W3-Professur für Marktlehre der Agrar

Im Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement ist ab
1. April 2018 die
W3-Professur für Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft
unter Beachtung des § 61 Abs. 7 HHG zu besetzen; es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 62 HHG. Vorausgesetzt werden neben einer herausragenden
Promotion zusätzliche für das Fachgebiet einschlägige wissenschaftliche Leistungen und
eine besondere pädagogische Eignung als erforderliche Befähigung, das Fachgebiet in
Forschung und Lehre in seiner vollen Breite zu vertreten. Die/Der zu Berufende soll im
Bereich der Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausgewiesen sein. Des
Weiteren werden Publikationen in ausgewiesenen nationalen und internationalen Zeitschriften sowie Erfolge in der eigenständigen Einwerbung und Leitung von Drittmittelvorhaben (vorzugsweise DFG) vorausgesetzt.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber der Professur hat die Aufgabe, Lehrveranstaltungen
in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs durchzuführen. Die Fähigkeit,
auch in englischer Sprache zu unterrichten, wird vorausgesetzt. Eine Mitwirkung bei der
Weiterentwicklung von Studiengängen ist erwünscht.
In der Forschung soll der Schwerpunkt der Professur auf der quantitativen Analyse der
Preisbildung und des Wettbewerbs auf nationalen und internationalen Märkten der Agrarund Ernährungswirtschaft und deren Interdependenz liegen. Preisbildung und Wettbewerb,
die Bestimmungsgründe der Nachfrage nach Lebensmitteln und des Außenhandels mit
Agrarprodukten und Lebensmitteln sollten im Vordergrund stehen. Die zu berufende Person
sollte in den wirtschaftstheoretischen Grundlagen, insbesondere der Industrieökonomik, und
in fortgeschrittenen Methoden der ökonometrischen und demoskopischen Marktanalyse sehr
gut ausgewiesen sein und theoriegeleitete Forschung in wichtigen Bereichen der Marktanalyse leisten. Die Professur soll sich in interdisziplinär ausgerichtete Forschungsprojekte
des Fachbereichs und der Universität und in international ausgerichtete Forschungsthemen,
z.B. am Zentrum für internationale Entwicklungs- und Umweltforschung (ZEU), einbringen.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich
zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung
des Frauenanteils. Die Justus-Liebig-Universität verfolgt auch das Ziel einer verstärkten
Gewinnung von Führungskräften mit Gender- und Familienkompetenz. Die Justus-LiebigUniversität versteht sich als familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit
Kindern sind willkommen.
Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 9-22/16
mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich aussagefähiger Belege über Ihre
pädagogische Eignung bis zum 31. Oktober 2016 an den Präsidenten der Justus-LiebigUniversität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Zu den
Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen wird empfohlen,
unsere Hinweise unter http://www.uni-giessen.de/stellenmarkt/merkblatt.pdf zu beachten. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten,
Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht
zurückgesandt werden.