Bundesrat Drucksache 363/1/16 06.07.16 Antrag des Freistaats Thüringen Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden Punkt 60 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016 Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung beschließen: Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihre Haltung zur Frage der Einstufung von CETA geklärt hat und nun von einem gemischten Abkommen ausgeht. Der Bundesrat verbindet damit die Erwartung an die Bundesregierung, dass das Abkommen im Rahmen des Ratifizierungsprozesses dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
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