Referat für Stadtplanung und Bauordnung

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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanungsplanung
PLAN-HAI-32-2
Wegesicherung entlang der Ostseite der S-Bahnlinie zwischen
Haltestelle Siemenswerke und U-Bahnhaltestelle Obersendling
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 19 –
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom
07.04.2014
NEUFASSUNG
09.08.2016
Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 01343
Anlagen:
1. Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 –
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.04.2014
2. Ausschnitt aus dem Verkehrsentwicklungsplan - Radverkehr
3. Ausschnitt Bebauungsplan 1930 b
4. Ausschnitt Stadtgrundkarte
5. Stellungnahme des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes
6. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.09.2016 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried
– Fürstenried – Solln hat am 07.04.2014 die anliegende Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195
(Anlage 1) beschlossen, in welcher die Anlegung eines neuen Weges, der östlich des
Bahnsteigs (S-Bahnhalt Siemenswerke) verläuft, gefordert wird.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt
München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbegrenzt ist, aber kein
Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und
Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung vorliegt.
Die Beschlussvorlage wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2015 vertagt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die Ausführungen aus dem ersten
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Beschlussentwurf mit dieser Neufassung konkretisiert und nimmt inhaltlich zur
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 wie folgt Stellung:
Die Linienführung des auf der Bürgerversammlung vorgeschlagenen Weges verläuft
parallel zum östlichen Bahnsteig des S-Bahnhalts Siemenswerke. Der momentan mit
Büschen bewachsene Bereich befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn und in
privater Hand. Die Landeshauptstadt München hat daher keinen planerischen Zugriff auf
diese Grundstücke.
Als Alternative für den vorgeschlagenen Weg wird sich durch die Umsetzung des
Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930b der Landeshauptstadt München
„Baierbrunner Straße (östlich), Rupert-Mayer-Straße (südlich), Colmarer Straße (westlich),
St.-Wendel-Straße (westlich) und Siemensallee (nördlich)“ in naher Zukunft (wenn das
Gewerbegebiet an der Koppstraße baulich realisiert ist) eine gute, neue Erschließung
parallel zur Bahnlinie ergeben, die in die Koppstraße mündet. Diese neue Erschließung in
Kombination mit der St.-Wendel-Straße und der Tölzer Straße bietet eine hervorragende
Alternative für Radfahrende und zu Fußgehende (Anlage 3 und 4).
Für Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel U-Bahnhof Obersendling oder auch anderer
nördlich davon gelegener Ziele ist die o.g. Wegeführung gemäß Bebauungsplan
Nr. 1930b gut geeignet. Auch für diesen Wegezweck ist kein Erstellen eines parallel zum
Bahnsteig verlaufenden Weges erforderlich.
Heute existiert bereits eine Verbindung zwischen dem S-Bahnhalt Siemenswerke (vom
nördlichen Bahnsteigende aus) und dem U-Bahnhof Obersendling ausschließlich für zu
Fußgehende.
Für Radfahrende befinden sich darüber hinaus in dem angesprochenen Gebiet einige im
Verkehrsentwicklungsplan – Radverkehr (VEP-R) ausgewiesene Haupt- und
Nebenrouten, die sich als gute Ausweichmöglichkeiten anbieten.
In der Siemensallee sind beidseitige Radwege vorhanden, die Teil des Hauptroutennetzes
für den stadtteilübergreifenden Radverkehr sind. Eine Radverkehrsnebenroute verläuft in
Ost-West-Richtung über die Rupert-Mayer-Straße bis zur Baierbrunner Straße. Weiter
östlich entlang der Wolfratshauser Straße ist in Nord-Süd-Richtung im Zuge der
Radverkehrshauptroute ein Radweg in Planung. Ebenso ist eine Radverbindung im Zuge
der Radverkehrshauptroute St.-Wendel-Straße / Tölzer Straße vorgesehen (Anlage 2 und
4).
Der Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom 07.04.2014 kann
aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden.
Das Baureferat, das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Referat für Bildung und
Sport haben Abdrucke erhalten.
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Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln wurde gemäß § 13 Abs. 3
(Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 1.2)
Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage nicht zugestimmt (Anlage 5).
Gründe dafür werden nicht genannt. Es wird lediglich erklärt, dass die Beschlussvorlage
in der Sitzung vom 04.11.2014 kontrovers diskutiert wurde und die Abstimmung
Stimmengleichheit ergab, was entsprechend § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der
Bezirksausschüsse als abgelehnt zu werten ist.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln hat einen Abdruck der Vorlage
erhalten..
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Amlong, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat,
Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1.
Von den Rahmenbedingungen, die eine Wegeverbindung östlich des Bahnsteigs
(S-Bahnhalt Siemenswerke) nicht notwendig machen, wird Kenntnis genommen.
2.
Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.04.2014 ist
damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
3.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Prof. Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. - III.
Über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 <ODER FEDERFÜHRENDE ABTEILUNG>
zur weiteren Veranlassung.
Zu V.:
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An das Direktorium HA II – BA (1x)
3. An das Direktorium HA II/V 1
4. An den Bezirksausschuss 19
5. An das Baureferat
6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
7. An das Referat für Bildung und Sport
8. An die Stadtwerke München GmbH
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3
10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I, l/01 BVK, l/1
11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II
12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III
13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
14. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA l/32-2
zum Vollzug des Beschlusses.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3