Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie Leitfaden für Koordinatoren und Autoren von DGN-Leitlinien Stand: September 2016 Dieser Kurzleitfaden fasst die wesentlichen Regeln der AWMF zur Leitlinienerstellung sowie spezielle Transparenzvorgaben der DGN zusammen. In Zweifelsfällen greifen Sie auf das vollständige Regelwerk der AWMF zurück (Link). Der Leitlinienbeauftragte und das Editorial Office der DGN ([email protected]) stehen Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Inhalt 1 Leitlinienportal ........................................................................................................................ 2 2 Inhalte – welche Kapitel eine Leitlinie benötigt ...................................................................... 2 3 Hinweise zur Graduierung der Evidenz und der Empfehlungen ............................................. 3 4 Leitfaden für Autoren von S2k, S2e und S3-Leitlinien ............................................................ 3 5 Umgang mit Interessenkonflikten ........................................................................................... 5 6 Anmeldung des Leitlinienvorhabens bei der AWMF ............................................................... 6 7 Kostenerstattung der DGN bei Leitlinienprojekten ................................................................. 6 8 Finalisierungsprozess............................................................................................................... 6 9 Anlagen .................................................................................................................................... 7 Kontakt Editorial Office Leitlinien der DGN [email protected] Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 1 1 Leitlinienportal Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat einen Vertrag mit dem Leitlinienentwicklungsportal der CGS - Clinical Guideline Services GmbH abgeschlossen (www.cgs-usergroup.de). Seit Mitte 2015 müssen alle neuen und zu überarbeitenden Leitlinien der DGN auf diesem Portal entwickelt oder überarbeitet werden. Es bildet die Standards der AWMF für die Leitlinienentwicklung ab, zum Beispiel Abstimmungsroutinen und Interessenerklärungen (IE). 2 Inhalte – welche Kapitel eine Leitlinie benötigt Titel der Leitlinie Basisdaten [ AWMF-Registernummer [ Stand (Datum letzte inhaltliche Überarbeitung/Update) [ Status (Gültig bis Datum, dieses bitte nach eigenem Ermessen, max. 5 Jahre ab Stand, s.o.) Clinical Pathway [ Sofern sinnvoll, ist ein Clinical Pathway bzw. ein vergleichbares Instrument für den schnellen Überblick empfehlenswert. Die Umsetzung erfolgt mit Herrn PD Dr. Andreas Hufschmidt. Was gibt es Neues? [ Kurze Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen seit der letzten Auflage der Leitlinie als Aufzählung. Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick [ Zusammenfassung der wichtigsten evidenzbasierten Erkenntnisse Einführung: Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie [ Definition und Klassifikation [ Diagnostik Therapie Versorgungskoordination (Was wird wo gemacht: ambulant/stationär) Redaktionskomitee Finanzierung der Leitlinie [ Bitte beachten Sie, dass das Finanzierungskonzept einer Leitlinienentwicklung bei der AWMF durch die federführenden Fachgesellschaften offengelegt werden muss. Eine Finanzierung durch Dritte mit direkter Einflussnahme führt zur Ablehnung, so wie dies auch international empfohlen und praktiziert wird. Siehe AWMF hier. Methodik der Leitlinienentwicklung [ Zusammensetzung der Leitliniengruppe, Beteiligung von Interessengruppen: Die Koordinatoren jeder Leitlinie sind verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit anderen Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 2 beteiligten Fachgesellschaften, welche ihrerseits Co-Autoren zur Mitwirkung an einem Kapitel benennen sollen, und ggf. Patientenverbänden. Recherche und Auswahl der wissenschaftlichen Belege [ Bei der Literaturauswahl wird eine Bezugnahme auf bestehende Leitlinien, andere wichtige Quellen mit Leitliniencharakter (z.B. internationale Konsensusstatements, IQWiG-Berichte) und Quellen systematisch aufbereiteter Evidenz (Systematic Reviews, Metaanalysen, HTABerichte) empfohlen. Verfahren zur Konsensfindung [ Für eine Konsensusbildung wäre ein persönliches Treffen der Autoren eines Kapitels ideal. Eine alleinige Absprache per E-Mail wird nicht mehr als ausreichend angesehen, jedoch kann auch das Leitlinienentwicklungsportal der CGS - Clinical Guideline Services GmbH verwendet werden. Anhang (Entscheidung im Einzelfall) Abkürzungsverzeichnis Literatur [ Im Vancouver-Format mit Nennung aller Autoren. 3 Hinweise zur Graduierung der Evidenz und der Empfehlungen [ [ Statt der früher verwendeten Pfeile soll eine Graduierung analog der S3-Leitlinie Demenz verwendet werden (Anlage 2). Bitte beachten Sie, dass Empfehlungen aus S1 und S2k Leitlinien keine Angabe von Evidenzund Empfehlungsgraden enthalten sollen, da keine systematische Aufbereitung der Evidenz zugrunde liegt. 4 Leitfaden für Autoren von S2k, S2e und S3-Leitlinien [ [ Wenn Sie sich für die Entwicklung einer Leitlinie mit diesen Evidenzstufen entscheiden, beachten Sie bitte, dass für die Online-Publikation über die AWMF ein gesonderter, ausführlicher Leitlinienreport zur Methodik eingereicht werden muss, der sich an den DELBIKriterien orientiert. Bitte beachten Sie auch, dass für diese Leitlinien gesonderte methodische Anforderungen bestehen (siehe Leitfaden Leitlinienreport der AWMF sowie Anlagen 1 und 2). Bei der Verfassung des Leitlinienreports bitten wir Sie, die Langversion des Deutschen Leitlinien-Bewertungsinstruments DELBI zu beachten (www.delbi.de) sowie die Hinweise der AWMF zur Einschätzung der Klassifikation hinsichtlich S2 / S3 (s. auch www.awmfleitlinien.de, „Leitlinien-Werkzeuge“, Anlage 3). Empfehlenswert ist die Orientierung an aktuellen S3-Leitlinien und Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) (z.B. Demenz, Unipolare Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 3 [ Depression, VTE-Prophylaxe), S2e-Leitlinien (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) bzw. S2k-Leitlinien (z.B. Myositissyndrome). Es ist außerdem empfehlenswert, das kostenfreie Beratungsangebot der AWMF in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie: Das Angebot der AWMF zur Moderation von Konsensustreffen ist kostenpflichtig. Bitte lassen Sie sich vorab eine Kostenschätzung geben und reichen Sie diese dem Editorial Office der DGN zur Prüfung ein ([email protected]). Erstellung des Leitlinienreports Geltungsbereich und Zweck [ Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas (s. DELBI Kriterium 1) [ Zielorientierung (s. DELBI Kriterium 1) [ Formulierung von Schlüsselfragen (s. DELBI Kriterium 2) [ Patientenzielgruppe (s. DELBI Kriterium 3) [ Versorgungsbereich (s. DELBI Kriterium 3) [ Anwenderzielgruppe/Adressaten (s. DELBI Kriterium 6) Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen [ Repräsentativität der LL-Entwicklergruppe: Berufsgruppen (s. DELBI Kriterium 4) [ Repräsentativität der LL-Entwicklergruppe: Patienten (s. DELBI Kriterium 5) [ Diese Aspekte sind besonders zu beachten für Leitlinien S2k und S3 Methodologische Exaktheit [ Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenzbasierung) [ Verwendung existierender Leitlinien zum Thema (s. DELBI Domäne 8, Kriterien 30-34) [ Literaturrecherche (s. DELBI Kriterium 8) [ Auswahl der Evidenz (s. DELBI Kriterium 9) [ Bewertung der Evidenz (mit Hilfe strukturierter Checklisten, z.B. SIGN) [ Erstellung von Evidenztabellen [ Diese Aspekte sind besonders zu beachten für Leitlinien S2e und S3 Formulierung der Empfehlungen und Konsensfindung [ Beschreibung der durchgeführten formalen Konsensfindung (s. DELBI Kriterium 10) [ Dieser Aspekt ist besonders zu beachten für Leitlinien S2k und S3 [ Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen- relevante outcomes (s. DELBI Kriterium 11) [ Formulierung der Empfehlungen und Vergabe von Evidenzgraden und/ oder Empfehlungsklassen (s. DELBI Kriterium 12) [ Dieser Aspekt ist besonders zu beachten für Leitlinien S2e und S3 Externe Begutachtung und Verabschiedung [ Pilottestung (s. DELBI Kriterium 7) [ Externe Begutachtung (s. DELBI Kriterium 13) [ Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen (obligat) Redaktionelle Unabhängigkeit [ Darlegung der Finanzierung der Leitlinie (s. DELBI Kriterium 22) (obligat) Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 4 [ Darlegung von potenziellen Interessenskonflikten (s. DELBI Frage 23) (obligat, siehe www.awmf-leitlinien.de, Regel: Umgang mit Interessenkonflikt-Erklärungen) Verbreitung und Implementierung [ Beschreibung des Konzepts zur Verbreitung und Implementierung (s. DELBI Kriterium 27, 28) [ Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinie (s. DELBI Kriterium 18) [ Diskussion möglicher organisatorischer und/oder finanzieller Barrieren gegenüber der Anwendung der Leitlinienempfehlungen (s. DELBI Kriterium 19, 20) [ Messgrößen für das Monitoring: Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren (s. DELBI Kriterium 21) Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren [ Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung) und Status (Gültig bis…Datum) [ Aktualisierungsverfahren (s. DELBI Kriterium 14) 5 Umgang mit Interessenkonflikten [ [ [ [ [ [ [ [ Bitte beachten Sie: Momentan befindet sich eine Konsultationsfassung der „AWMF-Regel für das Leitlinienregister: Erklärung von und Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienvorhaben“ im Umlauf. Die DGN entwickelt in diesem Zuge ebenfalls eigene „Regeln zur Prüfung und Bewertung von Interessenkonflikten“. Die voraussichtlichen Neuerungen durch die AWMF werden hierbei teilweise implementiert sowie ergänzt durch eigene Vorgaben. Alle an eine Leitlinie beteiligten Koordinatoren und Autoren müssen vor Beginn ihrer Arbeit das neue AWMF-Formular „Erklärung von Interessen im Rahmen von Leitlinienvorhaben“ ausfüllen und dem Editorial Office ([email protected]) zukommen lassen. Das Formular wird im CGS-Leitlinien-Entwicklungsportal bereitgestellt oder kann auf www.dgn.org/leitlinien heruntergeladen werden. Die Erklärung der Interessen der Koordinatoren werden erstmals von einem externen Interessenkonfliktbeauftragten (IKB) anonymisiert begutachtet. Interessenerklärungen der weiteren Autoren der Leitlinie können aus dem Kreis der Leitliniengruppe begutachtet werden, ihre IEs sind dem IKB zugänglich, der die Bewertungen auf Plausibilität prüft. Es ist Aufgabe des Koordinators bzw. der Koordinatoren, die Interessenerklärungen der weiteren Autoren einzuholen und zu bewerten bzw. bewerten zu lassen. Hat ein Koordinator thematisch relevante Interessenkonflikte, soll ein Co-Koordinator ohne thematisch relevante Interessenkonflikte hinzugezogen werden. Ansonsten sollte er die Koordination der Leitlinie nicht antreten. Eine spezielle Vorgabe der DGN seit Mai 2014 empfiehlt, dass mindestens 50 Prozent der an einer Leitlinie Beteiligten keine für die Leitlinie relevanten Interessenkonflikte haben sollten. Je nach Evidenzlevel und Entstehungsprozess kann die 50%-Regel auch auf größere Kapitel einer Leitlinie jeweils separat angewendet werden. Autoren mit Interessenkonflikten, die als befangen bewertet wurden, sollen nicht an der Bewertung der Evidenzen und der Konsensfindung mitwirken. Sie haben, sofern auf ihr Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 5 [ Wissen nicht verzichtet werden kann, den Status von externen Experten. Die Enthaltungen bei Abstimmungen sollten durch den Leitlinienkoordinator dokumentiert werden. Die ausgefüllten IE-Formulare mit den ausführlichen Angaben verbleiben beim Koordinator sowie im Portal gespeichert und dürfen nicht veröffentlicht werden. Von der DGN und der AWMF wird im Methodenteil der Leitlinie eine Zusammenfassung durch den IKB sowie eine tabellarische Zusammenfassung der Interessenerklärungen ohne die Angaben über die Höhe der Zuwendungen publiziert. 6 Anmeldung des Leitlinienvorhabens bei der AWMF [ Die Anmeldung des Leitlinienvorhabens bei der AWMF ist die Voraussetzung einer späteren Publikation der Leitlinie auf der AWMF-Homepage. Siehe Anmeldeformular (neue Leitlinie, Upgrade oder Update). 7 Kostenerstattung der DGN bei Leitlinienprojekten [ [ [ [ Die Arbeit an den Leitlinien der DGN ist grundsätzlich Ehrenamt. Folgende Kosten werden gegen Rechnungsstellung und Einreichung der Belege erstattet: o Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen, in der Regel für ein Konsentierungstreffen, im üblichen, kostenbewussten Rahmen (Zugtickets 1. Klasse BC 50, 2. Klasse, o.ä.); Abrechnung bitte direkt über die DGNGeschäftsstelle: [email protected] o Wenn notwendig: Moderationen durch die AWMF oder Raummiete nach vorherigem Kostenvoranschlag Im begründeten Einzelfall Beteiligung an Kosten für Literaturrecherche (z.B. durch studentische Hilfskraft) nach Rücksprache mit Geschäftsstelle der DGN und schriftlicher Begründung und Kalkulation Bei interdisziplinären Leitlinien übernimmt jede Fachgesellschaft ihre eigenen Aufwände. 8 Finalisierungsprozess [ [ Ihre Leitlinie wird nach Fertigstellung von zwei Mitgliedern der Leitlinienkommission gegengelesen. Eventuelle Anmerkungen und Korrekturvorschläge werden anonymisiert an den Koordinator übermittelt. Die Leitlinie wird vom Editorial Office orthografisch und gestalterisch aufbereitet sowie an die AWMF übermittelt. Die Koordinatoren erhalten vor der Veröffentlichung auf den Websites der DGN und AWMF einen Link zur abschließenden Freigabe. Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 6 9 Anlagen Anlage 1: Handlungsrichtlinien der DGN Auszug aus: Grond, M et al, Handlungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie im Umgang mit wirtschaftlichen Interessen im Gesundheitswesen, Akt Neurol 2014; 41: 263–266 Leitlinien zur Diagnose und Therapie Risiko: Leitlinien stellen das wichtigste Instrument dar, mit dem die nationalen Behandlungsstandards hinterlegt werden. Mit der transparenten Festlegung von Leitlinien kann der Einfluss ökonomischer Interessen verringert werden. Bei der Erstellung von Leitlinien werden Diagnose- und Therapieempfehlungen gegeben, die erhebliche ökonomische Konsequenzen haben und die Versorgung der Patienten maßgeblich beeinflussen. Daher stellen sie naturgemäß ein Feld dar, bei dem die Hersteller von in der Leitlinie genannten Produkten Einfluss nehmen möchten. Dies kann auf direkten und indirekten Wegen geschehen. Am häufigsten Kritik geübt wird an der möglichen indirekten Einflussnahme durch Ärzte, die an von der pharmazeutischen Industrie finanzierten oder mitfinanzierten Studien beteiligt waren oder andere konkurrierende Interessen haben. Maßnahme: Die DGN sieht die Probleme mit Partikularinteressen bei der Entwicklung von Leitlinien. Sie setzt sich aber aus Gründen der Fachkenntnisse dafür ein, dass Studienspezialisten am Leitlinienprozess beteiligt werden. Bei Abstimmungsprozessen sind die Regeln der Befangenheit einzuhalten. Dabei hält sich die DGN strikt an die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), die jeweils den Standard für Deutschland in diesem sich rasch entwickelnden Feld vorgibt. Der Anteil von Leitlinienautoren, die für Inhalte der Leitlinie Interessenkonflikte anmelden, sollte unter 50% betragen. Die Auswahl des federführenden Autors (Anm.: Koordinator) obliegt der Leitlinienkommission der DGN. Sie berücksichtigt neben fachlicher Qualifikation auch die Interessenkonflikte. Es sollen in Zukunft Kriterien entwickelt werden, mit denen die Interessenkonflikte von Autoren bewertet werden. Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 7 Anlage 2: Evidenzgraduierung und Empfehlungsgrade Tabelle 1: Evidenzgraduierung: Studien zu diagnostischen Interventionen Ia Ib II III IV Evidenz aus einem systematischen Review guter Diagnosestudien vom Typ Ib Evidenz aus mindestens einer Studie an einer Stichprobe der Zielpopulation, bei der bei allen Patienten der Referenztest unabhängig, blind und objektiv eingesetzt wurde Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ II oder mindestens eine, bei der an einer selektierten Stichprobe der Zielpopulation der Referenztest unabhängig, blind und unabhängig eingesetzt wurde Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ III oder mindestens eine, bei der der Referenztest nicht bei allen Personen eingesetzt wurde Evidenz aus Berichten von Expertenkomitees oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten Tabelle 2: Evidenzgraduierung: Studien zu therapeutischen Interventionen Ia Ib IIa IIb III IV Evidenz aus einer Metaanalyse von mindestens drei randomisierten kontrollierten Studien (randomized controlled trials, RCTs). Evidenz aus mindestens einer randomisiert kontrollierten Studie oder einer Meta-Analyse von weniger als drei RCTs Evidenz aus zumindest einer methodisch gut kontrollierten Studie ohne Randomisierung. Evidenz aus zumindest einer methodisch guten, „quasi-experimentellen“ deskriptiven Studie. Evidenz aus methodisch guten, nichtexperimentellen Beobachtungsstudien, wie z. B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien und Fallstudien. Evidenz aus Berichten von Expertenkomitees oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung Tabelle 3: Empfehlungsgrade A B 0 GCP „Soll“-Empfehlung: Zumindest eine randomisierte kontrollierte Studie von insgesamt guter Qualität und Konsistenz, die sich direkt auf die jeweilige Empfehlung bezieht und nicht extrapoliert wurde (Evidenzebenen Ia und Ib). „Sollte“-Empfehlung: Gut durchgeführte klinische Studien, aber keine randomisierten klinischen Studien, mit direktem Bezug zur Empfehlung (Evidenzebenen II oder III) oder Extrapolation von Evidenzebene I, falls der Bezug zur spezifischen Fragestellung fehlt. „Kann“-Empfehlung: Berichte von Expertenkreisen oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten (Evidenzkategorie IV) oder Extrapolation von Evidenzebene IIa, IIb oder III. Diese Einstufung zeigt an, dass direkt anwendbare klinische Studien von guter Qualität nicht vorhanden oder nicht verfügbar waren*. „Good Clinical Practice“ (auch: „Klinischer Konsenspunkt“, KKP): Empfohlen als gute klinische Praxis im Konsens und aufgrund der klinischen Erfahrung der Mitglieder der Leitliniengruppe als ein Standard in der Behandlung, bei dem keine experimentelle wissenschaftliche Erforschung möglich oder angestrebt ist. * in dieser Situation ist zu erwägen, ob statt einer Empfehlung eine Aussage formuliert wird, dass die Datenlage unsicher ist und daher keine Empfehlung für oder gegen die fragliche Intervention ausgesprochen werden kann. Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 8 Grundlage der Empfehlungsgrade ist die vorhandene Evidenz für den Effekt eines Verfahrens. Zusätzlich werden bei der Vergabe der Empfehlungsgrade neben der Evidenz auch klinische Aspekte berücksichtigt. Konkret sind dabei v.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: [ Konsistenz der Studienergebnisse, [ klinische Relevanz der Studienendpunkte und der Effektstärken, [ Nutzen-Risiko-Abwägung (Ausmaß erwünschter/unerwünschter Effekte), [ Übertragbarkeit der Studien (Möglichkeit der Extrapolation auf erweiterte Patientenzielgruppen, zu erwartende Effektstärken im Alltag), [ Umsetzbarkeit der Empfehlungen (Bedarf an Strukturen und Ressourcen), [ Präferenzen der Patienten, [ ethische Verpflichtungen (z. B. Handlungsbedarf bei mangelnder Datenlage). Entsprechend dieser Konsensusaspekte kann eine Auf- oder eine Abwertung des Empfehlungsgrades gegenüber der Evidenzebene erfolgen. Die Begründung für die Auf- oder Abwertung ist anzugeben. Anlage 3: Hinweise zur Einschätzung der Klassifikation hinsichtlich S2 / S3 siehe auch „Leitfaden für den Leitlinien-Report“ Handelt es sich um eine S3-Leitlinie, [ sollte die Leitliniengruppe repräsentativ für den Adressatenkreis sein und Vertreter der entsprechend zu beteiligenden Fachgesellschaft/en und/oder Organisation/en in die Leitlinienentwicklung frühzeitig eingebunden werden (s. DELBI-Kriterien 4 und 5, Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4) [ ist eine systematische Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenz) zu den relevanten klinischen Fragestellungen erforderlich. Dabei [ erfolgt als Erstes eine systematische Suche nach Leitlinien zum gleichen Thema und Prüfung, ob einzelne Empfehlungen daraus übernommen bzw. adaptiert werden können (s. DELBIKriterien 30-34, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ erfolgt danach eine eigene Literaturrecherche nach einer weitgehend standardisierten Methodik (s. DELBI-Kriterium 8, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ werden zur Suche nach der Evidenz systematische Methoden angewandt, d.h. die Suchstrategie sollte detailliert beschrieben sein mit der Auflistung der verwendeten Suchbegriffe und Quellen (elektronische Datenbanken, Datenbanken systematischer Übersichtsarbeiten, von Hand durchsuchte Fachzeitschriften, Kongressberichte und andere Leitlinien) (s. DELBI-Kriterium 8, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ werden die Auswahlkriterien für die Evidenz explizit dargelegt, insbesondere die Ausschlussgründe (s. DELBI-Kriterium 9, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ wird die nach a priori festgelegten Kriterien recherchierte und ausgewählte Evidenz hinsichtlich ihrer methodischen Qualität bewertet und die Ergebnisse in einer Evidenztabelle zusammengefasst. [ führt das Ergebnis der Bewertung zur Feststellung der Stärke der Evidenz („Evidenzgrad“). [ sind die Methoden zur Formulierung der Empfehlungen klar beschrieben, dazu sind formale Konsensustechniken erforderlich (z.B. Konsensuskonferenz, Nominaler Gruppenprozess oder Delphi-Verfahren (s. DELBI-Kriterium 10, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4) Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 9 [ [ [ [ wird jede Empfehlung im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung unter neutraler Moderation diskutiert und abgestimmt, deren Ziele die Lösung noch offener Entscheidungsprobleme, eine abschließende Bewertung der Empfehlungen und die Messung der Konsensstärke sind. führt das Ergebnis der strukturierten Konsensfindung zur Festlegung der Empfehlungsgrade A (starke Empfehlung), B (Empfehlung) oder 0 (offene Empfehlung), werden in der fertigen Leitlinie zu jeder Empfehlung Evidenz- und Empfehlungsgrad angegeben (s. DELBI-Kriterium 12, Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4). ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt (s. DELBI-Kriterium 29, Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4) Handelt es sich um eine S2e-Leitlinie , [ ist eine systematische Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenz) zu den relevanten klinischen Fragestellungen erforderlich. Dabei [ erfolgt als Erstes eine systematische Suche nach Leitlinien zum gleichen Thema und Prüfung, ob einzelne Empfehlungen daraus übernommen bzw. adaptiert werden können (s. DELBIKriterien 30-34, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ erfolgt danach eine eigene Literaturrecherche nach einer weitgehend standardisierten Methodik (s. DELBI-Kriterium 8, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ werden zur Suche nach der Evidenz systematische Methoden angewandt, d.h. die Suchstrategie sollte detailliert beschrieben sein mit der Auflistung der verwendeten Suchbegriffe und Quellen (elektronische Datenbanken, Datenbanken systematischer Übersichtsarbeiten, von Hand durchsuchte Fachzeitschriften, Kongressberichte und andere Leitlinien) (s. DELBI-Kriterium 8, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ werden die Auswahlkriterien für die Evidenz explizit dargelegt, insbesondere die Ausschlussgründe (s. DELBI-Kriterium 9, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). [ wird die nach a priori festgelegten Kriterien recherchierte und ausgewählte Evidenz hinsichtlich ihrer methodischen Qualität bewertet und die Ergebnisse in einer Evidenztabelle zusammengefasst. [ führt das Ergebnis der Bewertung zur Feststellung der Stärke der Evidenz („Evidenzgrad“). [ ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt (s. DELBI-Kriterium 29, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4). Handelt es sich um eine S2k-Leitlinie, [ sollte die Leitliniengruppe repräsentativ für den Adressatenkreis sein und Vertreter der entsprechend zu beteiligenden Fachgesellschaft/en und/oder Organisation/en in die Leitlinienentwicklung frühzeitig eingebunden werden (s. DELBI-Kriterien 4 und 5, Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4) [ sind die Methoden zur Formulierung der Empfehlungen klar beschrieben, dazu sind formale Konsensustechniken erforderlich (z.B. Konsensuskonferenz, Nominaler Gruppenprozess oder Delphi-Verfahren (s. DELBI-Kriterium 10, Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4) [ wird jede Empfehlung im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung unter neutraler Moderation diskutiert und abgestimmt, deren Ziele die Lösung noch offener Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 10 [ Entscheidungsprobleme, eine abschließende Bewertung der Empfehlungen und die Messung der Konsensstärke sind. ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt (s. DELBI-Kriterium 29, Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4) Hinweis: Empfehlungen aus S2k Leitlinien enthalten keine Angabe von Evidenz- und Empfehlungsgraden, da keine systematische Aufbereitung der Evidenz zugrunde liegt. Leitfaden für Autoren der DGN-Leitlinien Seite 11
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