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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW162331
Donnerstag, 17. November 2016
Park Inn by Radisson Mannheim
Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim
Telefon: 0621 976700
BY163194
Dienstag, 29. November 2016
Congress Hotel Mercure Nürnberg an
der Messe
Münchener Straße 283
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 94650
Beginn
10:00 Uhr
Ende
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Praxis-Seminar
Vollständige Barrierefreiheit
im ÖPNV bis 2022!?
Anforderungen, Planung
und Lösungsansätze
Donnerstag
17. November 2016
Mannheim
Dienstag
29. November 2016
Lernen Sie die rechtlichen,
fachlichen und strategischen Nürnberg
Grundlagen zur Planung und
Umsetzung eines
barrierefreien ÖPNV kennen!
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der ÖPNV soll bis zum 1. Januar 2022 „vollständig barrierefrei“ sein. Dieses
anspruchsvolle Ziel hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 vorgegeben.
Die Auslegung des Begriffs und der damit verbundene Aufwand führen bei
den Aufgabenträgern zu vielen Fragen, vor allem zum Umfang und zur
konkreten Ausgestaltung einer „vollständigen Barrierefreiheit“. Auch die Einbeziehung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure stellt viele Aufgabenträger vor neue Herausforderungen, zumal die Zuständigkeiten für die
verschiedenen Aspekte eines barrierefreien ÖPNV in unterschiedlicher Verantwortung liegen und das PBefG und der Nahverkehrsplan als zentrale Planungsgrundlage nicht alle Aspekte abdecken.
In unserem Praxis-Seminar haben Sie Gelegenheit die rechtlichen, fachlichen
und strategischen Grundlagen zur Planung und Umsetzung eines barrierefreien ÖPNV kennenzulernen und mit uns zu diskutieren:
• Welche funktionalen Anforderungen bestehen aus Nutzersicht, wie lassen
sich diese am besten erfüllen und wo liegen die Grenzen eines barrierefreien ÖPNV?
• Wer ist konkreter Adressat der Forderungen des PBefG und welche Konsequenzen ergeben sich für die Planung und Vergabe von ÖPNV-Leistungen?
• Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation:
Welche fachgesetzlichen und normativen Vorgaben gibt es und
welche technischen Lösungen haben sich in der Praxis bewährt?
• Zwischen Gießkanne und Spot-Planung: Wie sieht ein zielführen-des Konzept aus? Welche Prioritäten sollten Sie setzen? Wie kann das Zusammenwirken der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten erfolgen?
• Wie lässt sich ein partizipativer Planungsprozess gestalten? Wer muss
wann eingebunden werden? Was sind die Risiken und Probleme?
IHRE REFERENTEN
Dr.-Ing. Dirk Boenke
Bereichsleiter „Verkehr & Umwelt“ bei der STUVA e. V. in Köln; Mitglied u. a.
in den Arbeitskreisen „Barrierefreie Verkehrsanlagen“ und „Barrierefreiheit
im ÖV" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
und im DIN-AK „Barrierefreies Bauen: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“
(DIN 18040-3); Mitautor u. a. „Barrierefreier ÖPNV“ (Blaue Reihe des VDV).
Dipl.-Ing. Volker Eichmann
Berater und Projektleiter bei der KCW GmbH in Berlin, vor allem zu Fragen
der Nahverkehrsplanung, Verkehrsfinanzierung und Verkehrsorganisation;
u. a. zuständig für Aufstellung und Bearbeitung der Berliner Nahverkehrspläne, Abstimmung der ÖPNV-Angebotsplanung sowie Barrierefreiheit. Mitglied u. a. im Arbeitskreis „Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr“ der FGSV.
AUF DEM PRAXIS-SEMINAR TREFFEN SIE
17.11.2016 / 29.11.2016
Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022!?
Anforderungen, Planung und Lösungsansätze
10:00 Uhr
Kolleginnen und Kollegen aus den Verkehrsplanungsabteilungen, Tiefbau- und
Stadtentwicklungsämtern, Bauplanungsämtern von Städten, Kreisen und Gemeinden, aus dem Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsplaner/innen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler.
Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022!?
Anforderungen, Planung und Lösungsansätze
Seminarbeginn
Definitionen und Anforderungen
• Welche Bedürfnisse und Anforderungen haben Fahrgäste mit Behinderungen? Was bedeutet „vollständige Barrierefreiheit“ aus Nutzersicht?
Wo gibt es Konflikte zwischen den unterschiedlichen Arten von Behinderungen?
• Normen und Regelwerke: Was geben die anerkannten Regeln der
Technik vor und wo liegen „Knackpunkte“ bei der praktischen
Umsetzung?
Muss, soll, kann und darf:
Rechtlicher Rahmen und Verbindlichkeiten
• Von der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum PBefG – wie sieht der
rechtliche Rahmen für Barrierefreiheit im ÖPNV aus?
• Stichjahr 2022 – welche Konsequenzen sind aus der Zielsetzung des
PBefG zu ziehen? Was bedeutet „vollständige Barrierefreiheit“ aus
rechtlicher Sicht?
• Welche Auswirkungen sind bei der Vergabe von Verkehrsleistungen zu
beachten?
Der Weg zum Ziel:
Aufstellung, Inhalte und Umsetzung von Nahverkehrsplänen
• Was ändert sich für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen?
Welche Anforderungen sind zu beachten?
• Beteiligung von Akteuren – was ist wichtig, welche Vorgehensweisen
haben sich bewährt? Welche Risiken gibt es und wie lassen sie sich
vermeiden?
• Standards zur Barrierefreiheit – was sollte der Nahverkehrsplan regeln,
was nicht? Wie sind Abwägung und Festlegung darzustellen?
• Wichtige Inhalte – Bestandsanalyse, wesentliche Standards, Setzung von
Prioritäten.
• Das Problem der geteilten Zuständigkeiten – Umsetzung im Spannungsfeld von Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Straßenbaulastträgern.
Barrierefreier ÖPNV in der Praxis:
Haken und Ösen oder kein Problem?
• Welche Lösungen für Haltestellen, Fahrzeuge, Information und Betrieb
gibt es und welche haben sich in der Praxis bewährt?
• Welche Zielkonflikte bestehen und wie lassen sich diese auflösen?
• Welche Strategien können zielführend für die Umsetzung sein?
16:30 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Seminarende
BW162331, Donnerstag, 17. November 2016, Mannheim
BY163194, Dienstag, 29. November 2016, Nürnberg
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffee-/Teepause
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Name, Vorname
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Amt / Abteilung
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E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 Uhr
E-Mail
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de