Parallel dazu finden Sie hier alle wichtigen

Die Messe für Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden
im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg
Für ein großes Stück mehr Lebensqualität
Samstag, 24. September 2016, 10 bis 16 Uhr
am neuen Messestandort dem PEP Torgau, ehemals SB Möbel
Bestellformular (Messepaket) und Standanmeldung
Ohne Rückantwort keine Bearbeitung möglich!!!
Bitte senden Sie Ihre Bestellung per Fax, E-Mail oder Post an Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Messe, Elbstraße 1 – 3, 04860 Torgau
bis spätestens Mittwoch, den 7.9.2016 !!! zurück, die Ausstellungsflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Die nachfolgende Adresse gilt als Korrespondenzanschrift und Eintragung in unsere interne Adressdatenbank (keine Weitergabe an Dritte).
Firma:
Straße/ Haus-Nr.:
PLZ/ Ort:
Inhaber/ Geschäftsführer:
Ansprechpartner:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Branche:
Hiermit bestellen wir verbindlich folgendes Messepaket:
Funk:
(Zutreffendes bitte vollständig ankreuzen, alle Preise Netto zzgl. 19% ges. Ust.)*
Die Messepakete beinhalten jeweils eine Messestandfläche sowie eine Anzeigenschaltung (vollfarbiger Druck) im zur Veranstaltung aufgelegten
Messejournal. Dieses erscheint mit einer Auflagenhöhe von 23.300 Stck am 21.9.2016 in allen Haushalten im Altkreis Torgau. Darüber hinaus steht
die Messezeitung bis 14 Tage nach der Messe als *.pdf-Datei unter www.torgauerzeitung.com online zur Verfügung.
 Paket I
198,50 EUR *
inklusive
Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/8-Seite
(91 mm x 63 mm (B x H))
 Paket II
318,50 EUR *
inklusive
Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/4-Seite
(91 mm x 130 mm (B x H))
 Paket III 518,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/2-Seite
(184 mm x 130 mm (B x H))
 Paket IV 818,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/1-Seite
(184 mm x 277 mm (B x H))
 Bitte unterstützen Sie uns bei der Anzeigengestaltung und erarbeiten diese mit uns gemeinsam.
(Zwei Entwürfe gestalten wir für Sie nach Ihren Vorstellungen kostenlos, für jeden weiteren berechnen wir 45,00 EUR (inkl. Korrekturabzug).)
 Bitte verwenden Sie die Anzeige der Messezeitung 2015 als Vorlage für Änderungen in Absprache.
(Die Daten werden zunächst 1 : 1 übernommen, und Änderungen nach Ihren Wünschen eingearbeitet (inkl. Korrekturabzug).)
 Wir liefern Ihnen druckfähige Daten per E-Mail bis spätestens Dienstag den 7.9.2016, 16:00 Uhr.
(Geschlossene Daten als *.pdf mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi (ein Korrekturabzug ist danach nicht mehr notwendig).)

Wir werden folgende branchenspezifische Leistungen/ Dienstleistungen vorstellen.

Wir werden folgende branchenspezifische Produkte vorstellen.

Für vom Veranstalter durchgeführte, themenbezogene Gewinnspiele/ Verlosungen, stellen wir folgende Preise kostenfrei zur Verfügung (Sponsoring).
Wir benötigen optional (Zutreffendes bitte ankreuzen. Für individuelle Beleuchtung ist selbst Sorge zu tragen!)
 Tisch
Stück
 Lichtstrom
(kostenfrei, Größe ca. 80x80cm)

(220 V)
(kostenfrei)
 Starkstrom
(380 V)
(kostenfrei)
 Stehtisch
Stück (inkl. Husse und Reinigung)
(Barzahlung vor Ort 8,50 € (Brutto)/Tisch !!!)
Zusatzwünsche/ Bemerkungen (Berücksichtigung vom Veranstalter nach Möglichkeiten und nur nach Absprache mit Marketingabteilung verbindlich!!!)
Mit dieser Anmeldung erkennen wir die Teilnahmebedingungen und die AGB für Ausstellungen und Messen der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG/ Torgauer
Zeitung an. Erfüllungsort und Gerichtsstand Torgau, Deutschland. Wir erklären uns damit einverstanden, von der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG/ Torgauer
Zeitung unaufgefordert Informationen zugeschickt zu bekommen. Diese Zustimmung können wir jederzeit schriftlich widerrufen .
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Ort
,
, Datum
Stempel
, Unterschrift
Die richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Julia Gey (Marketing)
(Standvergabe, Planung, Organisation)
Telefon: 03421 721083
Fax:
03421 721055
E-Mail: [email protected]
Sabine Zschiesche, Brigitte Hartkopf, Daniela Eichler (Mediaberatung)
(Anmeldung, Anzeigenberatung, Abrechnung)
Telefon: 03421 72 10 70/18/27
Fax:
03421 721055
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
Die Messe rund um die Themen
Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden
im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg
Am neuen Messestandort PEP Torgau (ehemals SB Möbel)!!!
Wichtige Informationen und Fakten
Tag und Ort der Veranstaltung
* Samstag, 24. September 2016 / PEP Torgau, Außenring 1, 04860 Torgau (ehemals SB Möbel)
Öffnungszeiten
* 10 bis 16 Uhr
Aufbauzeiten
*Freitag,
23. September 2016
* Samstag, 24. September 2016
10 bis 16 Uhr
8 bis 10 Uhr
Abbauzeiten
* Samstag, 24. September 2016
16 bis 17 Uhr
Parkplätze
* Parkmöglichkeiten:
Am PEP Torgau stehen über 600 Parkplätze zur Verfügung, auf eventuelle Ausschilderung achten
Veranstalter:
Torgauer Verlagsgesellschaft mbh & Co.KG
Elbstraße 1-3
04860 Torgau
Projektleitung:
* Thomas Stöber, Chefredakteur
Tel.: 03421 721020
Mail: [email protected]
Messeteam (Standvergabe, Planung, Organisation):
* Julia Gey
Tel.: 03421 721083
Mail: [email protected]
Funk: 0171 4151927
* Manuela Merseburg
Tel.: 03421 721066
Mail: [email protected]
* Caroline Manthey
Tel.: 03421 721017
Mail: [email protected]
Alle Infos erhalten Sie auch unter www.torgauerzeitung.com
Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie hierzu ggf. später folgende Informationen!
Impressionen unter www-torgauer-messen.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
6. Gesundheitsmesse „Alles, was guttut!“
der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Standzuteilung
Grundsatz
Der Messeveranstalter teilt den
Stand unter der Berücksichtigung
des Themas und der Gliederung der
jeweiligen Veranstaltung sowie der
zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten zu. Standwünsche
werden nach Möglichkeit beachtet.
Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen,
dass sich bei Beginn der
Veranstaltung die Lage der übrigen
Stände gegenüber dem Zeitpunkt der
Zulassung verändert hat.
Ersatzansprüche sind beiderseits
ausgeschlossen.
Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten
Standes mit einem anderen
Aussteller sowie eine teilweise oder
vollständige Überlassung des Standes
an Dritte ist ohne entsprechende
Vereinbarung mit dem Veranstalter
nicht gestattet.
Ausstellungsgüter
Ausschluss
Der Veranstalter kann verlangen,
dass Ausstellungsgüter entfernt
werden, die in dem Standmietvertrag
nicht enthalten waren oder sich als
belästigend oder gefährlich erweisen
oder mit dem Veranstaltungsziel
nicht vereinbar sind. Wird dem
Verlangen nicht entsprochen, so
entfernt der Veranstalter die
Ausstellungsgüter mit gerichtlicher
Hilfe auf Kosten des Ausstellers.
Direktverkauf
Der Direktverkauf ist nur mit
Erlaubnis des Veranstalters
zugelassen. Der Aussteller hat
insbesondere die gewerbe- und
gesundheitspolizeilichen
Genehmigungen zu beschaffen und
einzuhalten. Einzelheiten enthält die
Aussteller-Service-Mappe.
Arbeits- und Ausstellerausweise
Für die Dauer der Messe erhält jeder
Aussteller zwei Ausstellerausweise,
die zum freien Eintritt berechtigen.
Näheres regeln die
Teilnahmebedingungen.
Bild- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt,
Fotografien, Zeichnungen sowie Filmund Videoaufnahmen vom
Ausstellungsgeschehen anfertigen zu
lassen und für Werbung und PresseVeröffentlichungen zu verwenden,
ohne dass der Aussteller aus
irgendwelchen Gründen
Einwendungen dagegen erheben
kann.
Werbung
Umfang
Werbung aller Art ist nur innerhalb
des vom Aussteller gemieteten
Standes für die eigene Firma des
Ausstellers und nur für die von ihr
hergestellten oder vertriebenen
Ausstellungsgüter erlaubt.
Genehmigungserfordernis
Lautsprecherwerbung, Diapositivoder Filmvorführungen bedürfen
einer Erlaubnis bzw. Genehmigung
des Veranstalters. Das Gleiche gilt
für die Verwendung anderer Geräte
und Einrichtungen, durch die auf
optische und akustische Weise eine
gesteigerte Werbewirksamkeit erzielt
werden soll. Politische Werbung ist
grundsätzlich unzulässig.
Behördliche Genehmigungen,
gesetzliche Bestimmungen,
Technische Richtlinien
Behördliche Genehmigungen hat
grundsätzlich der Aussteller
einzuholen. Er ist dafür
verantwortlich, dass die GEMABestimmungen sowie die
gewerberechtlichen,
polizeirechtlichen,
gesundheitsrechtlichen und
sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden,
insbesondere auch das „Gesetz über
technische Arbeitsmittel“
(Gerätesicherheitsgesetz). Er hat
ferner die Vorschriften über den
Standbau und die Standgestaltung
sowie die umfangreichen
Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Ordnungsbestimmungen
Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während
der Veranstaltung auf dem gesamten
Gelände dem Hausrecht des
Veranstalters.
Den Anordnungen der Beschäftigten
ist Folge zu leisten.
Parkplätze
Während der Messe ist das Parken
auf dem Gelände nur mit Erlaubnis
des Veranstalters gestattet, lediglich
für Be- und Entladen
Parkmöglichkeiten:
Kurstraße, Spitalstraße, Breite Straße,
Wittenberger Straße, RosaLuxemburg-Parkplatz, Elbeparkplatz,
Fischerstraße.
Zufahrt zum Ausstellungsgelände
Während der Veranstaltung haben
Fahrzeuge, die nicht über eine
Genehmigung verfügen, keine
Einfahrtsberechtigung in das
Innengelände. Die Anlieferung von
Waren und Ähnliches ist in den
Teilnahmebedingungen geregelt.
Sonstiges
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf
das Ausstellungsgelände mitgebracht
werden. Ansonsten bedarf es einer
gesonderten Genehmigung durch
den Veranstalter und Behörden.
Wasser, das zur Behandlung von
Lebensmitteln und zur Reinigung
von Bedarfsgegenständen, die mit
Lebensmitteln in unmittelbare
Berührung kommen, benötigt wird,
darf nur hygienischen
Wasserzapfstellen entnommen
werden. Die Entnahme dieses
Wassers aus Toilettenräumen ist
verboten.
Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich
umweltgerecht zu verhalten.
Allgemeine Vorschriften / Termine
Termine
Die Auf- und Abbauzeiten werden
durch die besonderen
Teilnahmebedingungen festgelegt.
Abbauzeit
Die Stände dürfen erst nach Schluss
der Veranstaltung geräumt werden.
Die Dauer der Abbauzeit ist
einzuhalten. Nach Ablauf der
Abbauzeit ist der Veranstalter
berechtigt, den Abbau sowie den
Abtransport und die Einlagerung von
Ausstellungsgütern auf Kosten des
Ausstellers vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen.
Standgestaltung
Erscheinungsbild
Der Stand muss dem Gesamtplan der
Ausstellung angepasst sein. Der
Veranstalter behält sich vor, den
Aufbau unpassend oder
unzureichend ausgestalteter Stände
zu untersagen.
Ausstattung während der
Öffnungszeiten
Der Stand muss während der
gesamten Dauer der Messe oder
Ausstellung zu den festgesetzten
Öffnungszeiten ordnungsgemäß
ausgestattet und mit fachkundigem
Personal besetzt sein.
Allgemeine Aufsicht, Reinigung
Die Bewachung des Geländes
übernimmt eine vom Veranstalter
unter Vertrag genommene SecurityFirma. Für die Bewachung des
Messestandes am Veranstaltungstag
hat der Aussteller zu sorgen. Es wird
empfohlen, Schäden durch einen
geeigneten Versicherungsschutz
abzuwenden. Zur Nachtzeit sind
wertvolle, leicht zu entfernende
Gegenstände unter Verschluss zu
halten.
Der Veranstalter sorgt für die
allgemeine Reinigung des Geländes.
Die Reinigung des Standes obliegt
dem Aussteller.
Technische Installation
Die Versorgung mit Strom und
Wasser sowie sonstigen
Dienstleitungen in der Halle erfolgt
durch den Veranstalter bzw.
zugelassenen Firmen.
Datenschutzrechtliche
Bestimmungen
Der Aussteller erklärt sich damit
einverstanden, dass der Veranstalter
personenbezogene Daten gemäß
Bundesdatenschutzgesetz – auch
unter Einsatz automatischer
Datenverarbeitung – zu
geschäftlichen Zwecken speichert,
verarbeitet oder weiterleitet, soweit
dies für die Zwecke des Veranstalters
erforderlich ist oder ein sonstiges
berechtigtes Interesse besteht.
Teilnahmebedingungen für die
Gesundheitsmesse Torgau der
Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Veranstaltung /
Veranstalter
Bei der 6. Torgauer
Gesundheitsmesse „Alles,
was guttut!“ handelt es
sich um eine regionale
Ausstellung mit jeweiligen
kommerziellen sowie
ideellen Angeboten.
Veranstalter ist die
Torgauer Zeitung /
Torgauer
Verlagsgesellschaft mbH
& Co. KG.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahme an der o.g.
Messe ist kostenpflichtig
und an eine
Anzeigenschaltung
gekoppelt. Eine
Anzeigenschaltung allein
ist ebenfalls möglich
(s. Standanmeldung).
Termine
Dauer der Veranstaltung
Samstag, 24. September
2016
Öffnungszeiten
10 bis 16 Uhr
Aufbau
Freitag, 23. September
10 bis 16 Uhr
Samstag, 24. September
Ab 8 Uhr
Abbau
Samstag, 25. September
16 bis 17 Uhr
Werbung und
Standgestaltung, Verkauf
Die Ausgabe von
Prospektmaterial und
sonstige Werbung der
Aussteller ist nur
innerhalb des eigenen
Standes gestattet.
Musikdarbietungen sind
nur bei
Zustimmung des
Veranstalters möglich.
Der Direktverkauf ist
grundsätzlich gestattet.
(Der Verkauf von Kleinoder Haustieren während
der Veranstaltung ist
nicht gestattet).
Behördliche
Genehmigungen
Der Aussteller ist dafür
verantwortlich, dass die
für seine und für die
Tätigkeit seiner
Beauftragten auf dem
Stand oder dem Gelände
erforderlichen
Genehmigungen
vorhanden sind und die
geltenden
gewerberechtlichen,
gesundheitspolizeilichen
Vorschriften eingehalten
werden.
Ausstellung von Tieren
Für die Ausstellung von
Tieren sind die
veterinärpolizeilichen
Vorschriften und
Anordnungen
maßgebend.
Abgabe von Kostproben
An den Ständen, an denen
Kostproben – auch
unentgeltlich – an die
Besucher verabfolgt
werden, sind die
bestehenden Vorschriften
des
Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamtes strikt
einzuhalten. Das Wasser,
das zur Behandlung von
Lebensmitteln und zur
Reinigung von
Bedarfsgegenständen, die
mit den Lebensmitteln in
unmittelbare Berührung
kommen, benötigt wird,
darf nur hygienischen
Wasserzapfstellen
entnommen werden. Die
Entnahme dieses Wassers
aus Toilettenräumen ist
verboten.
Jugendschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz
der Jugend in der
Öffentlichkeit § 9 ist
ausdrücklich zu beachten,
insbesondere wenn Sie
alkoholische Getränke
anbieten.
Bundesdatenschutzgesetz
Die personenbezogenen
Daten unserer
Geschäftspartner werden
entsprechend den
Vertragsverhältnissen
gespeichert.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser
Teilnahmebedingungen
sind ebenfalls die
beigefügten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für
die Messen
/Veranstaltungen der
Torgauer
Zeitung/Torgauer
Verlagsgesellschaft mbH
& Co. KG.