Monaten nach Versendung
der Nachricht an die vom Auftraggeber in den Anlagen zu dessen Verkaufsgegenständen angegebene Adresse in den Geschäftsräumen von
VoVeLi abholt, geht das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand vollständig und unbeschränkt auf VoVeLi über.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform, soweit sich aus diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche
Vereinbarung verzichtet werden.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen desselben in Kraft. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sollen dann durch solche Regelungen ersetzt werden,
die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechen. Gleiches gilt für das Ausfüllen von Lücken.
8.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
8.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aschaffenburg.
Datum:
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Unterschrift Auftraggeber
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Unterschrift VoVeLi
Anlage
zum VoVeLi-Verkaufsvermittlervertrag
des Kunden mit der Kundennummer: ___________________________________________
Zeitraum der Verkaufsvermittlung:
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Verkaufsvermittlungsgebühr:
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Weitere Gebühr:
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Beschreibung des Verkaufsgegenstandes:
Verkaufsbedingungen
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Mindestpreis:
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Gewünschte Zahlungsart des Verkaufserlöses an den Auftraggeber:
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Sonstige Verkaufsbedingungen:
Datum:
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Unterschrift Auftraggeber
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Unterschrift VoVeLi