Leistbarer Wohnraum, Florian Huemer

Baulandmobilisierung
und
Investitionspaket
MMag. Florian Huemer
Kabinett Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner
Herausforderungen
Bevölkerungswachstum
•
2015: 8,6 Mio in 3,8 Mio Haushalten
•
2050: 9,6 Mio in 4,5 Mio Haushalten
Steigende Anzahl der Singlehaushalte
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1951: 17%
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2015: 37%
•
2050: ?
Herausforderungen
Durchschnittlicher Wohnflächenverbrauch
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1970: 23 m²/Person
•
2015: 45 m²/Person
Anteil über 65-Jährige
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1990: 14,9 %
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2015: 18,5 %
•
2030: 23,4 %
Herausforderungen
Bauland als Kostentreiber
•
Veränderung 2014/15: 4,5%
•
2015:  Wien 889/m², Klagenfurt 171/m²
Wachstum in urbanen Ballungszentren
•
Wien, Linz, Graz, Salzburg
Herausforderungen
Kaum (Sanierungs-)Investitionen im MRG
• Sanierungsrate 2014: ~1 %
Wohnbedarf steigt über Schnitt in den Städten
• etwa 65.000 Einheiten/Jahr gesamt
Fehlende Transparenz bei Mietverträgen
• Zu- / Abschläge im MV nicht ausgewiesen
Positive Meldungen
•
Investitionsdynamik 2016 positiv:
Ausrüstungsinvestitionen (IHS 2,8%, WIFO
2,5%), Arbeitslosigkeit im Bau sinkt
Wohnqualität gestiegen; Kat.-A (Bad, WC,
Zentralheizung)
• 1970: 15%
• 2015: 93%
Baubewilligungen steigen stark
• 2015 höchstes Ergebnis seit der 90er etwa
63.900 – nahe am Bedarf; Fertigstellungen
bei etwa 45.000 Wohnungen
Wohnbauinvestitionsbank
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Spezialkreditinstitut § 3 BWG (Ausnahme
EM-Vorschriften)
Konzession FMA bereits erteilt
EU Beihilfeverfahren vor Ende
Effekt: 5,75 Mrd. Investitionsvolumen
700 Mio. Euro an bundesgarantiertem Geld
Fixzinskredite LZ bis zu 30 Jahre; Effekt:
bildet Finanzierungsstruktur
Gemeinnützige ab; Kalkulation von Beginn
an sicher
30.000 zusätzliche Wohnungen, 20.000
zusätzliche Arbeitsplätze (Quelle: 0eNB)
Baulandmobilisierung
•
Absicherung der Vertragsraumordnung
Verfassungsrechtliche Klarstellung
zur rechtlich „wasserdichten“ Anwendung
in den Ländern und Gemeinden;
Planungsmaßnahme ist
Gesetzgebungskompetenz der Länder (keine
Bundessache)
Baulandmobilisierung
•
Verkauf von Kasernenarealen für den
geförderten Wohnbau (SIVBEG?)
•
Idee und Diskussion - Arbeitsgruppe:
Baulandmobilisierungsabgabe ab 11. Jahr
der Umwidmung
Baulandmobilisierung
•
Einführung Widmungskategorie
„förderbarer Wohnbau“
•
Denkansatz: Vorbehaltsfläche für
„Förderbaren Wohnbau“ bei Neuwidmung
von Bauland (Vorbild: Südtirol?)
Festzulegender Prozentsatz neu gewidmeten
Baulandes für Wohnbauprojekte könnte zu
förderbaren Konditionen reserviert werden
Baulandmobilisierung
•
Verstärkter Einsatz von Baurechten
Vermeidung hoher Grundkosten; Neuer Anreiz
für Grundstückseigentümer; ev. Änderungen im
Baurechtsgesetz notwendig (Regelungen zum
Superädifikat im Baurechtsgesetz?)
•
Evaluierung Bodenbeschaffungsgesetz
Gründe für seltene Anwendung erkennen
Sachgerechte Novellierung bei positiven
Evaluierungsergebnissen anstreben
Investitionspaket MRG
•
Transparenz bei Zu- und Abschlägen beim
Richtwertmietzins
Angabe und betragsmäßige Aufschlüsselung
der Zu- und Abschläge zum Richtwert im
Mietvertrag bei Neuabschluss zur Steigerung
der Markteffizienz
Investitionspaket
•
Vereinfachung der Sanierungsvereinbarung
Senkung des Quorums bei
Sanierungsvereinbarungen (siehe z.B. WGG
Reform 2016) zur Erleichterung von
Investitionen
•
Diskussion Ausweitung der
Förderprogramme um altersgerechtes
Sanieren führen;
Prämisse: kein Substitutionseffekt mit Landesförderungen
Menschen wollen so lange wie möglich in den
eigenen vier Wänden wohnen. Bestehende
Sanierungsprogramme (zB Sanierungsscheck
des Bundes) bilden diesen Umstand zu wenig
ab
•
Sanierung durch Anreize bei der
Preisbildung forcieren
Zumindest befristete Lockerung der
Preisbindungsvorschriften für umfassend
thermisch-energetisch sanierte Altbauten um
Investitionsanreize zu erhöhen
Auflösung des Kosten/Nutzen-Dilemmas
•
Klarstellungen bei den
Eintrittsmöglichkeiten und
Preisbindungslockerung zur Verhinderung
von Mietadel
Derzeitige Rechtslage führt zu Leerstand,
Investitionsrückstau und begünstigt
Missbrauch. Eintrittsrechte sind in Zukunft nur
für wirklich bedürftige Personen zu
ermöglichen
•
Contracting und Nachverdichtung auch im
MRG erleichtern
In Anlehnung an WGG könnten
Einsparungspotenziale bei Heizkosten den
Bewohnern mit den Sanierungskosten
gegenverrechnet werden.
Zusätzlich kann durch Nachverdichtung auf
bestehenden Flächen Baugrund effizienter
genutzt werden (Gemeindebauten DGWohnungen)
•
Unterschiedliche technische
Bauvorschriften der Länder weiter
vereinfachen
Keine zu hohen Mindeststandards über OIBRL; sonst Zersplitterung: Barrierefreiheit in
NÖ Landesbauordnung)
Ceterum Censeo
•
Baukostendämpfung anregen
Auflagen bei Neubau/Umbau von Gebäuden
durch Länder kritisch durchforsten lassen
z.B. zwingende Stellplatzverpflichtungen oder
Notkamin-Auflagen sind unnötige
Kostentreiber (Länder-Kompetenz)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit