DE DE STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
2016/0125(COD)
7.7.2016
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der
Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der
Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der
Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
(Ukraine)
(COM(2016)0236 – C8-0150/2016 – 2016/0125(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Jacek Saryusz-Wolski
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In Vielfalt geeint
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KURZE BEGRÜNDUNG
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstützt seit längerem die
Visaerleichterung und -liberalisierung für die Länder der Östlichen Partnerschaft als wichtiges
Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und als Möglichkeit,
zwischenmenschliche Kontakte zu fördern und die Beziehungen zur EU zu stärken. Die
Visaerleichterung und -liberalisierung gilt, wie von den Staatschefs der EU-Mitgliedstaaten
wiederholt auf Gipfeltreffen hervorgehoben, als einer der wesentlichen Grundpfeiler der
einschlägigen Politik der EU und ist ein deutliches Zeichen für Staatsangehörige der Länder
der Östlichen Partnerschaft, dass sie unterstützt werden.
Der Dialog mit der Ukraine über die Visaliberalisierung wurde im Oktober 2008
aufgenommen, nachdem das Visaerleichterungs- und das Rückübernahmeabkommen am
1. Januar 2008 in Kraft getreten waren. Das Visaerleichterungsabkommen wurde 2013
geändert. In den vergangenen beiden Jahren hat die Ukraine beachtliche Fortschritte bei der
Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erzielt, wie die Kommission in den
letzten beiden Fortschrittsberichten feststellte.
In Anerkennung der Fortschritte, die das Land seit den Euromajdan-Protesten vor zwei
Jahren, als das ukrainische Volk für seine Entscheidung für Europa und für europäische
demokratische Werte eintrat, erzielt hat, sollte die Visumpflicht für die Ukraine ehestmöglich
und ohne weitere Verzögerungen aufgehoben werden.
Damit weitere Anreize für Reformen geschaffen werden, sollte ein Überwachungsverfahren
eingeführt werden, mit dem die EU Einfluss nehmen und zugleich die kontinuierliche
Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit
überwachen kann. Das derzeit in Erwägung gezogene Aussetzungsverfahren ist nicht
ausreichend, da es nur auf Migrationsrisiken abzielt; der Vollständigkeit halber sollte es um
die Forderung ergänzt werden, dass die erforderlichen Normen und Richtwerte durchgehend
eingehalten werden.
Die Entscheidung, die Visumspflicht für die Ukraine aufzuheben, sollte noch vor der
Einrichtung eines Überwachungsverfahrens fallen und alsbald getroffen werden, allerdings
unter dem Vorbehalt, dass das Aussetzungsverfahren unmittelbar nach Ausarbeitung seiner
Modalitäten automatisch eingeführt wird.
In den zwei Jahren, die seit dem Euromajdan und den durch die Proteste losgetretenen
Veränderungen vergangen sind, hat die Ukraine einen ehrgeizigen und umfassenden
Reformkurs eingeschlagen, mit dem ein wirklich demokratisches politisches System und eine
gut funktionierende Wirtschaft geschaffen werden sollen. Der Erfolg dieser Reformen sollte
es der Ukraine ermöglichen, den Wandel von einem postsowjetischen zu einem europäischen
Staat zu vollziehen. Seit 2014 werden in der Ukraine Reformbemühungen von beispiellosem
Ausmaß unternommen. Wie die Kommission feststellt, wurden bei der Umsetzung der
erforderlichen Reformen, etwa bei der Korruptionsbekämpfung, der Reform von
Staatsanwaltschaft und Justiz sowie der Stärkung der demokratischen Institutionen und der
Rechtsstaatlichkeit, Fortschritte erzielt. Allerdings gilt es, diese Reformen vollständig
umzusetzen. Diese Aufgabe ist nach wie vor noch lange nicht abgeschlossen. Die neue
Regierung muss die notwendige Entschlossenheit an den Tag legen, die Reformen
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weiterzuverfolgen und auch künftig nach politischer Stabilität zu streben, was zusammen mit
der Unterstützung der Bevölkerung eine Grundvoraussetzung für ihren Erfolg bildet. Mit der
Aufhebung der Visumpflicht werden die von Erfolg gekrönten Bemühungen um die
Einhaltung aller im Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP) festgesetzten Richtwerte
gewürdigt. Zugleich ist sie ein symbolkräftiges und dennoch überaus konkretes Zeichen
dafür, dass die EU die Ukraine und deren Bevölkerung unterstützt.
******
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vorzuschlagen, dass das Europäische Parlament
seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt, indem es den Vorschlag der Kommission
übernimmt.
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim
Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen,
sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser
Visumpflicht befreit sind (Ukraine)
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer
COM(2016)0236 – C8-0150/2016 – 2016/0125(COD)
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
LIBE
28.4.2016
Stellungnahme von
Datum der Bekanntgabe im Plenum
AFET
28.4.2016
Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung
Jacek Saryusz-Wolski
24.5.2016
Prüfung im Ausschuss
14.6.2016
Datum der Annahme
7.7.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar
Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Aymeric
Chauprade, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Mark Demesmaeker,
Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen
Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra
Kalniete, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey
Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara
Lochbihler, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, David McAllister,
Francisco José Millán Mon, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu,
Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš,
Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Jaromír Štětina, László Tőkés,
Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Boris Zala
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Laima Liucija Andrikienė, Andrzej Grzyb, András Gyürk, Paavo
Väyrynen, Janusz Zemke
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Heidi Hautala
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