Die Messe für Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg Für ein großes Stück mehr Lebensqualität Samstag, 24. September 2016, 10 bis 16 Uhr am neuen Messestandort dem PEP Torgau, ehemals SB Möbel Bestellformular (Messepaket) und Standanmeldung Ohne Rückantwort keine Bearbeitung möglich!!! Bitte senden Sie Ihre Bestellung per Fax, E-Mail oder Post an Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Messe, Elbstraße 1 – 3, 04860 Torgau bis spätestens Mittwoch, den 7.9.2016 !!! zurück, die Ausstellungsflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Die nachfolgende Adresse gilt als Korrespondenzanschrift und Eintragung in unsere interne Adressdatenbank (keine Weitergabe an Dritte). Firma: Straße/ Haus-Nr.: PLZ/ Ort: Inhaber/ Geschäftsführer: Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Branche: Hiermit bestellen wir verbindlich folgendes Messepaket: Funk: (Zutreffendes bitte vollständig ankreuzen, alle Preise Netto zzgl. 19% ges. Ust.)* Die Messepakete beinhalten jeweils eine Messestandfläche sowie eine Anzeigenschaltung (vollfarbiger Druck) im zur Veranstaltung aufgelegten Messejournal. Dieses erscheint mit einer Auflagenhöhe von 23.300 Stck am 21.9.2016 in allen Haushalten im Altkreis Torgau. Darüber hinaus steht die Messezeitung bis 14 Tage nach der Messe als *.pdf-Datei unter www.torgauerzeitung.com online zur Verfügung. Paket I 198,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/8-Seite (91 mm x 63 mm (B x H)) Paket II 318,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/4-Seite (91 mm x 130 mm (B x H)) Paket III 518,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/2-Seite (184 mm x 130 mm (B x H)) Paket IV 818,50 EUR * inklusive Messestandfläche 3 x 2 m (B x T) + Anzeige 1/1-Seite (184 mm x 277 mm (B x H)) Bitte unterstützen Sie uns bei der Anzeigengestaltung und erarbeiten diese mit uns gemeinsam. (Zwei Entwürfe gestalten wir für Sie nach Ihren Vorstellungen kostenlos, für jeden weiteren berechnen wir 45,00 EUR (inkl. Korrekturabzug).) Bitte verwenden Sie die Anzeige der Messezeitung 2015 als Vorlage für Änderungen in Absprache. (Die Daten werden zunächst 1 : 1 übernommen, und Änderungen nach Ihren Wünschen eingearbeitet (inkl. Korrekturabzug).) Wir liefern Ihnen druckfähige Daten per E-Mail bis spätestens Dienstag den 7.9.2016, 16:00 Uhr. (Geschlossene Daten als *.pdf mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi (ein Korrekturabzug ist danach nicht mehr notwendig).) Wir werden folgende branchenspezifische Leistungen/ Dienstleistungen vorstellen. Wir werden folgende branchenspezifische Produkte vorstellen. Für vom Veranstalter durchgeführte, themenbezogene Gewinnspiele/ Verlosungen, stellen wir folgende Preise kostenfrei zur Verfügung (Sponsoring). Wir benötigen optional (Zutreffendes bitte ankreuzen. Für individuelle Beleuchtung ist selbst Sorge zu tragen!) Tisch Stück Lichtstrom (kostenfrei, Größe ca. 80x80cm) (220 V) (kostenfrei) Starkstrom (380 V) (kostenfrei) Stehtisch Stück (inkl. Husse und Reinigung) (Barzahlung vor Ort 8,50 € (Brutto)/Tisch !!!) Zusatzwünsche/ Bemerkungen (Berücksichtigung vom Veranstalter nach Möglichkeiten und nur nach Absprache mit Marketingabteilung verbindlich!!!) Mit dieser Anmeldung erkennen wir die Teilnahmebedingungen und die AGB für Ausstellungen und Messen der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG/ Torgauer Zeitung an. Erfüllungsort und Gerichtsstand Torgau, Deutschland. Wir erklären uns damit einverstanden, von der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG/ Torgauer Zeitung unaufgefordert Informationen zugeschickt zu bekommen. Diese Zustimmung können wir jederzeit schriftlich widerrufen . , Ort , , Datum Stempel , Unterschrift Die richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen: Julia Gey (Marketing) (Standvergabe, Planung, Organisation) Telefon: 03421 721083 Fax: 03421 721055 E-Mail: [email protected] Sabine Zschiesche, Brigitte Hartkopf, Daniela Eichler (Mediaberatung) (Anmeldung, Anzeigenberatung, Abrechnung) Telefon: 03421 72 10 70/18/27 Fax: 03421 721055 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] Die Messe rund um die Themen Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg Am neuen Messestandort PEP Torgau (ehemals SB Möbel)!!! Wichtige Informationen und Fakten Tag und Ort der Veranstaltung * Samstag, 24. September 2016 / PEP Torgau, Außenring 1, 04860 Torgau (ehemals SB Möbel) Öffnungszeiten * 10 bis 16 Uhr Aufbauzeiten *Freitag, 23. September 2016 * Samstag, 24. September 2016 10 bis 16 Uhr 8 bis 10 Uhr Abbauzeiten * Samstag, 24. September 2016 16 bis 17 Uhr Parkplätze * Parkmöglichkeiten: Am PEP Torgau stehen über 600 Parkplätze zur Verfügung, auf eventuelle Ausschilderung achten Veranstalter: Torgauer Verlagsgesellschaft mbh & Co.KG Elbstraße 1-3 04860 Torgau Projektleitung: * Thomas Stöber, Chefredakteur Tel.: 03421 721020 Mail: [email protected] Messeteam (Standvergabe, Planung, Organisation): * Julia Gey Tel.: 03421 721083 Mail: [email protected] Funk: 0171 4151927 * Manuela Merseburg Tel.: 03421 721066 Mail: [email protected] * Caroline Manthey Tel.: 03421 721017 Mail: [email protected] Alle Infos erhalten Sie auch unter www.torgauerzeitung.com Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie hierzu ggf. später folgende Informationen! Impressionen unter www-torgauer-messen.de. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 6. Gesundheitsmesse „Alles, was guttut!“ der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Standzuteilung Grundsatz Der Messeveranstalter teilt den Stand unter der Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Änderung angrenzender Stände Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. Austausch, Überlassung an Dritte Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet. Ausstellungsgüter Ausschluss Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt der Veranstalter die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers. Direktverkauf Der Direktverkauf ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters zugelassen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. Einzelheiten enthält die Aussteller-Service-Mappe. Arbeits- und Ausstellerausweise Für die Dauer der Messe erhält jeder Aussteller zwei Ausstellerausweise, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen. Bild- und Tonaufnahmen Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Filmund Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen anfertigen zu lassen und für Werbung und PresseVeröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Werbung Umfang Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. Genehmigungserfordernis Lautsprecherwerbung, Diapositivoder Filmvorführungen bedürfen einer Erlaubnis bzw. Genehmigung des Veranstalters. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirksamkeit erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMABestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie die umfangreichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Ordnungsbestimmungen Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der Beschäftigten ist Folge zu leisten. Parkplätze Während der Messe ist das Parken auf dem Gelände nur mit Erlaubnis des Veranstalters gestattet, lediglich für Be- und Entladen Parkmöglichkeiten: Kurstraße, Spitalstraße, Breite Straße, Wittenberger Straße, RosaLuxemburg-Parkplatz, Elbeparkplatz, Fischerstraße. Zufahrt zum Ausstellungsgelände Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist in den Teilnahmebedingungen geregelt. Sonstiges Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Ansonsten bedarf es einer gesonderten Genehmigung durch den Veranstalter und Behörden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten. Umweltschutz Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten. Allgemeine Vorschriften / Termine Termine Die Auf- und Abbauzeiten werden durch die besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt. Abbauzeit Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit ist einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Standgestaltung Erscheinungsbild Der Stand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen. Ausstattung während der Öffnungszeiten Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Allgemeine Aufsicht, Reinigung Die Bewachung des Geländes übernimmt eine vom Veranstalter unter Vertrag genommene SecurityFirma. Für die Bewachung des Messestandes am Veranstaltungstag hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Technische Installation Die Versorgung mit Strom und Wasser sowie sonstigen Dienstleitungen in der Halle erfolgt durch den Veranstalter bzw. zugelassenen Firmen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies für die Zwecke des Veranstalters erforderlich ist oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht. Teilnahmebedingungen für die Gesundheitsmesse Torgau der Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Veranstaltung / Veranstalter Bei der 6. Torgauer Gesundheitsmesse „Alles, was guttut!“ handelt es sich um eine regionale Ausstellung mit jeweiligen kommerziellen sowie ideellen Angeboten. Veranstalter ist die Torgauer Zeitung / Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Teilnahmegebühren Die Teilnahme an der o.g. Messe ist kostenpflichtig und an eine Anzeigenschaltung gekoppelt. Eine Anzeigenschaltung allein ist ebenfalls möglich (s. Standanmeldung). Termine Dauer der Veranstaltung Samstag, 24. September 2016 Öffnungszeiten 10 bis 16 Uhr Aufbau Freitag, 23. September 10 bis 16 Uhr Samstag, 24. September Ab 8 Uhr Abbau Samstag, 25. September 16 bis 17 Uhr Werbung und Standgestaltung, Verkauf Die Ausgabe von Prospektmaterial und sonstige Werbung der Aussteller ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Musikdarbietungen sind nur bei Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Direktverkauf ist grundsätzlich gestattet. (Der Verkauf von Kleinoder Haustieren während der Veranstaltung ist nicht gestattet). Behördliche Genehmigungen Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, gesundheitspolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Ausstellung von Tieren Für die Ausstellung von Tieren sind die veterinärpolizeilichen Vorschriften und Anordnungen maßgebend. Abgabe von Kostproben An den Ständen, an denen Kostproben – auch unentgeltlich – an die Besucher verabfolgt werden, sind die bestehenden Vorschriften des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes strikt einzuhalten. Das Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit den Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten. Jugendschutzgesetz Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit § 9 ist ausdrücklich zu beachten, insbesondere wenn Sie alkoholische Getränke anbieten. Bundesdatenschutzgesetz Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den Vertragsverhältnissen gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen sind ebenfalls die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Messen /Veranstaltungen der Torgauer Zeitung/Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.
© Copyright 2024 ExpyDoc