AUSSTELLER – KONZEPT

InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
AUSSTELLER – KONZEPT
zur
5. InnHügelLand Dult
in Unterreit
23.-25. September 2016
www.innhuegelland.de
Aussteller-Konzept
InnHügelLand Dult 2016 Unterreit
VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
Inhalt:
1. Historie
2. Grundlagen zur Veranstaltung
 Rückblick
 Veranstaltungsort
 Motto
 Schirmherr
 Veranstaltungsziel
 Zielgruppen
 Rahmenprogramm
 Festgelände
3. Aussteller Informationen
 Termine / Ort / Einzugsgebiet / Bewerbung
 Aussteller – Preisliste / Flächendefinition
 Aussteller - Anmeldung
 Anforderung Unterlagen / Material / Karten
 Ausstellungsbedingungen
4. Ansprechpartner/Kontakt
Aussteller-Konzept
InnHügelLand Dult 2016 Unterreit
VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
1.
Unterreit
Historie
Historische Wurzel des Zusammenschlusses der sechs Gemeinden Aschau a. Inn, Gars a. Inn,
Jettenbach, Kirchdorf, Reichertsheim und Unterreit im Jahr 2004
ist die Zusammenarbeit im
Rahmen der Agrarstrukturellen Rahmenplanung (AEP). Dort wurden Maßnahmen entwickelt, die die
Lebensqualität der Bürger und die Wirtschaftskraft des Raumes stärken sollen.
Zahlreiche Projekte, wie der Dorfladen Ramsau, eine Radwanderkarte, Familienangebote, das
beliebte InnHügelLand-Magazin und die in den IHL Gemeinden rotierend durchgeführte
InnHügelLand Dult wurden erfolgreich etabliert.
Bei allen kritischen Faktoren, wie der Auszehrung der Gastronomie, des Gewerbes, Handels und
der Landwirtschaft durch die Abwanderung und Stärkung der Ballungsgebiete, haben sich einige
Punkte positiv herausgestellt. Erstens bietet die Region viele Vorzüge (u.a. Flusslandschaft Inn,
voralpines Hügelland, Inntalradweg, kulturelle Angebote, Lebensqualität). Zweitens liegt ein großer
Bedarf und auch großes Interesse bei der Bevölkerung vor, die Region zu stärken, um das Leben
aller Generationen zu fördern und zu sichern.
Dies erfordert ein hohes Maß an Selbstbeteiligung und Motivation, da beispielsweise finanzielle
Unterstützung von der Regierung nicht verfügbar ist. Das birgt zwar den Vorteil der Unabhängigkeit
- doch jeder Mitbürger, jeder InnHügelLandler ist persönlich gefordert, die Wirtschaft in unserer
Region zu fördern, unser Heimatgefühl zu stärken und Mitverantwortung zu übernehmen.
Dies ist die Entstehungsgeschichte der InnHügelLand-Dult, einer großen Zusammenkunft, an
der die Bürger an einen Tisch kommen und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt wird
mit Hilfe und in Form von Information, Unterhaltung und Kultur sowie gastronomischer
Schmankerl.
Aussteller-Konzept
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VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
2.
Unterreit
Grundlagen zur Veranstaltung
Rückblick
Die InnHügelLand-Dult findet 2016 zum fünften Mal statt und viele kennen sie bereits. Sie ist bekannt
als Publikumsmagnet, als fröhlicher bunter Austausch mit dem Stück Liebe zum Detail. Damit wird
die Dult nicht zu einer grauen Messe, zu einem reinen Umschlagplatz von Produkten und
Dienstleistungen - sondern zu einem regionalen Treffpunkt mit besonderem Charme.
Die 1. InnHügelLand-Dult in Kloster Au im September 2005 unter dem Motto „Sinneswandel“ war
ein grandioser Erfolg. Das Gelände mit der Kombination aus Kirche, Schule und Gastronomie, dem
baulichen Mix zwischen Altertum und Moderne, dem großen und besonderen Rahmenprogramm
sowie das Glück eines sonnenreichen Wochenendes belohnten Betreiber, Aussteller und Besucher.
Die 2. InnHügelLand-Dult in Aschau a.Inn im September 2007 mit dem Motto „Weltenbummler“
zeigte trotz zunächst widriger wettertechnischer Umstände, dass das InnHügelLand ein ganz
besonderer Ort mit ganz besonderen Menschen ist.
Auf der 3. InnHügelLand-Dult in Ramsau (Gemeinde Reichertsheim) im September 2009 zeigte
sich das Schulgelände als Tummelplatz für Familien und interessierte Besucher. Das Motto
„Heim@tliebe“ zog trotz des gleichzeitig stattfindenden Haager Herbstfestes zahlreiche Gäste auf
das Gelände.
Zur 4. InnHügelLand Dult in Jettenbach im September 2013 auf dem Schlossgelände des Grafen
Toerring bewiesen die InnHügelLandler einmal mehr, was sich mit Miteinander-Füreinander der
heimischen Vereine erreichen lässt. Ob Jugenddisco, Heimatabend, Gewerbeausstellung und
Kunsthandwerkermarkt bis hin zum stimmungsvollen Gottesdienst im Schlosshof und dem
abschließenden Theaterabend: Auch diese Dult war ein riesiger Gewinn für die Region und deren
Einwohner – von Jung bis Alt!
DANKESCHÖN!
An dieser Stelle sei allen Sponsoren, Helfern, Ausstellern und allen, die die Dult seit ihrem Entstehen
begleitet haben, ein ganz großer Dank ausgesprochen. Ihre Unterstützung, soziales Engagement
und unternehmerische Weitsicht tragen dazu bei, dass die Dult weiterhin stattfindet und sich zu
einem festen Bestandteil in unserem Leben entwickelt hat.
Aussteller-Konzept
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VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
Im Weiteren gilt es, die Bürger aus den sechs Veranstaltergemeinden und angrenzenden Regionen
über das Angebot aus Landwirtschaft & Direktvermarktung, Gastronomie, Gewerbe, Handel,
Touristik und Kultur zu informieren und regional zu fördern. Das Einzugsgebiet soll mit stetigem
Bekanntwerden der Dult erweitert werden und so die Menschen in die Region holen und begeistern.
Das Ziel ist dabei, Traditionen zu pflegen und zugleich modernes Leben und Arbeiten zu fördern.
Do kemma zamm: Gemeinde Unterreit ist Veranstaltungsort der IHL Dult 2016
Die Dult läuft in einem Ring-Zyklus ab und wandert durch jede der sechs InnHügelLand Gemeinden.
Damit bekommt jede Gemeinde die Möglichkeit, sich zu repräsentieren. Außerdem bietet sich die
Chance, eine gewohnt hochwertige Veranstaltung anzubieten, dies aber jedes Mal in einem anderen
Rahmen darzustellen. So wird dieser Zyklus für die Veranstalter wie für die Besucher zu einer
spannenden Unterhaltung. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist, dass die Menschen in den
Gemeinden durch das Miteinander zeigen, wie wichtig die interkommunale Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden für unsere Zukunft ist, um einer schleichenden Verwaisung der ländlichen
Region entgegenzuwirken.
Ort Unterreit: Gelebte VerbINNdungen!
Die Dult findet im Ortskern von Unterreit statt. Die
Gemeindeverwaltung hat dort ihren Sitz und
verbindet die Gemeindeteile Unterreit, Grünthal,
Elsbeth und Wang. Damit ist der Grundstein für das
Dult Motto „VerbINNdungen“ bereits gelegt. Über
die Besucherführung sollen die Gäste zu allen
Ausstellungs- & Dultbereichen gelangen. Aufgabe
ist es, ein optisches und inhaltliches Gesamtpaket
zu schnüren, so dass dem Besucher das
Gesamterlebnis in Erinnerung bleibt.
Die Dult…
• ist keine reine Werbeveranstaltung
• ist kein traditionelles Volksfest
• legt Wert auf die Qualität der Verkaufsprodukte
• bietet ein niveauvolles Rahmenprogramm
• ist keine politische Veranstaltung
• stellt Menschen mit allen Facetten in den Mittelpunkt
Aussteller-Konzept
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InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
Jeder Aussteller und Mitwirkende ist dazu angehalten, diese Punkte in seiner Darstellung zu
repräsentieren. Darüber hinaus soll er das Motto „VerbINNdungen“ in einer bestimmten Form
darstellen – gerne in Rücksprache mit den Organisatoren.
Veranstaltungsmotto: VerbINNdungen
Das Motto & Logo der 5. InnHügelLand-Dult in Unterreit lautet:
„VerbINNdungen“. Die Gemeinde Unterreit lebt Verbindungen, wie
der Zusammenschluss der Gemeindeteile Elsbeth, Grünthal, Wang und Unterreit zeigt, als auch die
Verbindung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Gars/Unterreit mit dem InnHügelLand.
Der InnHügelLandler sollte sich auch als VerbINNder verstehen. Das Motto & entsprechende Logo
steht symbolisch für die Region, geprägt durch den Inn, als auch für die Gemeinschaft, die an einem
Strang zieht und damit Toleranz, Integration, Miteinander-Füreinander lebt. Das Motto verbindet
Tradition und Moderne, Dorf und Gemeinde, Region und Fluss. Darüber hinaus soll die Liebe zur
Heimat, zu den Wurzeln, zur Landschaft, dem Kulturraum und nicht zuletzt zu den Menschen gezeigt
werden. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, das ganz individuell gelebt und verstanden wird.
Verbindungen zu schaffen und zu erhalten ist Ausdruck einer notwendigen Eigenverantwortung der
Bürger als wesentlicher Baustein für eine gemeinsame Zukunft.
Schirmherr: Ignaz Graf zu Toerring-Jettenbach
Die Bayerische Geschichte ist unzertrennlich mit den Grafen Toerring
verbunden. Über 700 Jahre dienten die Grafen Toerring bayerischen
Herzögen, Fürsten, Bischöfen und Königen - ohne ihre Unabhängigkeit
zu verlieren. Unabhängigkeit in der Unterstützung der Regionalität – so
lautet das Anliegen. „Es freut mich daher ganz besonders, dass ich
bereits zum zweiten Mal gebeten wurde, die Schirmherrschaft für die
InnHügelLand-Dult zu übernehmen.
Nach dem Veranstaltungsort Jettenbach auf dem Schlossgelände unserer Brauerei im Jahr 2013
unterstütze ich gern auch die Gemeinde Unterreit. Als Familienmensch und Vater von fünf Kindern
halte ich das Schaffen und erhalten von Verbindungen für die zentralen Bausteine unseres
Zusammenlebens.
Als Pendler zwischen Stadt und Land, als Mittler zwischen unterschiedlichen Menschen in meinen
täglichen Begegnungen schaffe ich nach Kräften Verbindungen. Dass dies gelingt, ist eine
persönliche Herausforderung, die sinnstiftend und bereichernd ist, weshalb ich mich besonders auf
das Fest freue und herzlich dazu einlade.“
Aussteller-Konzept
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VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
Veranstaltungsziel
Wissensvermittlung und Aufklärung der Bürger aus den sechs InnHügelLand Gemeinden und
angrenzenden Regionen über das aktuelle Angebot aus Landwirtschaft/Direktvermarktung,
Gastronomie, Gewerbe, Handel, Touristik, Kunst und Kultur zur regionalen Förderung.
Jeder Aussteller wird motiviert, auf Qualität seiner Angebote und Darstellung zu achten, um das
Vertrauen der Bürger in die Region zu stärken. Angebot und Motivation dienen als Basis zum
Austausch untereinander. Die Veranstaltung und das Rahmenprogramm sollen von Menschen aus
der Region dargestellt werden, denn die Eigenverantwortung der Bürger ist ein wesentlicher
Baustein für eine gemeinsame Zukunft. Die Dult soll das Angebot aller Branchen (Wirtschaft, Kultur
etc.) und die Kaufkraft in der Region nachhaltig stärken.
Ziele in Stichpunkten:
• Imagepflege der Region InnHügelLand
• Förderung des regionalen Selbstbewusstseins aus Kunst, Kultur, Freizeit und Gastronomie
• Verbesserung der Kundenkontakte der Aussteller
(Schwerpunkt Landwirte/Direktvermarkter, Gastronomie, Gewerbe)
• Ausbau eines Netzwerkes unter den Gemeinden
• Bürgernähe und Verbraucher-Aufklärung
• Wertevermittlung
• Positive Zukunftssicherung (Stichpunkt Generationenvertrag)
• Steuerkraft bündeln
• Familienfreundlicher Landkreis
• Regionalität stärken
• Treffpunkt
• Freude und Spaß, Austausch und Toleranz
Umsetzung
Darstellung des regionalen Gewerbes sowie Vorträge zur Wissensvermittlung. Qualität durch
Referenten aus dem regionalen Umfeld. Anreize durch ein attraktives und nicht herkömmliches
Rahmenprogramm für Jung und Alt, abgestimmt auf verschiedene Interessen und Bedürfnisse.
Zielgruppen
Die Zielgruppe besteht aus allen Alters- und Interessensgruppen, Bewohnern und Besuchern im
InnHügelLand und deren angrenzenden Gebieten. Das Rahmenprogramm tagsüber spricht vor allem
Familien mit Kindern, Paare und Senioren an. Die drei Veranstaltungsabende bieten etwas für jede
Altersgruppe, teilweise überschneidend. Soweit möglich wird bei der Gestaltung des Geländes darauf
geachtet, dieses sowohl barrierefrei sowie kinderfreundlich (Wickelmöglichkeiten, rauchfreie Zonen etc.)
auszustatten.
Durch das vielschichtige Angebot lässt sich der Bogen von Bewusstsein und Tradition in der modernen
Welt ansprechend spannen.
Aussteller-Konzept
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Unterreit
Rahmenprogramm/Angebot (vorläufig)
Tag
Vormittag
Nachmittag
Abend
Freitag
Aussteller-Aufbau
Aussteller-Aufbau
„Born Wild“
23.09.2016
09.00 – 19.00 Uhr
09.00 – 19.00 Uhr
Konzert
20 Uhr Festzelt
Samstag
Beginn ab 10 Uhr
• Gewerbeausstellung
24.09.2016
12 Uhr Eröffnung durch
Schirmherr Graf Ignaz zu
Toerring-Jettenbach mit
den sechs IHL
Bürgermeistern und
Blaskapellen
• KunsthandwerkerMarkt
+ Preisverleihung
Malwettbewerb
• Kunstausstellung
Disco mit DJ Shytsee
Abend für die Jugend
ab 21 Uhr im Festzelt
• Wettbewerbe
• Vorträge zu
verschiedenen Themen
• Kinder-Welt (z.B.
Baggern, Strohburg,
Torwandschießen,
Basteln, Theater,
Bewegungsspiele,
Wissen, Quiz, Märchen,
Musik aus aller Welt)
• Helikopterfliegen
Sonntag
25.09.2016
10.00 Uhr
Feldgottesdienst im
Aussenbereich, bei
schlechtem Wetter im
Festzelt
• Vorträge zu den
verschiedenen
Themenwelten
• Kunstausstellung
• Kinder-Welt
Ab 11.00 Uhr
Frühschoppen mit den
IHL-Blaskapellen
• Helikopterfliegen
„Theater-Abend“
Die Theater und Musical
Vereine der IHL-Gemeinden
gestalten den Heimat- und
Abschluss-Abend
19.30 Uhr Festzelt
• Musik-, Tanz- und
Theaterdarbietungen
• Line Dance im Festzelt
Aussteller-Konzept
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Festgelände (orange umrandet - vorläufig)
Aussteller-Konzept
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3. Aussteller Informationen
Termine und Werbung
Termine/Ort
• 24. und 25. September 2016, täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• Gemeinde Unterreit, Landkreis Mühldorf
• Eintritt (voraussichtlich): Erwachsene 2,- €, Kinder (ab 6 Jahre) 1,- €
• Aufbau Aussteller: Donnerstag + Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr
Einzugsgebiet
Als Kern-Einzugsgebiet werden die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Rosenheim,
Ebersberg und Erding gesehen. Aber auch München und sein Umland als Einzugsgebiet vieler
Studenten und Arbeitnehmer aus der Region soll auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht
werden. Intensiv beworben werden die Landkreise Mühldorf, der nördliche Landkreis Rosenheim
und die Regionen bis zu den Städten Mühldorf, Wasserburg, Haag, Dorfen, Altötting, Waldkraiburg.
Bewerbung
Folgende Mittel werden u.a. zur Bewerbung aufgewendet:
•
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•
•
•
InnHügelLand-Magazin Ausgaben Nr. 21 (2015), 22,23,24 (2016)
Malwettbewerb „VerbINNdungen“ an allen Kindergärten und Schulen der sechs Gemeinden
mit attraktiven Gewinnen
Flyer über die Dult und das Rahmenprogramm in einer Auflage von 10.000 Stück
Redaktionelle Berichte in den regionalen Zeitungen (Mühldorfer, Waldkraiburger und
Wasserburger Anzeiger)
Berichte in den lokalen Blättern (Haager Einkaufshelfer, Intelligenzblatt, Wochenblatt,
InnSalzach Blick, Blickpunkt)
Online Werbung über www.innhuegelland.de, Facebook, Online Medien (OVB24,
Wasserburger Stimme, Haager Stimme etc.)
Anzeigen in den regionalen Zeitungen mit einer Gemeinschaftswerbung aller Aussteller
Beteiligung am Einzug beim Wasserburger Frühlingsfest & Haager Herbstfest als
„InnHügelLand Dult Fußgruppe“ mit einheitlichem Erscheinungsbild & Banner am Festplatz
Mobile Werbung
Plakatwerbung in A2
Aussteller-Tafeln am Gelände
Aufsteller 1,5m x 2m
Werbetafeln
Radio-Werbung
Aussteller-Konzept
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VerbINNdungen
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pro Biertisch
28,- € (inkl. MwSt.)
*Stromanschluss von zentralen Verteilstellen - Kabeltrommeln bitte selbst mitbringen!
Stromanschluss mit mehr als 220V bzw. Wasseranschluss nach Vereinbarung & Absprache!
Künstler
- gewerblich und Hobby
- Werbung nur über Gesamtkonzept Markt
- teils unbefestigter Aussenbereich
- Biertischgröße (ggfs. mehrfach)
- Marktcharakter
- Einzel-Nennung Magazin
- Verteilung Dult - Gelände
Hobby-& Kunsthandwerkermarkt
50 €/ m²
30,-
- Gewerblich
- Einzel-Nennung Magazin
- Verteilung Dult - Gelände
- Einzel-Nennung Magazin
- separate Räume (vorauss. Gemeinde)
- geschützte & absperrbare Räume
Verkäufe Freigelände
Strom 220V*
20 € /m²
25 € /m²
30 € /m²
35 € /m²
30,-
Definition:
Grundpauschale
50,- €
(nur begrenzt verfügbare Plätze!)
Strom 220V*
30,Alle obigen Preise netto zzgl. ges. MwSt. - Rechnungstellung mit Bestätigung
Bewirtung / Vereine mit Verkauf
Gewerbliche Aussteller
(ohne Bewirtung)
Freigelände unbefestigt
Freigelände befestigt
Freigelände befestigt überdacht
Ausstellungsgebäude
Strom 220V*
InnHügelLand Dult 2016 Unterreit - Preise Ausstellungsgelände
InnHügelLand e.V.
Hauptstrasse 3
83536 Gars a. Inn
Ihre Ansprechpartnerin:
ServILO - Ida Lösch
Faxantwort
0 80 73/ 4 02 98 42
oder per Email /Post
Klosterstraße 8
83546 Au am Inn
Festnetz: 08073 – 402 98 54
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175-5209680
Messeanmeldung zur 5. InnHügelLand-Dult
unter dem Motto „VerbINNdungen“
23. bis 25. September 2016 Gemeinde Unterreit

Ja, wir stellen bei der InnHügelLand-Dult 2016 aus!
________________________________________________________
(Bitte Thema/Betriebsart eintragen, wie z.B. Bauen, Solar…)
Standbereich  Ausstellungsgebäude 35 €/m²
 Freifläche befestigt 25 €/m²
 Freifläche befestigt überdacht 30 €/m²
 Freifläche unbefestigt 20 €/m²
Standgröße
_____m x _____m = __________________ (m²)
Eigener Stand
____________________________ (bitte genaue Maßangabe oder Skizze)

Wir benötigen einen Stromanschluss (max. 220 Volt/2500 Watt von zentralen
Verteilerstellen. Kabeltrommeln bitte selber mitbringen!)

Bitte senden Sie mir Infomaterial - bitte Ihre Emailadresse angeben

Wir möchten gerne einen Vortrag/Aktion anbieten zum
Thema : _____________________________________________________________
Name/Firma: ______________________________________________________________
Straße:
______________________________________________________________
PLZ, Ort:
______________________________________________________________
Tel.:
___________________________ Fax:_______________________________
E-Mail/Internet_________________________________ / ____________________________
Ort, Datum_____________________ Stempel & Unterschrift:________________________**
* Die Organisation behält sich vor, die Stände themengerecht einzuplanen.
** Mit der Unterschrift wird der angegebene Ausstellungsstand verbindlich gemietet. Der Mietpreis ist nach Erhalt
der Anmeldungsbestätigung (Rechnungsstellung folgend) zu entrichten.
Aussteller-Konzept
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InnHügelLand e.V.
Hauptstrasse 3
83536 Gars a. Inn
Ihre Ansprechpartnerin:
ServILO - Ida Lösch
Klosterstraße 8
83546 Au am Inn
Festnetz: 08073 – 402 98 54
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175 - 520 96 80
Faxantwort an 08073/4029842
oder per Email / Post!
Rückmeldung
5. InnHügelLand-Dult
unter dem Motto „VerbINNdungen“ 23. bis 25.09.2016 Gemeinde Unterreit
Wir bestellen hiermit:
____ Aussteller-Ausweise für Mitarbeiter (max. 2 pro 10m² Ausstellungsfläche)
____ Getränke-Wertmarken (0,5L) (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!)
____ Essens-Wertmarken € 5,-
(Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!)
____ Essens-Wertmarken € 8,50 (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!)
Menge - Eintrittskarten für Abendveranstaltungen:
____ Born Wild Konzert am 23.9.2016 - 20 Uhr – á € 7,____ Discoparty mit DJ SHYTSEE am 24.9.2016 - 21 Uhr – á € 5,____ Theaterabend mit den InnHügelLand Theatergruppen am 25.9.2016 - 20 Uhr – á € 7,
Wir holen die oben bestellten Waren am Freitag, 23.9.2016 zwischen 9 und 16 Uhr im
Dultbüro auf dem Ausstellungsgelände (Gemeindeverwaltung) ab

Wir möchten eine Werbeaktion an unsere Kunden aussenden und bitten um
Zusendung der bestellten Karten/Marken bis ____.____.2016



Wir benötigen ____ Biertische und ____ Bierbänke für unseren Stand!
Wir haben noch Fragen und bitten um Rückruf unter Tel. ________________________
Wir benötigen noch Werbematerial und bitten um Zusendung sobald verfügbar!
Name/Firma: _____________________________________________________
Straße:
_____________________________________________________
PLZ, Ort:
_____________________________________________________
Tel.:
____________________________Fax:______________________
E-Mail/Internet____________________________________________________
Ort, Datum_____________________ Unterschrift:________________________
Aussteller-Konzept
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VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
Unterreit
Allgemeine Ausstellungsbedingungen InnHügelLand-Dult 2016 Unterreit
§ 1 - Ort / Zeit / Abhaltung InnHügelLand-Dult 2016
Die „InnHügelLand-Dult 2016“ findet in der Zeit vom Freitag 23.09.
bis Sonntag den 25.09.2016 auf dem Gelände der Gemeinde
Unterreit statt. Die Öffnungszeiten der Ausstellung für Besucher
sind Sa/So von 10.00 bis 18.00 Uhr. Die Aussteller können Sa/So
vorher ab 08:00 Uhr und nachher Sa/So bis 19:00 Uhr das
Gelände betreten oder verlassen. Achtung! Das Befahren des
Geländes während der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.
§ 2 - Anmeldung / Zulassung
Eine Anmeldung für die Teilnahme an der InnHügelLand-Dult 2016
ist bis 31.07.2016 durch Übersendung des vollständig ausgefüllten
und unterschriebenen Anmeldeformulars möglich. Über die
Zulassung entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen;
eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich. Es
können einzelne Artikel oder Dienstleistungen des Ausstellers
ausgeschlossen werden. Konkurrenzausschluss darf weder
verlangt noch zugesagt werden. Der Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Zulassung durch den Veranstalter zustande. Bei
verspäteter Anmeldung kann im Einzelfall eine Zulassung erfolgen.
Über die Zulassung „auswärtiger“ Aussteller wird gesondert
entschieden.
§ 3 - Ausschluss
Auch während der Messe kann der Veranstalter einzelne Artikel
und Dienstleistungen des Ausstellers ausschließen. Aus wichtigem
Grund kann der Aussteller von der Teilnahme an der Messe ganz
ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
Beschwerden über unseriösen Verkauf oder das Vorliegen
sonstiger Umstände, die zu einer Störung des Ablaufs der Messe
führen können. Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der
Standmiete und Erfüllung seiner sonstigen finanziellen
Verpflichtungen bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 4 - Standplatzierung
Der Standplatz wird dem Aussteller durch den Veranstalter
zugewiesen. Ist aus technischen oder organisatorischen Gründen
eine Verkleinerung oder Vergrößerung der Standfläche notwendig,
so wird die Höhe des Mietzinses entsprechend nach Rücksprache
angeglichen. Sollten aus Sicherheitsgründen Notausgänge oder
Sicherheitszonen in Standnähe erforderlich sein, kann der
Aussteller aus diesem Grund keine Minderung des Mietzinses
oder sonstige Ansprüche geltend machen.
§ 5 - Mietobjekt
Es wird die Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Böden werden roh
bereitgestellt. Der Aussteller ist zur Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes auf eigene Kosten verpflichtet. Kommt
er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Veranstalter
berechtigt, die notwendigen Arbeiten selbst durchführen zu lassen
und den Aussteller mit den anfallenden Kosten zzgl. einer
Bearbeitungspauschale von netto EUR 100,00 zu belasten. Eigene
Standbauten mit einer Höhe von über 2,50 m sind dem
Veranstalter anzugeben.
§ 6 - Mietpreis
Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der in der
Ausstellerinformation veröffentlichten Preisen. Die Standgröße in
m² errechnet sich auf Basis der Einzelmaße (Länge x Tiefe).
Nebenkosten, insbesondere Strom und Wasser werden gesondert
berechnet.
.
§ 7 – Service-Leistungen
Sonstige Service-Leistungen werden gegebenenfalls gesondert in
Rechnung gestellt. Die Service-Leistungen werden ggfs. von
beauftragten Subunternehmen abgerechnet.
§ 8 - Untervermietung
Jede Untervermietung ist per Anmeldeformular bekannt zu geben
und nur mit vorhergehender Zustimmung des Veranstalters
zulässig. Kosten für Wasser, Licht- und Kraftstrom sowie für
zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen wie Installationen
etc. werden separat in Rechnung gestellt und ggf. von
beauftragten Subunternehmen abgerechnet. Wird die
Aussteller-Konzept
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InnHügelLand Dult 2016 Unterreit
Untervermietung nicht angezeigt, kann der Veranstalter den Stand
räumen lassen, bzw. nachträglich den Mietpreis erheben.
§ 9 - Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Über den Mietzins und die Nebenkosten erhält der Aussteller mit
Zulassung zur Messe eine Rechnung. Die Zahlung ist jeweils
innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand
anderweitig zu vergeben. Die Service-Leistungen sind in der
gesamten Höhe und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt
zu zahlen. Mit dem Aufbau des Standes darf erst nach vollständiger
Zahlung sämtlicher Rechnungsbeträge begonnen werden.
§ 10 - Rücktritt / Nicht Erscheinen
Der Aussteller hat dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, dass er
an der Messe nicht teilnimmt, damit eine Neuvermietung erfolgen
kann. Trotzdem hat er den Mietzins und die Nebenleistungen in
voller Höhe zu bezahlen. Gelingt es dem Veranstalter, die
Ausstellungsfläche ganz oder teilweise an einen anderen Aussteller
zu vermieten, so wird der vom neuen Mieter vereinnahmte Mietzins
auf den vom Aussteller geschuldeten angerechnet. Der Aussteller
hat jedoch für die erhöhten Aufwendungen zur Neuvermietung eine
Bearbeitungspauschale von 25% des mit ihm vereinbarten
Mietzinses zu entrichten.
§ 11 - Aufbau
Der Standaufbau kann am Freitag 23.09.2016, 9.00 Uhr beginnen
und ist bis 19.00 Uhr abzuschließen. Für Aussteller im Freigelände
gilt, dass Erdanker oder Erdkrampen auf der Teerfläche nicht, und
auf Rasenflächen nur bis zu einer Länge von 0,30 m verwendet
werden können. Aufgrabungen (auch für Masten) bedürfen der
vorherigen Genehmigung der Ausstellungsleitung. Die Aussteller
haften voll für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen z.
B. von Rohrleitungen und Kabeln durch Erdanker, Erdkrampen und
Aufgrabungen. Zusätzlich aufgebrachtes Material muss restlos
entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Achtung! Mit dem Aufbau begonnen werden kann nur, wenn alle an
den Aussteller gestellten Rechnungen bezahlt sind (siehe § 9).
§ 12 - Standgestaltung
Auf eine niveauvolle und ansprechende Gestaltung ist unbedingt zu
achten. Falls möglich sollte auf das Motto Bezug genommen werden.
Dies ist im eigenen Interesse des Ausstellers aber auch im Interesse
einer ansprechenden Gesamtveranstaltung. Der Veranstalter behält
sich daher vor auf die Standgestaltung Einfluss zu nehmen. Der
Aussteller muss seinen Namen und Anschrift gut sichtbar am Stand
anbringen. Die Ausgestaltung und Dekoration des Standes muss den
feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
entsprechen. Kein offenes Feuer!
§ 13 - Sicherheit
Es sind betriebsbereite und geprüfte Feuerlöscher in ausreichender
Anzahl am Stand bereitzuhalten. Elektrische Wärmegeräte, GasFeuerstätten oder offene Feuerstätten dürfen nur nach vorheriger
Zustimmung des Veranstalters unter Berücksichtigung der
feuerpolizeilichen Vorschriften in Betrieb genommen werden. In allen
Ausstellungshallen & im Festzelt besteht Rauchverbot. Jeder
Aussteller ist für die Betriebssicherheit seines Standes verantwortlich
und haftbar, unabhängig davon, ob eventuell eine dafür
abgeschlossene Versicherung eintritt. Installationen für Strom,
Wasser und Gas dürfen aus Sicherheitsgründen nicht vom Aussteller
selbst eingebaut werden. Diese Maßnahmen werden von
Vertragshandwerkern des Veranstalters durchgeführt. Bei Verlassen
des Standes ist vom Aussteller die gesamte Elektroinstallation
abzuschalten, die Stecker sind aus den Dosen zu ziehen und die
Wasserleitungen zu schließen. Ausgenommen davon sind lediglich
Kühl- und Gefrierschränke.
§ 14 - Ausstellerausweise
Der Aussteller erhält Ausstellerausweise, die in Verbindung mit
einem Personalausweis / Reisepass zum kostenlosen Betreten des
Geländes berechtigen. Insgesamt werden-abhängig von der
Standfläche- je Aussteller nur maximal 5 Ausweise ausgegeben.
VerbINNdungen
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InnHügelLand Dult 2016
§ 15 - Standbesetzung
Damit eine umfassende „Messe“ präsentiert werden kann, ist es
erforderlich, dass alle angemeldeten und zugelassenen Aussteller
an der Messe teilnehmen, den Stand aufbauen und mit der
erforderlichen Personalausstattung während der gesamten Dauer
der Messe besetzen und aufrechterhalten.
§ 16 - Gewerberechtliche Voraussetzungen
Jeder Aussteller hat die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zu
erfüllen, die für den Betrieb seines Gewerbes und die Teilnahme
an Messen erforderlich sind (Erlaubnisse und Genehmigungen
nach der Gewerbeordnung, Eintragung in die Handwerksrolle,
gaststättenrechtliche Erlaubnis etc.). Der Veranstalter kann
verlangen, dass ihm die entsprechenden Genehmigungen,
Erlaubnisse etc. vorgelegt werden. Eine unentgeltliche oder
entgeltliche Abgabe von Artikeln, Speisen und Getränken bedarf
der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Darüber hinaus
darf dies nur erfolgen, wenn der Aussteller über die notwendigen
gaststättenrechtlichen und sonstigen hierfür erforderlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse verfügt. Die Zubereitung von
Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen darf nur nach
Weisung des Veranstalters (Erfordernis einer Dunstabzugshaube
etc.) erfolgen. Die Verwendung von Einweggeschirr,
Einwegflaschen und Dosen ist nicht gestattet. Speisen und
Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.
§ 17 - Werbung
Werbemaßnahmen des Ausstellers sind nur auf seiner
Standfläche zulässig. Zu wider Handlung kann bis zur
Standschließung führen. Der Mietreis ist trotzdem zu zahlen. Im
begrenzten Umfang stehen dem Aussteller gegen Entgelt
Werbepakete zur Verfügung. Verlosungen gegen Entgelt sind
erboten. Die Veranstaltung von Verlosungen ohne Entgelt sind
von der Ausstellungsleitung genehmigen zu lassen und dem
Veranstalter anzuzeigen.
§ 18 - Versicherung
Der Veranstalter schließt eine übliche Haftpflichtversicherung für
derartige Messen ab. Inhalt und Umfang der Versicherung können
beim Veranstalter eingesehen werden. Diese Versicherung
erstreckt sich jedoch nicht auf das Abhandenkommen und die
Beschädigung von Ausstellungsgütern und Schäden innerhalb des
Standes. Dem Aussteller wird deshalb dringend angeraten,
insoweit für eigenen ausreichenden Versicherungsschutz im
Rahmen einer Ausstellungsversicherung Sorge zu tragen
(Haftpflicht, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasser, Sturm etc.). Der
Veranstalter übernimmt insoweit keine Haftung.
§ 19 - Bewachung
Der Veranstalter beauftragt ein Bewachungsunternehmen mit der
Bewachung des Geländes. Trotzdem kann keine Gewähr für das
Abhandenkommen von insbesondere wertvollen Gegenständen
gegeben werden. Hier hat der Aussteller selbst mit geeigneten
Maßnahmen Vorsorge zu treffen. Den Anweisungen des
Bewachungsdienstes ist unbedingt folge zu leisten! Die
Bewachungsdauer beginnt am Fr. 23.09.2016, 19.00 Uhr und
endet am Mo. 14.09.2016 um 8.00 Uhr.
§ 20 - Abbau
Wird während der Messe der Stand vom Aussteller geräumt oder
ganz oder teilweise abgebaut so hat der Aussteller zusätzlich zum
Mietzins eine Vertragsstrafe in Höhe des Nettomietzinses zu
entrichten. Der Abbau des Standes kann am 25.09.2016 (So) nach
18 Uhr beginnen und ist bis zum 26.09.2016 (Mo) 18 Uhr
abzuschließen. Bei nicht fristgemäßer Standräumung werden die
Kosten der durch den Veranstalter veranlassten Räumung in
Rechnung gestellt. Für die durch den nicht fristgemäßen Abbau
entstehenden Schäden haftet der Aussteller.
§ 21 - Besucherwerbung
Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Besucherwerbung und
führt geeignete Marketingmaßnahmen durch. Der Veranstalter
übernimmt keine Gewähr für die Anzahl der Besucher und für den
vom Aussteller erzielten Umsatz. Das Risiko seines
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InnHügelLand Dult 2016 Unterreit
Unterreit
wirtschaftlichen Erfolges trägt der Aussteller selbst. Der Veranstalter
übernimmt auch keine Haftung, wenn aus Witterungsgründen oder
sonstiger von ihm nicht zu beeinflussender Umstände kein
akzeptables Umfeld für Besucher und Aussteller geschaffen werden
kann.
§ 22 - Reinigung / Abfallentsorgung
Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Reinigung und
Verkehrssicherungspflicht für die Zugänge und die Geh- und
Fahrtflächen in den Hallen, Zelten und dem Freigelände. Der Stand
und die Standfläche sind vom Aussteller sauber zu halten und dort
anfallende Abfälle sind von ihm auf geeignetem Wege zu entsorgen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung, Abfall
zu vermeiden und nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Müll, der
nicht in den vorhandenen Müllbehältern entsorgt werden kann
(Sondermüll) ist vom Aussteller selbst zu entsorgen (z.B. Teppiche
etc.). Die Standfläche ist nach Beendigung der Messe in gereinigtem
Zustand dem Veranstalter zu übergeben.
§ 23 - Änderung des Ablaufs und Absage der Messe
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der
Messe unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten
sind, berechtigen diesen
a) die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6
Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn
erfolgen, werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben.
Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich
der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung es
Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die
Messe infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung
geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu
tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen.
b) die Messe zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis
führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer
anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt, können
Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen.
c) die Messe verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus
dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt
nicht ein. In Anspruch genommene sonstige Leistungen sind in voller
Höhe zu entrichten. In allen Fällen soll der Veranstalter derart
schwierige Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben.
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile
ausgeschlossen.
§ 24 - Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe/Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie
Folgeschäden. Soweit dem Veranstalter ein Verschulden
nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf die gesetzliche
Haftung beschränkt.
§ 25 – Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonales (Kasse,
Technische Leitung, Messeleitung, etc.) und dem Bewachungsdienst
ist jederzeit Folge zu leisten.
§ 26 - Hausordnung
Der Veranstalter übt das Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgelände
aus.
§ 27 - Verwirkungsklausel
Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht
spätestens 4 Wochen nach Schluss der Messe/Ausstellung schriftlich
geltend gemacht werden, sind verwirkt.
§ 28 - Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig Mühldorf vereinbart.
Veranstalter:
InnHügelLand e.V., Hauptstr. 3, 83536 Gars a.Inn
1. Vorstand: Herr Bürgermeister Norbert Strahllechner
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4. Ansprechpartner / Kontakt / Organisation
InnHügelLand e.V.
Ausführende Gemeinde
Norbert Strahllechner
1.Vorstand IHL e.V.
Hauptstraße 3 • 83536 Gars a. Inn
Telefon Büro 08073 – 91 85-0
Fax:
08073 / 9185-15
Email
[email protected]
Gemeinde Unterreit
Gerd Forstmeier
Hauptstraße 3 • 83536 Gars a. Inn
Telefon Büro 08073 – 91 85-0
Fax:
08073 / 9185-15
Email
[email protected]
Aussteller - Organisation –
Rahmenprogramm – Marketing
Festausschuss Gemeinde Unterreit
ServILO DruckDesign*Event*Agentur
Ida Lösch
Klosterstr. 8 • 83546 Au a. Inn
Telefon Büro 08073 – 402 98 54
Mobil
0175 – 520 96 80
Fax
08073 – 402 98 42
Email
[email protected]
Beatrice Mang
Gerhard Forstmeier
Petra Mariel
Thomas Mittermair
Leonhard Moosmeier
Sponsoring
► Werner Eder
2. Vorstand IHL e.V.
Telefon
0172-19 55 873
Email
[email protected]
► Marta Laszlo
InnHügelLand Magazin Anzeigen & Vertrieb
Telefon
0171-44 48 440
Email
[email protected]
www.innhuegelland.de
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