Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld

Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst! Uncontrolled document!
Blatt 1/6
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C2
C2.4
Ordnung ohne behördliche Genehmigung
Flugzeugabfertigung, Flugbetriebs-und Terminalmanagement
Verkehrs-und Zulassungsregeln
Kennzeichnung von Fahrzeugen im
Rollfeld
(Dieses Dokument stellt eine Ergänzung zu den Verkehrs- und Zulassungsregeln (VZR) vom
15.12.2015 dar und gilt bis zu deren Implementierung in die nächste Version.)
i. V.
Jörn Muthmann
Verkehrsleiter
Gültig ab: 01.10.2016
Ersteller: FTU-FD
Freigeber: VO, FTU
i. A.
Patrick Spijkers
Leiter Airport Duty- und
Performancemanagement
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
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Verkehrs-und Zulassungsregeln
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Version
Version
Datum
Bemerkung
Autor
1.1
15.05.2016
Ergänzung zur VZR
Timo Ross
Status
Veröffentlichen in:
Entwurf
Skynet
Freigegeben
GalaxyNet
Internet
Veröffentlichung im GalaxyNet bzw. Internet kann nur bei
Vorliegen der Richtlinie in Deutsch und Englisch erfolgen.
Gültig ab: 01.10.2016
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Freigeber: VO, FTU
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
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Inhaltsverzeichnis
Abschnitt
0
Inhalt
Blatt
Titelblatt ............................................................................................................ 1
Version ............................................................................................................. 2
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................. 3
1.
Vorwort ............................................................................................................ 4
1.1
1.2
Ziel und Zweck ................................................................................................ 4
Geltungsbereich ............................................................................................. 4
2.
Anwendungsbereich ...................................................................................... 4
2.1
2.2
2.3
Betroffene Fahrzeuge .................................................................................... 4
Informationen zur Kennzeichnungspflicht .................................................. 4
Tag- und Nachtkennzeichnung / Airfield Safety Marking ........................... 5
3.
Erwerb und Ausgabe der Magnetkennzeichnung ....................................... 6
Gültig ab: 01.10.2016
Ersteller: FTU-FD
Freigeber: VO, FTU
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
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Verkehrs-und Zulassungsregeln
1.
Vorwort
1.1
Ziel und Zweck
Dieses Dokument regelt im Rahmen der EASA Nachweisführung (AMC 1)
ADR.OPS.B.080) die Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main im Interesse eines sicheren und ordnungsgemäßigen
Flughafenbetriebes.
Die Regelung dient als ergänzende Regelung zu den Verkehrs- und Zulassungsregeln (VZR) vom 15.12.2015 und gilt bis zu deren Implementierung in die Verkehrs- und Zulassungsregeln des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main.
1.2
Geltungsbereich
Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die das Rollfeld mit einem dafür
zugelassenen Fahrzeug befahren. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in
dieser Anweisung das generische Maskulinum verwendet. Dieses schließt
gleichermaßen weibliche und männliche Personen ein.
2.
Anwendungsbereich
2.1
Betroffene Fahrzeuge
Diese Anweisung bezieht sich auf motorbetriebene Fahrzeuge, welche im Rollfeld des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main betrieben werden.
Zum Rollfeld gehören gem. der Verkehrs- und Zulassungsregeln der Fraport AG
die Rollbahnen, Start- und Landebahnen, einschließlich der sie umgebenden
Schutzstreifen, sowie die weiteren für Starts und Landungen bestimmten Teile
des Flughafens. Das Vorfeld ist nicht Bestandteil des Rollfelds.
2.2
Informationen zur Kennzeichnungspflicht
Lt. ICAO Annex 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (AIZ),
Punkt 6.1.6 stellen Fahrzeuge und andere mobile Objekte, mit der Ausnahme
von Luftfahrzeugen, Hindernisse dar, welche zu kennzeichnen sind. (VZR, Teil
B, Punkt 4.2). Die Kennzeichnung umfasst eine Tag- und Nachtkennzeichnung,
damit ein sicherer Betrieb bei Nacht und/oder schlechter Sicht ebenfalls gewährleistet ist. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind nichtselbstfahrende Fahrzeuge (z.B. Anhänger), wenn das sie bewegende Fahrzeug die erforderlichen Kennzeichnungs-maßnahmen aufweist. Für gelotste Fahrzeuge entfällt
die Kennzeichnungspflicht.
Ebenfalls entfällt die zusätzliche Kennzeichnungspflicht für die nachfolgenden
Bodenfahrzeuge, welche zur besseren Erkennbarkeit die beschriebenen, speziellen farblichen und lichttechnischen Kennzeichnungsmaßnahmen aufweisen:

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Freigeber: VO, FTU
Einsatzfahrzeuge der Verkehrsleitung, des Airport Duty Managements,
der MASU/FoMe und der örtlichen Luftaufsicht des Landes Hessen mit
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-/-/-/-: Tilgung
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Fahrzeugfarbe Gelb, mit schachbrettartig gelb-schwarzem Muster sowie
roten bzw. blauen Blink- bzw. Drehleuchten
2.3

Einsatzfahrzeuge der Flughafenfeuerwehr mit Fahrzeugfarbe Rot und
des Rettungsdienstes mit blauen Blink- bzw. Drehleuchten

Sonstige Einsatzfahrzeuge unabhängig der Firmenzugehörigkeit (z.B.
Befeuerungs- und Beleuchtungstechnik, Gärtner, Flächenreinigung, Winterdienst) mit Fahrzeugfarbe Orange und mit gelben Blink- bzw. Drehleuchten
Tag- und Nachtkennzeichnung / Airfield Safety Marking
Motorbetriebene Fahrzeuge, welche im Rollfeld zum Einsatz kommen, müssen
aus Sicherheitsgründen speziell gekennzeichnet werden.
Daher haben sie das sogenannte „Airfield Safety Marking“ als Magnetkennzeichnung oder retroreflektierenden Folien zu führen.
Die anzubringenden Kennzeichnungen müssen wie folgt aussehen:



retroreflektierend
schachbrettartig gemustert (RAL3020 Verkehrsrot/ RAL9016 Verkehrsweiß)
45 cm x 45 cm groß
Sie müssen ein schachbrettartiges Muster aufweisen, wobei die Seitenlänge der
das Muster bildenden Quadrate mindestens 0,15m beträgt.
Die Kennzeichnung ist an beiden Seiten der Fahrzeuge gut sichtbar als Magnetkennzeichnung oder wahlweise als Folienkennzeichnung anzubringen. Dabei ist
der Fahrzeugführer für eine sichere Befestigung verantwortlich.
Im Falle der Kennzeichnung mit retroreflektierenden Folien sind die gesetzlichen
Vorgaben der StVZO sowie die EU Richtlinien einer Eintragung im Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde hinsichtlich Anbau der Beleuchtungseinrichtungen durch die Fahrzeughalter zu beachten.
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Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
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3.
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Erwerb und Ausgabe der Magnetkennzeichnung
Die hier beschriebene Magnetkennzeichnung kann über die Fraport AG bestellt
und käuflich erworben werden. Kunden können die Bestellung direkt bei der Markierungs- und Beschilderungstechnik, beim Servicebereich Immobilien- und Facility Management der Fraport AG vornehmen. Dort erfolgt auch die Ausgabe der
Magnetkennzeichnung. Die Kosten für die Magnetkennzeichnung trägt der jeweilige Antragsteller bzw. Fahrzeughalter.
Extern erworbene retroreflektierende Magnetkennzeichnungen sowie eine Kennzeichnung mit retroreflektierenden Folien liegen in der Eigenverantwortlichkeit
der Fahrzeughalter und muss vor dem erstmaligen Einsatz im Rollfeld durch den
Bereich Duty und Performance Management der Fraport AG abgenommen werden.
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Unterstrichen: Änderung
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