Bescheidrückübertragung Bereich: ZDÜ - Info für Anwender Nr. 0909 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Bescheidrückübertragung aktivieren 3 3.2. Steuererklärungen versenden 4 3.3. Steuerbescheide rückübertragen 5 3.4. Steuerbescheide prüfen 5 4. Wichtige Informationen 5 Autor: MAM / 28.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 0909 1. Ziel Das Info beschreibt das Rückübertragen von Steuerbescheiden in Agenda ZDÜ. Die Rückübertragung von Bescheiden steht derzeit für folgende Steuerarten zur Verfügung: § Einkommensteuer, § Gewerbesteuer (Gewerbesteuermessbescheide) und § Umsatzsteuer. Bescheide zu anderen Steuerarten, z. B. Körperschaftsteuer, werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht von der Finanzverwaltung unterstützt. 2. Voraussetzungen § Agenda EBP ist lizenziert. § Die Bescheidrückübertragung wurde vor dem Versenden der Steuererklärungen in den ZDÜOptionen aktiviert 3 . Autor: MAM / 28.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 0909 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheidrückübertragung aktivieren Aktivieren Sie die Bescheidrückübertragung wie folgt: 1. ZDÜ-Optionen öffnen »ZDÜ | Optionen | ZDÜ-Optionen«. 2. Rückübertragung von Bescheiden aktivieren Haken setzen bei <Bescheide sollen rückübertragen werden>. Hinweis Die Bescheidrückübertragung kann nur kanzleiübergreifend aktiviert werden Autor: MAM / 28.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 0909 3.2. Steuererklärungen versenden Hinweis Steuerbescheide können nur elektronisch rückübertragen werden, wenn die Bescheidrückübertragung vor dem Versand von Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen aktiviert 3 wurde. 1. Steuererklärungen bereitstellen Steuererklärungen wie gewohnt in den Agenda-Steueranwendungen (z. B.: Est, USt bzw. GewSt) für ZDÜ bereitstellen. Beispiel aus Agenda USt Detaillierte Informationen zum Versenden von Steuererklärungen finden Sie im Info für Anwender Nr. 81024 Elektronische Übermittlung. 2. Steuererklärungen versenden 1. Agenda ZDÜ öffnen. 2. Steuererklärungen mit Klick auf Favoriten »Jahressteuererklärungen« verschicken. Hinweis Löschen Sie in ZDÜ bereitgestellte Steuererklärungen, die Sie bereits vor Aktivieren der Bescheidrückübertragung für ZDÜ bereitgestellt haben und stellen Sie diese erneut bereit. Ob die Bescheidrückübertragung beim Bereitstellen aktiviert war, sehen Sie in ZDÜ in den bereitgestellten Daten in der Spalte »Bescheid abholen«. Autor: MAM / 28.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 0909 3.3. Steuerbescheide rückübertragen Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Steuererklärungen von der Finanzverwaltung bearbeitet wurden. Nach Erhalt der E-Mail können die Bescheide in ZDÜ elektronisch abgeholt werden. Hinweis Bitte beachten Sie, dass nur der Steuerbescheid auf Papier rechtsverbindlich ist! Den Papierbescheid erhalten Sie in der Regel ein paar Tage später auf dem Postweg. 1. Bescheide in Agenda DELFIN rückübertragen 1. »ZDÜ | Bearbeitung | Jahressteuererklärungen | Register: Gesendete Jahressteuererklärungen«. 2. <Daten abholen> klicken. Abgeholt werden alle von der Finanzverwaltung bereitgestellten Bescheide der aktuellen Kanzlei (siehe Statuszeile). Optional können Sie nach erfolgreicher Rückübertragung ein Protokoll drucken. 3.4. Steuerbescheide prüfen Nach dem Rückübertragen stehen die Steuerbescheide in EBP zur Überprüfung bereit. Nr. 81018 Schnelleinstieg EBP, Abschnitt »Bescheid-Prüfung«. 4. Wichtige Informationen Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung Nr. 0910 Elektronische Steuerkontenabfrage Nr. 81018 Schnelleinstieg EBP Nr. 81024 Elektronische Übermittlung Autor: MAM / 28.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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