FAQs Mitgliederzuwahl Q: Können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht in Deutschland leben? A: Weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Lebensmittelpunkt in Deutschland sind notwendige Voraussetzungen für die Aufnahme. Mitglieder sollten aber über fundierte Deutschkenntnisse verfügen. Weiterhin erwartet die Junge Akademie von ihren Mitgliedern eine aktive Mitarbeit; dies sollte auch im Bewerbungsverfahren glaubhaft gemacht werden können. Q: Was bedeutet es, dass nach der Promotion eine weitere herausragende wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen sein sollte? A: Die Zuwahlkommission geht davon aus, dass die wissenschaftliche Exzellenz einer Kandidatin oder eines Kandidaten allein anhand der Promotion kaum adäquat zu beurteilen ist. Eine nähere Eingrenzung dieses Kriteriums (etwa anhand von Art, Umfang oder Erscheinungsort weiterer Publikationen) erfolgt jedoch bewusst nicht, um den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und Karrierewegen der Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung zu tragen. Q: Wie lang sollte das Motivationsschreiben sein? A: Für die Gestaltung der Bewerbungsunterlagen gibt es keine formalen Vorgaben. Es empfiehlt sich jedoch, den Umfang des Motivationsschreibens auf zwei Seiten zu beschränken. Q. Wie konkret sollen im Motivationsschreiben mögliche Projekte dargestellt werden? A: Für die Zuwahlkommission ist es hilfreich, wenn das Motivationsschreiben Ideen für mögliche Projekte enthält, die Sie während Ihrer Mitgliedschaft in der Jungen Akademie durchführen möchten. Nicht notwendig ist jedoch eine konkrete Planung (Zeitrahmen, Budgetierung etc.) einzelner Vorhaben. Q: Was sollten die Gutachten enthalten und wer kann ein Gutachten verfassen? A: Form und Inhalt der Gutachten sind den Verfasser/innen überlassen (dies gilt auch für die Wahl der deutschen oder englischen Sprache). Als Fachgutachten sollten sie in erster Linie über die wissenschaftliche Qualifikation der der Bewerberin/des Bewerbers Auskunft geben. Hilfreich sind darüber hinaus Informationen, inwieweit die Kandidatin/der Kandidat für die aktive Mitarbeit in der Jungen Akademie – mit ihrer doppelten Zielsetzung der Pflege des interdisziplinären Diskurses einerseits sowie der Förderung von Initiativen an den Schnittstellen von Wissenschaft und Gesellschaft andererseits – in besonderer Weise qualifiziert erscheint. Empfohlen wird, dass wenigstens eines der Gutachten von einem/einer Professor/in stammt. Gutachten können auch von internationalen Hochschullehrer/innen bzw. Senior Research Group Leaders verfasst werden. Q: Gibt es spezielle Regelungen für die Bewerbung/Aufnahme von Künstlerinnen und Künstlern? A: Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sollten prinzipiell alle angeforderten Elemente enthalten: ein Anschreiben mit Begründung ihres Interesses an einer Mitarbeit in der Jungen Akademie, ein Lebenslauf mit einem Verzeichnis der bisherigen Werke (inkl. Ausstellungen, Preise etc.) sowie zwei Gutachten von Hochschullehrer/innen (oder auf andere Weise renommierten Vertreter/innen ihres künstlerischen Fachs). Q: Ich habe mich schon mal für die Aufnahme in der Jungen Akademie beworben. Ist eine erneute Bewerbung möglich? A: Aufgrund der hohen Bewerberzahl müssen wir leider in jedem Jahr vielversprechende Bewerberinnen und Bewerber ablehnen. Gegen eine erneute Bewerbung spricht deshalb nichts.
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