Antrag auf Straßenbaubewilligung, Straßenbahn

Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht
SachbearbeiterIn
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Straßenverkehr und Straßenrecht
Gatternigg Gudrun, Mag. (III-BWGS-SV)
+43 512 5360 1118
+43 512 5360 1722
[email protected]
Innsbruck, 26.09.2016
MagIbk/5295/SV-STR/1
Straßenbahn/Regionalbahn, Pastorstraße, Fritz-Konzert-Straße bis Duilestraße;
Antrag auf Straßenbaubewilligung!
Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung
Kundmachung
Die
Stadtgemeinde
Innsbruck,
vertreten
durch
die
Magistratsabteilung
I,
Präsidialangelegenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler
Straßengesetz für den Umbau der Pastorstraße, zwischen Fritz-Konzert-Straße und
Duilestraße, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahnlinie angesucht.
Technischer Bericht
Die gegenständlichen Straßenabschnitte liegen im Stadtgebiet von Innsbruck.
Auf der Gp. 1216/90 soll die neue Remise der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH errichtet werden und soll diese an das bestehende Straßenbahnnetz angeschlossen
werden.
Dabei sollen die Pastorstraße zwischen der Fritz-Konzert-Straße und der Duilestraße mitsamt
den jeweiligen Kreuzungsbereichen sowie ein Teil der Duilestraße südlich der Kreuzung mit der
Pastorstraße ausgebaut werden.
Die Länge des Planungsabschnittes in der Pastorstraße beträgt ca. 215m, in der Fritz-KonzertStraße ca. 60m und in der Duilestraße ca. 115m.
Die Gleise werden lage- und höhenmäßig in die bestehende Fahrbahn verlegt, so dass die
erforderlichen Anpassungen so gering als möglich gehalten werden können.
In der Pastorstraße wird der Fahrradstreifen, welcher von der Fritz-Konzert-Straße kommt,
weitergeführt. Dafür wird die am südlichen Straßenrand im Bereich des Schutzweges
bestehende Gehsteigvorziehung entfernt und der Gehsteig stattdessen abgesenkt. Zudem wird
hier ein gepflasterter Fahrbahnteiler angeordnet, damit der Radfahrstreifen zwischen
Fahrbahnteiler und Gehsteig vorbeigeführt werden kann.
Im Kreuzungsbereich Pastorstraße/ Fritz-Konzert-Straße werden die Hauptgleise auf einer
eigenen ÖV-Trasse geführt. Die Anschlussgleise werden zusammen mit dem MIV auf einem
ca. 5,5m breiten Fahrstreifen je Fahrtrichtung geführt, wobei die beiden Fahrtrichtungen durch
einen begrünten Fahrbahnteiler mit Querungshilfe getrennt sind. Vom westlichen Gehsteig der
Fritz-Konzert-Straße bis zum südlichen Gehsteig der Pastorstraße ist eine
Fußgängerquerungshilfe über die Pastorstraße geplant.
Westlich der Kreuzung Pastorstraße/ Fritz-Konzert-Straße werden die Hauptgleise zusammen
mit dem MIV geführt, wobei je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von ca. 3,5m
vorhanden ist. Die beiden Fahrsteifen sollen durch eine ca. 2,0m breite begrünte Mittelinsel
voneinander abgegrenzt werden. Am nördlichen Fahrbahnrand soll ein Parkstreifen und Platz
für eine Wertstoffsammelinsel entstehen. Im Süden ist Platz für eine sogenannte „Kiss&RideZone“ vorgesehen. Zudem sollen noch zwei Schutzwege eingerichtet werden.
Die Gehsteige werden allesamt verbreitert und im Bereich der Fußgängerquerungen
abgesenkt. Zudem werden Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen angeordnet.
Im
Bereich
der
Kreuzung
Fritz-Konzert-Straße/
Pastorstraße
Fahrbahnverbreiterung der westliche Gehsteig nach außen verschwenkt.
wird
zwecks
Die Duilestraße wird im gesamten Planungsgebiet auf einen Fahrbahnbreite von 6,5m
ausgebaut. Am östlichen Fahrbahnrand, südlich der Kreuzung mit der Pastorstraße, ist auf
einer Länge von ca. 28,5m ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,5m vorgesehen. Auf beiden
Straßenseiten ist ein Gehsteig mit einer Breite von 2,0m geplant.
Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Wilten - betroffen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Gp. 1216/67 (Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten); voraussichtlich beanspruchte
Fläche ca. 1 m2 (vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 74 m²),
Gp. 1216/88 (Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.); voraussichtlich beanspruchte Fläche
ca. 637 m2 (vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 198 m2),
Gp. 1216/95 (Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten); voraussichtlich vorübergehend
beanspruchte Fläche ca. 33m2
Gp. 1216/11 (Eisen Blasy Gesellschaft m.b.H.); voraussichtlich vorübergehend
beanspruchte Fläche ca. 6 m2,
Gp. 1216/90 (Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH); voraussichtlich
vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 35 m2,
Gp. 1216/75 („UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.);
voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 47 m2,
Gp. 1216/12 („UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.);
voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 45m2
Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts.
Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren
durchgeführt,
welches
erst
nach
rechtskräftigem
Abschluß
des
Eisenbahnbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann.
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Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz,
LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den
Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 –
AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für
Dienstag, den 15.11.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, vor der Liegenschaft Pastorstraße 7
(Pädagogische Hochschule Tirol), zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung
teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung
als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der
Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort
und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Gudrun Gatternigg
Signaturwert
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Magistrat Innsbruck
Unterzeichner
Datum/Zeit-UTC
2016-09-26T14:49:58+02:00
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-
Aussteller-Zertifikat Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr.
Methode
Parameter
Prüfinformation
Hinweis
1522826
urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0
etsi-bka-moa-1.0
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie
unter http://www.innsbruck.gv.at/amtssignatur
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß §
20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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