MdL Manfred Lucha hat sich vor zwei Jahren (am 16. Oktober 2014) als Abgeordneter dafür eingesetzt, dass Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, in besonderer Weise gefördert werden und einen Rehabilitationsanspruch haben. Das war bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der letzten Landesregierung zum Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG). Er hob darauf ab, dass im Gesetzentwurf die Schutzfunktion, die Teilhabefunktion und die Hilfsangebote ausdrücklich festgeschrieben worden sind. Und weiter stellte er fest, dass das vorliegende Gesetz von drei Grundsätzen lebt: der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Schutz- und Autonomiefunktion des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger, der Notwendigkeit, sie ernst zu nehmen, wenn sie krank sind. Er sagte weiter: ,,Der Psychiater Bleuler hat Ende des 19. Jahrhunderts ganz treffend festgestellt: Psychische Erkrankungen und Psychosen sind Störungen des Denken, Fühlens und Handelns. Alle drei wichtigen Eigenschaften, über die wir verfügen, wenn wir selbstständig, autonom, teilhabeorientiert leben wollen, sind beeinträchtigt. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Formen von Beeinträchtigung nicht dazu führen, dass Menschen, die erkrankt sind, die seelisch behindert sind, ausgeschlossen werden. Deswegen haben wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht - weil wir die Menschen ermutigen wollen, sich dazu zu bekennen, wenn sie eine Störung haben, wenn es ihnen nicht gut geht. Es ist in ganz Deutschland einzigartig, dass wir das so ins Gesetz geschrieben haben." Aber für dieses System, stellte er fest, wird mehr Geld benötigt. Die LAG AVMB BW erwartet von Sozialminister Manfred Lucha, dass er diese Einsichten aus dem Bereich der Psychiatrie auf alle Menschen mit Behinderung anwenden wird - nicht nur die seelisch Behinderten wie im PsychKHG. LAG AVM B Baden- W ürttem berg e. V . Geschäftsstelle Brunnenwiesen 27 70619 Stuttgart Tel.: 0711-473778 Fax: 0711-50878260 eMail: [email protected]; www.lag-avmb-bw.de Vorstand: Dr. Michael Buß (Vorsitzender) Ute Krögler (Stv. Vorsitzende) Peter A. Scherer Dietrich Sievert Die L A G A V M B BW ist ein Zusammenschluss von Angehörigenvertretungen und Angehörigenvertretern in der Behindertenhilfe von Baden-Württemberg. Sie will den gemeinsamen Anliegen der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern von Menschen mit geistiger Behinderung mehr Gewicht und Stimme geben. Die LA G A V M B BW ist Mitglied folgender Dachverbände: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. (LAG Selbsthilfe BW) Bundesverband von Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung (BKEW), der seit Anfang 2015 Mitglied der BAGuAV (Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Angehörigenvertretungen) ist. Die LAG AVMB Baden-Württemberg e.V. ist vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften als gemeinnützig anerkannt und körperschafts- und gewerbesteuerbefreit (Steuernummer 99059/26779, Freistellungsbescheid vom 02.06.2016). Spendenkonto: 12958201, BLZ 60090800, IBAN: DE84600908000012958201, BIC: GENODES1S02, Sparda-Bank BW. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Art. 3, Abs. 3, Satz 2 GG L ANDESARBEI TSGEMEI NS CHAFT DER ANGEHÖRIGENVERTRETUNGEN FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG IN BADEN- W ÜRTTEMBERG E. V. Einladung zur 11. Landeskonferenz "Soziale Teilhabe in BW 2016" Stuttgart, W agnerstr. 45, Bischof-Moser-Haus 15. Oktober 2016 10:30 bis ca. 16:00 Uhr Tagungsort: Stuttgart, Wagnerstr. 45: 11. Landeskonferenz Soziale Teilhabe in BW T a g e s o r d nung 10:00 h Eintreffen und erste Gespräche 10:30 h Begrüßung und Einführung 10:45 h Vorstellung der kommunalen Behindertenbeauftragten aus den Stadt- und Landkreisen 11:30 h Diskussion mit den Teilnehmern > 12:00 Kaffeepause 12:30 h Sozialpolitik für Menschen mit geistiger Behinderung in BW Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha HALTESTELLEN CHARLOTTENPLATZ: U5-7, U12, U15, U21, U24, Bus 42-44; OLGAECK: U5-7, U12, U15, U21, Bus 42-43; RATHAUS: U21, U24; Bus 42-43. PARKHÄUSER: ZÜBLIN Lazarettstr. 5 BREUNINGER Esslinger Str. 1 BOHNENVIERTEL Rosenstr. 27a Diese Einladung richtet sich an Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung in BW. Wir bitten um Anmeldung bis 01.10. 2016 [email protected], LAG-Geschäftsstelle Brunnenwiesen 27, 70619 Stuttgart. 13:00 h Diskussion mit den Teilnehmern > 13:30 Vesperpause 14:15 h Soziale Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in den Kommunen des Landes Behindertenbeauftragte aus den Stadt- und Landkreisen 15:15 h Diskussion mit den Teilnehmern 15:45 h Fazit: Teilhabechancen eröffnen und durch Assistenz unterstützen 16:00 h Verabschiedung 11. Landeskonferenz zur sozialen Teilhabe: Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie Angehörige und Betreuer sind auf die Unterstützung im Land und in den Kommunen angewiesen. Die 10. Landeskonferenz hatte aufgezeigt, dass die Fokussierung der Behindertenpolitik auf Inklusion und Selbstbestimmung viele Menschen, die sich nicht zu Wort melden können, verunsichert und ihnen z.T. Nachteile bringt. Wir möchten dazu beitragen, dass die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung stärker berücksichtigt werden. Deshalb verfolgen wir die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe durch die Gesetzgebung in Bund und Land. Dabei treten die Angehörigen und Betreuer als Sprachrohr bzw. Kommunikationsvermittler für die kognitiv oder sozio-emotional eingeschränkten Menschen ein, damit sie - entsprechend ihren Möglichkeiten gefördert werden und soziale Teilhabechancen erhalten. 2016 wurden in allen Stadt- und Landkreisen 44 Behindertenbeauftragte ernannt, die zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sowie der kommunalen Verwaltung vermitteln sollen. Sie haben also die Funktion von Ombudsleuten. Die LAG AVMB sucht das Gespräch mit ihnen und dem neuen Sozialminister der grün-schwarzen Landesregierung MdL Manfred Lucha.
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