Telefon: 233 - 26178 Telefax: 233 - 21797 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanungsplanung PLAN-HAI-32-2 Wegesicherung entlang der Ostseite der S-Bahnlinie zwischen Haltestelle Siemenswerke und U-Bahnhaltestelle Obersendling Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.04.2014 NEUFASSUNG 09.08.2016 Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 01343 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.04.2014 2. Ausschnitt aus dem Verkehrsentwicklungsplan - Radverkehr 3. Ausschnitt Bebauungsplan 1930 b 4. Ausschnitt Stadtgrundkarte 5. Stellungnahme des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes 6. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.09.2016 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln hat am 07.04.2014 die anliegende Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 (Anlage 1) beschlossen, in welcher die Anlegung eines neuen Weges, der östlich des Bahnsteigs (S-Bahnhalt Siemenswerke) verläuft, gefordert wird. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbegrenzt ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorliegt. Die Beschlussvorlage wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2015 vertagt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die Ausführungen aus dem ersten Seite 2 Beschlussentwurf mit dieser Neufassung konkretisiert und nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 wie folgt Stellung: Die Linienführung des auf der Bürgerversammlung vorgeschlagenen Weges verläuft parallel zum östlichen Bahnsteig des S-Bahnhalts Siemenswerke. Der momentan mit Büschen bewachsene Bereich befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn und in privater Hand. Die Landeshauptstadt München hat daher keinen planerischen Zugriff auf diese Grundstücke. Als Alternative für den vorgeschlagenen Weg wird sich durch die Umsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930b der Landeshauptstadt München „Baierbrunner Straße (östlich), Rupert-Mayer-Straße (südlich), Colmarer Straße (westlich), St.-Wendel-Straße (westlich) und Siemensallee (nördlich)“ in naher Zukunft (wenn das Gewerbegebiet an der Koppstraße baulich realisiert ist) eine gute, neue Erschließung parallel zur Bahnlinie ergeben, die in die Koppstraße mündet. Diese neue Erschließung in Kombination mit der St.-Wendel-Straße und der Tölzer Straße bietet eine hervorragende Alternative für Radfahrende und zu Fußgehende (Anlage 3 und 4). Für Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel U-Bahnhof Obersendling oder auch anderer nördlich davon gelegener Ziele ist die o.g. Wegeführung gemäß Bebauungsplan Nr. 1930b gut geeignet. Auch für diesen Wegezweck ist kein Erstellen eines parallel zum Bahnsteig verlaufenden Weges erforderlich. Heute existiert bereits eine Verbindung zwischen dem S-Bahnhalt Siemenswerke (vom nördlichen Bahnsteigende aus) und dem U-Bahnhof Obersendling ausschließlich für zu Fußgehende. Für Radfahrende befinden sich darüber hinaus in dem angesprochenen Gebiet einige im Verkehrsentwicklungsplan – Radverkehr (VEP-R) ausgewiesene Haupt- und Nebenrouten, die sich als gute Ausweichmöglichkeiten anbieten. In der Siemensallee sind beidseitige Radwege vorhanden, die Teil des Hauptroutennetzes für den stadtteilübergreifenden Radverkehr sind. Eine Radverkehrsnebenroute verläuft in Ost-West-Richtung über die Rupert-Mayer-Straße bis zur Baierbrunner Straße. Weiter östlich entlang der Wolfratshauser Straße ist in Nord-Süd-Richtung im Zuge der Radverkehrshauptroute ein Radweg in Planung. Ebenso ist eine Radverbindung im Zuge der Radverkehrshauptroute St.-Wendel-Straße / Tölzer Straße vorgesehen (Anlage 2 und 4). Der Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom 07.04.2014 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Das Baureferat, das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Referat für Bildung und Sport haben Abdrucke erhalten. Seite 3 Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln wurde gemäß § 13 Abs. 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 1.2) Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage nicht zugestimmt (Anlage 5). Gründe dafür werden nicht genannt. Es wird lediglich erklärt, dass die Beschlussvorlage in der Sitzung vom 04.11.2014 kontrovers diskutiert wurde und die Abstimmung Stimmengleichheit ergab, was entsprechend § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse als abgelehnt zu werten ist. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Amlong, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von den Rahmenbedingungen, die eine Wegeverbindung östlich des Bahnsteigs (S-Bahnhalt Siemenswerke) nicht notwendig machen, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 02195 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.04.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin Seite 5 IV. Abdruck von I. - III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 <ODER FEDERFÜHRENDE ABTEILUNG> zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II – BA (1x) 3. An das Direktorium HA II/V 1 4. An den Bezirksausschuss 19 5. An das Baureferat 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An das Referat für Bildung und Sport 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I, l/01 BVK, l/1 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. 14. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA l/32-2 zum Vollzug des Beschlusses. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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