PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Last-Minute-Seminare Seminare zu besonders günstigen Konditionen! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen „LastMinute-Preis“ und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute-Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele „Kurzentschlossene“ unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last-Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Aktuelle Last Minute Seminare im Überblick ›› Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Di / Mi, dem 20. und 21. September 2016, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City € 750,00 ›› Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Mittwoch, dem 21. September 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz € 330,00 ›› Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Donnerstag, dem 22. September 2016, in Düsseldorf im Lindner Hotel Airport € 330,00 ›› Grundlagen des Arbeitsrechts Di / Mi, dem 27. und 28. September 2016, in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg € 750,00 ›› Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Mittwoch, dem 05. Oktober 2016, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Postfach 4132 50217 Frechen Tel: 0 22 34 / 69 45 25 Fax: 0 22 34 / 69 43 45 € 330,00 Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de E-Mail: [email protected] PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts ■ ■ ■ Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG ■ ■ ■ Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ■ ■ ■ ■ ■ ■ Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ■ ■ ■ ■ ■ ■ Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Personalplanung und Beschäftigungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Aktuell: Leiharbeit Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sachmittel, Ausstattung und Schulung des Betriebsrats Zum Thema: Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte praktische Relevanz besitzen. Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wichtig sind dabei auch die Auskunfts– und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs– und Mitbestimmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorientierte Überblick der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Arbeit. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes—wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen— bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten. Daher bildet die neutrale und sachgerechte Information über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars. Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h. betriebsspezifische Fragen zu stellen. Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Das zweitägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und optimal für alle, die sich schnell in das Thema Betriebsverfassungsrecht einarbeiten wollen. Seminargebühren Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Horst Reinemann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes, Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Seminarpreis 900,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Di / Mi, den 20.und 21. September 2016, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City Mi / Do, den 12.und 13. Oktober 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Di / Mi, den 08.und 09. November 2016, in München im Eden Hotel Wolff Di /Mi, den 22.und 23. November 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Di / Mi, den 06.und 07. Dezember 2016, in Düsseldorf im Lindner Hotel Airport Mi / Do, den 01.und 02. Februar2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Mannheim Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 - 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit ■ ■ ■ ■ Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerhafte Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Negativer Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit ■ ■ ■ ■ ■ ■ Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infektion Inhaftierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement ■ ■ ■ ■ Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung ■ ■ ■ ■ ■ Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Zum Thema: Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten KünNeben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln: Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit BAG , EuGH Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen BAG Wirksame krankheitsbedingte Kündigung – negative Gesundheitsprognose BAG Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit BAG Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus LAG Berlin-Brandenburg Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz BAG Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz BAG Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten BAG Betriebliches Eingliederungsmanagement – (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung BAG Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat BAG Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Integrationsamtes BAG Mitteilung von Unterhaltsverpflichtungen iRd §102 BetrVG bei Krankheitskündigung LAG Berlin-Brandenburg Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit LAG Köln Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund LAG Hessen Vorlage des Attests am ersten Tag der Krankheit BAG Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit? BAG Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen BAG Beweiswert ausländischer ärztlicher Bescheinigungen BAG Vorgetäuschte oder angedrohte Arbeitsunfähigkeit BAG Krankheitsbedingte Kündigung und AGG BAG Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung BAG Krankheitsbedingte Kündigung von Betriebsratsmitgliedern digung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein „Lotteriespiel“ ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschritt. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebsbzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrV / § 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individualund Kollektiv – Arbeitsrechts. RA Dr. Michael Tillmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Dr. Michael Tillmann ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit berät er sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Neben der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und der Optimierung bestehender Verträge zählen auch die Beratung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und Kündigungen zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus veröffentlicht Herr Dr. Tillmann regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist ein geschätzter und gefragter Dozent für Arbeitsrechts-Seminare. Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Seminarpreis 430,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mittwoch, den 21. September 2016, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Donnerstag, den 23. Februar 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, den 08. November 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag den 16. März 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Mittwoch, den 23. November 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 09. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 31. Januar 2017, in München im Eden Hotel Wolff Dienstag, den 13 Juni 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 / 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Erfahren Sie das Wichtigste zu: ■ Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts ■ Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonnund Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume ■ Arbeitszeit und Mindestlohn ■ Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung ■ Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz ■ Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit ■ Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH - und BAG - Rechtsprechung ■ Bereitschaftsdienst inklusive. “opt in“ und „opt out“ Regelungen auf tarifvertraglicher Basis ■ Reisezeiten, Umkleidezeiten und andere „Nebenzeiten“ im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und deren Vergütung (mit allgemeinem Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) ■ Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten, insbesondere geringfügige Beschäftigung ■ Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes ■ Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit ■ Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z.B Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) ■ Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit - und Lebensarbeitszeitkonten (inklusive. Flexi I und II) ■ Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung ■ Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Zum Thema: Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern – z.B. „Mich einfach Nachhause schicken?“ Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Die Rechtsprechung zu den Zeiten des Umziehens verwirrt. Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen – sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.B. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen „Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht. Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individualund Kollektiv – Arbeitsrechts. RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb – Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Seminarpreis 430,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Donnerstag, den 22. September 2016, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Donnerstag, den 15. Dezember 2016, in München im Eden Hotel Wolff Mittwoch, den 26. Oktober 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Mittwoch, den 15. Februar 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 / 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundlagen des Arbeitsrechts Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundzüge des Arbeitsrechts ■ ■ ■ ■ Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen ■ Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen ■ Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers ■ ■ ■ ■ versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien ■ Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers ■ Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung ■ Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und ■ ■ ■ ■ leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen ■ ■ ■ ■ Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen ■ Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag ■ Abmahnung ■ Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz – allgemeiner Kündigungsschutz und Kündi- gungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ■ Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach § 623 BGB ■ Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik ■ Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ■ Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen ■ ■ ■ ■ ■ Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Zum Thema: Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Ihr Nutzen Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.B. „Update Arbeitsrecht“. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen. Seminargebühren Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Horst Reinemann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes, Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare Grundlagen des Arbeitsrechts Seminarpreis 900,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Di / Mi, den 27. und 28. September 2016, in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg Di / Mi, den 04. und 05. Oktober 2016, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Mi / Do, den 16. und 17. November 2016, in Frankfurt a. M: im Novotel Frankfurt City Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Dresden im Hilton Hotel Di / Mi, den 24. und 25. Januar 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hamburg Di / Mi, den 23. und 24. März 2017, in Köln im Hilton Cologne Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 - 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Zeugnisrechts ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksichtigung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Haftungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte ■ Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis ■ einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis ■ jeweils notwendige und freiwillige Inhalte ■ Aufbau, Inhalt und formale Anforderungen ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Überschrift und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Positions- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukunftswünsche, Unterschrift Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Practice Beispiele Formulierungshilfen ■ Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume ■ Formulierung von über- und unterdurchschnittlichen Beurteilungen ■ zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte ■ Positivskala-Technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpretation ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Systematische Herangehensweise mittels Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien richtig einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung „versteckter“ Botschaften wichtige Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Praktische Interpretationsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht Zum Thema: In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstreitigkeiten überproportional gestiegen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Debatte über Ihr Nutzen das Abschlusszeugnis – insbesondere die Bewertung – stattfindet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informations– und Werbefunktion und sind damit von immenser Wichtigkeit für seine ganze weitere berufliche Zukunft. Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer, ist zeitintensiv und fehlerträchtig, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblematisch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden künftig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kritisch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen, sowie verdeckte Botschaften entschlüsseln. zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpretieren. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher praktischer Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wichtige Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und potentiell künftige Mitarbeiter und damit ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermittelte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Hierzu benötigen Sie z.B. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb – Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Seminarpreis 430,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mittwoch, den 05. Oktober 2016, in Frankfurt a M im Park Inn Hotel Airport Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Karlsruhe im Leonardo Hotel Donnerstag, den 13. Oktober 2016, in München im Eden Hotel Wolff Dienstag, den 29. November 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Donnerstag, den 23. Februar 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 / 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de Anmeldung PfA GmbH Postfach 4132 50217 Frechen Fax: 0 22 34 / 69 43 45 E-Mail: [email protected] Anmeldung zum Last-Minute-Seminar Titel Termin Ort Firmenanschrift Firma Straße PLZ/Ort Wir melden zu o. a. Seminar verbindlich an Frau Herrn Name Telefon* Vorname E-Mail* Funktion im Betrieb Teilnehmer wurde bereits reserviert Hotelkostenübernahme für o. g. Mitarbeiter Bitte nehmen Sie im Auftrag unseres Betriebes für oben genannten Teilnehmer folgende Hotelbuchung vor: Nichtraucher Wenn möglich Raucherzimmer Ab Vorabend mit Übernachtung Erst ab 1. Seminartag mit Übernachtung Ohne Übernachtung Sonstige Wünsche Wenn Sie keine Übernachtung wünschen berechnen wir nur die Teilnehmergebühr Die Rechnung der Veranstaltung wird an die unten genannte Anschrift gesandt. Rechnungsanschrift (falls abweichend) Kostenstelle Firmenname Ansprechpartner/Tel. Abteilung Str./Postfach PLZ/Ort Stempel/Datum/Unterschrift Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PfA GmbH werden mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt. *Mit Angabe meiner E-Mail-Adresse und Telefon-Nr. erkläre ich mich damit einverstanden, auf diesem Wege Angebote und Informationen der PfA GmbH zu erhalten. Diese Einwilligung können Sie nach § 28 Abs. 4 BDSG jederzeit unter Angabe Ihrer Anschrift widerrufen. Widerrufadresse: [email protected]
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