Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Straßenverkehr und Straßenrecht Stefanon Doris, Mag.a (III-BWGS-SV) +43 512 5360 1110 +43 512 5360 1722 [email protected] Innsbruck, 10.10.2016 MagIbk/15790/SV-STR/1 Straßenbahn/Regionalbahn, Reichenauer Straße, Pembaurstraße bis Langer Weg; Antrag auf Straßenbaubewilligung! Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung Kundmachung Die Stadtgemeinde Innsbruck, vertreten durch die Magistratsabteilung I, Präsidialangel egenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler Straßengesetz für den Umbau der Reichenauer Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Pembaurstraße und Langer Weg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahnlinie angesucht. Technischer Bericht Die gegenständlichen Straßenabschnitte liegen sämtliche im Innsbrucker Stadtgebiet. Die von der Straßenbahn befahrenen Straßenzüge erhalten grundsätzlich in Fahrbahnmitte eine zweigleisigen Gleiskörper, der von Straßenfahrzeugen befahrbar ist, jedoch grundsätzlich dem öffentlichen Verkehr vorbehalten ist; eine Abtrennung vom übrigen Straßenraum erfolgt durch Bodenmarkierungen. Zur Unterstützung des generell zwischen den signalisierten Kreuzungen angestrebten Linksabbzw. –einbiegeverbotes bzw. Queren über die Gleistrasse ist zwischen den beiden Gleisen die Anordnung einer durchgehenden Längsschwelle („Stuttgarter Schwelle“) vorgesehen. Diese wird an den geplanten Punkten zulässigen Linksab- bzw. –einbiegens bzw. Queren unterbrochen. Weiters wird sie an den Haltestellenbereichen unterbrochen, da aufgrund der Inseln ein Queren der Gleistrasse ohnehin nicht möglich ist. An den Enden der Längsschwellen sind Laschen zur deutlichen Kennzeichnung vorgesehen. Verkehrsführungen werden grundsätzlich nicht wesentlich verändert; es erfolgen teilweise leichte Veränderungen der Fahrstreifen- oder Gehsteigbreiten im Zuge der Anlage von Haltestellen bzw. geänderte Führung der Radstreifen oder Kreuzungsadaptierungen im Hinblick auf verbesserte Situationen für den nichtmotorisierten Verkehr, mittels vorgezogenen Gehsteigen oder Inseln als Querungshilfen. Weiters erfolgen an einigen Stellen Baumneupflanzungen. In Teilbereichen bleiben die Gehsteige von den Baumaßnahmen gänzlich unberührt. Die Kreuzungen werden generell mit Blindenleitsystemen ausgestattet. Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Pradl - betroffen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. Gp. 1312/9; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 20 m² (vorübergehend ca. 31 m²), Gp. 1312/10; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 153 m² (vorübergehend ca. 50 m²), Gp. 1312/11; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 152 m² (vorübergehend ca. 49 m²), Gp. 1303/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m² (vorübergehend ca. 35 m²), Gp. 1312/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m², Gp. 1312/21; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 19 m², Gp. 3060; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 719 m², Gp. 1297/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 23 m², Gp. 1297/4; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m², Gp. 1297/5; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m², Gp. 1297/6; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m², Gp. 1297/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m², Gp. 3025; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9 m², Gp. 1297/12; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m², Gp. 1297/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m², Gp. 1297/16; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m², Gp. 3027; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 48 m², Gp. 1296; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 63 m², Gp. 1111/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1425 m², Gp. 1286/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 59 m² (vorübergehend ca. 30 m²), Gp. 1286/6; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 96 m² (vorübergehend ca. 33 m²), Gp. 1273/6; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 248 m² (vorübergehend ca. 119 m²), Gp. 3078; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 65 m² (vorübergehend ca. 13 m²), Gp. 1273/10; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m² (vorübergehend ca. 8 m²), Gp. 1234/6; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m², Gp. 1236/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 8 m², Gp. 1236/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 8 m², Gp. 1236/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17 m² (vorübergehend ca. 38 m²), Gp. 3033; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 562 m², Gp. 1279; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 160 m² (vorübergehend ca. 449 m²), Gp. 1199; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 87 m² (vorübergehend ca. 93 m²), Gp. 1268/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 131 m², Gp. 1268/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 4 m² (vorübergehend ca. 33 m²), Gp. 1268/5; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 4 m², Gp. 1221/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 14 m², Gp. 1221/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 25 m², Gp. 1347; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 72 m², Gp. 1221/101; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1 m² (vorübergehend ca. 71 m²), Gp. 1221/8; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 63 m² (vorübergehend ca. 116 m²), Gp. 1348; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 449 m², Gp. 1234/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 45 m² (vorübergehend ca. 37 m²), Gp. 1234/8; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 172 m² (vorübergehend ca. 91 m²), Seite 2 von 5 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. Gp. 1223/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 62 m² (vorübergehend ca. 45 m²), Gp. 1223/5; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 72 m² (vorübergehend ca. 48 m²), Gp. 3099; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 1 m² (vorübergehend ca. 7 m²), Gp. 1223/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11 m² (vorübergehend ca. 44 m²), Gp. 922/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 68 m² (vorübergehend ca. 46 m²), Gp. 922/7; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 605 m², Gp. 922/5; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8 m² (vorübergehend ca. 36 m²), Gp. 922/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 6 m², Gp. 922/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 55 m² (vorübergehend ca. 53 m²), Gp. 922/3; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 87 m², Gp. 924; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 129 m² (vorübergehend ca. 86 m²), Gp. 2889/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 48 m² (vorübergehend ca. 20 m²), Gp. 1221/9; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 58 m² (vorübergehend ca. 40 m²), Gp. 1221/10; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 5 m², Gp. 1221/11; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17 m² (vorübergehend ca. 34 m²), Gp. 1221/12; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 10 m² (vorübergehend ca. 41 m²), Gp. 1221/13; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 41 m², Gp. 1221/86; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 21 m² (vorübergehend ca. 96 m²), Gp. 1221/48; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 235 m², Gp. 1221/90; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 122 m² (vorübergehend ca. 1123 m²), Bp. 1510; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 23 m² (vorübergehend ca. 3 m²), Gp. 3086; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 458 m², Gp. 935; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 942 m² (vorübergehend ca. 1191 m²), Gp. 929; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 29 m², Gp. 931; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 185 m² (vorübergehend ca. 45 m²), Darüber hinaus ist weiters folgendes Grundstück der KG Amras betroffen: 68. Gp. 921; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 158 m² (vorübergehend ca. 7 m²), Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts. Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren durchgeführt, welches erst nach rechtskräftigem Abschluß des Eisenbahnbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann. Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für Dienstag, den 6. Dezember 2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, Kreuzung Langer Weg / Reichenauerstraße (Parkplatz vor dem Gasthaus Sandwirt), zusammen. Seite 3 von 5 Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten. Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort und Stelle statt. Ergeht an: 1. Tiefbau, hier, per e-mail: post.tiefbau, z.H. Herrn DI Christian Müller, unter Hinweis auf die bereits erfolgte Terminvereinbarung 2. Tiefbau, hier, per e-mail: post.tiefbau 3. Stadtgemeinde Innsbruck, Magistratsabteilung I, Liegenschaftsangelegenheiten, hier, per e-mail: post.liegenschaftsangelegenheiten 4. Stadtgemeinde Innsbruck, Magistratsabteilung I, Präsidialangelegenheiten, hier, per email: post.praesidialangelegenheiten 5. Magistratsbteilung I, GIS, hier, per e-mail: post.vermessung-gis, mit dem Ersuchen, die künftige Straßentrasse spätestens am 30.11.2016 in der Natur ersichtlich zu machen, unter Anschluß je eines Plansatzes 6. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn AG, z.H. Herrn Ing. Harald Muhrer, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck und per e-mail: [email protected] 7. IKK Kaufmann – Kriebernegg ZT-GmbH, Mariatrosterstraße 158, 8044 Graz 8. Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Geschäftsbereich Abwasserservices, z.H. Herrn DI Bernhard Zit, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck Magistratsabteilung III, Stadtplanung/Bauberatung-Gestaltung-Ortsbildschutz, per e-mail: post.stadtplanung, z.H. Herrn DI Sailer Abschriftlich an: Magistratsabteilung I, Allg. Servicedienste, hier mit der Bitte um Verlautbarung der obigen Kundmachung an der Amtstafel und Rückübermittlung mit dem Anschlagvermerk bis 6.12.2016 Für die Bürgermeisterin: Mag.a Doris Stefanon Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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