Anmeldetalon für Kurs: Wandern und Portrait-Fotografie Sonntag, 06.11.2016 im Herzberg, Aarau Name: Vorname: Strasse/Nr: PLZ/Ort: Mobile: Geburtsdatum: E-Mail: Von den Allgemeinen Bedingungen habe ich Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Datum: Unterschrift: ALLGEMEINE TEILNAHME-, REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN der Mammut Alpine School (MAS) Die Bergschule Mammut Alpine School, im Folgenden MAS genannt, organisiert Kurse und Touren im Gebirge mit ausgebildeten Bergführern/Wanderleitern in deren Auftrag. Die MAS übernimmt einzig die administrativen Aufgaben wie Organisation, Reservation, Werbung und Inkasso. Jeder Bergführer/Wanderleiter entscheidet und übernimmt die operative Durchführung und Sicherheit der Gäste auf den entsprechenden Kursen und Touren. Jeder Bergführer/Wanderleiter ist im Besitze eines gültigen Bergführerpatentes/Wanderleiterpatentes inkl. allen gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen, wie Haftpflichtversicherung, eigene Unfallversicherung usw. Die MAS geht nur mit zugelassenen, erfahrenen und kompetenten Bergführern/Wanderleitern einen Vertrag ein. 1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten vorbehalten einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung und vorbehalten anderslautender Vertragsbedingungen gemäss Einzelreiseprospekt für unsere Pauschalreiseverträge. 2. Anmeldung/Vertragsabschluss Anmeldungen müssen mit dem offiziellen Anmeldeformular (elektronisch oder mit Talon in der Broschüre) erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter MAS. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung. 3. Teilnehmer Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung die Teilnahmevoraussetzung für die Reise sowie für die Touren zu erfüllen. Im Detailprogramm sind die körperlichen Voraussetzungen und die täglichen Marschzeiten vorgegeben. Sollte sich ein Teilnehmer nicht in der vorausgesetzten körperlichen Verfassung befinden und sollten dadurch während der Reise Mehrkosten verursacht werden, so muss der Teilnehmer für diese Kosten aufkommen. Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen. Ebenfalls erforderlich ist eine der CE Norm entsprechende Ausrüstung. 4. Buchungsfehler und Kundenservice Sollten Schwierigkeiten mit der Buchung auftreten, sind die Teilnehmer verpflichtet, sich umgehend an die MAS zu wenden, damit Abhilfe geleistet und für einen ordnungsgemässen Buchungsablauf gesorgt werden kann. Sollte die MAS im Falle einer fehlerhaften Buchung ausserhalb der Geschäftszeiten nicht zu erreichen sein, sind die Teilnehmer verpflichtet, einen aufgrund der fehlerhaften Buchung möglicherweise entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Unterlässt es der Teilnehmer, die MAS von einer fehlerhaften Buchung o.ä. zu unterrichten, hat er den daraus resultierenden Schaden selbst zu tragen. Auch für Buchungsfehler gilt die im Abschnitt "Haftung" bestimmte Haftungsbeschränkung. 5. Mindestteilnehmerzahl Ist für das Zustandekommen der Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich und ist diese aus dem Detailprogramm ersichtlich, so wird der Teilnehmer – sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden – bei Angeboten ab 3 Tagen 5 Tage vor Kursbeginn informiert und bei Angeboten unter 3 Tagen erfolgt die Mitteilung am Mittag vor dem Kursbeginn. Wenn möglich wird ein Ersatzprogramm vorgeschlagen. Akzeptiert der Teilnehmer dieses Programm nicht, wird das bereits einbezahlte Kursgeld rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 6. Gruppen Die MAS legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert von jedem Teilnehmer Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Schwierigkeitsstufe. Die MAS behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht in die Gruppe einfügen können, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Kurs oder der Tour auszuschliessen. 7. Versicherungen Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt. Neben einer umfassenden und auch für diese Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), ist eine Reiseannullierungs- und Einzelrückreisekostenversicherung obligatorisch. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen Ihnen, der Schweizerischen Rettungsflugwacht als Gönner beizutreten. 8. Programmänderungen Unsere Kurse und Touren finden bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer ist zu umfassenden Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit. Es ist dem Bergführer/Wanderleiter vorbehalten, das Programm abzuändern. Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung mit Umbuchungen in andere Gebiete und für andere Touren resp. Tagesprogramme einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Gast verrechnet. 8.1 Absage des Kurses/Tour durch den Veranstalter Grundsätzlich findet jede Tour und jeder Kurs mit genügend Teilnehmern statt. Das Risiko für Wetter oder ungünstige Tourenverhältnisse trägt der Teilnehmer mit. Er muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Wird eine Tour wegen schlechten Bedingungen abgesagt, so erfolgt eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine Rückzahlung. Im Falle einer Rückzahlung wird ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- in Abzug gebracht. 9. Preis Die Leistungen, welche in unseren Preisen inbegriffen sind, sind in den entsprechenden Ausschreibungen enthalten. Bei MWST-pflichtigen Umsätzen ist die MWST in unseren Preisen inbegriffen. 10. Einzelzimmer Eine Garantie für Einzelzimmer kann nicht übernommen werden. Für alleinreisende Personen müssen wir uns die Unterbringung in Einzelzimmer gegen einen entsprechenden Aufpreis vorbehalten. 11.Mietmaterial Bestellungen für Mietmaterial sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn vorzunehmen. Ansonsten werden allfällige Verpackungs- und Portokosten verrechnet. 12. Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Anmeldebestätigung sowie der Rechnung erwarten wir Ihre Zahlungen gemäss Angaben auf der Rechnung. Nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen berechtigen die MAS, den Teilnehmer zurückzuweisen und ihm zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Preis automatisch von dieser abgebucht. Sollte der Zahlungseinzug vom genannten Kreditkartenkonto mangels Deckung nicht möglich sein, ist die MAS berechtigt, eine Rechnung zu stellen mit einem Verarbeitungszuschlag von CHF 20.-. 13. Annullierung der Reise 13.1. Reiseabsage durch MAS Wird die Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 5 vorstehend) nicht erreicht, kann die MAS kurzfristig die Durchführung der Reise absagen und vom Vertrag zurücktreten, oder die Teilnehmer in andere Gebiete umbuchen. Vorbehalten bleiben anderslautende Zusicherungen gemäss Detailprogramm. 13.2. Reiseabsage durch den Teilnehmer Bei einer Annullation der Reise durch den Teilnehmer muss er dies mit einem eingeschriebenem Brief der MAS mitteilen. Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen des Briefes; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei Anmeldungen und Rücktritten aus irgendwelchen Gründen, sei dies verschuldet oder unverschuldet, gelten die folgenden Annullierungskosten: bis 40 Tage vor Kursbeginn: CHF 100.– 39 – 31 Tage vor Kursbeginn: CHF 200.– 30 – 22 Tage vor Kursbeginn: 50% des Rechnungsbetrages 21 – 10 Tage vor Kursbeginn: 80% des Rechnungsbetrages 09 – 00 Tage vor Kursbeginn: 100% des Rechnungsbetrages 13.3. Abbruch des Kurses/Tour durch den Teilnehmer Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Kurses bzw. der Tour erfolgt keine Rückzahlung. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers. 14. Haftung Durch ihre Buchung anerkennen die Teilnehmer die Gefahren im Hochgebirge. Auch ein qualifizierter Bergführer/Wanderleiter ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Seine Aufgabe kann daher nur sein, dass Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Die Haftung der MAS ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden oder höhere Gewalt ausgeschlossen. Unsere Haftung ist in allen Fällen auf das zweifache des Pauschalpreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind absichtlich oder grobfahrlässig zugeführte Schäden. 15. Auslandtrekkings/-reisen Für unsere Auslandtrekkings/-reisen gelten spezielle Bedingungen. 16. Bildmaterial Unsere Bergführer/Wanderleiter fotografieren oft während der Tour und ab und zu senden uns Gäste anschliessend an die Tour Bildmaterial. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder für die Fotogalerie und Werbematerial (z.B. Broschüre, Website, Flyer) der MAS einverstanden. 17. Datenschutz Die MAS verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Kataloge und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken. 18.Anwendbares Recht und Gerichtstand Für das zwischen dem Teilnehmer und der MAS vereinbarte Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Lenzburg. 19.Sicherstellung Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit stellen wir die im Zusammenhang mit der Pauschalreisebuchung einbezahlten Beträge sicher.
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