Baulandmobilisierung und Investitionspaket MMag. Florian Huemer Kabinett Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner Herausforderungen Bevölkerungswachstum • 2015: 8,6 Mio in 3,8 Mio Haushalten • 2050: 9,6 Mio in 4,5 Mio Haushalten Steigende Anzahl der Singlehaushalte • 1951: 17% • 2015: 37% • 2050: ? Herausforderungen Durchschnittlicher Wohnflächenverbrauch • 1970: 23 m²/Person • 2015: 45 m²/Person Anteil über 65-Jährige • 1990: 14,9 % • 2015: 18,5 % • 2030: 23,4 % Herausforderungen Bauland als Kostentreiber • Veränderung 2014/15: 4,5% • 2015: Wien 889/m², Klagenfurt 171/m² Wachstum in urbanen Ballungszentren • Wien, Linz, Graz, Salzburg Herausforderungen Kaum (Sanierungs-)Investitionen im MRG • Sanierungsrate 2014: ~1 % Wohnbedarf steigt über Schnitt in den Städten • etwa 65.000 Einheiten/Jahr gesamt Fehlende Transparenz bei Mietverträgen • Zu- / Abschläge im MV nicht ausgewiesen Positive Meldungen • Investitionsdynamik 2016 positiv: Ausrüstungsinvestitionen (IHS 2,8%, WIFO 2,5%), Arbeitslosigkeit im Bau sinkt Wohnqualität gestiegen; Kat.-A (Bad, WC, Zentralheizung) • 1970: 15% • 2015: 93% Baubewilligungen steigen stark • 2015 höchstes Ergebnis seit der 90er etwa 63.900 – nahe am Bedarf; Fertigstellungen bei etwa 45.000 Wohnungen Wohnbauinvestitionsbank • • • • • • • Spezialkreditinstitut § 3 BWG (Ausnahme EM-Vorschriften) Konzession FMA bereits erteilt EU Beihilfeverfahren vor Ende Effekt: 5,75 Mrd. Investitionsvolumen 700 Mio. Euro an bundesgarantiertem Geld Fixzinskredite LZ bis zu 30 Jahre; Effekt: bildet Finanzierungsstruktur Gemeinnützige ab; Kalkulation von Beginn an sicher 30.000 zusätzliche Wohnungen, 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze (Quelle: 0eNB) Baulandmobilisierung • Absicherung der Vertragsraumordnung Verfassungsrechtliche Klarstellung zur rechtlich „wasserdichten“ Anwendung in den Ländern und Gemeinden; Planungsmaßnahme ist Gesetzgebungskompetenz der Länder (keine Bundessache) Baulandmobilisierung • Verkauf von Kasernenarealen für den geförderten Wohnbau (SIVBEG?) • Idee und Diskussion - Arbeitsgruppe: Baulandmobilisierungsabgabe ab 11. Jahr der Umwidmung Baulandmobilisierung • Einführung Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ • Denkansatz: Vorbehaltsfläche für „Förderbaren Wohnbau“ bei Neuwidmung von Bauland (Vorbild: Südtirol?) Festzulegender Prozentsatz neu gewidmeten Baulandes für Wohnbauprojekte könnte zu förderbaren Konditionen reserviert werden Baulandmobilisierung • Verstärkter Einsatz von Baurechten Vermeidung hoher Grundkosten; Neuer Anreiz für Grundstückseigentümer; ev. Änderungen im Baurechtsgesetz notwendig (Regelungen zum Superädifikat im Baurechtsgesetz?) • Evaluierung Bodenbeschaffungsgesetz Gründe für seltene Anwendung erkennen Sachgerechte Novellierung bei positiven Evaluierungsergebnissen anstreben Investitionspaket MRG • Transparenz bei Zu- und Abschlägen beim Richtwertmietzins Angabe und betragsmäßige Aufschlüsselung der Zu- und Abschläge zum Richtwert im Mietvertrag bei Neuabschluss zur Steigerung der Markteffizienz Investitionspaket • Vereinfachung der Sanierungsvereinbarung Senkung des Quorums bei Sanierungsvereinbarungen (siehe z.B. WGG Reform 2016) zur Erleichterung von Investitionen • Diskussion Ausweitung der Förderprogramme um altersgerechtes Sanieren führen; Prämisse: kein Substitutionseffekt mit Landesförderungen Menschen wollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen. Bestehende Sanierungsprogramme (zB Sanierungsscheck des Bundes) bilden diesen Umstand zu wenig ab • Sanierung durch Anreize bei der Preisbildung forcieren Zumindest befristete Lockerung der Preisbindungsvorschriften für umfassend thermisch-energetisch sanierte Altbauten um Investitionsanreize zu erhöhen Auflösung des Kosten/Nutzen-Dilemmas • Klarstellungen bei den Eintrittsmöglichkeiten und Preisbindungslockerung zur Verhinderung von Mietadel Derzeitige Rechtslage führt zu Leerstand, Investitionsrückstau und begünstigt Missbrauch. Eintrittsrechte sind in Zukunft nur für wirklich bedürftige Personen zu ermöglichen • Contracting und Nachverdichtung auch im MRG erleichtern In Anlehnung an WGG könnten Einsparungspotenziale bei Heizkosten den Bewohnern mit den Sanierungskosten gegenverrechnet werden. Zusätzlich kann durch Nachverdichtung auf bestehenden Flächen Baugrund effizienter genutzt werden (Gemeindebauten DGWohnungen) • Unterschiedliche technische Bauvorschriften der Länder weiter vereinfachen Keine zu hohen Mindeststandards über OIBRL; sonst Zersplitterung: Barrierefreiheit in NÖ Landesbauordnung) Ceterum Censeo • Baukostendämpfung anregen Auflagen bei Neubau/Umbau von Gebäuden durch Länder kritisch durchforsten lassen z.B. zwingende Stellplatzverpflichtungen oder Notkamin-Auflagen sind unnötige Kostentreiber (Länder-Kompetenz) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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