Soziale Teilhabe in BW 2016 - LAG AVMB B-W

MdL Manfred Lucha hat sich vor zwei Jahren (am
16. Oktober 2014) als Abgeordneter dafür
eingesetzt, dass Menschen, die mit dem Gesetz in
Konflikt geraten sind, in besonderer Weise gefördert werden und einen Rehabilitationsanspruch
haben. Das war bei der ersten Beratung des
Gesetzentwurfs der letzten Landesregierung zum
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Krankheiten (PsychKHG).
Er hob darauf ab, dass im Gesetzentwurf die
Schutzfunktion, die Teilhabefunktion und die
Hilfsangebote ausdrücklich festgeschrieben worden
sind.
Und weiter stellte er fest, dass das vorliegende
Gesetz von drei Grundsätzen lebt: der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Schutz- und
Autonomiefunktion
des
Staates
für
seine
Bürgerinnen und Bürger, der Notwendigkeit, sie
ernst zu nehmen, wenn sie krank sind.
Er sagte weiter: ,,Der Psychiater Bleuler hat Ende
des 19. Jahrhunderts ganz treffend festgestellt:
Psychische Erkrankungen und Psychosen sind
Störungen des Denken, Fühlens und Handelns.
Alle drei wichtigen Eigenschaften, über die wir
verfügen, wenn wir selbstständig, autonom,
teilhabeorientiert leben wollen, sind beeinträchtigt. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Formen von Beeinträchtigung
nicht dazu führen, dass Menschen, die erkrankt
sind, die seelisch behindert sind, ausgeschlossen werden. Deswegen haben wir dieses
Gesetz auf den Weg gebracht - weil wir die Menschen ermutigen wollen, sich dazu zu bekennen,
wenn sie eine Störung haben, wenn es ihnen nicht
gut geht. Es ist in ganz Deutschland einzigartig,
dass wir das so ins Gesetz geschrieben haben."
Aber für dieses System, stellte er fest, wird
mehr Geld benötigt.
Die LAG AVMB BW erwartet von Sozialminister
Manfred Lucha, dass er diese Einsichten aus
dem Bereich der Psychiatrie auf alle Menschen
mit Behinderung anwenden wird - nicht nur die
seelisch Behinderten wie im PsychKHG.
LAG AVM B Baden- W ürttem berg e. V .
Geschäftsstelle
Brunnenwiesen 27
70619 Stuttgart
Tel.: 0711-473778
Fax: 0711-50878260
eMail: [email protected]; www.lag-avmb-bw.de
Vorstand:
Dr. Michael Buß (Vorsitzender)
Ute Krögler (Stv. Vorsitzende)
Peter A. Scherer
Dietrich Sievert
Die L A G A V M B BW ist ein Zusammenschluss von
Angehörigenvertretungen und Angehörigenvertretern
in der Behindertenhilfe von Baden-Württemberg. Sie
will den gemeinsamen Anliegen der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern von Menschen mit
geistiger Behinderung mehr Gewicht und Stimme
geben.
Die LA G A V M B BW ist Mitglied folgender
Dachverbände:
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Baden-Württemberg e.V. (LAG Selbsthilfe BW)
Bundesverband von Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für
Menschen mit Behinderung (BKEW), der seit Anfang
2015 Mitglied der BAGuAV (Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Angehörigenvertretungen) ist.
Die LAG AVMB Baden-Württemberg e.V. ist vom
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften als gemeinnützig
anerkannt und körperschafts- und gewerbesteuerbefreit (Steuernummer 99059/26779, Freistellungsbescheid vom 02.06.2016). Spendenkonto: 12958201,
BLZ 60090800, IBAN: DE84600908000012958201,
BIC: GENODES1S02, Sparda-Bank BW.
Niemand darf
wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Art. 3, Abs. 3, Satz 2 GG
L ANDESARBEI TSGEMEI NS CHAFT
DER ANGEHÖRIGENVERTRETUNGEN FÜR
MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG IN
BADEN- W ÜRTTEMBERG E. V.
Einladung
zur
11. Landeskonferenz
"Soziale Teilhabe
in BW 2016"
Stuttgart, W agnerstr. 45,
Bischof-Moser-Haus
15. Oktober 2016
10:30 bis ca. 16:00 Uhr
Tagungsort: Stuttgart, Wagnerstr. 45:
11. Landeskonferenz
Soziale Teilhabe in BW
T a g e s o r d nung
10:00 h
Eintreffen und erste Gespräche
10:30 h
Begrüßung und Einführung
10:45 h Vorstellung der kommunalen
Behindertenbeauftragten aus
den Stadt- und Landkreisen
11:30 h
Diskussion mit den Teilnehmern
> 12:00 Kaffeepause
12:30 h
Sozialpolitik für Menschen mit
geistiger Behinderung in BW
Sozial- und Integrationsminister
Manfred Lucha
HALTESTELLEN CHARLOTTENPLATZ:
U5-7, U12, U15, U21, U24, Bus 42-44;
OLGAECK: U5-7, U12, U15, U21,
Bus 42-43;
RATHAUS: U21, U24; Bus 42-43.
PARKHÄUSER:
ZÜBLIN Lazarettstr. 5
BREUNINGER Esslinger Str. 1
BOHNENVIERTEL Rosenstr. 27a
Diese Einladung richtet sich an Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung in BW.
Wir bitten um Anmeldung bis 01.10. 2016
[email protected], LAG-Geschäftsstelle
Brunnenwiesen 27, 70619 Stuttgart.
13:00 h
Diskussion mit den Teilnehmern
> 13:30 Vesperpause
14:15 h Soziale Teilhabe von Menschen mit
geistiger Behinderung in den Kommunen des Landes
Behindertenbeauftragte aus
den Stadt- und Landkreisen
15:15 h Diskussion mit den Teilnehmern
15:45 h Fazit: Teilhabechancen eröffnen
und durch Assistenz unterstützen
16:00 h Verabschiedung
11. Landeskonferenz zur sozialen
Teilhabe: Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung sowie Angehörige und Betreuer sind auf die Unterstützung im Land und in den Kommunen
angewiesen.
Die 10. Landeskonferenz hatte aufgezeigt, dass die Fokussierung der
Behindertenpolitik auf Inklusion und
Selbstbestimmung viele Menschen, die
sich nicht zu Wort melden können,
verunsichert und ihnen z.T. Nachteile
bringt.
Wir möchten dazu beitragen, dass die
Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung stärker
berücksichtigt werden. Deshalb verfolgen wir die
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe durch die Gesetzgebung in Bund
und Land. Dabei treten die Angehörigen und Betreuer
als Sprachrohr bzw. Kommunikationsvermittler für
die
kognitiv
oder
sozio-emotional
eingeschränkten Menschen ein, damit
sie - entsprechend ihren Möglichkeiten gefördert werden und soziale Teilhabechancen erhalten.
2016 wurden in allen Stadt- und Landkreisen 44 Behindertenbeauftragte ernannt, die zwischen Menschen mit und
ohne Behinderung sowie der kommunalen Verwaltung vermitteln sollen. Sie
haben also die Funktion von Ombudsleuten.
Die LAG AVMB sucht das Gespräch mit
ihnen und dem neuen Sozialminister
der grün-schwarzen
Landesregierung
MdL Manfred Lucha.