Verfahrensbeschreibung

Stadt Düsseldorf – Liegenschaften
Stand: September 2016
Heinrich-Ehrhardt-Straße 61 - Bebauung durch Investor (Geschäfts-, Büro- oder
Verwaltungsgebäude) - Investorenauswahlverfahren
Die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert das Grundstück Heinrich-Ehrhardt-Straße
entsprechend der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche im Rahmen des
nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens.
Die vom Bewerber bezifferte Kaufpreisvorstellung sowie das von ihm einzureichende
Entwurfskonzept für die Bebauung des zu veräußernden Grundstücks unterliegen dabei dem
Wettbewerb.
Gemarkung
Derendorf
Objektbeschreibung:
Flur
4
Flurstücke
221, 222 und 224
Fläche
Insg. 14.620 m²
A. Kurzbeschreibung
Das bebaute Grundstück befindet sich im Stadtteil Derendorf
südlich
der
Heinrich-Ehrhardt-Straße,
nahe
den
Verkehrsknotenpunkten Kennedydamm, Uerdinger Straße,
Johannstraße, Roßstraße und dem „Mörsenbroicher Ei“.
Das Grundstück zeichnet sich aus durch seine optimale
Verkehrsanbindung an das überregionale Straßenverkehrsnetz
(Zufahrt zur A 52, A 44 und B8n) und den ÖPNV sowie die
zentrale Lage zwischen Messe, Flughafen und Innenstadt.
Die direkte Umgebung ist überwiegend durch gewerbliche /
industrielle
Nutzungen
geprägt.
Angrenzende
Grundstücksflächen konnten durch Entindustrialisierung und
Neubeplanung bereits an der derzeit stattfindenden
dynamischen Entwicklung und Prägung des Stadtteils
Derendorf teilhaben.
Am Standort Heinrich-Ehrhardt-Straße 61 kommt insbesondere
eine
Nutzung
durch
Geschäfts-,
Büround
Verwaltungsgebäude sowie durch nicht wesentlich störende
Gewerbebetriebe in Betracht.
Die ehemals gewerblichen Nutzungen der in den Jahren 1942 ­
1976 erbauten Gebäude wurden bereits in der Vergangenheit,
die anschließende Nutzung als Verwaltungsgebäude
abschließend in 2010 aufgegeben. Eine aktuelle Verpachtung
als Baustelleneinrichtungsfläche wird im Zuge der Veräußerung
aufgegeben.
Die sich auf dem Grundstück noch befindenden Gebäude und
Aufbauten sind im Rahmen des Verkaufs und der Realisierung
der Neubebauung durch den Investor entsprechend der
nachfolgend näher erläuterten Rahmenbedingungen zu
entfernen.
B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen
Verfahrensbeschreibung
Das Veräußerungsverfahren richtet sich an Investoren. Der
Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung
erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit
realisiert wird.
Grundlage der möglichen Nutzung ist das heutige Baurecht,
das eine nicht störende gewerbliche Nutzung sowie Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer oberirdischen GRZ
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von 0,8 und einer GFZ von 2,4 im Rahmen einer Entwicklung
gem. §34 BauGB ermöglicht. Die Geschossigkeit und
Höhenentwicklung ist aus der Umgebung herzuleiten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein
mehrstufiges Verfahren durchzuführen.
In der ersten Stufe beabsichtigt die Landeshauptstadt
Düsseldorf bis zu 3 Bewerber nach folgenden Kriterien für die
nächste Stufe des Verfahrens auszuwählen:
1.
2.
3.
4.
Kaufpreisvorstellung
städtebauliches Konzept/Architektur
Nutzungskonzept
energetisches und ökologisches Konzept
In der zweiten Stufe werden die bis zu 3 Bieter aufgefordert,
erweiterte Unterlagen zur Beurteilung ihres Gebotes
einzureichen (Papier und digital).
Zu 1.:
Detaillierte Kaufpreisvorstellung; das Kaufpreisgebot hat die
Angabe der unterstellten zu realisierenden Bruttogrundflächen
sowie den kalkulierten Kostenanteil für den erforderlichen
Abbruch der Aufbauten zu enthalten.
zu 2. und 3.:
Konzeptbeschreibung gem. der einzureichenden Unterlagen
zu 4.:
Erläuterung zum energetischen Konzept
Das obsiegende Konzept, welches durch eine ämter- und
dezernatsübergreifend besetzte Jury der Landeshauptstadt
Düsseldorf zu ermitteln ist, wird Grundlage der vom Bieter
einzureichenden Bauvoranfrage. Weiter wird das Konzept
Bestandteil (Bauverpflichtung) des Grundstückskaufvertrages.
Abgabefrist für die Unterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Veräußerung des
Grundstücks an den ausgewählten Bewerber unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane
der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der für den
Verkauf
erforderliche
Beschluss
des
zuständigen
Gemeindeorgans vorliegt, kann der Grundstückskaufvertrag zu
den hier genannten Bedingungen beurkundet werden. Die
Beurkundung
soll
spätestens
6
Monate
nach
Ratsbeschluss erfolgen.
Die Unterlagen bzw. das Angebot für die Teilnahme am
Veräußerungsverfahren müssen im verschlossenem Umschlag
bis
Dienstag, den 06.12.2016, 12.00 Uhr
bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf,
Liegenschaften,
Brinckmannstr. 4, Zimmer 1.11,
40225 Düsseldorf
eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Nicht öffnen! Angebotsfrist 06.12.2016, 12.00 Uhr,
Verkaufsobjekt: „Heinrich-Ehrhardt-Straße 61“
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Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie
mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per EMail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die
Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der
Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige
Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu
3 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer.
Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem
Transport beauftragten Personen und Unternehmen sind Risiko
des Bieters.
Einzureichende Unterlagen zur
vorgenannten Abgabefrist zum
06.12.2016, 12.00 Uhr
Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option
Gebrauch
macht,
eine
zweite
Bearbeitungsstufe
durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die
weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.
Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form
auf CD einzureichen:
Städtebauliches Konzept/ Architektur und Nutzungskonzept:
- Kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs
- Lageplan im M 1:500 mit Aussagen zu den
Gebäudekörpern (inklusive Darstellung der
Geschossigkeiten), Erschließung sowie Darstellung der
Regelung der Erschließung innerhalb des Grundstücks (vor
allem die Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie der
Anlieferverkehre), Darstellung der Abstandflächen, Lage
und Anzahl der Stellplätze sowie Außenanlagengestaltung,
- Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche,
Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer
BGF je Nutzungsart
- Zwei Schnitte im M 1:250 mit Höhenangaben zu allen
Geschossen, Wand- und Gebäudehöhen
- Aussagekräftige Perspektiven:
• Blick von der Heinrich-Ehrhardt-Straße
• Blick von der Rather Straße
- Fassadenansichten
- Dachaufsicht mit Höhenangaben zur Wand- und
Gebäudehöhe
- Exemplarische Grundrissgestaltung
- Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte gem.
des beigefügten Formblattes
Die genannten Unterlagen sind sowohl in Papierform als auch
digitaler Form auf CD einzureichen:
•
Pläne als .pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in
Originalgröße) oder .jpg (maximale Qualität)
•
Erläuterungsbericht als word- Dokument
•
Flächenberechnung als excel- Dokument
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform
einzureichen:
• die bezifferte Kaufpreisvorstellung; das Kaufpreisgebot hat
die Angabe der unterstellten zu realisierenden
Bruttogrundflächen sowie den kalkulierten Kostenanteil für
den erforderlichen Abbruch der Aufbauten zu enthalten.
• die Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere mit
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•
•
•
Rahmenbedingungen für das
Entwurfskonzept
Blick auf die Bauverpflichtung)
Name und Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers).
Soll das Objekt von mehreren Bietern oder auch
gemeinsam mit Kooperationspartnern erworben werden,
sind alle künftigen Vertragspartner namentlich zu
benennen. Ein Verkauf in mehreren Verträgen ist nicht
beabsichtigt. Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung
von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von
Projektgesellschaften) des Bieters/Grundstückskäufers
möglich.
aktuelle
Creditreformauskunft
von
jedem
Kaufvertragspartner (nicht älter als maximal 6 Monate ab
Angebotsabgabe)
Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition
Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor,
weitere Details zu den geforderten und eingereichten
Unterlagen vom Bewerber zu fordern.
Planungsrecht etc., Bebaubarkeit gem. § 34 BauGB:
Städtebaulich wird das Grundstück als Arrondierung einer
gewerblichen Nutzung gesehen. Zur Fortführung der
bestehenden Nutzungen auf dem benachbarten ehemaligen
Rheinmetallgelände („Unternehmerstadt“) kommen an diesem
Standort neben nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben
auch
Nutzungen
durch
Geschäfts-,
Büround
Verwaltungsgebäude in Betracht.
Analog zur benachbarten „Unternehmerstadt“ wird eine
qualitätsvolle architektonische Ausformung der Gebäudekörper
erwartet.
Die Geschossigkeit und die Gebäudehöhen sind aus der
Umgebung abzuleiten, sie sollten entlang der Heinrich
Ehrhardt-Straße
die
5-Geschossigkeit
jedoch
nicht
überschreiten. Dahinterliegend ist in südlicher Richtung eine
maximale 4-Geschossigkeit anzuvisieren.
Im Bereich der Heinrich-Ehrhardt-Straße/ Rather Straße ist die
Ausbildung eines städtebaulich-architektonischen Akzentes mit
max. 7 Vollgeschossen gewünscht.
Eine oberirdische GRZ von 0,8 und GFZ von 2,4 sollen nicht
überschritten werden. Der Innenbereich ist intensiv zu
begrünen.
Erschließung:
Die Ein-und Ausfahrt zum Grundstück erfolgt ausschließlich
von der Rather Straße und zwar am südlichsten Ende des
Grundstücks.
Eine Ein- und Ausfahrt im Bereich zwischen der HeinrichEhrhardt-Straße und der Einmündung zur Derendorfer Allee ist
wegen
Rückstaulängen
und
Abbiegemöglichkeiten
ausgeschlossen.
Das Grundstück ist auch durch den öffentlichen
Personennahverkehr
hervorragend
erschlossen.
Die
Bushaltestelle an der Heinrich-Ehrhardt-Straße wird aufgrund
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von Änderungen im Streckenverlauf aufgegeben. Dafür werden
Haltestellen im Kreuzungsbereich Rather Straße/ HeinrichEhrhardt-Straße neu eingerichtet.
Details entnehmen
Erschließung.
Kaufpreis
Sie
dem
beigefügten
Lageplan
Geländehöhen
Die Geländehöhen können im Rahmen des Bieterverfahrens
als gemittelt mit ca. 38 m ü NN angenommen werden. Ein
Aufmaß liegt nicht vor.
C. Vertragliche Vereinbarungen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht von einem Kaufpreis
von insgesamt
20.000.000,00 EUR
aus. Hierbei handelt es
Mindestkaufpreis.
sich
jedoch
nicht um
einen
Die Kaufpreisvorstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf
unterstellt
die
Realisierung
von
ca.
35.200
m²
Bruttogrundfläche ab EG auf dem zu veräußernden
Grundstück. Die Kosten für den Abbruch der vorhandenen
Aufbauten
sind
in
der
Kaufpreisvorstellung
der
Landeshauptstadt Düsseldorf bereits berücksichtigt.
Zahlungsverpflichtung
Erschließungsbeitrag
Besitzübergang
Altlasten
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das
Veräußerungsverfahren
aufzuheben,
wenn
keine
angemessenen Kaufpreisangebote eingereicht werden.
Die Zahlung des gesamten vorläufigen Kaufpreises ist fällig bis
zum Ablauf von 20 Tagen nach Rechtswirksamkeit des
Grundstückskaufvertrages.
Im Falle der Errichtung von Mehrflächen erfolgt ein
entsprechender Ausgleich. Ein Ausgleich von Minderflächen
erfolgt nicht.
Der Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB und der
Kanalanschlussbeitrag sind im Kaufpreis enthalten.
Der Besitzübergang (Besitz, Nutzung, Gefahr, Lasten sowie
Verkehrssicherungspflicht) erfolgt zum Monatsersten nach
Zahlung des vorläufigen Kaufpreises mit der Vorgabe, den
Abbruch der Bestandsgebäude innerhalb 1 Jahres
durchzuführen. (Die erforderliche Abbruchgenehmigung ist im
Vorfeld durch den Investor zu beantragen)
Das Grundstück ist Teil des registrierten Altstandortes 1869.
Der Eintrag als Altstandort erfolgte aufgrund der ehemaligen
altlastenrelevanten gewerblichen Vornutzung verschiedener
Branchen, u.a. Herstellung von Bauelementen aus Stahl,
Reparatur von KFZ, Maschinenbau, Herstellung von KFZ;
Herstellung
chemischer
Grundstoffe,
Tankstelle.
Altlastenorientierte Untersuchungen sind vor Entsiegelung
durchzuführen inkl. ständiger Präsenz eines Fachgutachters
vor Ort.
2011 wurde ein Brand des Gebäudes unter Einsatz von
Schaummitteln mit perfluorierten Tensiden (PFT) gelöscht.
Die Fläche liegt im Randbereich einer großflächigen
Grundwasserverunreinigung
mit
chlorierten
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Belastungen
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Kohlenwasserstoffen (CKW).
Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten
Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Eintragungen im Grundbuch in Abteilung II / Baulasten:
In Abt. II des Grundbuches bestehen keine Eintragungen.
Zurzeit sind keine Baulasten im Baulastenverzeichnis der
Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen.
Die Übertragung des Grundstücks erfolgt mit Ausnahme der
vorhandenen Aufbauten sowie eventuell erforderlich werdender
Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte etc.) und
Baulasten schulden- und lastenfrei sowie frei von sonstigen
Nutzungsverhältnissen.
Beleihung:
Eine Beleihung des städtischen Grundbesitzes
Eigentumsumschreibung kommt nicht in Betracht.
vor
Zustand des Grundstücks:
Die Nutzungen der in den Jahren 1942-1976 erbauten
Gebäude wurden abschließend in 2010 aufgegeben. Eine
Teilfläche des Grundstücks ist derzeit im Rahmen eines
Pachtvertrags als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die
Inanspruchnahme endet vor Besitzübergang. Die vorhandene
Bebauung ist durch den Investor kurzfristig nach
Besitzübergang
zu
beseitigen.
Die
erforderliche
Abbruchgenehmigung ist im Vorfeld durch den Investor zu
beantragen (es liegt ein Abbruch und Verwertungskonzept aus
Dezember 2009 vor, welches im Fachbereich 80/62/75
eingesehen werden kann; ergänzende Untersuchungen sind
jedoch aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen
erforderlich).
Kampfmittelfreiheit:
Eine Auswertung von Luftbildern der Jahre 1939-1945 und
historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte
Kampfhandlungen (ggf. Kampfmittel/Bombenblindgänger).Eine
frühzeitige Einbindung der entsprechenden Stellen ist
erforderlich.
Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung
Düsseldorf ist vor Baubeginn notwendig.
Bauverpflichtung
Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten
Auskunft Kampfmittel.
Der Käufer wird zur Umsetzung der Planung innerhalb des
Grundstückskaufvertrages verpflichtet.
Die Landeshauptstadt geht hierbei von folgender Abfolge aus:
1. Ein genehmigungsfähiger - d.h. ein nach der BauPrüfVONRW vollständiger und prüffähiger - Antrag auf
Bauvorbescheid ist spätestens nach der für den Verkauf
erforderlichen
Beschlussfassung
des
zuständigen
Gemeindeorgans
beim
Bauaufsichtsamt
der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu stellen.
2. Der Antrag auf Abbruchgenehmigung ist umgehend nach
Beurkundung des Kaufvertrags beim Bauaufsichtsamt zu
stellen.
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3. Die Abbruchmaßnahme ist innerhalb von 1 Jahr nach
Beurkundung des Kaufvertrags abzuschließen.
4. Ein genehmigungsfähiger – d.h. dem Bauvorbescheid
entsprechender
und
nach
der
BauPrüfVO–NRW
vollständiger und prüffähiger - Bauantrag ist innerhalb von
6 Monaten nach Beurkundung des Kaufvertrags beim
Bauaufsichtsamt einzureichen.
5. Das Grundstück ist innerhalb eines Zeitraums von 3½
Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrags entsprechend
der mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten
Planung in endgültiger Bauweise schlüssel­ und
bezugsfertig zu bebauen.
Rücktrittsrecht
Wiederkaufsrecht
Rechtsnachfolge
Vertragsstrafe
Der Käufer hat der Landeshauptstadt Düsseldorf innerhalb von
sechs Monaten nach Aufnahme der Gebäudenutzung durch
einen Sachverständigen nachzuweisen, dass die gesetzlich
vorgegebenen
Standards
erreicht
werden
(„Energieeffizienznachweis“). Der Energieeffizienznachweis
ist durch Vorlage einer Kopie des für jeden Neubau von einem
Sachverständigen zu erstellenden EnEV-Nachweises in
Verbindung mit einer Bestätigung des Sachverständigen über
die planungsgemäße Bauausführung zu erbringen.
Wird der gesamte vorläufige Kaufpreis nicht innerhalb von 4
Wochen seit Eintritt des Verzuges der Landeshauptstadt
Düsseldorf
gutgeschrieben,
so
behält
sich
die
Landeshauptstadt Düsseldorf ein einseitiges Rücktrittsrecht von
dem noch zu schließenden Kaufvertrag vor. Das Rücktrittsrecht
ist solange ausübbar, solange nicht die jeweilige Kaufpreisrate
bei der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen ist.
Ein Wiederkaufsrecht wird im Rahmen des Kaufvertrages zur
Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer
von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs
vereinbart
und
im
Grundbuch
eingetragen.
Die
Landeshauptstadt Düsseldorf ist bereit, Hypotheken und
Grundschulden zugunsten eines Kreditinstituts den Vorrang vor
der
zu
ihren
Gunsten
eingetragenen
Rückauflassungsvormerkung einzuräumen und zwar bis zu
einer Höhe von insgesamt 80 % der Gesamtkosten nach DIN
276 (Ausgabe Dezember 2008) mit Ausnahme der
Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke), sofern die
Valuta ausschließlich zur Finanzierung des Bauprojekts
verwendet wird.
Soweit das Bauvorhaben nicht durch öffentliche Mittel
gefördert, kein Kaufpreisnachlass oder vergünstigter Kaufpreis
gewährt
wurde,
kann
eine
Löschung
der
Rückauflassungsvormerkung
(Wiederkaufsrecht)
nach
Erfüllung der Bauverpflichtung erfolgen.
Der Käufer verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus dem
zu
schließenden
Kaufvertrag
auf
einen
etwaigen
Rechtsnachfolger zu übertragen und diesen in gleicher Weise
weiter zu verpflichten.
Erfüllt der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen im Sinne
der vorstehenden Ausführungen schuldhaft nicht, so ist die
Landeshauptstadt Düsseldorf jeweils berechtigt, eine
angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Ggf. können
weitere
Vertragsstrafen
vorgesehen
werden.
Die
Vertragsstrafenregelung
wird
im
Rahmen
der
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Vertragsverhandlungen konkretisiert.
Kosten
Ansprechpartner
Sofern eine Projektgesellschaft Käuferin des Grundstücks
werden soll, so ist entweder eine Bürgschaft der
Muttergesellschaft (bzw. eines Kreditinstituts) oder eine
Patronatserklärung der Muttergesellschaft bei der Verkäuferin
zu hinterlegen.
Alle mit der Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages
verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Vor Beurkundung eines Kaufvertrages getätigte Aufwendungen
im Vertrauen auf den Vertragsschluss stellen grundsätzlich
eigenes Risiko dar und werden nicht von der Landeshauptstadt
Düsseldorf erstattet.
Frau Osinski, Telefon +49 (0)211.89-92334
Herr Ehring, Telefon +49 (0)211.89-92365
Hinweise:
1. Makleraktivitäten sind nicht erwünscht!
2. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf
nicht erstattet.
3. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein.
Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
4. Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf
zum Verkauf der Grundstücke dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zum Verkauf der Grundstücke. Die Interessenten können daher
aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf
herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend
machen.
5. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Veräußerungsverfahren jederzeit – aus
welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von
Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurück gesendet.
6. Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen
zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder
Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite
ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen
Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zum
genannten Ansprechpartner auf.
7. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und
vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.
Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d.h. es muss die geforderten
einzureichenden Unterlagen beinhalten.
Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft
sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten.
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