Anmeldetalon für Kurs: Wandern und Portrait-Fotografie
Sonntag, 06.11.2016 im Herzberg, Aarau
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Strasse/Nr:
PLZ/Ort:
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Geburtsdatum:
E-Mail:
Von den Allgemeinen Bedingungen habe ich Kenntnis genommen und erkläre mich damit
einverstanden.
Datum:
Unterschrift:
ALLGEMEINE TEILNAHME-, REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN der Mammut Alpine School (MAS)
Die Bergschule
Mammut Alpine School, im
Folgenden
MAS
genannt, organisiert Kurse und Touren im Gebirge mit ausgebildeten
Bergführern/Wanderleitern in deren Auftrag. Die MAS übernimmt einzig die
administrativen Aufgaben wie Organisation, Reservation, Werbung und
Inkasso.
Jeder Bergführer/Wanderleiter entscheidet und übernimmt die operative
Durchführung und Sicherheit der Gäste auf den entsprechenden Kursen und
Touren. Jeder Bergführer/Wanderleiter ist im Besitze eines gültigen
Bergführerpatentes/Wanderleiterpatentes
inkl.
allen
gesetzlichen
vorgeschriebenen Versicherungen,
wie Haftpflichtversicherung, eigene
Unfallversicherung usw. Die MAS geht nur mit zugelassenen, erfahrenen und
kompetenten Bergführern/Wanderleitern einen Vertrag ein.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten vorbehalten einer
anders lautenden schriftlichen Vereinbarung und vorbehalten anderslautender Vertragsbedingungen gemäss Einzelreiseprospekt für unsere
Pauschalreiseverträge.
2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Anmeldungen müssen mit dem offiziellen Anmeldeformular (elektronisch oder
mit Talon in der Broschüre) erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem
Teilnehmer und dem Veranstalter MAS. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine
schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung.
3. Teilnehmer
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung die Teilnahmevoraussetzung für die
Reise sowie für die Touren zu erfüllen. Im Detailprogramm sind die
körperlichen Voraussetzungen und die täglichen Marschzeiten vorgegeben.
Sollte sich ein Teilnehmer nicht in der vorausgesetzten körperlichen
Verfassung befinden und sollten dadurch während der Reise Mehrkosten
verursacht werden, so muss der Teilnehmer für diese Kosten aufkommen. Die
Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren
können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen.
Ebenfalls erforderlich ist eine der CE Norm entsprechende Ausrüstung.
4. Buchungsfehler und Kundenservice
Sollten Schwierigkeiten mit der Buchung auftreten, sind die Teilnehmer
verpflichtet, sich umgehend an die MAS zu wenden, damit Abhilfe geleistet
und für einen ordnungsgemässen Buchungsablauf gesorgt werden kann.
Sollte die MAS im Falle einer fehlerhaften Buchung ausserhalb der
Geschäftszeiten nicht zu erreichen sein, sind die Teilnehmer verpflichtet, einen
aufgrund der fehlerhaften Buchung möglicherweise entstehenden Schaden so
gering
wie
möglich
zu
halten.
Unterlässt es der Teilnehmer, die MAS von einer fehlerhaften Buchung o.ä. zu
unterrichten, hat er den daraus resultierenden Schaden selbst zu tragen. Auch
für Buchungsfehler gilt die im Abschnitt "Haftung" bestimmte
Haftungsbeschränkung.
5. Mindestteilnehmerzahl
Ist für das Zustandekommen der Reise eine Mindestteilnehmerzahl
erforderlich und ist diese aus dem Detailprogramm ersichtlich, so wird der
Teilnehmer – sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden – bei
Angeboten ab 3 Tagen 5 Tage vor Kursbeginn informiert und bei Angeboten
unter 3 Tagen erfolgt die Mitteilung am Mittag vor dem Kursbeginn. Wenn
möglich wird ein Ersatzprogramm vorgeschlagen. Akzeptiert der Teilnehmer
dieses Programm nicht, wird das bereits einbezahlte Kursgeld
rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Gruppen
Die MAS legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert
von jedem Teilnehmer Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die
unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Schwierigkeitsstufe. Die
MAS behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht in die Gruppe einfügen
können, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Kurs oder der Tour
auszuschliessen.
7. Versicherungen
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er über einen
genügenden Versicherungsschutz verfügt. Neben einer umfassenden und
auch für diese Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit
Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), ist eine
Reiseannullierungs- und Einzelrückreisekostenversicherung obligatorisch.
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen Ihnen, der
Schweizerischen Rettungsflugwacht als Gönner beizutreten.
8. Programmänderungen
Unsere Kurse und Touren finden bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer ist
zu umfassenden Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit. Es
ist dem Bergführer/Wanderleiter vorbehalten, das Programm abzuändern. Die
Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung mit Umbuchungen in andere
Gebiete und für andere Touren resp. Tagesprogramme einverstanden.
Eventuelle Mehrkosten werden dem Gast verrechnet.
8.1 Absage des Kurses/Tour durch den Veranstalter
Grundsätzlich findet jede Tour und jeder Kurs mit genügend Teilnehmern statt.
Das Risiko für Wetter oder ungünstige Tourenverhältnisse trägt der
Teilnehmer mit. Er muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm,
Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem
Teilnehmer
verrechnet.
Wird eine
Tour
wegen
schlechten Bedingungen abgesagt, so erfolgt eine Umbuchung, eine Gutschrift
oder eine Rückzahlung. Im Falle einer Rückzahlung wird ein
Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- in Abzug gebracht.
9. Preis
Die Leistungen, welche in unseren Preisen inbegriffen sind, sind in den
entsprechenden Ausschreibungen enthalten. Bei MWST-pflichtigen Umsätzen
ist die MWST in unseren Preisen inbegriffen.
10. Einzelzimmer
Eine Garantie für Einzelzimmer kann nicht übernommen werden. Für
alleinreisende Personen müssen wir uns die Unterbringung in Einzelzimmer
gegen einen entsprechenden Aufpreis vorbehalten.
11.Mietmaterial
Bestellungen für Mietmaterial sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn
vorzunehmen. Ansonsten werden allfällige Verpackungs- und Portokosten
verrechnet.
12. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung sowie der Rechnung erwarten wir Ihre
Zahlungen gemäss Angaben auf der Rechnung. Nicht rechtzeitig beglichene
Rechnungen berechtigen die MAS, den Teilnehmer zurückzuweisen und ihm
zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird
der Preis automatisch von dieser abgebucht. Sollte der Zahlungseinzug vom
genannten Kreditkartenkonto mangels Deckung nicht möglich sein, ist die
MAS berechtigt, eine Rechnung zu stellen mit einem Verarbeitungszuschlag
von CHF 20.-.
13. Annullierung der Reise
13.1. Reiseabsage durch MAS
Wird die Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 5 vorstehend) nicht erreicht, kann die
MAS kurzfristig die Durchführung der Reise absagen und vom Vertrag
zurücktreten, oder die Teilnehmer in andere Gebiete umbuchen. Vorbehalten
bleiben
anderslautende
Zusicherungen
gemäss
Detailprogramm.
13.2. Reiseabsage durch den Teilnehmer
Bei einer Annullation der Reise durch den Teilnehmer muss er dies mit einem
eingeschriebenem Brief der MAS mitteilen. Massgebend für die Berechnung
ist das Eintreffen des Briefes; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend. Bei Anmeldungen und Rücktritten aus
irgendwelchen Gründen, sei dies verschuldet oder unverschuldet, gelten die
folgenden Annullierungskosten:
bis 40 Tage vor Kursbeginn: CHF 100.–
39 – 31 Tage vor Kursbeginn: CHF 200.–
30 – 22 Tage vor Kursbeginn: 50% des Rechnungsbetrages
21 – 10 Tage vor Kursbeginn: 80% des Rechnungsbetrages
09 – 00 Tage vor Kursbeginn: 100% des Rechnungsbetrages
13.3. Abbruch des Kurses/Tour durch den Teilnehmer
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Kurses bzw. der Tour erfolgt
keine Rückzahlung. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers.
14. Haftung
Durch ihre Buchung anerkennen die Teilnehmer die Gefahren im Hochgebirge.
Auch ein qualifizierter Bergführer/Wanderleiter ist nicht unfehlbar, denn
ausserhalb von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die
niemals voll beherrschbar sind. Seine Aufgabe kann daher nur sein, dass
Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Die Haftung der MAS ist für leichte
Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden oder höhere
Gewalt ausgeschlossen. Unsere Haftung ist in allen Fällen auf das zweifache
des Pauschalpreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind absichtlich oder
grobfahrlässig zugeführte Schäden.
15. Auslandtrekkings/-reisen
Für unsere Auslandtrekkings/-reisen gelten spezielle Bedingungen.
16. Bildmaterial
Unsere Bergführer/Wanderleiter fotografieren oft während der Tour und ab und
zu senden uns Gäste anschliessend an die Tour Bildmaterial. Der Teilnehmer
erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder für die Fotogalerie und
Werbematerial (z.B. Broschüre, Website, Flyer) der MAS einverstanden.
17. Datenschutz
Die MAS verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und
für den Versand der eigenen Kataloge und Newsletter. Die Kundendaten
werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur
Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der
Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden
sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
18.Anwendbares Recht und Gerichtstand
Für das zwischen dem Teilnehmer und der MAS vereinbarte
Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der
Gerichtsstand ist Lenzburg.
19.Sicherstellung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit
stellen wir die im Zusammenhang mit der Pauschalreisebuchung einbezahlten
Beträge sicher.