Generationenberatung „90 Prozent haben keine Vollmachten und auch keine Pflegevorsorge getroffen“ Wie berät eigentlich ein Generationenberater? Wie umgeht er am schlauesten das Minenfeld unerlaubte Rechtsberatung? Und was sagen die Kunden zu den anfallenden Gebühren? Wir sprachen darüber mit Axel Wagener, Generationenberater (IHK) von Framtid Finanz- und Versicherungsmakler in Hamburg. Pfefferminzia: Wie sind Sie zu dem Konzept der Generationenberatung gekommen? Axel Wagener: Wir verstehen unsere Arbeit nicht wie ein Produktverkäufer. Als Versicherungsmakler gehört es auch dazu, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Generationenberatung ist ein Teil dieser Aufgabe. Was nutzt es dem Kunden, wenn er für seine Familie eine Risikoabsicherung besitzt, aber dann immer wieder in Situationen kommen kann, in denen Probleme auftreten, an die man nicht gedacht hat? Wir finden es außerdem sehr gut, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt sich mit einer offiziellen IHK-Prüfung zu qualifizieren. Das Thema taucht in jeder Beratung auf? Nicht, wenn es zum Beispiel lediglich um eine Hausratversicherung geht. Sobald man aber übergreifend und ganzheitlich berät, kommt man an der Generationenberatung nicht vorbei. Ich frage die Kunden stets, habt ihr weiter gedacht, über die unmittelbare Absicherung hinaus? Etwa, wenn Paare nicht verheiratet sind und es keine Testamente gibt. Werbung 90 Prozent der Kunden sagen dann, ja, wir haben uns das schon mal überlegt, aber es ist noch nichts passiert. Fakt ist: Die große Mehrheit hat nichts in Sachen Pflege unternommen, keine Vollmacht, keine Patientenverfügung, kein Testament und eben auch kaum Wissen dazu. Das Thema ist wie die Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Steuererklärung, da drückt man sich gerne vor. Wie läuft eine Beratung ab? Generationenberatung ist nicht statisch, jedes Gespräch ist anders. Framtid hat nicht das eine konfektionierte Produkt für alle Kunden. Wir müssen aus der Bedürfnislage des Kunden heraus ableiten, zum einen: Wie ist der Stand der Dinge, welche Versorgung besteht? Und zum anderen: Wo ist es möglich und sinnvoll, die bestehenden versicherungstechnischen Lösungen nach Wunsch und Bedarf des Kunden zu ergänzen. Das entscheiden nicht wir als Berater, wir zeigen lediglich die Möglichkeiten. Und weisen darauf hin, dass die Lösung rechtlich abgesichert sein sollte. Als Makler dürfen Sie keine Rechtsberatung leisten. Wie läuft das in der Praxis? Wir helfen dem Kunden bei der Umsetzung, aber wir beraten ihn nicht direkt dazu. Wir sagen ihm, wo man welche Dienstleistungen bekommt, stellen Formulare zur Verfügung und arbeiten seit langer Zeit mit einem Netzwerk an Standesberufen zusammen – Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir empfehlen zum Beispiel Jura Direkt. Dieser Dienstleister ist stets auf dem neuesten rechtlichen Stand und verfügt über ein transparentes Kostenmodell. Das bezieht sich nicht nur auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, es können auch Unternehmervollmachten hinterlegt werden. Welche Vorteile hat so ein Internet-Dienstleister für den Kunden? Ein professioneller Aktualisierungsservice und die jederzeitige Erreichbarkeit. Sie bekommen nicht nur ein Kärtchen, auf dem steht, wo etwas hinterlegt ist. Sondern Sie können jederzeit online auf den digitalen Ordner zugreifen und Dinge selbst abändern. Zum Beispiel in der Patientenverfügung, falls Sie sich entschließen, doch Organspender sein zu wollen. Und Sie müssen nicht jedes Mal zum Anwalt oder Notar, wenn sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas ändert und dort für ein Update 200 oder 400 Euro bezahlen. Änderungen sind im Aktualisierungsservice enthalten. Und: Im Ernstfall kann Ämtern oder Krankenhäuser online Zugang zu den Vollmachten gewährt werden. Wo helfen solche Rechtsdienstleister noch? Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Immer wenn es Schwierigkeiten gibt. In Hamburg etwa akzeptiert ein großes Bankinstitut nur seine eigenen Vollmachten. Dafür gibt es rechtlich eigentlich keine Grundlage. Eine rechtssichere anwaltlich geprüfte Vorsorge-Vollmacht für die gesamten Bank- und Rechtsgeschäfte müsste dieses Bankinstitut eigentlich anerkennen. Ein Rechtsdienstleister kann in so einer Situation helfen und bietet dann gegebenenfalls auch anwaltliche Unterstützung. Oder man ist im Ausland auf Reisen und bei den Verwandten tritt ein Notfall ein, dann kann man die 24-Stunden-Hotline nutzen. Haken Sie nach, ob der Kunde Vollmachten und Verfügungen auch umsetzt? Wir erfahren, was der Kunde macht. Letztlich können wir aber nur empfehlen und anbieten, ob der Kunde dies dann umsetzt, ist seine Sache. Die Beratung und Vermittlung etwa einer Pflegeversicherung ist letzten Endes aber unabhängig davon, ob und welche Vorsorge-Vollmachten der Kunden abgeschlossen hat oder abschließen will. Auf welche Akzeptanz stoßen die Gebühren, die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen? Erfreulicherweise auf eine breite Akzeptanz, was wohl daran liegt, dass die Kunden schnell die Komplexität erkennen und unsere Dienstleistungen als Erleichterung und praktische Unterstützung erleben. Vieles könnte man sich ja auch umsonst im Internet downloaden, aber niemand weiß, ob diese Dinge noch aktuell und rechtssicher sind. Ein Rechtsanwalt oder Notar nimmt für diesen Service in der Regel wesentlich mehr Geld und die Verhältnismäßigkeit wird den Kunden dann meistens schnell klar. Liegt die Generationenberatung im Trend? Das wird sich zeigen. Seitdem es die IHK-Prüfung zum Generationenberater gibt, ist in der Branche schon zu spüren, dass das nun auch viele Kollegen merken, die bisher nicht sonderlich auf die Generationenberatung geachtet haben. Dieser Artikel erschien am 22.09.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/generationenberatung-90-prozent-haben-keine-vollmachten-und-auch-keine-pflegevorsorge-getroffen-1474530247/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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