Antrag auf Straßenbaubewilligung, Straßenbahn

Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Straßenverkehr und Straßenrecht
Stefanon Doris, Mag.a (III-BWGS-SV)
+43 512 5360 1110
+43 512 5360 1722
[email protected]
Innsbruck, 10.10.2016
MagIbk/15790/SV-STR/1
Straßenbahn/Regionalbahn, Reichenauer Straße, Pembaurstraße bis Langer
Weg; Antrag auf Straßenbaubewilligung!
Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung
Kundmachung
Die Stadtgemeinde Innsbruck, vertreten durch die Magistratsabteilung I, Präsidialangel egenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler Straßengesetz für
den Umbau der Reichenauer Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Pembaurstraße
und Langer Weg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahnlinie angesucht.
Technischer Bericht
Die gegenständlichen Straßenabschnitte liegen sämtliche im Innsbrucker Stadtgebiet.
Die von der Straßenbahn befahrenen Straßenzüge erhalten grundsätzlich in Fahrbahnmitte
eine zweigleisigen Gleiskörper, der von Straßenfahrzeugen befahrbar ist, jedoch grundsätzlich
dem öffentlichen Verkehr vorbehalten ist; eine Abtrennung vom übrigen Straßenraum erfolgt
durch Bodenmarkierungen.
Zur Unterstützung des generell zwischen den signalisierten Kreuzungen angestrebten Linksabbzw. –einbiegeverbotes bzw. Queren über die Gleistrasse ist zwischen den beiden Gleisen die
Anordnung einer durchgehenden Längsschwelle („Stuttgarter Schwelle“) vorgesehen. Diese
wird an den geplanten Punkten zulässigen Linksab- bzw. –einbiegens bzw. Queren unterbrochen. Weiters wird sie an den Haltestellenbereichen unterbrochen, da aufgrund der Inseln ein
Queren der Gleistrasse ohnehin nicht möglich ist. An den Enden der Längsschwellen sind Laschen zur deutlichen Kennzeichnung vorgesehen.
Verkehrsführungen werden grundsätzlich nicht wesentlich verändert; es erfolgen teilweise
leichte Veränderungen der Fahrstreifen- oder Gehsteigbreiten im Zuge der Anlage von Haltestellen bzw. geänderte Führung der Radstreifen oder Kreuzungsadaptierungen im Hinblick auf
verbesserte Situationen für den nichtmotorisierten Verkehr, mittels vorgezogenen Gehsteigen
oder Inseln als Querungshilfen. Weiters erfolgen an einigen Stellen Baumneupflanzungen.
In Teilbereichen bleiben die Gehsteige von den Baumaßnahmen gänzlich unberührt.
Die Kreuzungen werden generell mit Blindenleitsystemen ausgestattet.
Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Pradl - betroffen:
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Gp. 1312/9; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 20 m² (vorübergehend ca. 31 m²),
Gp. 1312/10; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 153 m² (vorübergehend ca. 50 m²),
Gp. 1312/11; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 152 m² (vorübergehend ca. 49 m²),
Gp. 1303/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m² (vorübergehend ca. 35 m²),
Gp. 1312/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m²,
Gp. 1312/21; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 19 m²,
Gp. 3060; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 719 m²,
Gp. 1297/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 23 m²,
Gp. 1297/4; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m²,
Gp. 1297/5; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m²,
Gp. 1297/6; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m²,
Gp. 1297/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m²,
Gp. 3025; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9 m²,
Gp. 1297/12; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m²,
Gp. 1297/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m²,
Gp. 1297/16; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m²,
Gp. 3027; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 48 m²,
Gp. 1296; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 63 m²,
Gp. 1111/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1425 m²,
Gp. 1286/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 59 m² (vorübergehend ca. 30 m²),
Gp. 1286/6; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 96 m² (vorübergehend ca. 33 m²),
Gp. 1273/6; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 248 m² (vorübergehend ca. 119 m²),
Gp. 3078; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 65 m² (vorübergehend ca. 13 m²),
Gp. 1273/10; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m² (vorübergehend ca. 8 m²),
Gp. 1234/6; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m²,
Gp. 1236/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 8 m²,
Gp. 1236/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 8 m²,
Gp. 1236/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17 m² (vorübergehend ca. 38 m²),
Gp. 3033; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 562 m²,
Gp. 1279; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 160 m² (vorübergehend ca. 449 m²),
Gp. 1199; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 87 m² (vorübergehend ca. 93 m²),
Gp. 1268/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 131 m²,
Gp. 1268/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 4 m² (vorübergehend ca. 33 m²),
Gp. 1268/5; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m²,
Gp. 1221/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 14 m²,
Gp. 1221/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 25 m²,
Gp. 1347; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 72 m²,
Gp. 1221/101; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1 m² (vorübergehend ca. 71 m²),
Gp. 1221/8; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 63 m² (vorübergehend ca. 116 m²),
Gp. 1348; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 449 m²,
Gp. 1234/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 45 m² (vorübergehend ca. 37 m²),
Gp. 1234/8; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 172 m² (vorübergehend ca. 91 m²),
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Gp. 1223/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 62 m² (vorübergehend ca. 45 m²),
Gp. 1223/5; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 72 m² (vorübergehend ca. 48 m²),
Gp. 3099; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1 m² (vorübergehend ca. 7 m²),
Gp. 1223/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11 m² (vorübergehend ca. 44 m²),
Gp. 922/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 68 m² (vorübergehend ca. 46 m²),
Gp. 922/7; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 605 m²,
Gp. 922/5; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8 m² (vorübergehend ca. 36 m²),
Gp. 922/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 6 m²,
Gp. 922/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 55 m² (vorübergehend ca. 53 m²),
Gp. 922/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 87 m²,
Gp. 924; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 129 m² (vorübergehend ca. 86 m²),
Gp. 2889/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 48 m² (vorübergehend ca. 20 m²),
Gp. 1221/9; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 58 m² (vorübergehend ca. 40 m²),
Gp. 1221/10; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 5 m²,
Gp. 1221/11; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17 m² (vorübergehend ca. 34 m²),
Gp. 1221/12; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 10 m² (vorübergehend ca. 41 m²),
Gp. 1221/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 41 m²,
Gp. 1221/86; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 21 m² (vorübergehend ca. 96 m²),
Gp. 1221/48; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 235 m²,
Gp. 1221/90; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 122 m² (vorübergehend ca. 1123
m²),
Bp. 1510; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 23 m² (vorübergehend ca. 3 m²),
Gp. 3086; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 458 m²,
Gp. 935; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 942 m² (vorübergehend ca. 1191 m²),
Gp. 929; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 29 m²,
Gp. 931; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 185 m² (vorübergehend ca. 45 m²),
Darüber hinaus ist weiters folgendes Grundstück der KG Amras betroffen:
68. Gp. 921; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 158 m² (vorübergehend ca. 7 m²),
Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts.
Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren
durchgeführt, welches erst nach rechtskräftigem Abschluß des Eisenbahnbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann.
Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz,
LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den
Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 –
AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für
Dienstag, den 6. Dezember 2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, Kreuzung Langer Weg / Reichenauerstraße (Parkplatz vor dem Gasthaus Sandwirt), zusammen.
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Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei,
soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden
bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort
und Stelle statt.
Ergeht an:
1. Tiefbau, hier, per e-mail: post.tiefbau, z.H. Herrn DI Christian Müller, unter Hinweis auf
die bereits erfolgte Terminvereinbarung
2. Tiefbau, hier, per e-mail: post.tiefbau
3. Stadtgemeinde Innsbruck, Magistratsabteilung I, Liegenschaftsangelegenheiten, hier, per
e-mail: post.liegenschaftsangelegenheiten
4. Stadtgemeinde Innsbruck, Magistratsabteilung I, Präsidialangelegenheiten, hier, per email: post.praesidialangelegenheiten
5. Magistratsbteilung I, GIS, hier, per e-mail: post.vermessung-gis, mit dem Ersuchen, die
künftige Straßentrasse spätestens am 30.11.2016 in der Natur ersichtlich zu machen, unter Anschluß je eines Plansatzes
6. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn AG, z.H. Herrn Ing. Harald Muhrer, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck und per e-mail: [email protected]
7. IKK Kaufmann – Kriebernegg ZT-GmbH, Mariatrosterstraße 158, 8044 Graz
8. Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Geschäftsbereich Abwasserservices, z.H. Herrn DI
Bernhard Zit, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck
Magistratsabteilung III, Stadtplanung/Bauberatung-Gestaltung-Ortsbildschutz, per e-mail:
post.stadtplanung, z.H. Herrn DI Sailer
Abschriftlich an:
Magistratsabteilung I, Allg. Servicedienste, hier
mit der Bitte um Verlautbarung der obigen Kundmachung an der Amtstafel und Rückübermittlung mit dem Anschlagvermerk bis 6.12.2016
Für die Bürgermeisterin:
Mag.a Doris Stefanon
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