Rückübertragung von Bescheiden mit DELFIN und Agenda EBP

Bescheidrückübertragung
Bereich: ZDÜ - Info für Anwender Nr. 0909
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Voraussetzungen
2
3.
Vorgehensweise
3
3.1.
Bescheidrückübertragung aktivieren
3
3.2.
Steuererklärungen versenden
4
3.3.
Steuerbescheide rückübertragen
5
3.4.
Steuerbescheide prüfen
5
4.
Wichtige Informationen
5
Autor: MAM / 28.09.2016
© 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2
Info für Anwender Nr. 0909
1.
Ziel
Das Info beschreibt das Rückübertragen von Steuerbescheiden in Agenda ZDÜ.
Die Rückübertragung von Bescheiden steht derzeit für folgende Steuerarten zur Verfügung:
§
Einkommensteuer,
§
Gewerbesteuer (Gewerbesteuermessbescheide) und
§
Umsatzsteuer.
Bescheide zu anderen Steuerarten, z. B. Körperschaftsteuer, werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht von
der Finanzverwaltung unterstützt.
2.
Voraussetzungen
§ Agenda EBP ist lizenziert.
§ Die Bescheidrückübertragung wurde vor dem Versenden der Steuererklärungen in den ZDÜOptionen aktiviert 3 .
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3.
Vorgehensweise
3.1.
Bescheidrückübertragung aktivieren
Aktivieren Sie die Bescheidrückübertragung wie folgt:
1. ZDÜ-Optionen öffnen
»ZDÜ | Optionen | ZDÜ-Optionen«.
2. Rückübertragung von Bescheiden aktivieren
Haken setzen bei <Bescheide sollen rückübertragen werden>.
Hinweis
Die Bescheidrückübertragung kann nur kanzleiübergreifend aktiviert werden
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3.2.
Steuererklärungen versenden
Hinweis
Steuerbescheide können nur elektronisch rückübertragen werden, wenn die
Bescheidrückübertragung vor dem Versand von Einkommen-, Umsatzsteuer- und
Gewerbesteuererklärungen aktiviert 3 wurde.
1. Steuererklärungen bereitstellen
Steuererklärungen wie gewohnt in den Agenda-Steueranwendungen (z. B.: Est, USt bzw. GewSt)
für ZDÜ bereitstellen.
Beispiel aus Agenda USt
Detaillierte Informationen zum Versenden von Steuererklärungen finden Sie im Info für Anwender
Nr. 81024 Elektronische Übermittlung.
2. Steuererklärungen versenden
1. Agenda ZDÜ öffnen.
2. Steuererklärungen mit Klick auf Favoriten
»Jahressteuererklärungen« verschicken.
Hinweis
Löschen Sie in ZDÜ bereitgestellte Steuererklärungen, die Sie bereits vor Aktivieren der
Bescheidrückübertragung für ZDÜ bereitgestellt haben und stellen Sie diese erneut bereit.
Ob die Bescheidrückübertragung beim Bereitstellen aktiviert war, sehen Sie in ZDÜ in den
bereitgestellten Daten in der Spalte »Bescheid abholen«.
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3.3.
Steuerbescheide rückübertragen
Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Steuererklärungen von der Finanzverwaltung bearbeitet wurden.
Nach Erhalt der E-Mail können die Bescheide in ZDÜ elektronisch abgeholt werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass nur der Steuerbescheid auf Papier rechtsverbindlich ist! Den
Papierbescheid erhalten Sie in der Regel ein paar Tage später auf dem Postweg.
1. Bescheide in Agenda DELFIN rückübertragen
1.
»ZDÜ | Bearbeitung | Jahressteuererklärungen | Register: Gesendete
Jahressteuererklärungen«.
2. <Daten abholen> klicken. Abgeholt werden alle von der Finanzverwaltung bereitgestellten
Bescheide der aktuellen Kanzlei (siehe Statuszeile).
Optional können Sie nach erfolgreicher Rückübertragung ein Protokoll drucken.
3.4.
Steuerbescheide prüfen
Nach dem Rückübertragen stehen die Steuerbescheide in EBP zur Überprüfung bereit.
Nr. 81018 Schnelleinstieg EBP, Abschnitt »Bescheid-Prüfung«.
4.
Wichtige Informationen
Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung
Nr. 0910 Elektronische Steuerkontenabfrage
Nr. 81018 Schnelleinstieg EBP
Nr. 81024 Elektronische Übermittlung
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