Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/386 22.09.2016 Unterrichtung Ministerium der Finanzen Magdeburg, 5. September 2016 Mitteilung an den Landtag gemäß § 37 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 LHO übersende ich eine Zusammenstellung mit Begründung der im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 25.000 Euro und mehr betragen sowie der gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 bewilligten Mehrausgaben und zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen. Die Gesamtdarstellung der Inanspruchnahme der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 erfolgt mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2016 an den Landtag. Ich bitte Sie, die Mitteilung an den Ausschuss für Finanzen weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen André Schröder Minister Verfügung des Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt: Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT). Gemäß §§ 41 und 40 Abs. 1 GO.LT überweise ich die o. g. Mitteilung zur Beratung und nachträglichen Billigung in den Ausschuss für Finanzen. Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 22.09.2016) Übersicht über die im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 25.000 EUR Kapitel 1 Titel 2 Zweckbestimmung 3 HP 2016 Betrag üpl.lapl. in EUR in EUR 4 5 Begründung Behandlung im Ausschuss für Finanzen 6 7 0320 42701 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 0,00 548.200,00 Unvorhergesehene und unabweisbare Ausgaben für die auf zwei Jahre befristete Einstellung von zwanzig Beschäftigten als Hilfspolizeibeamte nach der Verordnung über die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfspolizeibeamte vom 29.01.2016 zur Entlastung der Landespolizei. 0407 (apl.) 42701 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte -- 172.500,00 Unvorhergesehene und unabweisbare Ausgabe für befristete NeueinsteIlungen zur Bearbeitung der im Rahmen der Massenverfahren im Finanzamt DessauRoßlau, BezügesteIle Dessau, Außensteile Magdeburg eingegangenen Widersprüche. 0501 (apl. ) 42765 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte -- 50.000,00 Unvorhergesehene und unabweisbare Ausgabe für zusätzliches Personal für die Geschäftsstelle der Schiedsstellen. 0517 63363 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 256.609.800,00 688.879,00 Unvorhergesehene und unabweisbare Ausgabe aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zur Erstattung der kommunalen Mindereinnahmen gemäß § 13 Abs. 5 des Kinderförderungsgesetzes SachsenAnhalt (KiFöG LSA) im Zusammenhang mit den festgelegten Entlastungen für Mehrkindfamilien gemäß § 13 Abs. 4 KiFöG LSA. Kapitel 1 1913 (apl.) Titel 2 68261 Zweckbestimmung 3 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - - HP 2016 Betrag üpl./apl. in EUR in EUR 4 5 -- 82.668,80 - -- -- -- Begründung Behandlung im Ausschuss für Finanzen 6 7 Unabweisbare und unvorhergesehene Ausgaben des Landes aufgrund der sofortigen Einbindung eines IT-Dienstleisters mit dem Aufgabenportfolio IT-Qualitätssicherung/technologische Bewertung für die erfolgreiche Fortführung des Projektes "Einführung eines Bildungsmanagementsystems SachsenAnhalt (BMS-LSA)" und der damit verbundenen unverzüglichen Einführung des elektronischen SteIlenausschreibungsund Bewertungsmoduls (PJB). - --- Seite 2 Übersicht über die im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ab 25.000 EUR Kapitel 1 0201 0517 Titel Zweckbestimmung 2 671 93 53470 3 Dienstleistungen der Investitionsbank Sonstiges HP 2016 (VE) Betrag üpl./apl. VE in EUR in EUR 4 5 0,00 0,00 756.200,00 50.000,00 Begründung Behandlung im Ausschuss für Finanzen 6 7 Unvorhergesehene und unabweisbare Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Übertragung der EFREBreitbandförderung auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde. Die kompetente Umsetzung der EFRE-Breitbandförderung wird bis zum Ende der Förderperiode durch die Geschäftsbesorgung des erfahrenen Förderinstituts IB gesichert und zugleich der Abfluss der Mittel aus dem OP EFRE gewährleistet. I : Unvorhergesehene und unabweisbare Verpflichtungsermächtigung aufgrund dringend notwendiger einjähriger Qualifizierungen von neuen Fachkräften aus dem Gesundheitswesen um im Jahr 2017 eine angemessene Anzahl an qualifizierten Fachkräften "Frühe Hilfen" gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) einsetzen zu können. --~ Kapitel 1 1312 (apl. ) Titel 2 671 64 Zweckbestimmung 3 Kostenerstattung für die Umsetzung der Förderrichtlinie HP 2016 (VE) Betrag üpl./apl. VE in EUR in EUR 4 5 0,00 1.777.500,00 Begründung Behandlung im Ausschuss für Finanzen 6 7 Unvorhergesehene und unabweisbare Verpflichtungsermächtigung aufgrund der erst im Jahr 2016 getätigten Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Land und der IB. Die IB ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung und Umsetzung des Förderprogramms STARK V bestimmt. Die Bewilligung ist notwendig, um den noch ausstehenden Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Land und der IB umsetzen zu können. Seite 2 von 2 Übersicht der zusätzliche Ausgaben gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 - 1. Haushaltshalbjahr 2016 Kapitel Titel Zweckbestimmung 1 2 3 HP 2016 Betrag der Mehrausgabe in EUR in EUR 4 Maßnahme 5 0802 68392 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 1.550.600,00 140.960,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.STARTlWISSEN" 0802 68392 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 1.550.600,00 281.840,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.STARTlWISSEN" 1316 68668 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 3.851.800,00 800.000,00 Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers 1317 68368 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 6.202.400,00 1317 68368 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 6.202.400,00 1318 671 71 Dienstleistungen der Investitionsbank 2.643.000,00 88.400,00 GBV mit IB zur Umsetzung der MW-EFREProgramme, Bereich Wissenschaft und Forschung 1318 671 72·) Dienstleistungen der Investitionsbank 633 .700,00 22.100,00 GBV mit IB zur Umsetzung der MW-EFREProgramme, Bereich Wissenschaft und Forschung 1318 671 72*) Dienstleistungen der Investitionsbank 633.700,00 17.040,00 Durchführung und Umsetzung der Förderung des Ausbaus der anwendungsorientierten öffentlichen FuE-lnfrastruktur *) 1.330.968,00 Innovationsassistentenförderung 877.100,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit und Existenzgründung Der Ansatz 2016 bei Kap. 1318 Titel 671 72 ergibt sich aufgrund der Umsetzung gem. § 50 LHO (Kab.beschluss v. 24.03.2015). Übersicht der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 - 1. Haushaltshalbjahr 2016 Kapitel Titel Zweckbestimmung 1 2 3 0505 68393 Zuschüsse an private Unternehmen HP 2016 (VE) Betrag der zusätzlichen VE in EUR in EUR 4 1.193.900,00 Maßnahme 5 2.101.300,00 Kofinanzierung ESF-Programme I 0509 63393 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0802 68392 Zuschüsse für Ifd. Zwecke an private Unternehmen 2.103.800,00 1318 671 72*) Dienstleistungen der Investitions bank 633.700,00 0,00 2.200.000,00 Kofinanzierung ESF-Programme . *) 533.300,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.-! I START/WISSEN" 55.120,00 Durchführung und Umsetzung der Förderung des Ausbaus der anwendungsorientierten öffentlichen FuE-lnfrastruktur Der Ansatz 2016 bei Kap. 1318 Titel 671 72 ergibt sich aufgrund der Umsetzung gem. § 50 LHO (Kab.beschluss v. 24.03.2015).
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