Begleitbrief - Polizeigesetz (PolG)

Polizei- und Militärdirektion Direction de la police et des
affaires militaires
des Kantons Bern
du canton de Berne
Kramgasse 20
3011 Bern
Telefon +41 31 633 47 23
Telefax +41 31 633 54 60
www.pom.be.ch
[email protected]
An die Vernehmlassungsadressatinnen und
-adressaten der Revision des Polizeigesetzes
23. September 2016
Unser Zeichen
Ihr Zeichen
Klassifizierung
2013.P0M.103 / mvxx
nicht klassifiziert
Polizeigesetz (PolG) / Eröffnung der Vernehmlassung
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion mit Beschluss vom 21. September 2016
ermächtigt, zur Totalrevision des Polizeigesetzes ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.
Das heutige Polizeigesetz datiert aus dem Jahr 1997, wobei insbesondere die Einführung der
Einheitspolizei «Police Bern» im Jahr 2007 wesentliche Veränderungen in der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und Gemeinden mit sich brachte.
Trotz einzelner Teilrevisionen hat sich in den letzten Jahren in verschiedener Hinsicht Revisionsbedarf angesammelt: Zum einen bedarf es einer zeitgemässen Ausgestaltung des materiellen Polizeirechts. Zum anderen ergab die Evaluation zu «Police Bern», dass trotz allgemein
gut funktionierender Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden rechtlicher
Optimierungsbedarf besteht. Daraus resultierten verschiedene Planungserklärungen des
Grossen Rates vom 11. September 2013 zum Bericht «Evaluation Police Bern». Schliesslich
machen verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat Anpassungen nötig. Mithin soll das
Bernische Polizeigesetz für die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts gerüstet werden.
Aufbauend auf der guten Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Sicherheitsbehörden der Gemeinden, werden folgende Optimierungen vorgenommen: Die Gemeinden
beteiligen sich neu mit einer jährlichen Pauschale an den für die Ereignisbewältigung (polizeiliche Interventionen) und die polizeiliche Vollzugshilfe anfallenden Kosten. Der Kanton trägt
weiterhin die Hälfte der Kosten. Die Pauschale ist abgestuft nach der Bevölkerungszahl und
beträgt für kleine Gemeinden jährlich nur einige hundert Franken. Mit der pauschalen Abgel-
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Polizei- und Militärdirektion
tung wird in einem Bereich der öffentlichen Sicherheit, den die Gemeinden grundsätzlich nicht
steuern können, eine wesentliche administrative Vereinfachung erreicht. Ansonsten wird das
bestehende und bewährte Vertragssystem im Wesentlichen weitergeführt. Der Ressourcenvertrag wird beibehalten und mit dem neuen Brennpunktvertrag erhalten die Gemeinden ein
flexibles Instrument, um individuelle Sicherheitsanliegen anzugehen. Zudem werden mit der
vorliegenden Revision die Kompetenzen der Gemeinden erweitert, indem ihnen neu die Befugnis zur Identitätsfeststellung im Ordnungsbereich sowie unter gegebenen Voraussetzungen zur Bussenerhebung bei Ordnungswidrigkeiten eingeräumt wird.
Auf materiell-polizeirechtlicher Ebene werden insbesondere die Grundlagen zur Bekämpfung
von Stalking und häuslicher Gewalt ausgebaut. Die bewährten Instrumente der polizeilichen
Wegweisung und Fernhaltung können in diesem Bereich neu mit einem Kontakt- und Annährungsverbot ergänzt werden. Damit wird der Schutz besonders verletzlicher Personen verbessert. Weiter werden die gesetzlichen Grundlagen für die polizeiliche Vorermittlungstätigkeit
sowie verdeckte Fahndungs- und Ermittlungstätigkeiten geschaffen. Damit erhält die Kantonspolizei zeitgemässe Mittel zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten. Wie in Strafverfahren bedürfen die Massnahmen einer gerichtlichen Genehmigung. Auch der Datenschutz
im Polizeibereich wird weiter ausgebaut und ausführlicher als bisher geregelt.
Eine weitere Neuerung betrifft die erstmalige Regulierung privater Sicherheitsunternehmen,
die neu einer Bewilligung bedürfen. Ihre Rechte und Pflichten werden nun auch im Kanton
Bein gesetzliori festgelegt. Private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen werden ri ZUnehmendem Ausmass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Mit einer schlanken gesetzlichen Regelung wird sowohl dem Bedürfnis nach Regulierung als auch demjenigen nach unternehmerischer Freiheit weitgehend Rechnung getragen.
Mit der vorliegenden Revision wird schliesslich das Personal- und Dienstrecht der Kantonspolizei, welches bis anhin in einem eigenen Gesetz geregelt ist, in das Polizeigesetz integriert.
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung:
www.be.ch/vernehmlassuncien. Ihre Vernehmlassung senden Sie bis 23. Dezember 2016 an:
Polizei- und Militärdirektion, Generalsekretariat, Kramgasse 20, 3011 Bern, oder per E-Mail an
mitberichteepom.be.ch. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Florian Hide, stellvertretender Generalsekretär der Polizei- und Militärdirektion, gerne zur Verfügung (Tel. 031 633 47 71).
Für Ihre Teilnahme an der Vernehmlassung danken wir Ihnen.
Freundliche Grüsse
Der Polizei- und Militärdirektor
Hans-Jürg Käser
Regierungsrat
Beilagen
• Revisionsvorlage PolG und Vortrag
• Adressatenlisten der Vernehmlassung
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