A n f r a g e der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Günter Kasal, Dominik Nepp, Michael Niegl, Mag. (FH) Alexander Pawkowicz, Lisa Ullmann, Dr. Alfred Wansch und Stefan Berger an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe „Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung“ betreffend nachteilige Umfinanzierungen durch die gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Wohnbau. Die Genossenschaft ‚Wohnbau’ gehört zum Verbund rund um die sozialdemokratisch dominierte Sozialbau AG. Durch das Unternehmen wurde die anfängliche Darlehensstruktur eines Objektes in Wien-Donaustadt mehrfach geändert: Ein Förderungsdarlehen wurde zum 12. Juni 2012 vorzeitig mit einem zehnprozentigen Nachlass getilgt. Es wurde gegen ein Darlehen bei der ‚WOFIN Wohnungsfinanzierungs-GmbH’ ersetzt. Einem Unternehmen, das direkt dem Sozialbau-Verbund zuzuordnen ist. Mit einem verhältnismäßig hohen jährlichen Zinssatz von 3,9 Prozent. Der Rückzahlungszeitraum wurde nicht gestreckt, sondern soll eingehalten werden, weshalb die Annuität jährlich um drei Prozent erhöht wird. § 14 Abs. 1 Z 2 WGG sieht vor, dass die Verzinsung von Fremdmitteln angemessen sein muss. Ansonsten dürften die Beträge nicht angerechnet werden, wie implizit aus § 14 Abs. 1 hervorgeht. Zudem widerspricht die Maßnahme dem § 13 Abs. 2 WGG, wonach von der Finanzierungsstruktur gemäß Endabrechnung auszugehen ist. Eine Änderung der Finanzierung muss gemäß § 17b WGG ohne Erhöhung der Miete erfolgen. Im dargelegten Fall handelt es sich zudem nicht um eine dem Darlehensvertrag inhärente Änderung der Annuität gem.§ 14 Abs. 1 Z 1 und 2 WGG. Dazu stellen die gefertigten Gemeinderäte gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende Anfrage 1. Wurde der ‚Wohnbau’ seitens des Revisionsverbandes oder von Wirtschaftsprüfern in derartigem Zusammenhang ein Mangel attestiert? 2. Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie viele Haushalte waren von dieser problematischen Vorgangsweise betroffen? 3. Wenn nein, weshalb werden derartige Vorkommnisse seitens des Revisionsverbandes geduldet? 4. Werden Sie unabhängige Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung beauftragen? 5. Halten Sie es aufgrund des erschwerenden Umstandes, dass vom steigenden Zinsdienst ein Mitglied des Sozialbau-Verbundes profitiert nicht für erforderlich, eine Prüfung auf Entzug der Gemeinnützigkeit vorzunehmen? 6. Wenn nein, weshalb nicht?
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