Bundesrat 341/2/16 Antrag

Bundesrat
Drucksache
341/2/16
23.09.16
Antrag
der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren"
- Antrag des Freistaates Bayern -
Punkt 28 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016
Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung annehmen:
'Entschließung des
Gerichtsverfahren"
Bundesrates
"Freies
Gesicht
im rechtsstaatlichen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen
Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede
Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen.
Begründung:
Rechtsstaatliche Verfahren erfordern, dass die Verfahrensbeteiligten sich vor
Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen. Das Prozessrecht
bietet den Richterinnen und Richtern auch schon heute ein ordnungsrechtliches
Instrumentarium. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt
es bisher aber nicht. Dennoch müssen Gerichte ein rechtsstaatlich korrektes
Verfahren gewährleisten und zugleich die im Einzelfall auch grundrechtlich
relevanten Interessen der Betroffenen wahren. Im Ergebnis muss jedenfalls
sichergestellt sein, dass verfassungsrechtlich ausgewogene sowie klare und
einheitliche Maßstäbe für Gerichte und Verfahrensbeteiligte existieren. Zu
diesem Zweck kann unter Umständen eine klarstellende Regelung erforderlich
sein, die für Gerichte und Verfahrensbeteiligte die erforderliche
Rechtssicherheit schafft. Das gilt auch und gerade vor dem Hintergrund
möglicher Grundrechtseingriffe.'
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