B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Ulrike Nittmann, Mag. Gerald Ebinger, Christian Unger, Michael Stumpf, BA, Ricarda Reif und Dietrich Kops betreffend „Richtlinien für die Antragstellung für Subventionen“, eingebracht in der Gemeinderatssitzung am 29. September 2016 zu Post 12. Im Gemeinderatsausschuss Kultur, Wissenschaft und Sport werden regelmäßig Subventionsansuchen, gerichtet unter anderem an die Magistratsabteilungen MA 7, MA 8, MA 9, MA 51 und MA 53 debattiert, die von diversen Organisationen und Vereinen oder sonstigen Rechtsträgern gestellt wurden. In den jeweiligen Subventionsansuchen, und den bezughabenden Aktenstücken fehlt jedoch die Information der Antragssteller, für welche Projekte die Antragssteller bereits in der Vergangenheit um Subventionen angesucht haben bzw. ob den Antragsstellern bereits Subventionen genehmigt wurden und/oder, ob Subventionsansuchen positiv oder negativ beurteilt wurden. Weiters fehlt im Falle der positiven Beurteilung die Information, wann, wie oft und in welcher Höhe eine Auszahlung der Subvention erfolgt ist. Es stellt jedenfalls eine Bringschuld der Förderungswerber dar, die Ansuchen nicht nur vollständig, sondern derart transparent zu stellen, dass der Gemeinderatsausschuss als politisches Gremium eine ausreichenden Information hat, um die politische Entscheidung über die gestellten Subventionsansuchen zu treffen. Die gefertigte Gemeinderätin stellt daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnenden gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachstehenden B E S C H L U S S A N T R A G: Die Vorgaben bzw. Richtlinien für die Antragstellung für Subventionen sind derart abzuändern bzw. zu ergänzen, dass die jeweiligen Antragssteller im Ansuchen selbst konkret darzulegen haben, ob und wenn ja, für welche Projekte in den letzten 3 Jahren ab Antragstellung bereits um Subventionen angesucht wurden und, ob diese Subventionen positiv oder negativ beurteilt wurden. Im Falle der positiven Beurteilung ist weiters ausführen, wann es zu einem Zuschlag kam und in welcher Höhe. Im Falle der negativen Beurteilung sind die Gründe hierfür anzuführen Darüber hinaus ist von den Antragstellern noch anzuführen, ob allenfalls für das nunmehr eingereichte Projekt in den letzten drei Jahren ab Antragstellung andere Antragssteller um Subventionen angesucht haben. Wenn ja, um Nennung der konkreten Antragssteller und Bekanntgabe, ob diese Subventionen positiv oder negativ beurteilt wurden. Im Falle der positiven Beurteilung ist weiters ausführen, wann es zu einem Zuschlag kam und in welcher Höhe. Im Falle der negativen Beurteilung sind die Gründe hierfür anzuführen In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
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