Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! Blatt 1/6 C C2 C2.4 Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld (Dieses Dokument stellt eine Ergänzung zu den Verkehrs- und Zulassungsregeln (VZR) vom 15.12.2015 dar und gilt bis zu deren Implementierung in die nächste Version.) i. V. Jörn Muthmann Verkehrsleiter Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU i. A. Patrick Spijkers Leiter Airport Duty- und Performancemanagement Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 2/6 C C2 C2.4 Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! Version Version Datum Bemerkung Autor 1.1 15.05.2016 Ergänzung zur VZR Timo Ross Status Veröffentlichen in: Entwurf Skynet Freigegeben GalaxyNet Internet Veröffentlichung im GalaxyNet bzw. Internet kann nur bei Vorliegen der Richtlinie in Deutsch und Englisch erfolgen. Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 3/6 C C2 C2.4 Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! Inhaltsverzeichnis Abschnitt 0 Inhalt Blatt Titelblatt ............................................................................................................ 1 Version ............................................................................................................. 2 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................. 3 1. Vorwort ............................................................................................................ 4 1.1 1.2 Ziel und Zweck ................................................................................................ 4 Geltungsbereich ............................................................................................. 4 2. Anwendungsbereich ...................................................................................... 4 2.1 2.2 2.3 Betroffene Fahrzeuge .................................................................................... 4 Informationen zur Kennzeichnungspflicht .................................................. 4 Tag- und Nachtkennzeichnung / Airfield Safety Marking ........................... 5 3. Erwerb und Ausgabe der Magnetkennzeichnung ....................................... 6 Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! Blatt 4/6 C C2 C2.4 Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln 1. Vorwort 1.1 Ziel und Zweck Dieses Dokument regelt im Rahmen der EASA Nachweisführung (AMC 1) ADR.OPS.B.080) die Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main im Interesse eines sicheren und ordnungsgemäßigen Flughafenbetriebes. Die Regelung dient als ergänzende Regelung zu den Verkehrs- und Zulassungsregeln (VZR) vom 15.12.2015 und gilt bis zu deren Implementierung in die Verkehrs- und Zulassungsregeln des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. 1.2 Geltungsbereich Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die das Rollfeld mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug befahren. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Anweisung das generische Maskulinum verwendet. Dieses schließt gleichermaßen weibliche und männliche Personen ein. 2. Anwendungsbereich 2.1 Betroffene Fahrzeuge Diese Anweisung bezieht sich auf motorbetriebene Fahrzeuge, welche im Rollfeld des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main betrieben werden. Zum Rollfeld gehören gem. der Verkehrs- und Zulassungsregeln der Fraport AG die Rollbahnen, Start- und Landebahnen, einschließlich der sie umgebenden Schutzstreifen, sowie die weiteren für Starts und Landungen bestimmten Teile des Flughafens. Das Vorfeld ist nicht Bestandteil des Rollfelds. 2.2 Informationen zur Kennzeichnungspflicht Lt. ICAO Annex 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (AIZ), Punkt 6.1.6 stellen Fahrzeuge und andere mobile Objekte, mit der Ausnahme von Luftfahrzeugen, Hindernisse dar, welche zu kennzeichnen sind. (VZR, Teil B, Punkt 4.2). Die Kennzeichnung umfasst eine Tag- und Nachtkennzeichnung, damit ein sicherer Betrieb bei Nacht und/oder schlechter Sicht ebenfalls gewährleistet ist. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind nichtselbstfahrende Fahrzeuge (z.B. Anhänger), wenn das sie bewegende Fahrzeug die erforderlichen Kennzeichnungs-maßnahmen aufweist. Für gelotste Fahrzeuge entfällt die Kennzeichnungspflicht. Ebenfalls entfällt die zusätzliche Kennzeichnungspflicht für die nachfolgenden Bodenfahrzeuge, welche zur besseren Erkennbarkeit die beschriebenen, speziellen farblichen und lichttechnischen Kennzeichnungsmaßnahmen aufweisen: Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU Einsatzfahrzeuge der Verkehrsleitung, des Airport Duty Managements, der MASU/FoMe und der örtlichen Luftaufsicht des Landes Hessen mit Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 5/6 C C2 C2.4 Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! Fahrzeugfarbe Gelb, mit schachbrettartig gelb-schwarzem Muster sowie roten bzw. blauen Blink- bzw. Drehleuchten 2.3 Einsatzfahrzeuge der Flughafenfeuerwehr mit Fahrzeugfarbe Rot und des Rettungsdienstes mit blauen Blink- bzw. Drehleuchten Sonstige Einsatzfahrzeuge unabhängig der Firmenzugehörigkeit (z.B. Befeuerungs- und Beleuchtungstechnik, Gärtner, Flächenreinigung, Winterdienst) mit Fahrzeugfarbe Orange und mit gelben Blink- bzw. Drehleuchten Tag- und Nachtkennzeichnung / Airfield Safety Marking Motorbetriebene Fahrzeuge, welche im Rollfeld zum Einsatz kommen, müssen aus Sicherheitsgründen speziell gekennzeichnet werden. Daher haben sie das sogenannte „Airfield Safety Marking“ als Magnetkennzeichnung oder retroreflektierenden Folien zu führen. Die anzubringenden Kennzeichnungen müssen wie folgt aussehen: retroreflektierend schachbrettartig gemustert (RAL3020 Verkehrsrot/ RAL9016 Verkehrsweiß) 45 cm x 45 cm groß Sie müssen ein schachbrettartiges Muster aufweisen, wobei die Seitenlänge der das Muster bildenden Quadrate mindestens 0,15m beträgt. Die Kennzeichnung ist an beiden Seiten der Fahrzeuge gut sichtbar als Magnetkennzeichnung oder wahlweise als Folienkennzeichnung anzubringen. Dabei ist der Fahrzeugführer für eine sichere Befestigung verantwortlich. Im Falle der Kennzeichnung mit retroreflektierenden Folien sind die gesetzlichen Vorgaben der StVZO sowie die EU Richtlinien einer Eintragung im Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde hinsichtlich Anbau der Beleuchtungseinrichtungen durch die Fahrzeughalter zu beachten. Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 6/6 C C2 C2.4 Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document! 3. Ordnung ohne behördliche Genehmigung Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement Verkehrs-und Zulassungsregeln Erwerb und Ausgabe der Magnetkennzeichnung Die hier beschriebene Magnetkennzeichnung kann über die Fraport AG bestellt und käuflich erworben werden. Kunden können die Bestellung direkt bei der Markierungs- und Beschilderungstechnik, beim Servicebereich Immobilien- und Facility Management der Fraport AG vornehmen. Dort erfolgt auch die Ausgabe der Magnetkennzeichnung. Die Kosten für die Magnetkennzeichnung trägt der jeweilige Antragsteller bzw. Fahrzeughalter. Extern erworbene retroreflektierende Magnetkennzeichnungen sowie eine Kennzeichnung mit retroreflektierenden Folien liegen in der Eigenverantwortlichkeit der Fahrzeughalter und muss vor dem erstmaligen Einsatz im Rollfeld durch den Bereich Duty und Performance Management der Fraport AG abgenommen werden. Gültig ab: 01.10.2016 Ersteller: FTU-FD Freigeber: VO, FTU Unterstrichen: Änderung -/-/-/-: Tilgung © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
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