InnHügelLand Dult 2016 Unterreit AUSSTELLER – KONZEPT zur 5. InnHügelLand Dult in Unterreit 23.-25. September 2016 www.innhuegelland.de Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 1 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Inhalt: 1. Historie 2. Grundlagen zur Veranstaltung Rückblick Veranstaltungsort Motto Schirmherr Veranstaltungsziel Zielgruppen Rahmenprogramm Festgelände 3. Aussteller Informationen Termine / Ort / Einzugsgebiet / Bewerbung Aussteller – Preisliste / Flächendefinition Aussteller - Anmeldung Anforderung Unterlagen / Material / Karten Ausstellungsbedingungen 4. Ansprechpartner/Kontakt Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 2 InnHügelLand Dult 2016 1. Unterreit Historie Historische Wurzel des Zusammenschlusses der sechs Gemeinden Aschau a. Inn, Gars a. Inn, Jettenbach, Kirchdorf, Reichertsheim und Unterreit im Jahr 2004 ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Agrarstrukturellen Rahmenplanung (AEP). Dort wurden Maßnahmen entwickelt, die die Lebensqualität der Bürger und die Wirtschaftskraft des Raumes stärken sollen. Zahlreiche Projekte, wie der Dorfladen Ramsau, eine Radwanderkarte, Familienangebote, das beliebte InnHügelLand-Magazin und die in den IHL Gemeinden rotierend durchgeführte InnHügelLand Dult wurden erfolgreich etabliert. Bei allen kritischen Faktoren, wie der Auszehrung der Gastronomie, des Gewerbes, Handels und der Landwirtschaft durch die Abwanderung und Stärkung der Ballungsgebiete, haben sich einige Punkte positiv herausgestellt. Erstens bietet die Region viele Vorzüge (u.a. Flusslandschaft Inn, voralpines Hügelland, Inntalradweg, kulturelle Angebote, Lebensqualität). Zweitens liegt ein großer Bedarf und auch großes Interesse bei der Bevölkerung vor, die Region zu stärken, um das Leben aller Generationen zu fördern und zu sichern. Dies erfordert ein hohes Maß an Selbstbeteiligung und Motivation, da beispielsweise finanzielle Unterstützung von der Regierung nicht verfügbar ist. Das birgt zwar den Vorteil der Unabhängigkeit - doch jeder Mitbürger, jeder InnHügelLandler ist persönlich gefordert, die Wirtschaft in unserer Region zu fördern, unser Heimatgefühl zu stärken und Mitverantwortung zu übernehmen. Dies ist die Entstehungsgeschichte der InnHügelLand-Dult, einer großen Zusammenkunft, an der die Bürger an einen Tisch kommen und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt wird mit Hilfe und in Form von Information, Unterhaltung und Kultur sowie gastronomischer Schmankerl. Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 3 InnHügelLand Dult 2016 2. Unterreit Grundlagen zur Veranstaltung Rückblick Die InnHügelLand-Dult findet 2016 zum fünften Mal statt und viele kennen sie bereits. Sie ist bekannt als Publikumsmagnet, als fröhlicher bunter Austausch mit dem Stück Liebe zum Detail. Damit wird die Dult nicht zu einer grauen Messe, zu einem reinen Umschlagplatz von Produkten und Dienstleistungen - sondern zu einem regionalen Treffpunkt mit besonderem Charme. Die 1. InnHügelLand-Dult in Kloster Au im September 2005 unter dem Motto „Sinneswandel“ war ein grandioser Erfolg. Das Gelände mit der Kombination aus Kirche, Schule und Gastronomie, dem baulichen Mix zwischen Altertum und Moderne, dem großen und besonderen Rahmenprogramm sowie das Glück eines sonnenreichen Wochenendes belohnten Betreiber, Aussteller und Besucher. Die 2. InnHügelLand-Dult in Aschau a.Inn im September 2007 mit dem Motto „Weltenbummler“ zeigte trotz zunächst widriger wettertechnischer Umstände, dass das InnHügelLand ein ganz besonderer Ort mit ganz besonderen Menschen ist. Auf der 3. InnHügelLand-Dult in Ramsau (Gemeinde Reichertsheim) im September 2009 zeigte sich das Schulgelände als Tummelplatz für Familien und interessierte Besucher. Das Motto „Heim@tliebe“ zog trotz des gleichzeitig stattfindenden Haager Herbstfestes zahlreiche Gäste auf das Gelände. Zur 4. InnHügelLand Dult in Jettenbach im September 2013 auf dem Schlossgelände des Grafen Toerring bewiesen die InnHügelLandler einmal mehr, was sich mit Miteinander-Füreinander der heimischen Vereine erreichen lässt. Ob Jugenddisco, Heimatabend, Gewerbeausstellung und Kunsthandwerkermarkt bis hin zum stimmungsvollen Gottesdienst im Schlosshof und dem abschließenden Theaterabend: Auch diese Dult war ein riesiger Gewinn für die Region und deren Einwohner – von Jung bis Alt! DANKESCHÖN! An dieser Stelle sei allen Sponsoren, Helfern, Ausstellern und allen, die die Dult seit ihrem Entstehen begleitet haben, ein ganz großer Dank ausgesprochen. Ihre Unterstützung, soziales Engagement und unternehmerische Weitsicht tragen dazu bei, dass die Dult weiterhin stattfindet und sich zu einem festen Bestandteil in unserem Leben entwickelt hat. Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 4 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Im Weiteren gilt es, die Bürger aus den sechs Veranstaltergemeinden und angrenzenden Regionen über das Angebot aus Landwirtschaft & Direktvermarktung, Gastronomie, Gewerbe, Handel, Touristik und Kultur zu informieren und regional zu fördern. Das Einzugsgebiet soll mit stetigem Bekanntwerden der Dult erweitert werden und so die Menschen in die Region holen und begeistern. Das Ziel ist dabei, Traditionen zu pflegen und zugleich modernes Leben und Arbeiten zu fördern. Do kemma zamm: Gemeinde Unterreit ist Veranstaltungsort der IHL Dult 2016 Die Dult läuft in einem Ring-Zyklus ab und wandert durch jede der sechs InnHügelLand Gemeinden. Damit bekommt jede Gemeinde die Möglichkeit, sich zu repräsentieren. Außerdem bietet sich die Chance, eine gewohnt hochwertige Veranstaltung anzubieten, dies aber jedes Mal in einem anderen Rahmen darzustellen. So wird dieser Zyklus für die Veranstalter wie für die Besucher zu einer spannenden Unterhaltung. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist, dass die Menschen in den Gemeinden durch das Miteinander zeigen, wie wichtig die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden für unsere Zukunft ist, um einer schleichenden Verwaisung der ländlichen Region entgegenzuwirken. Ort Unterreit: Gelebte VerbINNdungen! Die Dult findet im Ortskern von Unterreit statt. Die Gemeindeverwaltung hat dort ihren Sitz und verbindet die Gemeindeteile Unterreit, Grünthal, Elsbeth und Wang. Damit ist der Grundstein für das Dult Motto „VerbINNdungen“ bereits gelegt. Über die Besucherführung sollen die Gäste zu allen Ausstellungs- & Dultbereichen gelangen. Aufgabe ist es, ein optisches und inhaltliches Gesamtpaket zu schnüren, so dass dem Besucher das Gesamterlebnis in Erinnerung bleibt. Die Dult… • ist keine reine Werbeveranstaltung • ist kein traditionelles Volksfest • legt Wert auf die Qualität der Verkaufsprodukte • bietet ein niveauvolles Rahmenprogramm • ist keine politische Veranstaltung • stellt Menschen mit allen Facetten in den Mittelpunkt Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 5 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Jeder Aussteller und Mitwirkende ist dazu angehalten, diese Punkte in seiner Darstellung zu repräsentieren. Darüber hinaus soll er das Motto „VerbINNdungen“ in einer bestimmten Form darstellen – gerne in Rücksprache mit den Organisatoren. Veranstaltungsmotto: VerbINNdungen Das Motto & Logo der 5. InnHügelLand-Dult in Unterreit lautet: „VerbINNdungen“. Die Gemeinde Unterreit lebt Verbindungen, wie der Zusammenschluss der Gemeindeteile Elsbeth, Grünthal, Wang und Unterreit zeigt, als auch die Verbindung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Gars/Unterreit mit dem InnHügelLand. Der InnHügelLandler sollte sich auch als VerbINNder verstehen. Das Motto & entsprechende Logo steht symbolisch für die Region, geprägt durch den Inn, als auch für die Gemeinschaft, die an einem Strang zieht und damit Toleranz, Integration, Miteinander-Füreinander lebt. Das Motto verbindet Tradition und Moderne, Dorf und Gemeinde, Region und Fluss. Darüber hinaus soll die Liebe zur Heimat, zu den Wurzeln, zur Landschaft, dem Kulturraum und nicht zuletzt zu den Menschen gezeigt werden. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, das ganz individuell gelebt und verstanden wird. Verbindungen zu schaffen und zu erhalten ist Ausdruck einer notwendigen Eigenverantwortung der Bürger als wesentlicher Baustein für eine gemeinsame Zukunft. Schirmherr: Ignaz Graf zu Toerring-Jettenbach Die Bayerische Geschichte ist unzertrennlich mit den Grafen Toerring verbunden. Über 700 Jahre dienten die Grafen Toerring bayerischen Herzögen, Fürsten, Bischöfen und Königen - ohne ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Unabhängigkeit in der Unterstützung der Regionalität – so lautet das Anliegen. „Es freut mich daher ganz besonders, dass ich bereits zum zweiten Mal gebeten wurde, die Schirmherrschaft für die InnHügelLand-Dult zu übernehmen. Nach dem Veranstaltungsort Jettenbach auf dem Schlossgelände unserer Brauerei im Jahr 2013 unterstütze ich gern auch die Gemeinde Unterreit. Als Familienmensch und Vater von fünf Kindern halte ich das Schaffen und erhalten von Verbindungen für die zentralen Bausteine unseres Zusammenlebens. Als Pendler zwischen Stadt und Land, als Mittler zwischen unterschiedlichen Menschen in meinen täglichen Begegnungen schaffe ich nach Kräften Verbindungen. Dass dies gelingt, ist eine persönliche Herausforderung, die sinnstiftend und bereichernd ist, weshalb ich mich besonders auf das Fest freue und herzlich dazu einlade.“ Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 6 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Veranstaltungsziel Wissensvermittlung und Aufklärung der Bürger aus den sechs InnHügelLand Gemeinden und angrenzenden Regionen über das aktuelle Angebot aus Landwirtschaft/Direktvermarktung, Gastronomie, Gewerbe, Handel, Touristik, Kunst und Kultur zur regionalen Förderung. Jeder Aussteller wird motiviert, auf Qualität seiner Angebote und Darstellung zu achten, um das Vertrauen der Bürger in die Region zu stärken. Angebot und Motivation dienen als Basis zum Austausch untereinander. Die Veranstaltung und das Rahmenprogramm sollen von Menschen aus der Region dargestellt werden, denn die Eigenverantwortung der Bürger ist ein wesentlicher Baustein für eine gemeinsame Zukunft. Die Dult soll das Angebot aller Branchen (Wirtschaft, Kultur etc.) und die Kaufkraft in der Region nachhaltig stärken. Ziele in Stichpunkten: • Imagepflege der Region InnHügelLand • Förderung des regionalen Selbstbewusstseins aus Kunst, Kultur, Freizeit und Gastronomie • Verbesserung der Kundenkontakte der Aussteller (Schwerpunkt Landwirte/Direktvermarkter, Gastronomie, Gewerbe) • Ausbau eines Netzwerkes unter den Gemeinden • Bürgernähe und Verbraucher-Aufklärung • Wertevermittlung • Positive Zukunftssicherung (Stichpunkt Generationenvertrag) • Steuerkraft bündeln • Familienfreundlicher Landkreis • Regionalität stärken • Treffpunkt • Freude und Spaß, Austausch und Toleranz Umsetzung Darstellung des regionalen Gewerbes sowie Vorträge zur Wissensvermittlung. Qualität durch Referenten aus dem regionalen Umfeld. Anreize durch ein attraktives und nicht herkömmliches Rahmenprogramm für Jung und Alt, abgestimmt auf verschiedene Interessen und Bedürfnisse. Zielgruppen Die Zielgruppe besteht aus allen Alters- und Interessensgruppen, Bewohnern und Besuchern im InnHügelLand und deren angrenzenden Gebieten. Das Rahmenprogramm tagsüber spricht vor allem Familien mit Kindern, Paare und Senioren an. Die drei Veranstaltungsabende bieten etwas für jede Altersgruppe, teilweise überschneidend. Soweit möglich wird bei der Gestaltung des Geländes darauf geachtet, dieses sowohl barrierefrei sowie kinderfreundlich (Wickelmöglichkeiten, rauchfreie Zonen etc.) auszustatten. Durch das vielschichtige Angebot lässt sich der Bogen von Bewusstsein und Tradition in der modernen Welt ansprechend spannen. Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 7 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Rahmenprogramm/Angebot (vorläufig) Tag Vormittag Nachmittag Abend Freitag Aussteller-Aufbau Aussteller-Aufbau „Born Wild“ 23.09.2016 09.00 – 19.00 Uhr 09.00 – 19.00 Uhr Konzert 20 Uhr Festzelt Samstag Beginn ab 10 Uhr • Gewerbeausstellung 24.09.2016 12 Uhr Eröffnung durch Schirmherr Graf Ignaz zu Toerring-Jettenbach mit den sechs IHL Bürgermeistern und Blaskapellen • KunsthandwerkerMarkt + Preisverleihung Malwettbewerb • Kunstausstellung Disco mit DJ Shytsee Abend für die Jugend ab 21 Uhr im Festzelt • Wettbewerbe • Vorträge zu verschiedenen Themen • Kinder-Welt (z.B. Baggern, Strohburg, Torwandschießen, Basteln, Theater, Bewegungsspiele, Wissen, Quiz, Märchen, Musik aus aller Welt) • Helikopterfliegen Sonntag 25.09.2016 10.00 Uhr Feldgottesdienst im Aussenbereich, bei schlechtem Wetter im Festzelt • Vorträge zu den verschiedenen Themenwelten • Kunstausstellung • Kinder-Welt Ab 11.00 Uhr Frühschoppen mit den IHL-Blaskapellen • Helikopterfliegen „Theater-Abend“ Die Theater und Musical Vereine der IHL-Gemeinden gestalten den Heimat- und Abschluss-Abend 19.30 Uhr Festzelt • Musik-, Tanz- und Theaterdarbietungen • Line Dance im Festzelt Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 8 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Festgelände (orange umrandet - vorläufig) Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 9 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit 3. Aussteller Informationen Termine und Werbung Termine/Ort • 24. und 25. September 2016, täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr • Gemeinde Unterreit, Landkreis Mühldorf • Eintritt (voraussichtlich): Erwachsene 2,- €, Kinder (ab 6 Jahre) 1,- € • Aufbau Aussteller: Donnerstag + Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr Einzugsgebiet Als Kern-Einzugsgebiet werden die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Rosenheim, Ebersberg und Erding gesehen. Aber auch München und sein Umland als Einzugsgebiet vieler Studenten und Arbeitnehmer aus der Region soll auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht werden. Intensiv beworben werden die Landkreise Mühldorf, der nördliche Landkreis Rosenheim und die Regionen bis zu den Städten Mühldorf, Wasserburg, Haag, Dorfen, Altötting, Waldkraiburg. Bewerbung Folgende Mittel werden u.a. zur Bewerbung aufgewendet: • • • • • • • • • • • • • • InnHügelLand-Magazin Ausgaben Nr. 21 (2015), 22,23,24 (2016) Malwettbewerb „VerbINNdungen“ an allen Kindergärten und Schulen der sechs Gemeinden mit attraktiven Gewinnen Flyer über die Dult und das Rahmenprogramm in einer Auflage von 10.000 Stück Redaktionelle Berichte in den regionalen Zeitungen (Mühldorfer, Waldkraiburger und Wasserburger Anzeiger) Berichte in den lokalen Blättern (Haager Einkaufshelfer, Intelligenzblatt, Wochenblatt, InnSalzach Blick, Blickpunkt) Online Werbung über www.innhuegelland.de, Facebook, Online Medien (OVB24, Wasserburger Stimme, Haager Stimme etc.) Anzeigen in den regionalen Zeitungen mit einer Gemeinschaftswerbung aller Aussteller Beteiligung am Einzug beim Wasserburger Frühlingsfest & Haager Herbstfest als „InnHügelLand Dult Fußgruppe“ mit einheitlichem Erscheinungsbild & Banner am Festplatz Mobile Werbung Plakatwerbung in A2 Aussteller-Tafeln am Gelände Aufsteller 1,5m x 2m Werbetafeln Radio-Werbung Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 10 pro Biertisch 28,- € (inkl. MwSt.) *Stromanschluss von zentralen Verteilstellen - Kabeltrommeln bitte selbst mitbringen! Stromanschluss mit mehr als 220V bzw. Wasseranschluss nach Vereinbarung & Absprache! Künstler - gewerblich und Hobby - Werbung nur über Gesamtkonzept Markt - teils unbefestigter Aussenbereich - Biertischgröße (ggfs. mehrfach) - Marktcharakter - Einzel-Nennung Magazin - Verteilung Dult - Gelände Hobby-& Kunsthandwerkermarkt 50 €/ m² 30,- - Gewerblich - Einzel-Nennung Magazin - Verteilung Dult - Gelände - Einzel-Nennung Magazin - separate Räume (vorauss. Gemeinde) - geschützte & absperrbare Räume Verkäufe Freigelände Strom 220V* 20 € /m² 25 € /m² 30 € /m² 35 € /m² 30,- Definition: Grundpauschale 50,- € (nur begrenzt verfügbare Plätze!) Strom 220V* 30,Alle obigen Preise netto zzgl. ges. MwSt. - Rechnungstellung mit Bestätigung Bewirtung / Vereine mit Verkauf Gewerbliche Aussteller (ohne Bewirtung) Freigelände unbefestigt Freigelände befestigt Freigelände befestigt überdacht Ausstellungsgebäude Strom 220V* InnHügelLand Dult 2016 Unterreit - Preise Ausstellungsgelände InnHügelLand e.V. Hauptstrasse 3 83536 Gars a. Inn Ihre Ansprechpartnerin: ServILO - Ida Lösch Faxantwort 0 80 73/ 4 02 98 42 oder per Email /Post Klosterstraße 8 83546 Au am Inn Festnetz: 08073 – 402 98 54 E-Mail: [email protected] Mobil: 0175-5209680 Messeanmeldung zur 5. InnHügelLand-Dult unter dem Motto „VerbINNdungen“ 23. bis 25. September 2016 Gemeinde Unterreit Ja, wir stellen bei der InnHügelLand-Dult 2016 aus! ________________________________________________________ (Bitte Thema/Betriebsart eintragen, wie z.B. Bauen, Solar…) Standbereich Ausstellungsgebäude 35 €/m² Freifläche befestigt 25 €/m² Freifläche befestigt überdacht 30 €/m² Freifläche unbefestigt 20 €/m² Standgröße _____m x _____m = __________________ (m²) Eigener Stand ____________________________ (bitte genaue Maßangabe oder Skizze) Wir benötigen einen Stromanschluss (max. 220 Volt/2500 Watt von zentralen Verteilerstellen. Kabeltrommeln bitte selber mitbringen!) Bitte senden Sie mir Infomaterial - bitte Ihre Emailadresse angeben Wir möchten gerne einen Vortrag/Aktion anbieten zum Thema : _____________________________________________________________ Name/Firma: ______________________________________________________________ Straße: ______________________________________________________________ PLZ, Ort: ______________________________________________________________ Tel.: ___________________________ Fax:_______________________________ E-Mail/Internet_________________________________ / ____________________________ Ort, Datum_____________________ Stempel & Unterschrift:________________________** * Die Organisation behält sich vor, die Stände themengerecht einzuplanen. ** Mit der Unterschrift wird der angegebene Ausstellungsstand verbindlich gemietet. Der Mietpreis ist nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung (Rechnungsstellung folgend) zu entrichten. Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 12 InnHügelLand e.V. Hauptstrasse 3 83536 Gars a. Inn Ihre Ansprechpartnerin: ServILO - Ida Lösch Klosterstraße 8 83546 Au am Inn Festnetz: 08073 – 402 98 54 E-Mail: [email protected] Mobil: 0175 - 520 96 80 Faxantwort an 08073/4029842 oder per Email / Post! Rückmeldung 5. InnHügelLand-Dult unter dem Motto „VerbINNdungen“ 23. bis 25.09.2016 Gemeinde Unterreit Wir bestellen hiermit: ____ Aussteller-Ausweise für Mitarbeiter (max. 2 pro 10m² Ausstellungsfläche) ____ Getränke-Wertmarken (0,5L) (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!) ____ Essens-Wertmarken € 5,- (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!) ____ Essens-Wertmarken € 8,50 (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch!) Menge - Eintrittskarten für Abendveranstaltungen: ____ Born Wild Konzert am 23.9.2016 - 20 Uhr – á € 7,____ Discoparty mit DJ SHYTSEE am 24.9.2016 - 21 Uhr – á € 5,____ Theaterabend mit den InnHügelLand Theatergruppen am 25.9.2016 - 20 Uhr – á € 7, Wir holen die oben bestellten Waren am Freitag, 23.9.2016 zwischen 9 und 16 Uhr im Dultbüro auf dem Ausstellungsgelände (Gemeindeverwaltung) ab Wir möchten eine Werbeaktion an unsere Kunden aussenden und bitten um Zusendung der bestellten Karten/Marken bis ____.____.2016 Wir benötigen ____ Biertische und ____ Bierbänke für unseren Stand! Wir haben noch Fragen und bitten um Rückruf unter Tel. ________________________ Wir benötigen noch Werbematerial und bitten um Zusendung sobald verfügbar! Name/Firma: _____________________________________________________ Straße: _____________________________________________________ PLZ, Ort: _____________________________________________________ Tel.: ____________________________Fax:______________________ E-Mail/Internet____________________________________________________ Ort, Datum_____________________ Unterschrift:________________________ Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 13 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Allgemeine Ausstellungsbedingungen InnHügelLand-Dult 2016 Unterreit § 1 - Ort / Zeit / Abhaltung InnHügelLand-Dult 2016 Die „InnHügelLand-Dult 2016“ findet in der Zeit vom Freitag 23.09. bis Sonntag den 25.09.2016 auf dem Gelände der Gemeinde Unterreit statt. Die Öffnungszeiten der Ausstellung für Besucher sind Sa/So von 10.00 bis 18.00 Uhr. Die Aussteller können Sa/So vorher ab 08:00 Uhr und nachher Sa/So bis 19:00 Uhr das Gelände betreten oder verlassen. Achtung! Das Befahren des Geländes während der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. § 2 - Anmeldung / Zulassung Eine Anmeldung für die Teilnahme an der InnHügelLand-Dult 2016 ist bis 31.07.2016 durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars möglich. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen; eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich. Es können einzelne Artikel oder Dienstleistungen des Ausstellers ausgeschlossen werden. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Zulassung durch den Veranstalter zustande. Bei verspäteter Anmeldung kann im Einzelfall eine Zulassung erfolgen. Über die Zulassung „auswärtiger“ Aussteller wird gesondert entschieden. § 3 - Ausschluss Auch während der Messe kann der Veranstalter einzelne Artikel und Dienstleistungen des Ausstellers ausschließen. Aus wichtigem Grund kann der Aussteller von der Teilnahme an der Messe ganz ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Beschwerden über unseriösen Verkauf oder das Vorliegen sonstiger Umstände, die zu einer Störung des Ablaufs der Messe führen können. Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Standmiete und Erfüllung seiner sonstigen finanziellen Verpflichtungen bleibt in diesem Fall bestehen. § 4 - Standplatzierung Der Standplatz wird dem Aussteller durch den Veranstalter zugewiesen. Ist aus technischen oder organisatorischen Gründen eine Verkleinerung oder Vergrößerung der Standfläche notwendig, so wird die Höhe des Mietzinses entsprechend nach Rücksprache angeglichen. Sollten aus Sicherheitsgründen Notausgänge oder Sicherheitszonen in Standnähe erforderlich sein, kann der Aussteller aus diesem Grund keine Minderung des Mietzinses oder sonstige Ansprüche geltend machen. § 5 - Mietobjekt Es wird die Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Böden werden roh bereitgestellt. Der Aussteller ist zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf eigene Kosten verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die notwendigen Arbeiten selbst durchführen zu lassen und den Aussteller mit den anfallenden Kosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von netto EUR 100,00 zu belasten. Eigene Standbauten mit einer Höhe von über 2,50 m sind dem Veranstalter anzugeben. § 6 - Mietpreis Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der in der Ausstellerinformation veröffentlichten Preisen. Die Standgröße in m² errechnet sich auf Basis der Einzelmaße (Länge x Tiefe). Nebenkosten, insbesondere Strom und Wasser werden gesondert berechnet. . § 7 – Service-Leistungen Sonstige Service-Leistungen werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Die Service-Leistungen werden ggfs. von beauftragten Subunternehmen abgerechnet. § 8 - Untervermietung Jede Untervermietung ist per Anmeldeformular bekannt zu geben und nur mit vorhergehender Zustimmung des Veranstalters zulässig. Kosten für Wasser, Licht- und Kraftstrom sowie für zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen wie Installationen etc. werden separat in Rechnung gestellt und ggf. von beauftragten Subunternehmen abgerechnet. Wird die Aussteller-Konzept Seite 1 von 2 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Untervermietung nicht angezeigt, kann der Veranstalter den Stand räumen lassen, bzw. nachträglich den Mietpreis erheben. § 9 - Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen Über den Mietzins und die Nebenkosten erhält der Aussteller mit Zulassung zur Messe eine Rechnung. Die Zahlung ist jeweils innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Die Service-Leistungen sind in der gesamten Höhe und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Mit dem Aufbau des Standes darf erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Rechnungsbeträge begonnen werden. § 10 - Rücktritt / Nicht Erscheinen Der Aussteller hat dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, dass er an der Messe nicht teilnimmt, damit eine Neuvermietung erfolgen kann. Trotzdem hat er den Mietzins und die Nebenleistungen in voller Höhe zu bezahlen. Gelingt es dem Veranstalter, die Ausstellungsfläche ganz oder teilweise an einen anderen Aussteller zu vermieten, so wird der vom neuen Mieter vereinnahmte Mietzins auf den vom Aussteller geschuldeten angerechnet. Der Aussteller hat jedoch für die erhöhten Aufwendungen zur Neuvermietung eine Bearbeitungspauschale von 25% des mit ihm vereinbarten Mietzinses zu entrichten. § 11 - Aufbau Der Standaufbau kann am Freitag 23.09.2016, 9.00 Uhr beginnen und ist bis 19.00 Uhr abzuschließen. Für Aussteller im Freigelände gilt, dass Erdanker oder Erdkrampen auf der Teerfläche nicht, und auf Rasenflächen nur bis zu einer Länge von 0,30 m verwendet werden können. Aufgrabungen (auch für Masten) bedürfen der vorherigen Genehmigung der Ausstellungsleitung. Die Aussteller haften voll für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen z. B. von Rohrleitungen und Kabeln durch Erdanker, Erdkrampen und Aufgrabungen. Zusätzlich aufgebrachtes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Achtung! Mit dem Aufbau begonnen werden kann nur, wenn alle an den Aussteller gestellten Rechnungen bezahlt sind (siehe § 9). § 12 - Standgestaltung Auf eine niveauvolle und ansprechende Gestaltung ist unbedingt zu achten. Falls möglich sollte auf das Motto Bezug genommen werden. Dies ist im eigenen Interesse des Ausstellers aber auch im Interesse einer ansprechenden Gesamtveranstaltung. Der Veranstalter behält sich daher vor auf die Standgestaltung Einfluss zu nehmen. Der Aussteller muss seinen Namen und Anschrift gut sichtbar am Stand anbringen. Die Ausgestaltung und Dekoration des Standes muss den feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Kein offenes Feuer! § 13 - Sicherheit Es sind betriebsbereite und geprüfte Feuerlöscher in ausreichender Anzahl am Stand bereitzuhalten. Elektrische Wärmegeräte, GasFeuerstätten oder offene Feuerstätten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters unter Berücksichtigung der feuerpolizeilichen Vorschriften in Betrieb genommen werden. In allen Ausstellungshallen & im Festzelt besteht Rauchverbot. Jeder Aussteller ist für die Betriebssicherheit seines Standes verantwortlich und haftbar, unabhängig davon, ob eventuell eine dafür abgeschlossene Versicherung eintritt. Installationen für Strom, Wasser und Gas dürfen aus Sicherheitsgründen nicht vom Aussteller selbst eingebaut werden. Diese Maßnahmen werden von Vertragshandwerkern des Veranstalters durchgeführt. Bei Verlassen des Standes ist vom Aussteller die gesamte Elektroinstallation abzuschalten, die Stecker sind aus den Dosen zu ziehen und die Wasserleitungen zu schließen. Ausgenommen davon sind lediglich Kühl- und Gefrierschränke. § 14 - Ausstellerausweise Der Aussteller erhält Ausstellerausweise, die in Verbindung mit einem Personalausweis / Reisepass zum kostenlosen Betreten des Geländes berechtigen. Insgesamt werden-abhängig von der Standfläche- je Aussteller nur maximal 5 Ausweise ausgegeben. VerbINNdungen 14 InnHügelLand Dult 2016 § 15 - Standbesetzung Damit eine umfassende „Messe“ präsentiert werden kann, ist es erforderlich, dass alle angemeldeten und zugelassenen Aussteller an der Messe teilnehmen, den Stand aufbauen und mit der erforderlichen Personalausstattung während der gesamten Dauer der Messe besetzen und aufrechterhalten. § 16 - Gewerberechtliche Voraussetzungen Jeder Aussteller hat die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Betrieb seines Gewerbes und die Teilnahme an Messen erforderlich sind (Erlaubnisse und Genehmigungen nach der Gewerbeordnung, Eintragung in die Handwerksrolle, gaststättenrechtliche Erlaubnis etc.). Der Veranstalter kann verlangen, dass ihm die entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse etc. vorgelegt werden. Eine unentgeltliche oder entgeltliche Abgabe von Artikeln, Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Darüber hinaus darf dies nur erfolgen, wenn der Aussteller über die notwendigen gaststättenrechtlichen und sonstigen hierfür erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügt. Die Zubereitung von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen darf nur nach Weisung des Veranstalters (Erfordernis einer Dunstabzugshaube etc.) erfolgen. Die Verwendung von Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen ist nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden. § 17 - Werbung Werbemaßnahmen des Ausstellers sind nur auf seiner Standfläche zulässig. Zu wider Handlung kann bis zur Standschließung führen. Der Mietreis ist trotzdem zu zahlen. Im begrenzten Umfang stehen dem Aussteller gegen Entgelt Werbepakete zur Verfügung. Verlosungen gegen Entgelt sind erboten. Die Veranstaltung von Verlosungen ohne Entgelt sind von der Ausstellungsleitung genehmigen zu lassen und dem Veranstalter anzuzeigen. § 18 - Versicherung Der Veranstalter schließt eine übliche Haftpflichtversicherung für derartige Messen ab. Inhalt und Umfang der Versicherung können beim Veranstalter eingesehen werden. Diese Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf das Abhandenkommen und die Beschädigung von Ausstellungsgütern und Schäden innerhalb des Standes. Dem Aussteller wird deshalb dringend angeraten, insoweit für eigenen ausreichenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Ausstellungsversicherung Sorge zu tragen (Haftpflicht, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasser, Sturm etc.). Der Veranstalter übernimmt insoweit keine Haftung. § 19 - Bewachung Der Veranstalter beauftragt ein Bewachungsunternehmen mit der Bewachung des Geländes. Trotzdem kann keine Gewähr für das Abhandenkommen von insbesondere wertvollen Gegenständen gegeben werden. Hier hat der Aussteller selbst mit geeigneten Maßnahmen Vorsorge zu treffen. Den Anweisungen des Bewachungsdienstes ist unbedingt folge zu leisten! Die Bewachungsdauer beginnt am Fr. 23.09.2016, 19.00 Uhr und endet am Mo. 14.09.2016 um 8.00 Uhr. § 20 - Abbau Wird während der Messe der Stand vom Aussteller geräumt oder ganz oder teilweise abgebaut so hat der Aussteller zusätzlich zum Mietzins eine Vertragsstrafe in Höhe des Nettomietzinses zu entrichten. Der Abbau des Standes kann am 25.09.2016 (So) nach 18 Uhr beginnen und ist bis zum 26.09.2016 (Mo) 18 Uhr abzuschließen. Bei nicht fristgemäßer Standräumung werden die Kosten der durch den Veranstalter veranlassten Räumung in Rechnung gestellt. Für die durch den nicht fristgemäßen Abbau entstehenden Schäden haftet der Aussteller. § 21 - Besucherwerbung Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Besucherwerbung und führt geeignete Marketingmaßnahmen durch. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Anzahl der Besucher und für den vom Aussteller erzielten Umsatz. Das Risiko seines Aussteller-Konzept Seite 2 von 2 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit Unterreit wirtschaftlichen Erfolges trägt der Aussteller selbst. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung, wenn aus Witterungsgründen oder sonstiger von ihm nicht zu beeinflussender Umstände kein akzeptables Umfeld für Besucher und Aussteller geschaffen werden kann. § 22 - Reinigung / Abfallentsorgung Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Reinigung und Verkehrssicherungspflicht für die Zugänge und die Geh- und Fahrtflächen in den Hallen, Zelten und dem Freigelände. Der Stand und die Standfläche sind vom Aussteller sauber zu halten und dort anfallende Abfälle sind von ihm auf geeignetem Wege zu entsorgen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung, Abfall zu vermeiden und nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Müll, der nicht in den vorhandenen Müllbehältern entsorgt werden kann (Sondermüll) ist vom Aussteller selbst zu entsorgen (z.B. Teppiche etc.). Die Standfläche ist nach Beendigung der Messe in gereinigtem Zustand dem Veranstalter zu übergeben. § 23 - Änderung des Ablaufs und Absage der Messe Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen a) die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung es Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. b) die Messe zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. c) die Messe verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In Anspruch genommene sonstige Leistungen sind in voller Höhe zu entrichten. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwierige Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. § 24 - Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe/Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Soweit dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf die gesetzliche Haftung beschränkt. § 25 – Weisungsbefugnis Den Anweisungen des Veranstaltungspersonales (Kasse, Technische Leitung, Messeleitung, etc.) und dem Bewachungsdienst ist jederzeit Folge zu leisten. § 26 - Hausordnung Der Veranstalter übt das Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgelände aus. § 27 - Verwirkungsklausel Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens 4 Wochen nach Schluss der Messe/Ausstellung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. § 28 - Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig Mühldorf vereinbart. Veranstalter: InnHügelLand e.V., Hauptstr. 3, 83536 Gars a.Inn 1. Vorstand: Herr Bürgermeister Norbert Strahllechner VerbINNdungen 15 InnHügelLand Dult 2016 Unterreit 4. Ansprechpartner / Kontakt / Organisation InnHügelLand e.V. Ausführende Gemeinde Norbert Strahllechner 1.Vorstand IHL e.V. Hauptstraße 3 • 83536 Gars a. Inn Telefon Büro 08073 – 91 85-0 Fax: 08073 / 9185-15 Email [email protected] Gemeinde Unterreit Gerd Forstmeier Hauptstraße 3 • 83536 Gars a. Inn Telefon Büro 08073 – 91 85-0 Fax: 08073 / 9185-15 Email [email protected] Aussteller - Organisation – Rahmenprogramm – Marketing Festausschuss Gemeinde Unterreit ServILO DruckDesign*Event*Agentur Ida Lösch Klosterstr. 8 • 83546 Au a. Inn Telefon Büro 08073 – 402 98 54 Mobil 0175 – 520 96 80 Fax 08073 – 402 98 42 Email [email protected] Beatrice Mang Gerhard Forstmeier Petra Mariel Thomas Mittermair Leonhard Moosmeier Sponsoring ► Werner Eder 2. Vorstand IHL e.V. Telefon 0172-19 55 873 Email [email protected] ► Marta Laszlo InnHügelLand Magazin Anzeigen & Vertrieb Telefon 0171-44 48 440 Email [email protected] www.innhuegelland.de Aussteller-Konzept InnHügelLand Dult 2016 Unterreit VerbINNdungen 16
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