Sehr geehrte Damen und Herren! Berufliche Veränderung?! - Neue Wege und Möglichkeiten! Sie interessieren sich für eine Kosmetikweiterbildung? Herzlichen Glückwunsch! Eine gute und richtige Entscheidung: Die Kosmetik- und Wellnessbranche boomt und eine qualifizierte Weiterbildung ist die Voraussetzung für jeden beruflichen Erfolg. Die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt für gut ausgebildete, engagierte Kosmetikerinnen mit einem anerkannten Abschluss sind sehr gut, deshalb ist vielleicht gerade eine Fortbildung in unserer Kosmetikakademie genau das Richtige für Sie. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in nur einem Jahr eine Kosmetikfortbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Kosmetiker/ geprüfte Kosmetikerin (HWK) zu machen. Lassen Sie sich überzeugen. Hoch motivierte und qualifizierte Dozenten, unter anderem ein Dermatologe / Allergologe werden Sie durch den Unterricht begleiten. Eine Lehrgangswoche beinhaltet sowohl Praxis als auch Theorie und zusätzlich zwei Praktikumstage. Da sich heutzutage eine Kosmetikweiterbildung umfangreich und vielfältig darstellt, kommen bei uns neueste Techniken und aktuelle Trends auf einer fundierten, fachlichen Grundlage zum Einsatz, die auch sicher Sie begeistern werden. Egal ob Thalasso-Behandlungen mit Kaltmodellage zur Tiefendurchfeuchtung, Hyalurontreatments mit Vliesmaske zum Ausgleich von Falten und Fältchen oder wirkungsvolle apparative Anwendungen wie Ultraschall- wir vermitteln Ihnen umfangreiches Know-how. Durch ausgefeilte, ganzheitliche Massagetechniken kommen auch Entspannung und Wellness nicht zu kurz. Ein besonderes Highlight bei unseren Teilnehmern ist immer wieder die dekorative Kosmetik, die Tages-, Abend-, Spezial-, Braut- und Best-Ager-Makeup beinhalte Das Wichtigste auf einen Blick Was zeichnet uns aus: Versierte Fachkräfte Modern eingerichtete Unterrichtsräume in Theorie und Praxis Klimatisierte Unterrichtsräume für die Fachpraxis Praxis an Fremdmodellen (werden von uns gestellt) Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Lehr- und Lernmittel Keine zusätzliche Berechnung für Spezial- Seminare ( z.B. Visagistik) Welche Möglichkeiten bieten sich nach erfolgreichem Abschluss der Kosmetikausbildung Im Angestelltenverhältnis Kosmetikinstitute Parfümerien Gebiets- und Depotrepräsentant/in Kureinrichtungen Anstellungen in Kosmetik-Fachgeschäften Kosmetiker/in bei Reedereien (Aida usw.) Selbstständigkeit mit Abschluss geprüfte(r) Kosmetiker/in (HWK) Eröffnung eines eigenen Kosmetikinstitutes Eröffnung einer Kosmetikkabine in Kooperation mit einem Friseur Nach ausreichender Berufserfahrung und intensiver Weiterbildung Visagist/in in der Modebranche und beim Fernsehen Kosmetiker/in bei Hautärzten sowie in Apotheken Mitarbeiter/in in der Kosmetik-Industrie Dozent/in an Kosmetikschulen Das als Anlage beigefügte Infoblatt informiert Sie über: Kurzinfo zu dem Seminar Termine Unterrichtszeiten Lehr- und Lernmittel sowie erforderliches Handwerkszeug Lehrgangskosten und Zahlungsbedingungen Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten Zulassungsbedingungen der Handwerkskammer Oldenburg Fördermöglichkeiten Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist an keine bestimmte Altersgrenze gebunden. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in nicht mehr berufsschulpflichtig ist und möglichst schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Wenn Sie unser Angebot überzeugt und Sie Lust an einem kommunikativen Beruf mit vielseitigen Möglichkeiten haben, sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wählen Sie bitte den gewünschten Lehrgang aus und senden Sie uns das Anmeldeformular zurück. Gleichzeitig überweisen Sie bitte die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 150,00 auf unser Konto. Sobald Anmeldung und Zahlung bei uns eingegangen sind, werden wir Sie für einen freien Lehrgangsplatz verbindlich einschreiben. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns an oder kommen Sie uns besuchen. Bei der Gelegenheit könnten Sie sich die Unterrichtsräumlichkeiten ansehen und mit unseren Fachlehrern ein persönliches Gespräch führen. Damit unsere Fachdozentin Frau Stukenborg ausreichend Zeit für Sie hat, ist es notwendig, vorher telefonisch (0441-9835125) einen Termin mit ihr abzustimmen. . Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie recht bald anlässlich der Teilnahme an einem Kosmetiklehrgang bei uns begrüßen könnten und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen Fachlehranstalt des niedersächsischen Friseurhandwerks e.V. Wichtiger Hinweis!! Seit dem 01. Juli 2015 gibt es jetzt auch den Kosmetikmeister! Wir, als Ihre Kosmetikmeisterschule, starten auch 2016 wieder mit einem Vorbereitungslehrgang und zwar im September 2016. Haben Sie Interesse an der Kosmetik-Meisterprüfung im Anschluss an Ihre Kosmetikfortbildung? Dann sprechen Sie uns bitte an. INFOBLATT Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Kosmetiker (HWK) / geprüfte Kosmetikerin (HWK) Bei dem Lehrgang handelt es sich um eine förderfähige Maßnahme mit insgesamt 544 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Das Seminar setzt sich aus dem Einführungslehrgang mit 72 Unterrichtstunden und den Semestern 1 und 2 mit 472 Unterrichtsstunden zusammen. TERMINE und UNTERRICHTSZEITEN K 12 vom 21. Juni 2016 bis 16. Juni 2017 (Tagesseminar) K 13 vom 21. Juni 2016 bis 16. Juni 2017 (Abendseminar) Diese beiden Lehrgänge schließen mit der Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg ab. Die Prüfungszeiten sind in der Lehrgangsdauer enthalten. Das bedeutet: Mit Lehrgangsende ist dann auch die Prüfung abgeschlossen. Theorieunterricht K 12 K 13 von 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr K 12 und K 13 ca. 10 Unterrichtseinheiten dienstags von 18.00 Uhr - 21.00 Uhr Praxisunterricht K 12 K 13 von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr von 17.30 Uhr bis 21.45 Uhr In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Als Richtlinien gelten die Schulferien für das Land Niedersachsen. Während der Anwesenheit im Praktikum gelten die üblichen Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes. LEHR- und LERNMITTEL sowie HANDWERKSZEUG: Die Kosten für die Lehr- und Lernmittel sind in den Lehrgangsgebühren enthalten (also keine Extraberechnung!!), exklusive der benötigten Berufskleidung. LEHRGANGSKOSTEN und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Verwaltungskostenpauschale (bei Anmeldung zu zahlen) 12 x 285,00 € monatlich (einschließlich. 75,00 € für Lehr- und Lernmittel) Prüfungsgebühr zahlbar an die Handwerkskammer Oldenburg 150,00 € 3.420,00 € 350,00 € Die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 150,00 Euro überweisen Sie bitte unter Angabe des von Ihnen gebuchten Lehrganges und Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihres Wohnortes auf das folgende Konto: Landessparkasse zu Oldenburg Konto-Nr. 012 40 17 58 Bankleitzahl 280 501 00 IBAN DE72280501000012401758 BIC SLZODE22 Die weiteren Zahlungen sind gemäß der zu Lehrgangsbeginn ausgehändigten Rechnung zahlbar. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie im Verlauf des Lehrganges eine Rechnung von der Handwerkskammer Oldenburg. Sowie die Anmeldung und die Zahlung der Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit wir dann noch einen freien Lehrgangsplatz anbieten können - diesen für den gewünschten Lehrgang verbindlich zuteilen. Wenn wir einen freien Lehrgangsplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die gezahlte Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines Rücktritts Ihrerseits gilt die Anzahlung als verfallen, eine Rückerstattung erfolgt nicht. Sie können die Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen, ohne dass Ihnen weitere Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen, würden wir Ihnen drei Monatsraten à 285,00 € in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für Sie einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Maßnahme muss die Rate des laufenden Monats und zwei weitere Monatsraten gezahlt werden. UNTERBRINGUNGS- und VERPFLEGUNGSMÖGLICHKEITEN: Die Unterbringung erfolgt in unseren schuleigenen Internaten. Wir bieten Ihnen die Unterbringungsmöglichkeiten an: Raucher/Nichtraucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad für € 13,00 pro Tag In der Nutzungsentschädigung sind alle Nebenkosten enthalten. Handtücher und Bettwäsche sind mitzubringen. Zusätzlich zu der Selbstbeköstigung werden Ihnen Verpflegungsmöglichkeiten verschiedener Art in unserer Cafeteria geboten. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN der Handwerkskammer Oldenburg Ihr Gesuch auf Zulassung zur Kosmetikprüfung stellen Sie bitte bei den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg. Anlässlich dieses Gesuchs sind vorzulegen: - Ein selbstverfasster, eigenhändig geschriebener Lebenslauf (wird während der ersten Lehrgangswoche bei uns in der Fachlehranstalt vorbereitet). - Eine Geburtsurkunde in Kopie, evtl. eine Heiratsurkunde in Kopie (bei verheirateten Frauen bzw. Männern bei Namensänderung). - Etwaige Zeugnisse über den Besuch von Fachschulen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an berufsfördernden Lehrgängen, Kursen oder dergleichen. - Die Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wo und wann Sie sich bereits einer Kosmetikprüfung bzw. Meisterprüfung unterzogen haben. Zeugnisse und Bescheinigungen können als Original vorgelegt werden, da diese nach Einsichtnahme sofort zurückgereicht werden. Abschriften und Fotokopien müssen beglaubigt sein. WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES? 1. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ( WeGebAU -Projekt) a. Weiterbildung für geringqualifizierte Arbeitnehmer b. Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer eines Unternehmens Für weitere Informationen sollte sich der Arbeitgeber wenden an: Herrn Matthias Jantos – Weiterbildungsberater Tel.: 0441/228-1180 E-Mail [email protected] 2. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) Meister – BAföG a. Bei einem Abschluss in einem berufsverwandten Beruf (Friseurin, Masseurin etc.), kann Förderung der Lehrgangsgebühren für den kompletten Lehrgang beantragt werden. b. Liegt k e i n berufsverwandter Abschluss vor, dann müsste das Einführungsseminar selber gezahlt werden und nach erfolgreicher Prüfung könnte für die darauf aufbauenden Semester die Förderung beantragt werden. Die Kurzinformation bezüglich des Förderungsumfanges sind dem anliegenden Merkblatt: "Meister-BAföG - Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" zu entnehmen. Weitere Informationen hierzu unter: im Internet unter: www.meister-bafoeg.info telefonisch unter: 0800 - 6223634 (kostenfrei) oder bei Ihrer Handwerkskammer 3. Bildungsprämie – für berufstätige Arbeitnehmer zu beantragen bei der Volkshochschule nähere Information hierzu unter: www.bildungspraemie.info Bitte dieses Formular zur ANMELDUNG für die „Kosmetik-Seminare“ verwenden. Frau / Herr bei Verheirateten auch Geburtsname: Geboren am: in Straße : PLZ.: Tel (privat): Ort: Tel. (Handy): E-Mail-Adresse: Tel. (gesch.): (Angabe ist freiwillig) Rechnungsstellung an: Geben Sie uns bitte bekannt, an wen die Rechnungsstellung erfolgen soll. (Kostenträger) Frau / Herr / Sonstige Straße : PLZ.: Den Schriftverkehr bitte an: nur an den Teilnehmer Ort: nur an den Kostenträger an beide Bitte wählen Sie den Ihnen angenehmen Lehrgang aus: K 12 21.06.2016 – 16.06.2017 geprüfte(r) Kosmetiker/in (HWK) Tagesseminar K 13 21.06.2016 – 16.06.2017 geprüfte(r) Kosmetiker/in (HWK) Abendseminar - Bitte nächste Seite beachten - Nein Ich habe eine Förderung beantragt Ja Wenn „Ja“ über wen Beruflicher Ausbildungsgang: 1. Allgemeine Schulbildung Art der besuchten Schule: Hauptschule 2. Lehrzeit: 3. Realschule vom : höhere Schule bis : Gesellenprüfung im erfolgreich abgeschlossen JA am: NEIN 4. andere Qualifizierung als (z.B. Kosmetiker/in) 5. Dauer der Ausbildung 1 Jahr 2 Jahre 6. Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit JA am: erfolgreich abgeschlossen 7. Ich bin zurzeit berufstätig Fernstudium NEIN JA NEIN Wenn <JA > , in welchem Beruf : 8. Letzter Arbeitgeber: (Angabe ist freiwillig) Bitte wählen Sie: In unseren schuleigenen Internaten bieten wir - je nach Verfügbarkeit - Unterbringungsmöglichkeiten in einem Nichtraucher- bzw. Raucher-Einzelappartement für: 1.-14. Tag € 22,00 p. Ü ab 15. Tag € 13,00 p. Ü Bei Zimmerbelegung ab 15 Tage wird eine Kostenpauschale für die Endreinigung in Höhe von € 25,00 berechnet Wenn möglich, würde ich bevorzugt in einem Raucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad wohnen Nichtraucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad wohnen Ich benötige keine Wohngelegenheit. Die Zimmervergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht hergeleitet werden. Mir ist bekannt, dass… diese Anmeldung erst mit Zahlung der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 150,00 € verbindlich wird. ich die Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen kann. In dem Fall werden mir keine weiteren Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Die gezahlte Verwaltungskostenpauschale gilt jedoch als verfallen und wird nicht zurückerstattet. ich drei Monatsraten à 285,00 € zu zahlen habe, wenn ich meine Anmeldung erst nach der oben genannten 2-WochenFrist storniere oder ohne fristgerechte Abmeldung nicht zum Unterricht erscheine. Es sei denn, ich benenne eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für mich einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet: , den (Ort) (Unterschrift) FACHLEHRANSTALT des niedersächsischen FRISEURHANDWERKS e. V. Willersstraße 9, 26123 Oldenburg, Fon 0441/98351-0, Fax 0441/8859489 KOS-HWK-ANM 2016-2017.docx
© Copyright 2024 ExpyDoc