BK-Services GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2016)
Dienstleistung, Montage und Service
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Ein Besteller im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft des privaten oder öffentlichen
Rechts sowie ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen und dienen gegenüber Bestellern auch als Grundlage für alle
zukünftigen Geschäfte. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Für den Umfang der „Lieferungen oder
Leistungen“ (im Folgenden: Leistungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als dass die BlueKit-Services GmbH (im Folgenden: BK-Services) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt
hat.
II. Angebot, Vertragsschluss
1. BK-Services hält sich an alle Angebote für drei Monate gebunden.
2. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von BK-Services zustande.
3. Der Besteller stellt BK-Services für die Angebotserstellung sämtliche erforderlichen Informationen (z.B. Zeichnungen, technische Daten,
Adressen, Pläne, usw.) kostenfrei zur Verfügung.
4. Jede nachträgliche Änderung der technischen oder bauseitigen Voraussetzungen ist von Seiten des Bestellers unmittelbar an BK-Services
weiterzuleiten. BK-Services bestätigt diese nach Prüfung durch eine geänderte Auftragsbestätigung.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto frei Zahlstelle BK-Services zu leisten.
3. Bei Erstbestellungen eines Bestellers können 100% des Rechnungsbetrages vor der Leistung frei Zahlstelle BK-Services berechnet werden.
4. Der Besteller kann nur solche Forderungen geltend machen, die im Vorfeld von BK-Services validiert, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
5. Alle Rechnungen sind netto ohne Skonto zu begleichen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Leistungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von BK-Services bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Besteller
aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die
Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von
seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller BK-Services unverzüglich zu
benachrichtigen.
4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BK-Services zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der
Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von BKServices. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch BK-Services liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, BKServices hätte dies ausdrücklich erklärt.
V. Fristen für Leistungen; Verzug
1. Die Einhaltung von Fristen für Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen;
dies gilt nicht, wenn BK-Services die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik,
Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt auch, wenn o.g. Ereignisse bei einem Zulieferer von BKServices eintreten.
3. Kommt BK-Services in Verzug, kann der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine
Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Leistung
verlangen, der mit Verzug geleistet wurde.
4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung die über die in „3“ genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen
Fällen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit zwingend von BK-Services gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht
verbunden. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistungen
von BK-Services zu vertreten ist.
5. Der Besteller ist verpflichtet zeitnah schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistungen vom Vertrag zurücktritt oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangt. In Abwesenheit einer solchen Erklärung vor Beginn der Leistungserbringung durch BK-Services wird
davon ausgegangen, dass der Besteller ohne Entschädigung auf die Erbringung der Leistung besteht.
6. Werden Leistungen oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Leistungsbereitschaft verzögert,
kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Leistungsprodukte welche BK-Services in
Gewahrsam genommen hat, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten seitens
BK-Services ist nicht erforderlich.
VI. Gefahrübergang
1. Lieferungen von BK-Services zum Besteller welche Teil der Leistung sind, versichert BK-Services auf die üblichen Transportrisiken.
2. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in
Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
3. Bei Montageleistungen, geht mit der Inbetriebnahme die Gefahr auf den Besteller über. Sofern nicht anders vereinbart, ist keine formale
Übergabe an den Besteller auf der Baustelle erforderlich.
VII. Montage
Für die Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Voraussetzungen:
1. Die Aufzugsanlage und der Maschinenraum (wenn vorhanden) muss frei zugänglich und für die Montagearbeiten verfahrbar sein.
2. Bei Abwesenheit der 380 VAC Aufzugseinspeisung kann BK-Services je nach vorheriger Vereinbarung für eine provisorische Einspeisung
Sorge tragen.
3. Die erforderlichen Bohrungen (für Anzeigen und Taster) müssen im Vorfeld geklärt sein, oder am Montagetag können diese direkt vor Ort
bestimmt werden.
4. Der erforderliche 230V Anschluss ist vorhanden und aufgeschaltet. Zusätzlich benötigte Leitungen wie BMZ oder GLT sind vorhanden.
5. Der Besteller stellt sanitäre Einrichtungen, und bei Bedarf Aufenthaltsräume sowie verschließbare Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
6. Erforderliche Handwerker/Leistungen Dritter (Dachdecker, Elektriker etc.) werden für den Montagetag vom Besteller koordiniert.
7. Verzögern sich die Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von BK-Services zu vertretende Umstände, so
hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von Dienstleistern zu tragen.
BlueKit Services GmbH
Georg-Sasse-Straße 30 -32
DE-22949 Ammersbek
Tel. +49 40 370 222 400
Fax.+49 40 370 222 334
[email protected]
Geschäftsführer
Stefan Scholz
Guy Stamet
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2016)
Dienstleistung, Montage und Service
VII. Inbetriebnahme und Abnahme
1. Wenn nicht anders mit BK-Services vertraglich vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, die Dienstleistung sofort Vorort nach vertragsgemäßer
Fertigstellung, abzunehmen. Die Dienstleistung ist auch dann fertig gestellt, wenn eine montierte Anlage aus bauseitigen Gründen (z.B.
Strommangel, Aufschaltung BMZ, unfertiges Gebäude) nicht betrieben werden kann. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen nicht berechtigt, die
Abnahme zu verweigern oder zu verzögern.
2. Nimmt der Besteller die Dienstleistung trotz Anzeige der Fertigstellung nicht Vorort ab, gilt die Dienstleistung als abgenommen und die Zahlung
ist ohne Abzug fällig.
3. Die Abnahme einer Dienstleistung kann vom Besteller nicht verweigert werden wegen Mängeln, welche z.B. die Funktionsfähigkeit einer
installierten Anlage nicht beeinträchtigen.
VIII. Mängelrechte
Für Sach- und Rechtsmängel leistet BK-Services unter Ausschluss weiterer Ansprüche, vorbehaltlich Ziffer IX., Gewähr wie folgt:
Sachmängel:
1. Alle diejenigen Teile welche bei der Dienstleistung verarbeitet werden sind unentgeltlich nach Wahl von BK-Services nachzubessern oder
mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist BK-Services unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von BK-Services. Ausgeschlossen hiervon
sind z.B. Anlageteile welche der BK-Services für eine Installation zur Verfügung gestellt werden.
2. Zur Vornahme aller durch BK-Services notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzdienstleistungen hat der Besteller der BKServices die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist BK-Services von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen
befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei BK-Services
sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von BK-Services Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
3. Mängelansprüche entstehen nicht durch natürlichen Verschleiß und natürliche Abnutzung der mangelfrei erbrachten Leistung. Keine Haftung
wird daneben in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte
Bauarbeiten und Baukonstruktionen, Gebäudesenkung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Einflüsse von Temperatur
und Witterung sowie sonstige Naturereignisse– sofern sie nicht von BK-Services zu verantworten sind.
4. Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von BK-Services für die daraus entstehenden Folgen.
Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung BK-Services vorgenommene Änderungen an der Anlage.
Rechtsmängel:
5. Mängelansprüche für Rechtsmängel richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in Ziffer IX. nichts anderes bestimmt ist.
IX. Haftung
Für Schäden, die durch die Dienstleistung von BK-Services entstanden sind, haftet BK-Services – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die BK-Services arglistig verschwiegen hat,e) im Rahmen einer Gewährleistungszusage,
e) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BK-Services auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei
leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten der Sitz von BK-Services. BK-Services ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
XI. Wartung und Störungsbeseitigung
1. BK-Services übernimmt Wartungsleistungen für Entlüftungssysteme der verschiedenen Hersteller. Die Wartungsverträge sind modular
aufgebaut und werden nach den Anforderungen der Kunden abgestimmt.
2. Die Terminvereinbarungen erledigt BK-Services mit Hilfe der vom Besteller strikt vertraulich zur Verfügung gestellten Kundendaten direkt in
Eigenregie.
3. BK-Services unterhält ein bundesweites Servicenetz, es gelten die jeweils gültigen Verrechnungssätze.
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten
sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am
nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
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Geschäftsführer
Stefan Scholz
Guy Stamet