1. LSBTI in Sachsen-Anhalt stärken 1.1 Wir werden uns im Rahmen

1. LSBTI in Sachsen-Anhalt stärken
1.1
Wir werden uns im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2017/2018
dafür einsetzen, dass LSBTI-Beratungs- und Unterstützungsangebote finanziert werden. Der
Aktionsplan LSBTI wird umgesetzt und ist finanziell untersetzt.
1.2 und 1.3
Für uns ist Familie dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.
Neben der Ehe, die Stabilität schafft und Familie stärkt, achten wir die anderen Lebensentwürfe und
wirken darauf hin, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften beendet werden. So wurde unter anderem das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption schnell umgesetzt und weitere rechtliche
Regelungen, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften schlechter stellen, werden beseitigt.
Flächendeckende Netzwerke und Initiativen zur Stärkung und Vernetzung der Regenbogenfamilie
sowie Beratungsstellen, in denen konkret die Gründung einer Regenbogenfamilie unterstützt wird,
halten wir für nicht erforderlich. Unsere rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig und werden
von der Verwaltung, den Jugendämtern und den Schulen mit großem Verantwortungsbewusstsein
umgesetzt. Es ist unsere Zielperspektive, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elementarbildung in
Sachsen-Anhalt für den Umgang mit LSBTTI weiter zu sensibilisieren, vor allem in Hinblick auf
gendervariante, transgender, transsexuelle und intergeschlechtliche Kinder sowie
Regenbogenfamilien. In Kindertageseinrichtungen soll ein geschlechterreflektierender Ansatz
angewandt werden, der diese Vielfalt berücksichtigt.
1.4
Wir werden dies nur soweit nachvollziehen, wie dies die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert. Im Übrigen ist dies eine Angelegenheit die bundesrechtlich zu regeln ist.
1.5
Für die CDU ist der verfassungsrechtlich verankerte Gleichheitssatz des Grundgesetzes und der
Landesverfassung Maßstab. Die Gleichbehandlung aller Menschen ist im allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz und in der Landesverfassung festgeschrieben
und wird in vielen Einzelgesetzen und –normen, wie dem AGG, für die verschiedenen
Rechtsbeziehungen konkretisiert. Das Gleichbehandlungsgebot bzw. Benachteiligungsverbot gilt
danach für jedermann, also auch für Lesben und Schwule, aber auch für alle anderen
Bevölkerungsgruppen. Die CDU ist nach wie vor für die Deregulierung in sämtlichen Rechtsgebieten,
da mit einer Überregulierung nicht mehr Gerechtigkeit, sondern nur zusätzliche Bürokratie
geschaffen wird. Daher halten wir Spezialregelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen nur dann
für zulässig, wenn eine Privilegierung durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. Daher sehen wir
keinen Bedarf, das Grundgesetz und die Landesverfassung in der von Ihnen vorgeschlagenen Form zu
ergänzen. Eine solche Ergänzung des Grundgesetzes und der Landesverfassung wäre reine
Symbolpolitik. Dies lehnen wir ab.
1.6
Prekäre Arbeitsbedingungen - unangemessen niedrige Löhne eingeschlossen - schaden den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem sozialen Frieden und dem Wirtschaftsstandort
Sachsen-Anhalt. Es sind uns keine Fälle bekannt, wo eine Vergabe von Modellprojekten oder
Honoraraufträge an Dritte zu einer Planungsunsicherheit bei Trägern geführt hat.
2. Homo- und Transphobie
2.1
Es ist Zielsetzung des Landesprogramms LSBTI, die Anzeigebereitschaft unter LSBTTI zu erhöhen
(Internetauftritt für die AgL, Workshops für LSBTTI) und LSBTTI-bezogene Gewalt sichtbarer und
messbarer zu machen (Fortbildungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst, Austausch über
eine Ansprechperson für LSBTTI bei den Staatsanwaltschaften im Land). Dafür wird in einem ersten
Schritt eine Bestandsaufnahme zu den bestehenden Ansätzen und weiteren möglichen Maßnahmen
zur Vertrauensbildung in den Communitys erarbeitet.
Die polizeilichen Präventionsprojekte im Land sind grundsätzlich bedarfsgerecht sowie themen- und
altersspezifisch angelegt. Bisher gibt es kein polizeiliches Präventionsprojekt, welches ausschließlich
zum Schutz vor Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle
Menschen umgesetzt wird. Aus unserer Sicht erscheint es sinnvoll, neben den anlass- und
personenbezogenen Maßnahmen des nicht heterosexuellen Bereichs die Anliegen dieser
Personengruppe in die Vielzahl von Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen sowie in
Projekte in der Jugendarbeit und im außerschulischen Bereich einfließen zu lassen. Das erhöht das
Verständnis in der Gesellschaft und wird als wesentliches Element für die Senkung von Gewalttaten
gegen gleichgeschlechtlich Lebende gesehen.
2.2
Unser Justizsystem ist im ausreichenden Maße für Opfer von Rassismus und Homo-/Transphobie
zugänglich. In Sachsen-Anhalt werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch die
Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst. Im Jahr 2014 wurden 1.525 Fälle von Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung registriert. Das sind 155 Fälle mehr, als im Vorjahr.
2.3
Auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abbau von Benachteiligungen von
Lesben und Schwulen wurden bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) bestellt. Aufgabe der AgL ist es,
innerhalb der Behörden und Einrichtungen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen sowie mit
Vereinen und Institutionen mit gleichgeschlechtlichem Bezug zusammenzuarbeiten, Vorurteile abund ein Vertrauensverhältnis zur Polizei aufzubauen. Sie unterstützen Opfer von Homophobie
begründeter Gewalt und können im Rahmen der polizeilichen Aufgabenstellung hinzugezogen
werden. Wir unterstützen die engagierte Arbeit der AgL. Um die vorhandenen Angebote der AgL
auch über die Grenzen der größeren Städte hinaus bekannt zu machen, wäre aus unsere Sicht eine
wahrnehmbare Internetpräsenz der AgL im Rahmen des Internetauftritts der Landespolizei
förderlich.
2.4
Es gibt leider immer wieder Vorfälle von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie
und Gewalt insbesondere im Fußballsport. Dennoch ist deren Anzahl, gemessen an der Gesamtzahl
der Vereine und ausgetragenen Spiele, gering und betrifft nur wenige Spieler und Vereine. Man kann
jedoch nicht sagen, dass insbesondere der Fußballsport in Sachsen-Anhalt frei von diesen
Diskriminierungs- und Gewaltformen ist. Wenn Antidiskriminierungsregeln Menschen aufgrund ihrer
sexuellen Identität nicht hinreichend schützen, müssen sie angepasst werden, selbstverständlich
unter Beachtung und Wahrung der Autonomie des Sports.
Wir halten es für sehr wichtig den hässlichen Seiten des Fußballsports sowohl präventiv, als auch
repressiv entgegenzuwirken. Wir unterstützen das im Februar 2011 gestartete Projekt „MuTMenschlichkeit und Toleranz im Sport“, das sich explizit zum Ziel gesetzt hat, die demokratischen
Strukturen des Sports zu stärken und rechtsextremistischen Tendenzen entgegenzuwirken.
Die Projektinhalte umfassen:
Bildungsarbeit in Form von Aufklärung und Sensibilisierung,
die Vermittlung von Kompetenzen zum Umgang mit Rechtsextremismus,
-
die Entwicklung eines verbandsspezifischen Konzeptes für den Fußballverband SachsenAnhalt (FSA)
sowie den Aufbau eines Netzwerkes gegen Extremismus im Sport.
Des Weiteren beinhaltet es den Aufbau einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur mit
einer zentralen Anlaufstelle für Problemfälle und einem sportinternen Beraterteam
sowie die Beratung der Sportvereine vor Ort, vor allem durch Beratung hilfesuchender
Sportvereine sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Problem- bzw. Konfliktlösungen.
Unser neues Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalts schreibt in den Zielen der
Sportförderung u.a. fest, dass die Förderung der Achtung der Menschenwürde und Bekämpfung
menschenverachtender, rechtsextremer, rassistischer und sexistischer Einstellungen und der
Stärkung demokratischer Werte wie Fairness, Teamgeist und wechselseitigem Respekt dienen soll.
2.5
Dieser eingeforderte Dialog findet statt und hat seine Berechtigung, um eben vorhandene Vorurteile
abzubauen. Niemand kann allerdings zum Dialog gezwungen werden.
2.6
Homosexualität ist keine Krankheit. Davon muss der Staat ausgehen. Ob der Staat allerdings
Religionsgemeinschaften und anderen nicht-staatlichen Institutionen vorschreiben kann, wie sie
Homosexualität zu bewerten haben, ist zu bezweifeln.
3. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen
sowie bei der außerschulischen Bildung und Weiterbildung
3.1
Wir werden dies entsprechend dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsprogramm für
die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und
intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt umsetzen.
3.2
Wir werden dies entsprechend dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsprogramm für
die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und
intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt umsetzen.
4. Fluchtgrund sexuelle Orientierung/Geschlechtsidentität
4.1
Nein. Das bestehende Beratungs- und Betreuungssystem für Migrantinnen und Migranten bietet
auch lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen mit
Migrationshintergrund bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit der individuellen Beratung und
Unterstützung.
4.2
Alle am Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Umgang mit Asylbewerbern,
die ihre Homosexualität als Fluchtgrund angeben, geschult. Es ist für uns vorstellbar, dass durch eine
Erweiterung des Landesprogramms LSBTI zukünftig eine noch bessere Sensibilisierung aller am
Verfahren Beteiligten hinsichtlich der Personen erreicht wird, die ihren Asylantrag mit ihrer sexuellen
Orientierung oder Geschlechtsidentität begründen.
4.3
siehe Antwort 4.2
4.4
Nein. Wir fordern eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer.
5. Umsetzung des gesamtgesellschaftlichen Aktionsplanes gegen Homo- und Transphobie in
Sachsen-Anhalt
5.1
Wir verweisen auf die Beschlussrealisierung der Landesregierung zum Aktionsplan LSBTI, die wir
befürworten und unterstützen. Die Landesregierung hat gemäß dem Landtagsbeschluss ein
rahmengebendes Aktionsprogramm für Sachsen-Anhalt erarbeitet, in dem die Handlungsfelder
„Bildung und Aufklärung“, „Öffentlicher Dialog“, „Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und
vorurteilsmotivierter Kriminalität“ sowie „Gesetzliche Grundlagen“ vorrangig bearbeitet werden. Die
Erarbeitung des Programms und die Ableitung von Zielen erfolgte unter Einbeziehung und Analyse
vorhandener Daten sowie in einem dialogorientierten Verfahren der maßgeblichen Akteurinnen und
Akteure. Die Landesregierung wird zu den im Beschluss festgelegten Terminen und Inhalten dem
Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung berichten.
Der Aktionsplan LSBTI wird umgesetzt und ist finanziell untersetzt.
5.2
Die Mitarbeiter im Ministerium für Justiz und Gleichstellung sind kompetente und jederzeit
verfügbare Ansprechpartner für die Community.
Im Übrigen bitten wir um rege Beteiligung und Teilnahme am Lesben- und Schwulen-politischen
Runden Tisch Sachsen-Anhalt. Der Runde Tisch hat den Aktionsplan LSBTI angestoßen und die
Eckpunkte festgelegt.
5.3
Es ist Aufgabe der hauptamtlichen LSBTI-Referentin bei der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
im Ministerium für Justiz und Gleichstellung, LSBTI und die Community einzubinden.
6. Gesundheit und Soziales
6.1
Ja, so wie wir dies bereits seit Jahren tun.
6.2 und 6.3
Wir werden dies entsprechend dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsprogramm für
die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und
intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt umsetzen.