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(mit Wittenberge/
Perleberg)
Prenzlau/Templin
Schwedt/
Angermünde
Wittstock
Wittenberge/
Perleberg
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Kyritz
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(mit Wittstock)
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Rathenow
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Bernau
Nauen/
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Strausberg
Frankfurt/O.
Berlin
Fürstenwalde/
Storkow
Werder
Brandenburg/
Havel
Potsdam
Ludwigsfelde
Belzig
Königs
Wusterhausen
Eisenhüttenstadt/Beeskow
Jüterbog/
Luckenwalde
Guben
Spreewald
Peitz
Cottbus
Forst
Neupetershain Spremberg
Herzberg/
Finsterwalde
Ruhland
Hoyerswerda
Weißwasser
Zwei Starke
Marken
für das Land Brandenburg
1.000.000
HAUSHALTE JEDE WOCHE
Preisliste Nr. 26 gültig
ab 01.10.2016
BLICKPUNKT – WOCHENENDE
AUSGABEN
AUFLAGE
GRUNDPREIS
s/w
GRUNDPREIS
Farbe
ORTSPREIS
s/w
ORTSPREIS
Farbe
149.350
2,25 €
3,06 €
1,91 €
2,60 €
Ludwigsfelde/Zossen
47.895
1,11 €
1,55 €
0,94 €
1,32 €
Königs Wusterhausen
58.390
1,18 €
1,66 €
1,00 €
1,41 €
Jüterbog/Bad Belzig
53.060
1,57 €
2,39 €
1,33 €
2,03 €
Finsterwalde/Herzberg
36.650
0,97 €
1,36 €
0,82 €
1,15 €
Spreewald
43.850
1,11 €
1,52 €
0,94 €
1,30 €
Fürstenwalde
54.635
1,13 €
1,57 €
0,96 €
1,33 €
Strausberg
62.638
1,08 €
1,50 €
0,92 €
1,27 €
FFO/Eisenhüttenstadt
81.235
1,79 €
2,30 €
1,52 €
1,95 €
Prenzlau/Templin
32.850
0,99 €
1,40 €
0,84 €
1,19 €
Schwedt/Angermünde
31.340
1,08 €
1,52 €
0,92 €
1,29 €
651.893
10,69 €
14,87 €
9,07 €
12,63 €
Potsdam/Werder (Havel)
Gesamtausgabe*
Stellenanzeigen in den Ausgaben Prenzlau/Templin & Schwedt/Angermünde sind nur in der jeweiligen Ausgabenkombination buchbar.
* Preis inkl. Kombinationsrabatt, Alle Preise zzgl. MwSt.
PREUSSENSPIEGEL – WOCHENMITTE/WOCHENENDE
AUSGABEN
ET
AUFLAGE
GRUNDPREIS
s/w
GRUNDPREIS
Farbe
ORTSPREIS
s/w
ORTSPREIS
Farbe
Potsdam/Werder
WM
149.350
2,23 €
3,04 €
1,89 €
2,58 €
Nauen/Falkensee
WM
50.265
1,23 €
1,74 €
1,05 €
1,48 €
Brandenburg
WE
62.218
1,75 €
2,45 €
1,49 €
2,08 €
Rathenow
WE
26.270
1,17 €
1,65 €
0,99 €
1,40 €
Reise-Block**
WE/WM
288.103
4,88 €
6,80 €
4,14 €
5,76 €
Immobilen-Block**
WE/WM
288.103
4,88 €
6,80 €
4,14 €
5,76 €
Gesamtausgabe*
WE/WM
288.103
5,42 €
7,55 €
4,60 €
6,40 €
Stellenanzeigen in den Ausgaben Brandenburg & Rathenow sind nur in der jeweiligen Ausgabenkombination buchbar.
* Preis inkl. Kombinationsrabatt, Alle Preise zzgl. MwSt. ** Einzelausgaben nicht buchbar! WM – Wochenmitte, WE – Wochenende.
ERSCHEINUNGSWEISE
wöchentlich: Wochenende und
­Wochenmitte
(Schieberecht bei Feiertagen)
TITELANZEIGEN
Aufschlag 50 % (nur in 4c)
Nur auf Anfrage möglich!
MALSTAFFEL JE TITEL
bei Abnahme innerhalb eines Jahres
von mindestens:
6 Anzeigen 5%
12 Anzeigen
10 %
24 Anzeigen 15 %
52 Anzeigen 20 %
KOMBIRABATTE JE TITEL
ab
ab
ab
ab
2 Ausgaben 10 %
4 Ausgaben 15 %
6 Ausgaben 20 %
8 Ausgaben 25 %
MENGENSTAFFEL JE TITEL
bei Abnahme innerhalb eines Jahres
von mindestens:
5000 mm 10 %
10.000 mm 15 %
20.000 mm 20 %
ab 30.000 mm n. V.
PLATZIERUNGEN
Aufschlag 25 %
Nur auf Anfrage möglich!
VERLAGSANGABEN
Zahlungsbedingungen:
Bei Rechnungserhalt sofort ohne jeden
Abzug, bei Bankeinzug 2 % Skonto
Geschäftsbedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts­
bedingungen und die zusätzlichen
Geschäfts­bedingungen des Verlages.
ANZEIGENSCHLUSS
Blickpunkt: Mittwoch 12.00 Uhr
Preussenspiegel:
ET Wochenende –
Donnerstag 17.00 Uhr
Preussenspiegel:
ET Wochenmitte – Freitag 17.00 Uhr
BEILAGEN
Höchstformat: DIN A4. Größere Forma­
te nach Absprache und im Rahmen der
technischen Möglichkeiten.
Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Er­
scheinen. Bei kurz­fristigen Rücktritten ist
der Verlag berechtigt, 25 % der Auftrags­
summe als Schadenersatz zu berech­
nen, ohne einen Schaden im Einzelnen
nachweisen zu müssen.
Meldungen bis Montag 14.00 Uhr
Anlieferung bis Mittwoch 16.00 Uhr
an den jeweiligen Druckort
Preise:
Ortspreis bis 15 g 39,00 €
plus je weitere 10 Gramm 5,00 €
pro Tausend (nicht rabattfähig)
Grundpreis bis 15 g 46,00 €
plus je weitere 10 Gramm 6,00 €
pro Tausend (nicht rabattfähig)
Preise für Kleinstmengen auf Anfrage
Wir empfehlen eine Mehranlieferung von
mind. 1 % der Beilagenmenge als techni­
sche Reserve.
DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS
siehe Anzeigenschluss
DRUCKVERFAHREN
Rollenoffset
DIGITALE DRUCKUNTERLAGEN
Farbigkeit: Gedruckt wird nach 4cEuroskala. Zusatzfarben nach HKS-Farb­
fächer Z für den Z
­ eitungsdruck werden
durch den Zusammendruck aus den
Skalenfarben Cyan, Magenta, Yellow und
Schwarz erreicht. Abweichende F
­ arben
nur auf Anfrage. Abweichungen geringfü­
giger Art in Passer und Ton berechtigen
nicht zu Ersatz oder Minderungsan­
spruch.
Datenformat: Bevorzugt werden
Acrobat-4-kompatible PDF-Dateien
(PDF 1.3) oder EPS-Dateien, jeweils mit
eingebetteten oder in Pfade gewandelten
Schriften. Auf JPEG-komprimierte Bilder
in EPS-Dateien sollte verzichtet werden.
Die Daten dürfen nicht vor-/farbsepariert
sein, sondern müssen als Composite
vorliegen.
Bilder sollten mit dem bei der IFRA
(www.ifra.com) erhältlichen ICC-Profil
„ISOnewspaper26v4.icc“ separiert, d. h.
von RGB nach CMYK umgewandelt
werden. Die Summe der 4 Skalenfarben
darf 240 % in neutralen Bildtiefen nicht
überschreiten.
Auflösung: Halbtonbilder benötigen eine
Auflösung von 250 dpi, Strichbilder eine
Auflösung von 1270 dpi.
Strichstärke: Negativstriche mind.
0,15 mm;
Positivstriche mind. 0,10 mm.
Andrucke: Für 4c-Anzeigen wird zu­
sätzlich ein farbverbindlicher Andruck
benötigt. Liegt dieser nicht termingerecht
vor, kann die F
­ arbverbindlichkeit nicht
ge­währleistet werden.
Folgende Angaben sind mitzuliefern:
• Kundenname
• Erscheinungstag
• Erstellungsprogramm mit VersionsNummer
• Anzeigengröße und ggf. Farbigkeit
(mit konkreter Farbangabe)
• Ansprechpartner mit Telefon­nummer
für Rückfragen
SATZSPIEGEL
Berliner Format
Seitenbreite: Seitenhöhe: 1/1 Seite:
einspaltig: zweispaltig: dreispaltig: vierspaltig: fünfspaltig: sechsspaltig: siebenspaltig: 281,5 mm/7-spaltig
435,0 mm
3.045,0 mm
38,5 mm
79,0 mm
119,5 mm
160,0 mm
200,5 mm
241,0 mm
281,5 mm
Unsere Magazine
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Ausgabe 2/2016
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Platzierung
am Kopf der Seite
rechts neben den redaktionellen Inhalten
über redaktionellem Hauptinhalt der Seite
rechts auf der Seite
im Anschluss an den redaktionellen Hauptinhalt der Seite
rechts auf der Seite
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* Platzierung in Rotation mit anderen Bannern. Sämtliche Preise sind AE-fähig und gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. für eine Laufzeit von 4 Wochen. Für BannerNeuerstellungen werden einmalig 35,00 € berechnet.
www.blickpunkt-brandenburg.de/service/online-werbenwww.preussenspiegel-online.de
Besonders werbig – mit Format
Neue und etablierte Sonderwerbeformen von Schenkelberg im Überblick
XXL-Altarfalz
Flügel- Altarfalz
Mini-Altarfalz
Für Kunden, die auffallen und in Erinne­
rung bleiben wollen – mit wissenschaftlich
belegtem Effekt: Der XXL-Altarfalz bleibt
im Gedächtnis. Das wurde im Jahr 2009
durch die Forschungsgruppe Medien aus
Leipzig bei Tests herausgefunden. Der
XXL-Altarfalz ermöglicht ein doppeltes
Auffalten bis zu einer beeindruckenden
Breite von 126 Zentimetern, was die Ge­
staltungsmöglichkeiten erheblich steigert
und eine neue Kundenansprache garan­
tiert. Das Format eignet sich besonders
für Unternehmen, die aufmerksamkeits­
stark mit großformatigen Fotos oder Ge­
staltungen ihre Zielgruppe erreichen wol­
len. Einmalig in Europa!
Klassisch platzierte Coupons gehen
schnell unter. Der Flügel-Altarfalz bietet
neue interessante Möglichkeiten und
erreicht damit die Verbraucher. Links
und rechts an einem aufgeschlagenen
Vierseiter befinden sich die „Flügel“, je­
weils eine halbe Seite Berliner Format,
die perforiert werden können und so
zum Coupon werden. Der Flügel-Ala­
tarfalz ist gut geeignet für eine Vielzahl
von Gestaltungsideen, die durch das
„Grundmedium Zeitung“ eine beson­
dere Glaubwürdigkeit erhalten.
Der „kleine“ Altarfalz basiert auf vier
Seiten Berliner Format und bekommt
durch die zwei halben Seiten, die sich
wie Flügel öffnen, den Charakter ei­
nes Fensters. Dadurch werden sehr
interessante bis kreativ-witzige Ge­
staltungen möglich. Der Mini-Altarfalz
kann, wie alle XXL-Formate auch, mit
einer klassischen Zeitung mitgedruckt
werden.
Titel-Altarfalz
Technisch ist es kein Altarfalz, optisch
aber dann doch. Die Wirkung ist die
Hauptsache. Mit dem Titelaltarfalz, in
der Zeitschriftenproduktion als „French
Cover“ bekannt, kann über eine passen­
de Gestaltung geschickt Spannung auf­
gebaut werden – um dann das Erlebnis
mit einem Aha-Effekt abzurunden. Ein
weiterer Einsatzgrund: Mit dem Titelal­
tarfalz können Angebote oder Werbe­
botschaften besonders hervorgehoben
werden, ohne dabei die eigentliche Ti­
telseite, zum Beispiel bei Tages- oder
Wochenzeitungen, zu beeinträchtigen.
Banderole –
für das halbe Berliner Format
Speziell für Zeitungen oder Prospek­
te im halben Berliner Format bietet
Schenkelberg die neue Banderole an
– sie kann im Kopf oder im Fuß des
Hauptproduktes um die Zeitung oder
den Prospekt umgelegt werden und
ist auf der rechten Seite offen. Zusätz­
lich ist eine Variante möglich, bei der
die Banderole durch Perforation oder
Heftung mit der Zeitung verbunden ist
und sich problemlos abtrennen lässt.
XXL-Zickzackfalz
Wieder sind es, wie beim XXL-Altarfalz,
beeindruckende 126 Zentimeter in der
Breite. Doch die einzelnen Seiten sind
im Zickzack gelegt, so dass sehr origi­
nelle Gestaltungen möglich sind. Durch
den abschließenden Rotationsfalz zum
halben Berliner Format kann die Son­
derwerbeform, wie jede andere von
Schenkelberg auch, in Wochen- oder
Tageszeitungen eingesteckt werden.
Prima-Prospekt
XXL-Wickelfalz
Flying Page
Rein technisch gesehen handelt es
sich beim PRIMA-Prospekt um ein
vierseitiges Prospekt mit inliegendem
Mini-Altarfalz, was auch zur Namens­
findung beigetragen hat. Es ist eine
Weiterentwicklung des „Mini“. Interes­
sant ist die Sonderwerbeform durch
den Überraschungseffekt, der unwei­
gerlich beim Blättern entsteht und bei
dem auch perforiert werden kann.
Die auf drei Seiten durchgehende Pan­
orama-Seite bietet ausreichend Platz
für kreative Ideen und eine ausgefeilte
Unternehmens- oder Produktpräsenta­
tion – vor allem dann, wenn der XXLAltarfalz einfach zu groß ist. Die offene
Breite beträgt „nur noch“ 94,5 cm.
Für Aktionen, Sonderangebote und
Jubiläen besonders interessant: Hal­
be Seiten umfassen jeweils die erste
und letzte Seite eines Hauptproduk­
tes. Der informative Charakter einer
Zeitung, z.B. auf der Titelseite, wird
dabei nicht eingeschränkt. Ein aufge­
bessertes Papier für die Flying Page
kann die Wirkung zusätzlich verstärken
oder es entsteht gleichzeitig, je nach
Gestaltung, auch ein Coupon.
Half Cover
PanoTrio
Zip’n’Buy
Vergleichbar mit der Flying Page, aber
doch mit einem großem Unterschied:
Die halbe Seite vor der eigentlichen
Titelseite ist mit der letzten Seite des
Hauptproduktes fest verbunden. Der
Vorteil: Das Half Cover ist fester Be­
standteil der Zeitung.
Beim PanoTrio haben Kreative viel
Spielraum. Durch die innovative Son­
derwerbeform können drei echte Pan­
orama-Seiten in einem Prospekt plat­
ziert werden. Dadurch ergeben sich
völlig neue Möglichkeiten, Bild- oder
Werbegeschichten zu erzählen und da­
mit nachhaltig im Kopf der Verbraucher
zu bleiben.
Durch die Perforation auf einer belie­
bigen Seite können Werbetreibende
viele Ideen umsetzen, die sonst im Zei­
tungsdruck eher schwierig realisier­
bar waren. Die Leser können über das
Zip’n’Buy einen Werbeabschnitt, z.B.
mit Tipps & Tricks oder Gutscheinen,
einfach und schnell abtrennen, statt ihn
mühsam auszuschneiden.
Beilagen
Mitgedruckt oder eingesteckt: Prospekte oder Beilagen in
Zeitungen werden immer wichtiger. Die eine Variante ist das
Einstecken: Bis zu zwölf verschiedene Beilagen, d.h. Flyer, Pro­
spekte, Coupons oder Antwortkarten sind in einem Durchgang
möglich. Besonders attraktiv wird es, wenn Beilagen gleich
mit dem Hauptprodukt mitgedruckt werden. Hierbei können
sich auch die Papiere vom Hauptprodukt unterscheiden – vom
Standardzeitungspapier bis zu einem Offsetpapier mit 80 g/m².
Geheftete und beschnittene
Prospekte und Zeitungen
Sichtbar wertvoller: Wenn Prospekte oder Zeitungen einen
etwas hochwertigeren Eindruck vermitteln sollen, können sie
bei Schenkelberg beschnitten werden; beim halben Berliner
Format ist auch eine Heftung möglich. Dadurch gewinnt die
Werbung oder das Verlagsprodukt sichtbar an Wert, ohne
dabei auf die Vorteile des Zeitungsdruckes verzichten zu
müssen.
Blickpunkt Verlag GmbH & Co. KG
Tuchmacherstraße 45-50 · 14482 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 50596-00 · Fax: +49 (0)331 50596-99
Internet: www.blickpunkt-brandenburg.de
E-Mail: [email protected]
Brandenburgische Anzeigenzeitung GmbH
Tuchmacherstr. 45-50 · 14482 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 29822-0 · Fax: +49 (0)331 29822-31
Internet: www.preussenspiegel-online.de
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen
Blickpunkt Verlag GmbH & Co. KG · Brandenburgische Anzeigenzeitung GmbH
(im folgenden Auftragnehmerin)
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in
einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzei­
gen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer­
den als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträ­
ge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auf­
traggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei nicht vollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch
bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leis­
tung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der
Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Scha­
den bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Ein Werbeerfolg (z. Bsp. mehr Umsatz) wird
keinesfalls geschuldet. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die
ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch­
liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig­
keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vo­
rauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des An­
zeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anlieferung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag dem
Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen auf­
bewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet
der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe,
die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendun­
gen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der
Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschluss-Aufträge.
b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.
c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für
Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonde­
ren Gegebenheiten zu vereinbaren. Ebenso sind ab einer Jahresauftragsmenge von 30.000 mm vertragliche
Sondervereinbarungen möglich.
d) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen
Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne Einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen Annahme und Be­
rechnung zu den jeweiligen Direktpreisen.
e) Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftra­
ges. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen, wobei Abschluss-Unter-/­
Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlusserfüllung nicht mitzählen.
f) Platzierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten Platz erscheinen sollen, werden vom
Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrags entgegengenommen.
g) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen
zu lassen, wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung
im Internet.
h) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeut­
lich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
i) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Inserent die
Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf den Fehler hinzuweisen.
j) Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktritts­
schluss, der u. U. auch vor Anzeigenschluss liegt, vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kann der Verlag
die in der Druckvorstufe entstandenen Kosten berechnen.
k) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag
von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
l) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von
Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt
und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein;
dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzei­
genauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich
auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des
jeweils gültigen Anzeigentarifs.
m) Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen Urheberrecht. Anderweitige Veröffentlichun­
gen bedürfen der Genehmigung des Verlages.
n) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden EDV gestützt bearbeitet und
gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß
§ 33, Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
o) Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch
für per Fernübertragung übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze.
p) Bei Farbanzeigen, die ohne Farb-Proof geliefert werden sowie bei unerwünschten Druckresultaten, die
auf eine Abweichung der Vorgaben des Verlages zur Übermittlung von digitalen Datensätzen beruhen, sind
Preisminderungen ausgeschlossen.
q) Beanstandungen und Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung auch
von Beilagen/Werbeprospekten können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von drei Werktagen
nach der entsprechenden Verteilung mit konkreten Hinweisen zu Ort, Straße und Anschrift sowie einer kur­
zen Beschreibung der Umstände beim Verlag eingehen. Begründete Beanstandungen bestehen, wenn gan­
ze Straßenzüge oder Verteilgebiete nachweislich nicht verteilt wurden. Wie allgemein üblich gelten hierbei
bis zu 10 % nicht verteilter Exemplare, Beilagen/Werbeprospekte bezogen auf die Gesamtanzahl nicht als
Mangel.
r) Bei Beilagen/Werbeprospekten unterschiedlicher Firmen, welche bereits ineinander gesteckt angeliefert
werden, zählt jede dieser Beilagen/Werbeprospekte einzeln und wird einzeln nach Preisliste abgerechnet.
s) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die
Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedin­
gungen gehen im Zweifelsfall den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.