Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 2016/0125(COD) 7.7.2016 STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Ukraine) (COM(2016)0236 – C8-0150/2016 – 2016/0125(COD)) Verfasser der Stellungnahme: Jacek Saryusz-Wolski AD\1098842DE.doc DE PE583.952v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_Legapp PE583.952v02-00 DE 2/2 AD\1098842DE.doc KURZE BEGRÜNDUNG Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstützt seit längerem die Visaerleichterung und -liberalisierung für die Länder der Östlichen Partnerschaft als wichtiges Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und als Möglichkeit, zwischenmenschliche Kontakte zu fördern und die Beziehungen zur EU zu stärken. Die Visaerleichterung und -liberalisierung gilt, wie von den Staatschefs der EU-Mitgliedstaaten wiederholt auf Gipfeltreffen hervorgehoben, als einer der wesentlichen Grundpfeiler der einschlägigen Politik der EU und ist ein deutliches Zeichen für Staatsangehörige der Länder der Östlichen Partnerschaft, dass sie unterstützt werden. Der Dialog mit der Ukraine über die Visaliberalisierung wurde im Oktober 2008 aufgenommen, nachdem das Visaerleichterungs- und das Rückübernahmeabkommen am 1. Januar 2008 in Kraft getreten waren. Das Visaerleichterungsabkommen wurde 2013 geändert. In den vergangenen beiden Jahren hat die Ukraine beachtliche Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erzielt, wie die Kommission in den letzten beiden Fortschrittsberichten feststellte. In Anerkennung der Fortschritte, die das Land seit den Euromajdan-Protesten vor zwei Jahren, als das ukrainische Volk für seine Entscheidung für Europa und für europäische demokratische Werte eintrat, erzielt hat, sollte die Visumpflicht für die Ukraine ehestmöglich und ohne weitere Verzögerungen aufgehoben werden. Damit weitere Anreize für Reformen geschaffen werden, sollte ein Überwachungsverfahren eingeführt werden, mit dem die EU Einfluss nehmen und zugleich die kontinuierliche Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit überwachen kann. Das derzeit in Erwägung gezogene Aussetzungsverfahren ist nicht ausreichend, da es nur auf Migrationsrisiken abzielt; der Vollständigkeit halber sollte es um die Forderung ergänzt werden, dass die erforderlichen Normen und Richtwerte durchgehend eingehalten werden. Die Entscheidung, die Visumspflicht für die Ukraine aufzuheben, sollte noch vor der Einrichtung eines Überwachungsverfahrens fallen und alsbald getroffen werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Aussetzungsverfahren unmittelbar nach Ausarbeitung seiner Modalitäten automatisch eingeführt wird. In den zwei Jahren, die seit dem Euromajdan und den durch die Proteste losgetretenen Veränderungen vergangen sind, hat die Ukraine einen ehrgeizigen und umfassenden Reformkurs eingeschlagen, mit dem ein wirklich demokratisches politisches System und eine gut funktionierende Wirtschaft geschaffen werden sollen. Der Erfolg dieser Reformen sollte es der Ukraine ermöglichen, den Wandel von einem postsowjetischen zu einem europäischen Staat zu vollziehen. Seit 2014 werden in der Ukraine Reformbemühungen von beispiellosem Ausmaß unternommen. Wie die Kommission feststellt, wurden bei der Umsetzung der erforderlichen Reformen, etwa bei der Korruptionsbekämpfung, der Reform von Staatsanwaltschaft und Justiz sowie der Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, Fortschritte erzielt. Allerdings gilt es, diese Reformen vollständig umzusetzen. Diese Aufgabe ist nach wie vor noch lange nicht abgeschlossen. Die neue Regierung muss die notwendige Entschlossenheit an den Tag legen, die Reformen AD\1098842DE.doc 3/3 PE583.952v02-00 DE weiterzuverfolgen und auch künftig nach politischer Stabilität zu streben, was zusammen mit der Unterstützung der Bevölkerung eine Grundvoraussetzung für ihren Erfolg bildet. Mit der Aufhebung der Visumpflicht werden die von Erfolg gekrönten Bemühungen um die Einhaltung aller im Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP) festgesetzten Richtwerte gewürdigt. Zugleich ist sie ein symbolkräftiges und dennoch überaus konkretes Zeichen dafür, dass die EU die Ukraine und deren Bevölkerung unterstützt. ****** Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vorzuschlagen, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt. PE583.952v02-00 DE 4/4 AD\1098842DE.doc VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES Titel Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Ukraine) Bezugsdokumente - Verfahrensnummer COM(2016)0236 – C8-0150/2016 – 2016/0125(COD) Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum LIBE 28.4.2016 Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum AFET 28.4.2016 Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung Jacek Saryusz-Wolski 24.5.2016 Prüfung im Ausschuss 14.6.2016 Datum der Annahme 7.7.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Jaromír Štětina, László Tőkés, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Boris Zala Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Laima Liucija Andrikienė, Andrzej Grzyb, András Gyürk, Paavo Väyrynen, Janusz Zemke Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Heidi Hautala AD\1098842DE.doc 42 3 6 5/5 PE583.952v02-00 DE
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