90 Prozent haben keine Vollmachten und auch keine

Generationenberatung
„90 Prozent haben keine Vollmachten und auch keine
Pflegevorsorge getroffen“
Wie berät eigentlich ein Generationenberater? Wie umgeht er am schlauesten das Minenfeld unerlaubte
Rechtsberatung? Und was sagen die Kunden zu den anfallenden Gebühren? Wir sprachen darüber mit
Axel Wagener, Generationenberater (IHK) von Framtid Finanz- und Versicherungsmakler in Hamburg.
Pfefferminzia: Wie sind Sie zu dem Konzept der Generationenberatung gekommen?
Axel Wagener: Wir verstehen unsere Arbeit nicht wie ein Produktverkäufer. Als Versicherungsmakler
gehört es auch dazu, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Generationenberatung ist ein Teil
dieser Aufgabe. Was nutzt es dem Kunden, wenn er für seine Familie eine Risikoabsicherung besitzt,
aber dann immer wieder in Situationen kommen kann, in denen Probleme auftreten, an die man nicht
gedacht hat? Wir finden es außerdem sehr gut, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt sich mit einer
offiziellen IHK-Prüfung zu qualifizieren.
Das Thema taucht in jeder Beratung auf?
Nicht, wenn es zum Beispiel lediglich um eine Hausratversicherung geht. Sobald man aber übergreifend
und ganzheitlich berät, kommt man an der Generationenberatung nicht vorbei. Ich frage die Kunden
stets, habt ihr weiter gedacht, über die unmittelbare Absicherung hinaus? Etwa, wenn Paare nicht
verheiratet sind und es keine Testamente gibt.
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90 Prozent der Kunden sagen dann, ja, wir haben uns das schon mal überlegt, aber es ist noch nichts
passiert. Fakt ist: Die große Mehrheit hat nichts in Sachen Pflege unternommen, keine Vollmacht, keine
Patientenverfügung, kein Testament und eben auch kaum Wissen dazu. Das Thema ist wie die
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Steuererklärung, da drückt man sich gerne vor.
Wie läuft eine Beratung ab?
Generationenberatung ist nicht statisch, jedes Gespräch ist anders. Framtid hat nicht das eine
konfektionierte Produkt für alle Kunden. Wir müssen aus der Bedürfnislage des Kunden heraus
ableiten, zum einen: Wie ist der Stand der Dinge, welche Versorgung besteht? Und zum anderen: Wo
ist es möglich und sinnvoll, die bestehenden versicherungstechnischen Lösungen nach Wunsch und
Bedarf des Kunden zu ergänzen. Das entscheiden nicht wir als Berater, wir zeigen lediglich die
Möglichkeiten. Und weisen darauf hin, dass die Lösung rechtlich
abgesichert sein sollte.
Als Makler dürfen Sie keine Rechtsberatung leisten. Wie läuft das in der Praxis?
Wir helfen dem Kunden bei der Umsetzung, aber wir beraten ihn nicht direkt dazu. Wir sagen ihm, wo
man welche Dienstleistungen bekommt, stellen Formulare zur Verfügung und arbeiten seit langer Zeit
mit einem Netzwerk an Standesberufen zusammen – Anwälte, Notare, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer.
Wir empfehlen zum Beispiel Jura Direkt. Dieser Dienstleister ist stets auf dem neuesten rechtlichen
Stand und verfügt über ein transparentes Kostenmodell. Das bezieht sich nicht nur auf
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, es können auch Unternehmervollmachten hinterlegt
werden.
Welche Vorteile hat so ein Internet-Dienstleister für den Kunden?
Ein professioneller Aktualisierungsservice und die jederzeitige Erreichbarkeit. Sie bekommen nicht nur
ein Kärtchen, auf dem steht, wo etwas hinterlegt ist. Sondern Sie können jederzeit online auf den
digitalen Ordner zugreifen und Dinge selbst abändern. Zum Beispiel in der Patientenverfügung, falls Sie
sich entschließen, doch Organspender sein zu wollen. Und Sie müssen nicht jedes Mal zum Anwalt
oder Notar, wenn sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas ändert und dort für ein Update
200 oder 400 Euro bezahlen. Änderungen sind im Aktualisierungsservice enthalten. Und: Im Ernstfall
kann Ämtern oder Krankenhäuser online Zugang zu den Vollmachten gewährt werden.
Wo helfen solche Rechtsdienstleister noch?
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Immer wenn es Schwierigkeiten gibt. In Hamburg etwa akzeptiert ein großes Bankinstitut nur seine
eigenen Vollmachten. Dafür gibt es rechtlich eigentlich keine Grundlage. Eine rechtssichere anwaltlich
geprüfte Vorsorge-Vollmacht für die gesamten Bank- und Rechtsgeschäfte müsste dieses Bankinstitut
eigentlich anerkennen. Ein Rechtsdienstleister kann in so einer Situation helfen und bietet dann
gegebenenfalls auch anwaltliche Unterstützung. Oder man ist im Ausland auf Reisen und bei den
Verwandten tritt ein Notfall ein, dann kann man die 24-Stunden-Hotline nutzen.
Haken Sie nach, ob der Kunde Vollmachten und Verfügungen auch umsetzt?
Wir erfahren, was der Kunde macht. Letztlich können wir aber nur empfehlen und anbieten, ob der
Kunde dies dann umsetzt, ist seine Sache. Die Beratung und Vermittlung etwa einer Pflegeversicherung
ist letzten Endes aber unabhängig davon, ob und welche Vorsorge-Vollmachten der Kunden
abgeschlossen hat oder abschließen will.
Auf welche Akzeptanz stoßen die Gebühren, die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen?
Erfreulicherweise auf eine breite Akzeptanz, was wohl daran liegt, dass die Kunden schnell die
Komplexität erkennen und unsere Dienstleistungen als Erleichterung und praktische Unterstützung
erleben. Vieles könnte man sich ja auch umsonst im Internet downloaden, aber niemand weiß, ob diese
Dinge noch aktuell und rechtssicher sind. Ein Rechtsanwalt oder Notar nimmt für diesen Service in der
Regel wesentlich mehr Geld und die Verhältnismäßigkeit wird den Kunden dann meistens schnell klar.
Liegt die Generationenberatung im Trend?
Das wird sich zeigen. Seitdem es die IHK-Prüfung zum Generationenberater gibt, ist in der Branche
schon zu spüren, dass das nun auch viele Kollegen merken, die bisher nicht sonderlich auf die
Generationenberatung geachtet haben.
Dieser Artikel erschien am 22.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/generationenberatung-90-prozent-haben-keine-vollmachten-und-auch-keine-pflegevorsorge-getroffen-1474530247/
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