FAQ zur Mitgliederzuwahl

FAQs Mitgliederzuwahl
Q: Können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, die keine
deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht in Deutschland leben?
A: Weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Lebensmittelpunkt in Deutschland
sind notwendige Voraussetzungen für die Aufnahme. Mitglieder sollten aber über
fundierte Deutschkenntnisse verfügen. Weiterhin erwartet die Junge Akademie von
ihren Mitgliedern eine aktive Mitarbeit; dies sollte auch im Bewerbungsverfahren
glaubhaft gemacht werden können.
Q: Was bedeutet es, dass nach der Promotion eine weitere herausragende
wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen sein sollte?
A: Die Zuwahlkommission geht davon aus, dass die wissenschaftliche Exzellenz einer
Kandidatin oder eines Kandidaten allein anhand der Promotion kaum adäquat zu
beurteilen ist. Eine nähere Eingrenzung dieses Kriteriums (etwa anhand von Art,
Umfang oder Erscheinungsort weiterer Publikationen) erfolgt jedoch bewusst nicht, um
den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und Karrierewegen der
Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung zu tragen.
Q: Wie lang sollte das Motivationsschreiben sein?
A: Für die Gestaltung der Bewerbungsunterlagen gibt es keine formalen Vorgaben. Es
empfiehlt sich jedoch, den Umfang des Motivationsschreibens auf zwei Seiten zu
beschränken.
Q. Wie konkret sollen im Motivationsschreiben mögliche Projekte dargestellt
werden?
A: Für die Zuwahlkommission ist es hilfreich, wenn das Motivationsschreiben Ideen für
mögliche Projekte enthält, die Sie während Ihrer Mitgliedschaft in der Jungen Akademie
durchführen möchten. Nicht notwendig ist jedoch eine konkrete Planung (Zeitrahmen,
Budgetierung etc.) einzelner Vorhaben.
Q: Was sollten die Gutachten enthalten und wer kann ein Gutachten verfassen?
A: Form und Inhalt der Gutachten sind den Verfasser/innen überlassen (dies gilt auch
für die Wahl der deutschen oder englischen Sprache).
Als Fachgutachten sollten sie in erster Linie über die wissenschaftliche Qualifikation der
der Bewerberin/des Bewerbers Auskunft geben. Hilfreich sind darüber hinaus
Informationen, inwieweit die Kandidatin/der Kandidat für die aktive Mitarbeit in der
Jungen Akademie – mit ihrer doppelten Zielsetzung der Pflege des interdisziplinären
Diskurses einerseits sowie der Förderung von Initiativen an den Schnittstellen von
Wissenschaft und Gesellschaft andererseits – in besonderer Weise qualifiziert
erscheint.
Empfohlen wird, dass wenigstens eines der Gutachten von einem/einer Professor/in
stammt. Gutachten können auch von internationalen Hochschullehrer/innen bzw. Senior
Research Group Leaders verfasst werden.
Q: Gibt es spezielle Regelungen für die Bewerbung/Aufnahme von Künstlerinnen
und Künstlern?
A: Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sollten prinzipiell alle angeforderten
Elemente enthalten: ein Anschreiben mit Begründung ihres Interesses an einer
Mitarbeit in der Jungen Akademie, ein Lebenslauf mit einem Verzeichnis der bisherigen
Werke (inkl. Ausstellungen, Preise etc.) sowie zwei Gutachten von
Hochschullehrer/innen (oder auf andere Weise renommierten Vertreter/innen ihres
künstlerischen Fachs).
Q: Ich habe mich schon mal für die Aufnahme in der Jungen Akademie beworben.
Ist eine erneute Bewerbung möglich?
A: Aufgrund der hohen Bewerberzahl müssen wir leider in jedem Jahr
vielversprechende Bewerberinnen und Bewerber ablehnen. Gegen eine erneute
Bewerbung spricht deshalb nichts.