HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BW162331 Donnerstag, 17. November 2016 Park Inn by Radisson Mannheim Am Friedensplatz 1 68165 Mannheim Telefon: 0621 976700 BY163194 Dienstag, 29. November 2016 Congress Hotel Mercure Nürnberg an der Messe Münchener Straße 283 90471 Nürnberg Telefon: 0911 94650 Beginn 10:00 Uhr Ende 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Praxis-Seminar Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022!? Anforderungen, Planung und Lösungsansätze Donnerstag 17. November 2016 Mannheim Dienstag 29. November 2016 Lernen Sie die rechtlichen, fachlichen und strategischen Nürnberg Grundlagen zur Planung und Umsetzung eines barrierefreien ÖPNV kennen! www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Der ÖPNV soll bis zum 1. Januar 2022 „vollständig barrierefrei“ sein. Dieses anspruchsvolle Ziel hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 vorgegeben. Die Auslegung des Begriffs und der damit verbundene Aufwand führen bei den Aufgabenträgern zu vielen Fragen, vor allem zum Umfang und zur konkreten Ausgestaltung einer „vollständigen Barrierefreiheit“. Auch die Einbeziehung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure stellt viele Aufgabenträger vor neue Herausforderungen, zumal die Zuständigkeiten für die verschiedenen Aspekte eines barrierefreien ÖPNV in unterschiedlicher Verantwortung liegen und das PBefG und der Nahverkehrsplan als zentrale Planungsgrundlage nicht alle Aspekte abdecken. In unserem Praxis-Seminar haben Sie Gelegenheit die rechtlichen, fachlichen und strategischen Grundlagen zur Planung und Umsetzung eines barrierefreien ÖPNV kennenzulernen und mit uns zu diskutieren: • Welche funktionalen Anforderungen bestehen aus Nutzersicht, wie lassen sich diese am besten erfüllen und wo liegen die Grenzen eines barrierefreien ÖPNV? • Wer ist konkreter Adressat der Forderungen des PBefG und welche Konsequenzen ergeben sich für die Planung und Vergabe von ÖPNV-Leistungen? • Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation: Welche fachgesetzlichen und normativen Vorgaben gibt es und welche technischen Lösungen haben sich in der Praxis bewährt? • Zwischen Gießkanne und Spot-Planung: Wie sieht ein zielführen-des Konzept aus? Welche Prioritäten sollten Sie setzen? Wie kann das Zusammenwirken der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten erfolgen? • Wie lässt sich ein partizipativer Planungsprozess gestalten? Wer muss wann eingebunden werden? Was sind die Risiken und Probleme? IHRE REFERENTEN Dr.-Ing. Dirk Boenke Bereichsleiter „Verkehr & Umwelt“ bei der STUVA e. V. in Köln; Mitglied u. a. in den Arbeitskreisen „Barrierefreie Verkehrsanlagen“ und „Barrierefreiheit im ÖV" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und im DIN-AK „Barrierefreies Bauen: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (DIN 18040-3); Mitautor u. a. „Barrierefreier ÖPNV“ (Blaue Reihe des VDV). Dipl.-Ing. Volker Eichmann Berater und Projektleiter bei der KCW GmbH in Berlin, vor allem zu Fragen der Nahverkehrsplanung, Verkehrsfinanzierung und Verkehrsorganisation; u. a. zuständig für Aufstellung und Bearbeitung der Berliner Nahverkehrspläne, Abstimmung der ÖPNV-Angebotsplanung sowie Barrierefreiheit. Mitglied u. a. im Arbeitskreis „Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr“ der FGSV. AUF DEM PRAXIS-SEMINAR TREFFEN SIE 17.11.2016 / 29.11.2016 Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022!? Anforderungen, Planung und Lösungsansätze 10:00 Uhr Kolleginnen und Kollegen aus den Verkehrsplanungsabteilungen, Tiefbau- und Stadtentwicklungsämtern, Bauplanungsämtern von Städten, Kreisen und Gemeinden, aus dem Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsplaner/innen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler. Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022!? Anforderungen, Planung und Lösungsansätze Seminarbeginn Definitionen und Anforderungen • Welche Bedürfnisse und Anforderungen haben Fahrgäste mit Behinderungen? Was bedeutet „vollständige Barrierefreiheit“ aus Nutzersicht? Wo gibt es Konflikte zwischen den unterschiedlichen Arten von Behinderungen? • Normen und Regelwerke: Was geben die anerkannten Regeln der Technik vor und wo liegen „Knackpunkte“ bei der praktischen Umsetzung? Muss, soll, kann und darf: Rechtlicher Rahmen und Verbindlichkeiten • Von der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum PBefG – wie sieht der rechtliche Rahmen für Barrierefreiheit im ÖPNV aus? • Stichjahr 2022 – welche Konsequenzen sind aus der Zielsetzung des PBefG zu ziehen? Was bedeutet „vollständige Barrierefreiheit“ aus rechtlicher Sicht? • Welche Auswirkungen sind bei der Vergabe von Verkehrsleistungen zu beachten? Der Weg zum Ziel: Aufstellung, Inhalte und Umsetzung von Nahverkehrsplänen • Was ändert sich für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen? Welche Anforderungen sind zu beachten? • Beteiligung von Akteuren – was ist wichtig, welche Vorgehensweisen haben sich bewährt? Welche Risiken gibt es und wie lassen sie sich vermeiden? • Standards zur Barrierefreiheit – was sollte der Nahverkehrsplan regeln, was nicht? Wie sind Abwägung und Festlegung darzustellen? • Wichtige Inhalte – Bestandsanalyse, wesentliche Standards, Setzung von Prioritäten. • Das Problem der geteilten Zuständigkeiten – Umsetzung im Spannungsfeld von Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Straßenbaulastträgern. Barrierefreier ÖPNV in der Praxis: Haken und Ösen oder kein Problem? • Welche Lösungen für Haltestellen, Fahrzeuge, Information und Betrieb gibt es und welche haben sich in der Praxis bewährt? • Welche Zielkonflikte bestehen und wie lassen sich diese auflösen? • Welche Strategien können zielführend für die Umsetzung sein? 16:30 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Seminarende BW162331, Donnerstag, 17. November 2016, Mannheim BY163194, Dienstag, 29. November 2016, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen Kaffee-/Teepause E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 Uhr E-Mail Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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