Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Straßenverkehr und Straßenrecht Gatternigg Gudrun, Mag. (III-BWGS-SV) +43 512 5360 1118 +43 512 5360 1722 [email protected] Innsbruck, 26.09.2016 MagIbk/5295/SV-STR/1 Straßenbahn/Regionalbahn, Pastorstraße, Fritz-Konzert-Straße bis Duilestraße; Antrag auf Straßenbaubewilligung! Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung Kundmachung Die Stadtgemeinde Innsbruck, vertreten durch die Magistratsabteilung I, Präsidialangelegenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler Straßengesetz für den Umbau der Pastorstraße, zwischen Fritz-Konzert-Straße und Duilestraße, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahnlinie angesucht. Technischer Bericht Die gegenständlichen Straßenabschnitte liegen im Stadtgebiet von Innsbruck. Auf der Gp. 1216/90 soll die neue Remise der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH errichtet werden und soll diese an das bestehende Straßenbahnnetz angeschlossen werden. Dabei sollen die Pastorstraße zwischen der Fritz-Konzert-Straße und der Duilestraße mitsamt den jeweiligen Kreuzungsbereichen sowie ein Teil der Duilestraße südlich der Kreuzung mit der Pastorstraße ausgebaut werden. Die Länge des Planungsabschnittes in der Pastorstraße beträgt ca. 215m, in der Fritz-KonzertStraße ca. 60m und in der Duilestraße ca. 115m. Die Gleise werden lage- und höhenmäßig in die bestehende Fahrbahn verlegt, so dass die erforderlichen Anpassungen so gering als möglich gehalten werden können. In der Pastorstraße wird der Fahrradstreifen, welcher von der Fritz-Konzert-Straße kommt, weitergeführt. Dafür wird die am südlichen Straßenrand im Bereich des Schutzweges bestehende Gehsteigvorziehung entfernt und der Gehsteig stattdessen abgesenkt. Zudem wird hier ein gepflasterter Fahrbahnteiler angeordnet, damit der Radfahrstreifen zwischen Fahrbahnteiler und Gehsteig vorbeigeführt werden kann. Im Kreuzungsbereich Pastorstraße/ Fritz-Konzert-Straße werden die Hauptgleise auf einer eigenen ÖV-Trasse geführt. Die Anschlussgleise werden zusammen mit dem MIV auf einem ca. 5,5m breiten Fahrstreifen je Fahrtrichtung geführt, wobei die beiden Fahrtrichtungen durch einen begrünten Fahrbahnteiler mit Querungshilfe getrennt sind. Vom westlichen Gehsteig der Fritz-Konzert-Straße bis zum südlichen Gehsteig der Pastorstraße ist eine Fußgängerquerungshilfe über die Pastorstraße geplant. Westlich der Kreuzung Pastorstraße/ Fritz-Konzert-Straße werden die Hauptgleise zusammen mit dem MIV geführt, wobei je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von ca. 3,5m vorhanden ist. Die beiden Fahrsteifen sollen durch eine ca. 2,0m breite begrünte Mittelinsel voneinander abgegrenzt werden. Am nördlichen Fahrbahnrand soll ein Parkstreifen und Platz für eine Wertstoffsammelinsel entstehen. Im Süden ist Platz für eine sogenannte „Kiss&RideZone“ vorgesehen. Zudem sollen noch zwei Schutzwege eingerichtet werden. Die Gehsteige werden allesamt verbreitert und im Bereich der Fußgängerquerungen abgesenkt. Zudem werden Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen angeordnet. Im Bereich der Kreuzung Fritz-Konzert-Straße/ Pastorstraße Fahrbahnverbreiterung der westliche Gehsteig nach außen verschwenkt. wird zwecks Die Duilestraße wird im gesamten Planungsgebiet auf einen Fahrbahnbreite von 6,5m ausgebaut. Am östlichen Fahrbahnrand, südlich der Kreuzung mit der Pastorstraße, ist auf einer Länge von ca. 28,5m ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,5m vorgesehen. Auf beiden Straßenseiten ist ein Gehsteig mit einer Breite von 2,0m geplant. Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Wilten - betroffen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Gp. 1216/67 (Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten); voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1 m2 (vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 74 m²), Gp. 1216/88 (Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.); voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 637 m2 (vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 198 m2), Gp. 1216/95 (Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten); voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 33m2 Gp. 1216/11 (Eisen Blasy Gesellschaft m.b.H.); voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 6 m2, Gp. 1216/90 (Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH); voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 35 m2, Gp. 1216/75 („UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.); voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 47 m2, Gp. 1216/12 („UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.); voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 45m2 Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts. Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren durchgeführt, welches erst nach rechtskräftigem Abschluß des Eisenbahnbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann. Seite 2 von 3 Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für Dienstag, den 15.11.2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, vor der Liegenschaft Pastorstraße 7 (Pädagogische Hochschule Tirol), zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten. Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort und Stelle statt. Für die Bürgermeisterin: Mag. Gudrun Gatternigg Signaturwert cF0YktX8qk3tNmt9e3Jyzk+3FlWg1gumA2H9nM/YCrgYBQfrlOAlwiEoP8K+GR8o6xr4Dxzazc+yUGc6Na1 Zn+IFQ89NQtsHWnSVfvGzyGO/aJ2+NjDaUBPkbnDR1rmKRsIx7E3h8F0DLvDgy3rL+mW/wYV0YqqS3eogiD n4YfqbcnoqClqh8R9N179faEvojfORSVjjH5DlWQhyyAb18/gXRKlRJ5uwWrrEiNQYJDQihxZc7QHewEf+K EUIPYZ/O+a0y0zJ6OrGuqruX9b5RrRdRHiK16NdaQPRK8wlcKpwnDySjJBwU34TjGLCaCzaEjS8tOA/bzhc 4p6iaiqSvg== Magistrat Innsbruck Unterzeichner Datum/Zeit-UTC 2016-09-26T14:49:58+02:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A- Aussteller-Zertifikat Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. Methode Parameter Prüfinformation Hinweis 1522826 urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0 etsi-bka-moa-1.0 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.innsbruck.gv.at/amtssignatur Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Seite 3 von 3
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