Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 Heinrich-Ehrhardt-Straße 61 - Bebauung durch Investor (Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude) - Investorenauswahlverfahren Die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert das Grundstück Heinrich-Ehrhardt-Straße entsprechend der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens. Die vom Bewerber bezifferte Kaufpreisvorstellung sowie das von ihm einzureichende Entwurfskonzept für die Bebauung des zu veräußernden Grundstücks unterliegen dabei dem Wettbewerb. Gemarkung Derendorf Objektbeschreibung: Flur 4 Flurstücke 221, 222 und 224 Fläche Insg. 14.620 m² A. Kurzbeschreibung Das bebaute Grundstück befindet sich im Stadtteil Derendorf südlich der Heinrich-Ehrhardt-Straße, nahe den Verkehrsknotenpunkten Kennedydamm, Uerdinger Straße, Johannstraße, Roßstraße und dem „Mörsenbroicher Ei“. Das Grundstück zeichnet sich aus durch seine optimale Verkehrsanbindung an das überregionale Straßenverkehrsnetz (Zufahrt zur A 52, A 44 und B8n) und den ÖPNV sowie die zentrale Lage zwischen Messe, Flughafen und Innenstadt. Die direkte Umgebung ist überwiegend durch gewerbliche / industrielle Nutzungen geprägt. Angrenzende Grundstücksflächen konnten durch Entindustrialisierung und Neubeplanung bereits an der derzeit stattfindenden dynamischen Entwicklung und Prägung des Stadtteils Derendorf teilhaben. Am Standort Heinrich-Ehrhardt-Straße 61 kommt insbesondere eine Nutzung durch Geschäfts-, Büround Verwaltungsgebäude sowie durch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe in Betracht. Die ehemals gewerblichen Nutzungen der in den Jahren 1942 1976 erbauten Gebäude wurden bereits in der Vergangenheit, die anschließende Nutzung als Verwaltungsgebäude abschließend in 2010 aufgegeben. Eine aktuelle Verpachtung als Baustelleneinrichtungsfläche wird im Zuge der Veräußerung aufgegeben. Die sich auf dem Grundstück noch befindenden Gebäude und Aufbauten sind im Rahmen des Verkaufs und der Realisierung der Neubebauung durch den Investor entsprechend der nachfolgend näher erläuterten Rahmenbedingungen zu entfernen. B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen Verfahrensbeschreibung Das Veräußerungsverfahren richtet sich an Investoren. Der Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit realisiert wird. Grundlage der möglichen Nutzung ist das heutige Baurecht, das eine nicht störende gewerbliche Nutzung sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer oberirdischen GRZ Seite 1 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 von 0,8 und einer GFZ von 2,4 im Rahmen einer Entwicklung gem. §34 BauGB ermöglicht. Die Geschossigkeit und Höhenentwicklung ist aus der Umgebung herzuleiten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein mehrstufiges Verfahren durchzuführen. In der ersten Stufe beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf bis zu 3 Bewerber nach folgenden Kriterien für die nächste Stufe des Verfahrens auszuwählen: 1. 2. 3. 4. Kaufpreisvorstellung städtebauliches Konzept/Architektur Nutzungskonzept energetisches und ökologisches Konzept In der zweiten Stufe werden die bis zu 3 Bieter aufgefordert, erweiterte Unterlagen zur Beurteilung ihres Gebotes einzureichen (Papier und digital). Zu 1.: Detaillierte Kaufpreisvorstellung; das Kaufpreisgebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden Bruttogrundflächen sowie den kalkulierten Kostenanteil für den erforderlichen Abbruch der Aufbauten zu enthalten. zu 2. und 3.: Konzeptbeschreibung gem. der einzureichenden Unterlagen zu 4.: Erläuterung zum energetischen Konzept Das obsiegende Konzept, welches durch eine ämter- und dezernatsübergreifend besetzte Jury der Landeshauptstadt Düsseldorf zu ermitteln ist, wird Grundlage der vom Bieter einzureichenden Bauvoranfrage. Weiter wird das Konzept Bestandteil (Bauverpflichtung) des Grundstückskaufvertrages. Abgabefrist für die Unterlagen Es wird darauf hingewiesen, dass die Veräußerung des Grundstücks an den ausgewählten Bewerber unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der für den Verkauf erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Grundstückskaufvertrag zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden. Die Beurkundung soll spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen. Die Unterlagen bzw. das Angebot für die Teilnahme am Veräußerungsverfahren müssen im verschlossenem Umschlag bis Dienstag, den 06.12.2016, 12.00 Uhr bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaften, Brinckmannstr. 4, Zimmer 1.11, 40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Angebotsfrist 06.12.2016, 12.00 Uhr, Verkaufsobjekt: „Heinrich-Ehrhardt-Straße 61“ Seite 2 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per EMail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. Einzureichende Unterlagen zur vorgenannten Abgabefrist zum 06.12.2016, 12.00 Uhr Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben. Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form auf CD einzureichen: Städtebauliches Konzept/ Architektur und Nutzungskonzept: - Kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs - Lageplan im M 1:500 mit Aussagen zu den Gebäudekörpern (inklusive Darstellung der Geschossigkeiten), Erschließung sowie Darstellung der Regelung der Erschließung innerhalb des Grundstücks (vor allem die Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie der Anlieferverkehre), Darstellung der Abstandflächen, Lage und Anzahl der Stellplätze sowie Außenanlagengestaltung, - Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche, Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer BGF je Nutzungsart - Zwei Schnitte im M 1:250 mit Höhenangaben zu allen Geschossen, Wand- und Gebäudehöhen - Aussagekräftige Perspektiven: • Blick von der Heinrich-Ehrhardt-Straße • Blick von der Rather Straße - Fassadenansichten - Dachaufsicht mit Höhenangaben zur Wand- und Gebäudehöhe - Exemplarische Grundrissgestaltung - Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte gem. des beigefügten Formblattes Die genannten Unterlagen sind sowohl in Papierform als auch digitaler Form auf CD einzureichen: • Pläne als .pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in Originalgröße) oder .jpg (maximale Qualität) • Erläuterungsbericht als word- Dokument • Flächenberechnung als excel- Dokument Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: • die bezifferte Kaufpreisvorstellung; das Kaufpreisgebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden Bruttogrundflächen sowie den kalkulierten Kostenanteil für den erforderlichen Abbruch der Aufbauten zu enthalten. • die Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere mit Seite 3 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 • • • Rahmenbedingungen für das Entwurfskonzept Blick auf die Bauverpflichtung) Name und Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers). Soll das Objekt von mehreren Bietern oder auch gemeinsam mit Kooperationspartnern erworben werden, sind alle künftigen Vertragspartner namentlich zu benennen. Ein Verkauf in mehreren Verträgen ist nicht beabsichtigt. Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaften) des Bieters/Grundstückskäufers möglich. aktuelle Creditreformauskunft von jedem Kaufvertragspartner (nicht älter als maximal 6 Monate ab Angebotsabgabe) Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern. Planungsrecht etc., Bebaubarkeit gem. § 34 BauGB: Städtebaulich wird das Grundstück als Arrondierung einer gewerblichen Nutzung gesehen. Zur Fortführung der bestehenden Nutzungen auf dem benachbarten ehemaligen Rheinmetallgelände („Unternehmerstadt“) kommen an diesem Standort neben nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben auch Nutzungen durch Geschäfts-, Büround Verwaltungsgebäude in Betracht. Analog zur benachbarten „Unternehmerstadt“ wird eine qualitätsvolle architektonische Ausformung der Gebäudekörper erwartet. Die Geschossigkeit und die Gebäudehöhen sind aus der Umgebung abzuleiten, sie sollten entlang der Heinrich Ehrhardt-Straße die 5-Geschossigkeit jedoch nicht überschreiten. Dahinterliegend ist in südlicher Richtung eine maximale 4-Geschossigkeit anzuvisieren. Im Bereich der Heinrich-Ehrhardt-Straße/ Rather Straße ist die Ausbildung eines städtebaulich-architektonischen Akzentes mit max. 7 Vollgeschossen gewünscht. Eine oberirdische GRZ von 0,8 und GFZ von 2,4 sollen nicht überschritten werden. Der Innenbereich ist intensiv zu begrünen. Erschließung: Die Ein-und Ausfahrt zum Grundstück erfolgt ausschließlich von der Rather Straße und zwar am südlichsten Ende des Grundstücks. Eine Ein- und Ausfahrt im Bereich zwischen der HeinrichEhrhardt-Straße und der Einmündung zur Derendorfer Allee ist wegen Rückstaulängen und Abbiegemöglichkeiten ausgeschlossen. Das Grundstück ist auch durch den öffentlichen Personennahverkehr hervorragend erschlossen. Die Bushaltestelle an der Heinrich-Ehrhardt-Straße wird aufgrund Seite 4 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 von Änderungen im Streckenverlauf aufgegeben. Dafür werden Haltestellen im Kreuzungsbereich Rather Straße/ HeinrichEhrhardt-Straße neu eingerichtet. Details entnehmen Erschließung. Kaufpreis Sie dem beigefügten Lageplan Geländehöhen Die Geländehöhen können im Rahmen des Bieterverfahrens als gemittelt mit ca. 38 m ü NN angenommen werden. Ein Aufmaß liegt nicht vor. C. Vertragliche Vereinbarungen Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht von einem Kaufpreis von insgesamt 20.000.000,00 EUR aus. Hierbei handelt es Mindestkaufpreis. sich jedoch nicht um einen Die Kaufpreisvorstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstellt die Realisierung von ca. 35.200 m² Bruttogrundfläche ab EG auf dem zu veräußernden Grundstück. Die Kosten für den Abbruch der vorhandenen Aufbauten sind in der Kaufpreisvorstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits berücksichtigt. Zahlungsverpflichtung Erschließungsbeitrag Besitzübergang Altlasten Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn keine angemessenen Kaufpreisangebote eingereicht werden. Die Zahlung des gesamten vorläufigen Kaufpreises ist fällig bis zum Ablauf von 20 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Grundstückskaufvertrages. Im Falle der Errichtung von Mehrflächen erfolgt ein entsprechender Ausgleich. Ein Ausgleich von Minderflächen erfolgt nicht. Der Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB und der Kanalanschlussbeitrag sind im Kaufpreis enthalten. Der Besitzübergang (Besitz, Nutzung, Gefahr, Lasten sowie Verkehrssicherungspflicht) erfolgt zum Monatsersten nach Zahlung des vorläufigen Kaufpreises mit der Vorgabe, den Abbruch der Bestandsgebäude innerhalb 1 Jahres durchzuführen. (Die erforderliche Abbruchgenehmigung ist im Vorfeld durch den Investor zu beantragen) Das Grundstück ist Teil des registrierten Altstandortes 1869. Der Eintrag als Altstandort erfolgte aufgrund der ehemaligen altlastenrelevanten gewerblichen Vornutzung verschiedener Branchen, u.a. Herstellung von Bauelementen aus Stahl, Reparatur von KFZ, Maschinenbau, Herstellung von KFZ; Herstellung chemischer Grundstoffe, Tankstelle. Altlastenorientierte Untersuchungen sind vor Entsiegelung durchzuführen inkl. ständiger Präsenz eines Fachgutachters vor Ort. 2011 wurde ein Brand des Gebäudes unter Einsatz von Schaummitteln mit perfluorierten Tensiden (PFT) gelöscht. Die Fläche liegt im Randbereich einer großflächigen Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Seite 5 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Belastungen Stand: September 2016 Kohlenwasserstoffen (CKW). Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Auskunft aus dem Altlastenkataster. Eintragungen im Grundbuch in Abteilung II / Baulasten: In Abt. II des Grundbuches bestehen keine Eintragungen. Zurzeit sind keine Baulasten im Baulastenverzeichnis der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen. Die Übertragung des Grundstücks erfolgt mit Ausnahme der vorhandenen Aufbauten sowie eventuell erforderlich werdender Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte etc.) und Baulasten schulden- und lastenfrei sowie frei von sonstigen Nutzungsverhältnissen. Beleihung: Eine Beleihung des städtischen Grundbesitzes Eigentumsumschreibung kommt nicht in Betracht. vor Zustand des Grundstücks: Die Nutzungen der in den Jahren 1942-1976 erbauten Gebäude wurden abschließend in 2010 aufgegeben. Eine Teilfläche des Grundstücks ist derzeit im Rahmen eines Pachtvertrags als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Inanspruchnahme endet vor Besitzübergang. Die vorhandene Bebauung ist durch den Investor kurzfristig nach Besitzübergang zu beseitigen. Die erforderliche Abbruchgenehmigung ist im Vorfeld durch den Investor zu beantragen (es liegt ein Abbruch und Verwertungskonzept aus Dezember 2009 vor, welches im Fachbereich 80/62/75 eingesehen werden kann; ergänzende Untersuchungen sind jedoch aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen erforderlich). Kampfmittelfreiheit: Eine Auswertung von Luftbildern der Jahre 1939-1945 und historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen (ggf. Kampfmittel/Bombenblindgänger).Eine frühzeitige Einbindung der entsprechenden Stellen ist erforderlich. Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf ist vor Baubeginn notwendig. Bauverpflichtung Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Auskunft Kampfmittel. Der Käufer wird zur Umsetzung der Planung innerhalb des Grundstückskaufvertrages verpflichtet. Die Landeshauptstadt geht hierbei von folgender Abfolge aus: 1. Ein genehmigungsfähiger - d.h. ein nach der BauPrüfVONRW vollständiger und prüffähiger - Antrag auf Bauvorbescheid ist spätestens nach der für den Verkauf erforderlichen Beschlussfassung des zuständigen Gemeindeorgans beim Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf zu stellen. 2. Der Antrag auf Abbruchgenehmigung ist umgehend nach Beurkundung des Kaufvertrags beim Bauaufsichtsamt zu stellen. Seite 6 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 3. Die Abbruchmaßnahme ist innerhalb von 1 Jahr nach Beurkundung des Kaufvertrags abzuschließen. 4. Ein genehmigungsfähiger – d.h. dem Bauvorbescheid entsprechender und nach der BauPrüfVO–NRW vollständiger und prüffähiger - Bauantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beurkundung des Kaufvertrags beim Bauaufsichtsamt einzureichen. 5. Das Grundstück ist innerhalb eines Zeitraums von 3½ Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrags entsprechend der mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten Planung in endgültiger Bauweise schlüssel und bezugsfertig zu bebauen. Rücktrittsrecht Wiederkaufsrecht Rechtsnachfolge Vertragsstrafe Der Käufer hat der Landeshauptstadt Düsseldorf innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Gebäudenutzung durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass die gesetzlich vorgegebenen Standards erreicht werden („Energieeffizienznachweis“). Der Energieeffizienznachweis ist durch Vorlage einer Kopie des für jeden Neubau von einem Sachverständigen zu erstellenden EnEV-Nachweises in Verbindung mit einer Bestätigung des Sachverständigen über die planungsgemäße Bauausführung zu erbringen. Wird der gesamte vorläufige Kaufpreis nicht innerhalb von 4 Wochen seit Eintritt des Verzuges der Landeshauptstadt Düsseldorf gutgeschrieben, so behält sich die Landeshauptstadt Düsseldorf ein einseitiges Rücktrittsrecht von dem noch zu schließenden Kaufvertrag vor. Das Rücktrittsrecht ist solange ausübbar, solange nicht die jeweilige Kaufpreisrate bei der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen ist. Ein Wiederkaufsrecht wird im Rahmen des Kaufvertrages zur Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist bereit, Hypotheken und Grundschulden zugunsten eines Kreditinstituts den Vorrang vor der zu ihren Gunsten eingetragenen Rückauflassungsvormerkung einzuräumen und zwar bis zu einer Höhe von insgesamt 80 % der Gesamtkosten nach DIN 276 (Ausgabe Dezember 2008) mit Ausnahme der Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke), sofern die Valuta ausschließlich zur Finanzierung des Bauprojekts verwendet wird. Soweit das Bauvorhaben nicht durch öffentliche Mittel gefördert, kein Kaufpreisnachlass oder vergünstigter Kaufpreis gewährt wurde, kann eine Löschung der Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) nach Erfüllung der Bauverpflichtung erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus dem zu schließenden Kaufvertrag auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen und diesen in gleicher Weise weiter zu verpflichten. Erfüllt der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen im Sinne der vorstehenden Ausführungen schuldhaft nicht, so ist die Landeshauptstadt Düsseldorf jeweils berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Ggf. können weitere Vertragsstrafen vorgesehen werden. Die Vertragsstrafenregelung wird im Rahmen der Seite 7 von 8 Seiten Stadt Düsseldorf – Liegenschaften Stand: September 2016 Vertragsverhandlungen konkretisiert. Kosten Ansprechpartner Sofern eine Projektgesellschaft Käuferin des Grundstücks werden soll, so ist entweder eine Bürgschaft der Muttergesellschaft (bzw. eines Kreditinstituts) oder eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft bei der Verkäuferin zu hinterlegen. Alle mit der Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Vor Beurkundung eines Kaufvertrages getätigte Aufwendungen im Vertrauen auf den Vertragsschluss stellen grundsätzlich eigenes Risiko dar und werden nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstattet. Frau Osinski, Telefon +49 (0)211.89-92334 Herr Ehring, Telefon +49 (0)211.89-92365 Hinweise: 1. Makleraktivitäten sind nicht erwünscht! 2. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht erstattet. 3. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 4. Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Verkauf der Grundstücke dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Verkauf der Grundstücke. Die Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend machen. 5. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Veräußerungsverfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurück gesendet. 6. Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zum genannten Ansprechpartner auf. 7. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden. Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d.h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten. Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind. Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten. Seite 8 von 8 Seiten
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