VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG Hochhäuser Straße 8 | 97941 Tauberbischofsheim www.vs-moebel.de Technische Kundeninformation. Brandverhalten von Möbeln. Die Feuerwehren bzw. Brandversicherer fordern von unseren Kunden gelegentlich Nachweise über den Grad der Feuersicherheit unserer Möbel. Dabei wird in der Regel eine Schwerentflammbarkeit der Klasse B1 gefordert, vereinzelt sogar eine Nichtbrennbarkeit der Klasse A2 oder gar A1. Diese Forderungen zeugen von einer gewissen Unkenntnis der Zusammenhänge. Im Interesse unserer Kunden scheint es uns geboten, diese Zusammenhänge klarzustellen und Argumentationshilfe anzubieten. Die o.g. Klassen (A1, A2, B1) sind Einteilungsbegriffe aus der DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen”, Teil 1 „Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen”. Gemäß Punkt 1 der Norm (Geltungsbereich) gilt dieser Normteil ausschließlich zur Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen. Nach maßgeblicher Meinung des Materialprüfamtes, Produktgruppe Brandschutz und Wärmeschutz der Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern, ist diese Norm zudem zur Beurteilung des Brandverhaltens von Möbeln definitiv ungeeignet, da an Möbeln in Bezug auf deren Brandverhalten völlig andere Anforderungen gestellt werden (siehe weiter unten). Im Teil 1 der DIN 4102 erscheint unter Punkt 3 „Baustoffklassen” des weiteren der eindeutige Hinweis, dass die Kurzzeichen und Benennungen: • A1 und A2 für nicht brennbare Baustoffe, • B1 für brennbare/schwer entflammbare, • B2 für brennbare/normal entflammbare und • B3 für brennbare/leicht entflammbare Baustoffe nur dann verwendet werden dürfen, wenn das Brandverhalten nach dieser Norm ermittelt worden ist. Daraus und in Verbindung mit dem Vorhergesagten kann gefolgert werden, dass die Baustoffklassen A1 bis B3 auf Möbel definitiv nicht anwendbar sind. Auch der ebenfalls im Bauwesen verwendete Begriff „Feuerwiderstandsklassen” (DIN 4102, Teil 2 „Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen”), mit den Feuerwiderstandsklassen F30 - F180, ist auf Möbel bzw. auf loses Mobiliar nicht anwendbar. Bezeichnet wird mit dieser Klassifizierung der jeweilige zeitliche Widerstand in Minuten, den ein raumabschließendes Bauteil (dies kann auch ein raumteilender Einbauschrank sein) dem Übergang eines Feuers in einen angrenzenden Raum entgegensetzt. Zusammenfassend der Hinweis, dass generell alle Teile der Norm (DIN 4102, Teil 1 - 18) für die Anwendung auf Möbel weder vorgesehen noch geeignet sind. Bei Möbeln wird der Begriff „Brandlast” angewendet. Eine Bestimmung, dass für in Verkehr gebrachte Möbel deren Brandlast ausgewiesen werden muss, gibt es allerdings nicht. Auch eine Norm (DIN, EN, ISO) oder eine Vorschrift, in welcher die Ermittlung der Brandlast von Möbeln geregelt ist, gibt es bis dato nicht. Besteht bei einem Kunden ein Bedarf, die Brandlast eines gekauften oder zum Kauf vorgesehenen Möbels zu kennen, so kann diese Brandlast zum Beispiel von einem Prüfinstitut oder einem Prüfamt ermittelt werden. Behelfsweise wird dabei auf die Vorgaben der DIN 18 230, Teil 1 „Baulicher Brandschutz im Industriebau; rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer” in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu dieser Norm „Baulicher Brandschutz im Industriebau; rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer; Abbrandfaktoren m und Heizwerte” zurückgegriffen. Die durch Prüfung festgestellte bzw. aus den Prüfergebnissen errechnete Brandlast eines Möbels ist letztlich das Produkt aus den Massen Mi der brennbaren Anteile des Möbels, deren Heizwerten Hui und sog. Abbrandfaktoren mi : BrandlastMöbel = ∑ (Mi · Hui · mi ) Sinn dieser Brandlastermittlung ist es festzustellen, mit welchem Anteil ein Möbel im Falle eines Brandes zur Brandbelastung eines Brandbekämpfungsabschnittes beiträgt. Für das mit der Ermittlung der Brandlast eines Möbels beauftragte Materialprüfamt oder -prüfinstitut besteht somit die Haupttätigkeit darin, die Massen Mi , die Heizwerte Hui und die Abbrandfaktoren mi der für das Möbel verwendeten brennbaren Werkstoffe zu ermitteln und aus diesen ermittelten Werten die Brandlast des Möbels anhand der oben aufgeführten Formel zu errechnen. Es ist dann Aufgabe der Bauverantwortlichen festzustellen bzw. zu entscheiden, ob die festgestellte Brandlast für die vorgesehene Verwendung des Möbels akzeptiert werden kann. Für einige unserer Produkte (Stühle und Tische mit Metallgestellen, Elementschränke) haben wir inzwischen vom LGA-Bayern Brandlasten ermitteln lassen. Für einige weitere Möbel können wir bei Bedarf aus den jeweiligen Materialkennwerten bzw. nach Richtlinien der LGA die Brandlasten errechnen. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Ermittlung der Brandlast eines Möbels kann sehr zeitaufwendig und damit sehr teuer sein. Da die Kenntnis der Brandlasten unserer Möbel bisher nur in Einzelfällen von Interesse war, bestand für uns bisher nie die Notwendigkeit, für unsere Möbel Brandlasten vorzuhalten. Kunden, bei denen ein Bedarf vorliegt, die Brandlasten bestimmter von uns angebotener oder bei uns bereits gekaufter Möbel zu kennen, möchten wir bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Sind entsprechende Daten bei uns vorhanden, so stellen wir diese selbstverständlich gerne zur Verfügung. In allen anderen Fällen sind wir gerne bereit, im Auftrag dieser Kunden die erforderlichen Brandlastermittlungen durchführen zu lassen.
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