Aktuelle Last Minute Seminare

PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Last-Minute-Seminare
Seminare zu besonders günstigen Konditionen!
Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen „LastMinute-Preis“ und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht.
Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der
Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute-Liste noch nicht für das Seminar reserviert
oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele „Kurzentschlossene“ unter
Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last-Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall
für Sie!
Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an:
Aktuelle Last Minute Seminare im Überblick
›› Grundkurs Betriebsverfassungsrecht
Di / Mi, dem 20. und 21. September 2016, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City
€ 750,00
›› Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit
Mittwoch, dem 21. September 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz
€ 330,00
›› Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
Donnerstag, dem 22. September 2016, in Düsseldorf im Lindner Hotel Airport
€ 330,00
›› Grundlagen des Arbeitsrechts
Di / Mi, dem 27. und 28. September 2016, in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg
€ 750,00
›› Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren
Mittwoch, dem 05. Oktober 2016, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport
Postfach 4132
50217 Frechen
Tel: 0 22 34 / 69 45 25
Fax: 0 22 34 / 69 43 45
€ 330,00
Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
E-Mail: [email protected]
PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Grundkurs
Betriebsverfassungsrecht
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
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Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes
Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion
Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG
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Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben
Besonderer Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit
Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern
Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
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Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben
Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche
Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats
Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten
Zwingende und freiwillige Mitbestimmung
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden
Urlaubsgrundsätze
Technische Überwachungseinrichtungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit
Durchführung des Einigungsstellenverfahrens
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
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Personalplanung und Beschäftigungssicherung
Interne und externe Stellenausschreibungen
Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
Aktuell: Leiharbeit
Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung
Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung
Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber
Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
für Sachmittel, Ausstattung und Schulung des Betriebsrats
Zum Thema:
Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für
Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld
Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats
erlangen möchten.
Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich
den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen
und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselseitigen Rechte und
Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und
ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen.
Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte praktische Relevanz besitzen.
Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion
erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wichtig sind dabei auch die
Auskunfts– und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-,
Mitwirkungs– und Mitbestimmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft
weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorientierte Überblick der Mitbestimmungsrechte in sozialen,
personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre
tägliche Arbeit.
Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes—wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der
Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen— bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten.
Daher bildet die neutrale und sachgerechte Information über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars.
Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h.
betriebsspezifische Fragen zu stellen.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Veranstaltungsablauf
Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen
ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr bei ansonsten gleichem
Ablauf.
Teilnehmerkreis
Das zweitägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter
der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46
Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen
bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und optimal für alle, die sich schnell in das Thema
Betriebsverfassungsrecht einarbeiten wollen.
Seminargebühren
Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die
Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei
Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in
allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg
und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die
Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich
des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes
ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
RA Horst Reinemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden
Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof. Dr.
Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung.
Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes, Schutz besonderer
Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in allen
arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Neben seinen anwaltlichen
Aufgaben ist Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare
Grundkurs Betriebsverfassungsrecht
Seminarpreis
900,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Di / Mi, den 20.und 21. September 2016,
in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City
Mi / Do, den 12.und 13. Oktober 2016,
in Berlin im Park Inn Alexanderplatz
Di / Mi, den 08.und 09. November 2016,
in München im Eden Hotel Wolff
Di /Mi, den 22.und 23. November 2016,
in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel
Di / Mi, den 06.und 07. Dezember 2016,
in Düsseldorf im Lindner Hotel Airport
Mi / Do, den 01.und 02. Februar2017,
in Mannheim im Park Inn Hotel Mannheim
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 - 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
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Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Die neueste Rechtsprechung zur
Kündigung des Arbeitnehmers
wegen Krankheit
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit
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Häufige Kurzerkrankung
Langandauernde Erkrankung
Dauerhafte Leistungsunfähigkeit
Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung
Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht
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Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts
Negativer Gesundheitsprognose
Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten
Interessenabwägung
Beweislastverteilung
Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug.
Low-Performance
Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit
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Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls
Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers
Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts
HIV-Infektion
Inhaftierung des Arbeitnehmers
Eignungsmängel
Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen
Kontrollrechte des Betriebsrates
Rechtsfolgen der Nichtdurchführung
Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung
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Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung
Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen
Wiedereinstellungsanspruch
Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer)
Rückgabe des Dienstwagens?
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung
Zum Thema:
Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu
enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen
verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu
kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während
der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten KünNeben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere
folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur
krankheitsbedingten Kündigung behandeln:
Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit
BAG , EuGH
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
BAG
Wirksame krankheitsbedingte Kündigung – negative Gesundheitsprognose
BAG
Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
BAG
Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus
LAG Berlin-Brandenburg
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
BAG
Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz
BAG
Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten
BAG
Betriebliches Eingliederungsmanagement – (Keine)
Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung
BAG
Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
auch ohne Betriebsrat
BAG
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Zustimmung
des Integrationsamtes
BAG
Mitteilung von Unterhaltsverpflichtungen iRd §102 BetrVG
bei Krankheitskündigung
LAG Berlin-Brandenburg
Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit
LAG Köln
Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund
LAG Hessen
Vorlage des Attests am ersten Tag der Krankheit
BAG
Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit?
BAG
Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen
BAG
Beweiswert ausländischer ärztlicher Bescheinigungen
BAG
Vorgetäuschte oder angedrohte Arbeitsunfähigkeit
BAG
Krankheitsbedingte Kündigung und AGG
BAG
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
BAG
Krankheitsbedingte Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
digung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In
einer Vielzahl von Entscheidungen hat
das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen
Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für
die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers
lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist
von
großer
Bedeutung.
Ein
„Lotteriespiel“ ist die krankheitsbedingte
Kündigung keineswegs, auch wenn sie
von vielen Leidgeprüften in der Praxis als
solche empfunden wird. Brandaktuell ist
auch das höchstrichterliche Urteil zur
Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer
Fortschritt. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der
neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen
Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich.
Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen,
sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und
Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebsbzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37
Abs. 6 BetrV / § 46Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Veranstaltungsablauf
Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit
einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden.
Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen
unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.
Seminargebühren
Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis
enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen.
Übernachtung im Tagungshotel
Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung
und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen.
Ihre Referenten
Dr. Heiko Peter Krenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um
den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als
auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht
für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individualund Kollektiv – Arbeitsrechts.
RA Dr. Michael Tillmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Dr. Michael Tillmann ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit berät er sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des
individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Neben der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und der Optimierung bestehender Verträge zählen auch die Beratung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
und Kündigungen zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus veröffentlicht Herr Dr. Tillmann regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist ein geschätzter und gefragter Dozent für Arbeitsrechts-Seminare.
Die neueste Rechtsprechung zur
Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit
Seminarpreis
430,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Mittwoch, den 21. September 2016,
in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz
Donnerstag, den 23. Februar 2017,
in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana
Dienstag, den 08. November 2016,
in Köln im Hilton Hotel Cologne
Donnerstag den 16. März 2017,
in Leipzig im The Westin Hotel
Mittwoch, den 23. November 2016,
in Hamburg im Holiday Inn Hamburg
Dienstag, den 09. Mai 2017,
in Mannheim im Park Inn Hotel
Dienstag, den 31. Januar 2017,
in München im Eden Hotel Wolff
Dienstag, den 13 Juni 2017,
in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 / 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
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Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
- Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Erfahren Sie das Wichtigste zu:
■
Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts
■
Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonnund Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume
■
Arbeitszeit und Mindestlohn
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Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung
■
Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz
■
Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit
■
Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH - und BAG - Rechtsprechung
■
Bereitschaftsdienst inklusive. “opt in“ und „opt out“ Regelungen
auf tarifvertraglicher Basis
■
Reisezeiten, Umkleidezeiten und andere „Nebenzeiten“ im Sinne
des Arbeitszeitgesetzes und deren Vergütung (mit allgemeinem
Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten)
■
Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten,
insbesondere geringfügige Beschäftigung
■
Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die
Einhaltung des Arbeitszeitschutzes
■
Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit
■
Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von
Arbeitszeitflexibilisierung (z.B Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.)
■
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für
Langzeit - und Lebensarbeitszeitkonten (inklusive. Flexi I und II)
■
Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
bei der Arbeitszeitgestaltung
■
Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in
Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung
Zum Thema:
Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags
arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern – z.B. „Mich einfach Nachhause schicken?“
Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw.
Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben.
Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der
betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes
gravierende Auswirkungen gehabt. Die Rechtsprechung zu den Zeiten des Umziehens verwirrt.
Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung
gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen – sowohl für Personalverantwortliche als auch für die
Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte
besitzt.
Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die
Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an
schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für
eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten.
So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen
Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden,
wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind,
wie z.B. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den
zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen „Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Teilnehmerkreis
Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche
sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37
Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Veranstaltungsablauf
Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit
einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden.
Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen
unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.
Seminargebühren
Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis
enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen.
Übernachtung im Tagungshotel
Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung
und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und
Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit,
bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht
für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individualund Kollektiv – Arbeitsrechts.
RA Andreas Sperling
Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb
– Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in
allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche
Seminare.
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Seminarpreis
430,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Donnerstag, den 22. September 2016,
in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel
Donnerstag, den 15. Dezember 2016,
in München im Eden Hotel Wolff
Mittwoch, den 26. Oktober 2016,
in Leipzig im The Westin Hotel
Mittwoch, den 15. Februar 2017,
in Mannheim im Leonardo Hotel City Center
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 / 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
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Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Grundlagen des
Arbeitsrechts
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundzüge des Arbeitsrechts
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■
Normenpyramide
Kernbegriffe
Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht
Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung,
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
■ Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen
■ Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers
■
■
■
■
versus Arbeitnehmerdatenschutz
Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen
AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen
Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit
Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen
Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
■ Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers
■ Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung
■ Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und
■
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leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG
Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der
Bundesagentur für Arbeit
Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen
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Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
Versetzung und Umgruppierung
Änderungskündigung
Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
■ Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
■ Abmahnung
■ Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz – allgemeiner Kündigungsschutz und Kündi-
gungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
■ Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt
und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach § 623 BGB
■ Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik
■ Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
■ Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen
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Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz
Schwerbehinderte
Auszubildende
Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung
Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
Zum Thema:
Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und
externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der
Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts
aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen
ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie
Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu
sehen und problemlösende Strategien einzuüben.
Ihr Nutzen
Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren
Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen
Tipps unserer Referenten.
Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien
der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung
leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren
wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder
an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts.
Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags:
Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf
den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit.
Sie erfahren, welche Vorschriften
vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind.
Sie lernen die Grundzüge der
wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der
betrieblichen Praxis kennen.
Sie bekommen einen Überblick
über die Rechte und Pflichten der
Arbeitsvertragsparteien.
Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie
die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten
sind.
Sie erhalten einen umfassenden
Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen.
Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je
nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.B.
„Update Arbeitsrecht“.
Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des
Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Veranstaltungsablauf
Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen
ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr bei ansonsten gleichem
Ablauf.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in
dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen
Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen.
Seminargebühren
Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die
Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie
die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei
Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in
allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg
und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die
Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich
des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes
ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
RA Horst Reinemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden
Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof. Dr.
Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung.
Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die
Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes, Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in
allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare
Grundlagen des Arbeitsrechts
Seminarpreis
900,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Di / Mi, den 27. und 28. September 2016,
in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg
Di / Mi, den 04. und 05. Oktober 2016,
in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel
Mi / Do, den 16. und 17. November 2016,
in Frankfurt a. M: im Novotel Frankfurt City
Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016,
in Dresden im Hilton Hotel
Di / Mi, den 24. und 25. Januar 2017,
in Hamburg im Crowne Plaza Hamburg
Di / Mi, den 23. und 24. März 2017,
in Köln im Hilton Cologne
Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017,
in Mannheim im Park Inn Hotel
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 - 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
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Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Zeugnisse rechtssicher formulieren
und analysieren
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundlagen des Zeugnisrechts
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Rechtliche und gesetzliche Grundlagen
Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs
Verwirkung und Verjährung des Anspruchs
Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz
Berücksichtigung des AGG
Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf
Haftungsrisiken und Schadenersatz
Zeugnisarten und ihren Inhalte
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Zwischenzeugnis
Berufsausbildungszeugnis
■ einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis
■ jeweils notwendige und freiwillige Inhalte
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Aufbau, Inhalt und formale Anforderungen
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Überschrift und Einleitung, Angaben zur Person
Gestaltung der Positions- und Aufgabenbeschreibung
Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren
Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten
Beendigungsformeln, Zukunftswünsche, Unterschrift
Sprachliche Anforderungen
Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis
Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Practice Beispiele
Formulierungshilfen
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Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume
■ Formulierung von über- und unterdurchschnittlichen Beurteilungen
■ zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte
■ Positivskala-Technik, Einschränkungstechnik usw.
Zeugnisanalyse und Interpretation
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Systematische Herangehensweise mittels Analyseschema
Grundsätze der Zeugnissprache
Bedeutung von Standardformulierungen
Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien richtig einordnen
Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen
Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung „versteckter“ Botschaften
wichtige Zeugniscodes und -techniken erkennen
Fehler bei der Analyse, Praktische Interpretationsübungen
Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen
Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht
Zum Thema:
In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstreitigkeiten überproportional gestiegen. Die Praxis
zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Debatte über
Ihr Nutzen
das Abschlusszeugnis – insbesondere die Bewertung – stattfindet.
Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den
Arbeitnehmer eine entscheidende Informations– und Werbefunktion und sind damit von immenser Wichtigkeit für seine ganze weitere berufliche Zukunft.
Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer, ist zeitintensiv und fehlerträchtig, da die Anforderung der Rechtsprechung,
dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein
müssen, häufig nicht unproblematisch ist. Dieser Zielkonflikt hat
zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur
wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch
schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis
Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse
effizient und rechtssicher nach den
neuesten Standards erstellen können
Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung
der Zeugniserteilung und vermeiden
künftig folgenschwere und kostspielige Fehler
Sie lernen das professionelle Erstellen
der verschiedenen Zeugnisarten unter
Berücksichtigung
der
aktuellen
Rechtsgrundsätze
Sie können Zeugnistexte kritisch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen, sowie verdeckte Botschaften entschlüsseln.
zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus
fremden Unternehmen treffsicher zu interpretieren.
Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung
auch unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit
zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher praktischer Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine
wichtige Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und potentiell künftige
Mitarbeiter und damit ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und
treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars.
Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermittelte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Hierzu benötigen Sie z.B. fundiertes
Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein.
Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter
der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Veranstaltungsablauf
Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit
einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden.
Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen
unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.
Seminargebühren
Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis
enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen.
Übernachtung im Tagungshotel
Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung
und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und
Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit,
bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten.
RA Andreas Sperling
Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb
– Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in
allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche
Seminare.
Dr. Heiko Peter Krenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den
Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch
Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die
Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
Zeugnisse rechtssicher formulieren
und analysieren
Seminarpreis
430,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Mittwoch, den 05. Oktober 2016,
in Frankfurt a M im Park Inn Hotel Airport
Dienstag, den 13. Dezember 2016,
in Karlsruhe im Leonardo Hotel
Donnerstag, den 13. Oktober 2016,
in München im Eden Hotel Wolff
Dienstag, den 29. November 2016,
in Berlin im Park Inn Alexanderplatz
Donnerstag, den 23. Februar 2017,
in Mannheim im Park Inn Hotel
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 / 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
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ohne Übernachtung
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Nichtraucher
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Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
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Unterschrift
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Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
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Fax: 0 22 34 / 69 43 45
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oben genannten Teilnehmer folgende Hotelbuchung vor:
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Wenn möglich Raucherzimmer
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Erst ab 1. Seminartag mit Übernachtung
Ohne Übernachtung
Sonstige Wünsche
Wenn Sie keine Übernachtung wünschen berechnen wir
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Die Rechnung der Veranstaltung wird an die unten
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werden mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt.
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