Unterrichtung - Landtag Sachsen

Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/386
22.09.2016
Unterrichtung
Ministerium der Finanzen
Magdeburg, 5. September 2016
Mitteilung an den Landtag gemäß § 37 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung des
Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 LHO übersende ich eine Zusammenstellung mit Begründung der im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 25.000 Euro und
mehr betragen sowie der gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 bewilligten Mehrausgaben und zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gesamtdarstellung der Inanspruchnahme der über- bzw. außerplanmäßigen
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 erfolgt mit
der Vorlage der Haushaltsrechnung 2016 an den Landtag.
Ich bitte Sie, die Mitteilung an den Ausschuss für Finanzen weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
André Schröder
Minister
Verfügung des Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt:
Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT).
Gemäß §§ 41 und 40 Abs. 1 GO.LT überweise ich die o. g. Mitteilung
zur Beratung und nachträglichen Billigung in den Ausschuss für Finanzen.
Hinweis:
Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader.
(Ausgegeben am 22.09.2016)
Übersicht über die im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 25.000 EUR
Kapitel
1
Titel
2
Zweckbestimmung
3
HP 2016
Betrag üpl.lapl.
in EUR
in EUR
4
5
Begründung
Behandlung im Ausschuss für Finanzen
6
7
0320
42701
Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte
0,00
548.200,00
Unvorhergesehene und unabweisbare
Ausgaben für die auf zwei Jahre befristete
Einstellung von zwanzig Beschäftigten als
Hilfspolizeibeamte nach der Verordnung
über die Anwendung unmittelbaren
Zwangs durch Hilfspolizeibeamte vom
29.01.2016 zur Entlastung der Landespolizei.
0407
(apl.)
42701
Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte
--
172.500,00
Unvorhergesehene und unabweisbare
Ausgabe für befristete NeueinsteIlungen
zur Bearbeitung der im Rahmen der Massenverfahren im Finanzamt DessauRoßlau, BezügesteIle Dessau, Außensteile Magdeburg eingegangenen Widersprüche.
0501
(apl. )
42765 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte
--
50.000,00
Unvorhergesehene und unabweisbare
Ausgabe für zusätzliches Personal für die
Geschäftsstelle der Schiedsstellen.
0517
63363 Zuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände
256.609.800,00
688.879,00
Unvorhergesehene und unabweisbare
Ausgabe aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zur Erstattung der kommunalen Mindereinnahmen gemäß § 13 Abs. 5 des
Kinderförderungsgesetzes SachsenAnhalt (KiFöG LSA) im Zusammenhang
mit den festgelegten Entlastungen für
Mehrkindfamilien gemäß
§ 13 Abs. 4 KiFöG LSA.
Kapitel
1
1913
(apl.)
Titel
2
68261
Zweckbestimmung
3
Zuschüsse für laufende Zwecke
an öffentliche Unternehmen
- -
HP 2016
Betrag üpl./apl.
in EUR
in EUR
4
5
--
82.668,80
- -- -- --
Begründung
Behandlung im Ausschuss für Finanzen
6
7
Unabweisbare und unvorhergesehene
Ausgaben des Landes aufgrund der sofortigen Einbindung eines
IT-Dienstleisters mit dem Aufgabenportfolio IT-Qualitätssicherung/technologische
Bewertung für die erfolgreiche Fortführung des Projektes "Einführung eines Bildungsmanagementsystems SachsenAnhalt (BMS-LSA)" und der damit verbundenen unverzüglichen Einführung des
elektronischen SteIlenausschreibungsund Bewertungsmoduls (PJB).
- ---
Seite 2
Übersicht über die im 1. Haushaltshalbjahr 2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ab 25.000 EUR
Kapitel
1
0201
0517
Titel
Zweckbestimmung
2
671 93
53470
3
Dienstleistungen der
Investitionsbank
Sonstiges
HP 2016 (VE)
Betrag üpl./apl. VE
in EUR
in EUR
4
5
0,00
0,00
756.200,00
50.000,00
Begründung
Behandlung im Ausschuss für Finanzen
6
7
Unvorhergesehene und unabweisbare
Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Übertragung der EFREBreitbandförderung auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde. Die kompetente Umsetzung
der EFRE-Breitbandförderung wird bis
zum Ende der Förderperiode durch die
Geschäftsbesorgung des erfahrenen
Förderinstituts IB gesichert und zugleich
der Abfluss der Mittel aus dem OP
EFRE gewährleistet.
I
:
Unvorhergesehene und unabweisbare
Verpflichtungsermächtigung aufgrund
dringend notwendiger einjähriger Qualifizierungen von neuen Fachkräften aus
dem Gesundheitswesen um im Jahr
2017 eine angemessene Anzahl an qualifizierten Fachkräften "Frühe Hilfen"
gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG) einsetzen zu können.
--~
Kapitel
1
1312
(apl. )
Titel
2
671 64
Zweckbestimmung
3
Kostenerstattung für die Umsetzung der Förderrichtlinie
HP 2016 (VE)
Betrag üpl./apl. VE
in EUR
in EUR
4
5
0,00
1.777.500,00
Begründung
Behandlung im Ausschuss für Finanzen
6
7
Unvorhergesehene und unabweisbare
Verpflichtungsermächtigung aufgrund
der erst im Jahr 2016 getätigten Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Land und der
IB. Die IB ist als Bewilligungsbehörde für
die Durchführung und Umsetzung des
Förderprogramms STARK V bestimmt.
Die Bewilligung ist notwendig, um den
noch ausstehenden Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen
dem Land und der IB umsetzen zu können.
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Übersicht der zusätzliche Ausgaben gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 - 1. Haushaltshalbjahr 2016
Kapitel
Titel
Zweckbestimmung
1
2
3
HP 2016
Betrag der Mehrausgabe
in EUR
in EUR
4
Maßnahme
5
0802
68392
Zuschüsse für laufende Zwecke an
private Unternehmen
1.550.600,00
140.960,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit
und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.STARTlWISSEN"
0802
68392
Zuschüsse für laufende Zwecke an
private Unternehmen
1.550.600,00
281.840,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit
und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.STARTlWISSEN"
1316
68668
Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
3.851.800,00
800.000,00 Förderung von Projekten des Wissens- und
Technologietransfers
1317
68368
Zuschüsse für laufende Zwecke an
private Unternehmen
6.202.400,00
1317
68368
Zuschüsse für laufende Zwecke an
private Unternehmen
6.202.400,00
1318
671 71
Dienstleistungen der Investitionsbank
2.643.000,00
88.400,00 GBV mit IB zur Umsetzung der MW-EFREProgramme, Bereich Wissenschaft und
Forschung
1318
671 72·)
Dienstleistungen der Investitionsbank
633 .700,00
22.100,00 GBV mit IB zur Umsetzung der MW-EFREProgramme, Bereich Wissenschaft und
Forschung
1318
671 72*)
Dienstleistungen der Investitionsbank
633.700,00
17.040,00 Durchführung und Umsetzung der Förderung des
Ausbaus der anwendungsorientierten öffentlichen
FuE-lnfrastruktur
*)
1.330.968,00 Innovationsassistentenförderung
877.100,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit
und Existenzgründung
Der Ansatz 2016 bei Kap. 1318 Titel 671 72 ergibt sich aufgrund der Umsetzung gem. § 50 LHO (Kab.beschluss v. 24.03.2015).
Übersicht der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 16 Abs. 3 HG 2015/2016 - 1. Haushaltshalbjahr 2016
Kapitel
Titel
Zweckbestimmung
1
2
3
0505
68393
Zuschüsse an private Unternehmen
HP 2016 (VE)
Betrag der zusätzlichen VE
in EUR
in EUR
4
1.193.900,00
Maßnahme
5
2.101.300,00 Kofinanzierung ESF-Programme
I
0509
63393
Zuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände
0802
68392
Zuschüsse für Ifd. Zwecke an private
Unternehmen
2.103.800,00
1318
671 72*)
Dienstleistungen der Investitions bank
633.700,00
0,00
2.200.000,00 Kofinanzierung ESF-Programme
.
*)
533.300,00 Sensibilisierung/Förderung der Selbständigkeit
und Existenzgründung "ego.-KONZEPT und ego.-!
I
START/WISSEN"
55.120,00 Durchführung und Umsetzung der Förderung des
Ausbaus der anwendungsorientierten öffentlichen
FuE-lnfrastruktur
Der Ansatz 2016 bei Kap. 1318 Titel 671 72 ergibt sich aufgrund der Umsetzung gem. § 50 LHO (Kab.beschluss v. 24.03.2015).