Beschlussantrag Richtlinien für die Antragstellung für

B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Ulrike Nittmann,
Mag. Gerald Ebinger, Christian Unger, Michael Stumpf, BA, Ricarda Reif
und Dietrich Kops betreffend „Richtlinien für die Antragstellung für
Subventionen“, eingebracht in der Gemeinderatssitzung am
29. September 2016 zu Post 12.
Im Gemeinderatsausschuss Kultur, Wissenschaft und Sport werden
regelmäßig Subventionsansuchen, gerichtet unter anderem an die
Magistratsabteilungen MA 7, MA 8, MA 9, MA 51 und MA 53 debattiert, die
von diversen Organisationen und Vereinen oder sonstigen Rechtsträgern
gestellt wurden.
In den jeweiligen Subventionsansuchen, und den bezughabenden
Aktenstücken fehlt jedoch die Information der Antragssteller, für welche
Projekte die Antragssteller bereits in der Vergangenheit um Subventionen
angesucht haben bzw. ob den Antragsstellern bereits Subventionen
genehmigt wurden und/oder, ob Subventionsansuchen positiv oder
negativ beurteilt wurden. Weiters fehlt im Falle der positiven Beurteilung
die Information, wann, wie oft und in welcher Höhe eine Auszahlung der
Subvention erfolgt ist.
Es stellt jedenfalls eine Bringschuld der Förderungswerber dar, die
Ansuchen nicht nur vollständig, sondern derart transparent zu stellen,
dass der Gemeinderatsausschuss als politisches Gremium eine
ausreichenden Information hat, um die politische Entscheidung über die
gestellten Subventionsansuchen zu treffen.
Die gefertigte Gemeinderätin stellt daher gemeinsam mit den
Mitunterzeichnenden gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat der Stadt Wien nachstehenden
B E S C H L U S S A N T R A G:
Die Vorgaben bzw. Richtlinien für die Antragstellung für Subventionen sind
derart abzuändern bzw. zu ergänzen, dass die jeweiligen Antragssteller im
Ansuchen selbst konkret darzulegen haben, ob und wenn ja, für welche
Projekte in den letzten 3 Jahren ab Antragstellung bereits um
Subventionen angesucht wurden und, ob diese Subventionen positiv oder
negativ beurteilt wurden. Im Falle der positiven Beurteilung ist weiters
ausführen, wann es zu einem Zuschlag kam und in welcher Höhe. Im Falle
der negativen Beurteilung sind die Gründe hierfür anzuführen
Darüber hinaus ist von den Antragstellern noch anzuführen, ob allenfalls
für das nunmehr eingereichte Projekt in den letzten drei Jahren ab
Antragstellung andere Antragssteller um Subventionen angesucht haben.
Wenn ja, um Nennung der konkreten Antragssteller und Bekanntgabe, ob
diese Subventionen positiv oder negativ beurteilt wurden. Im Falle der
positiven Beurteilung ist weiters ausführen, wann es zu einem Zuschlag
kam und in welcher Höhe. Im Falle der negativen Beurteilung sind die
Gründe hierfür anzuführen
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.