Im Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement ist ab 1. April 2018 die W3-Professur für Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft unter Beachtung des § 61 Abs. 7 HHG zu besetzen; es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 62 HHG. Vorausgesetzt werden neben einer herausragenden Promotion zusätzliche für das Fachgebiet einschlägige wissenschaftliche Leistungen und eine besondere pädagogische Eignung als erforderliche Befähigung, das Fachgebiet in Forschung und Lehre in seiner vollen Breite zu vertreten. Die/Der zu Berufende soll im Bereich der Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausgewiesen sein. Des Weiteren werden Publikationen in ausgewiesenen nationalen und internationalen Zeitschriften sowie Erfolge in der eigenständigen Einwerbung und Leitung von Drittmittelvorhaben (vorzugsweise DFG) vorausgesetzt. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber der Professur hat die Aufgabe, Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs durchzuführen. Die Fähigkeit, auch in englischer Sprache zu unterrichten, wird vorausgesetzt. Eine Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Studiengängen ist erwünscht. In der Forschung soll der Schwerpunkt der Professur auf der quantitativen Analyse der Preisbildung und des Wettbewerbs auf nationalen und internationalen Märkten der Agrarund Ernährungswirtschaft und deren Interdependenz liegen. Preisbildung und Wettbewerb, die Bestimmungsgründe der Nachfrage nach Lebensmitteln und des Außenhandels mit Agrarprodukten und Lebensmitteln sollten im Vordergrund stehen. Die zu berufende Person sollte in den wirtschaftstheoretischen Grundlagen, insbesondere der Industrieökonomik, und in fortgeschrittenen Methoden der ökonometrischen und demoskopischen Marktanalyse sehr gut ausgewiesen sein und theoriegeleitete Forschung in wichtigen Bereichen der Marktanalyse leisten. Die Professur soll sich in interdisziplinär ausgerichtete Forschungsprojekte des Fachbereichs und der Universität und in international ausgerichtete Forschungsthemen, z.B. am Zentrum für internationale Entwicklungs- und Umweltforschung (ZEU), einbringen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die Justus-Liebig-Universität verfolgt auch das Ziel einer verstärkten Gewinnung von Führungskräften mit Gender- und Familienkompetenz. Die Justus-LiebigUniversität versteht sich als familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 9-22/16 mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich aussagefähiger Belege über Ihre pädagogische Eignung bis zum 31. Oktober 2016 an den Präsidenten der Justus-LiebigUniversität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Zu den Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen wird empfohlen, unsere Hinweise unter http://www.uni-giessen.de/stellenmarkt/merkblatt.pdf zu beachten. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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