Bei der Bezirksregierung Münster sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als technische Sachbearbeiterin / technischer Sachbearbeiter im Dezernat 26 im Bereich der Luftaufsicht unbefristet zu besetzen. Die Bezirksregierung Münster beschäftigt als staatliche Mittelinstanz etwa 1.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vertritt die Landesregierung in der Region. Hier laufen die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammen. Diese Aufgabenvielfalt beinhaltet ein breites Spektrum ganz unterschiedlicher Tätigkeiten und bietet für engagierte Bewerberinnen und Bewerber interessante Einsatzmöglichkeiten. Das umfangreiche Aufgabenspektrum umfasst Themen aus Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr, Regionalplanung, Sicherheit und Katastrophenschutz. Zu den Aufgabenschwerpunkten des Dezernates 26 im Rahmen der nach EASA geforderten Zertifizierung gehören die Aufsicht über die Flughäfen Dortmund und Paderborn. Die technisch ausgebildeten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Dezernates sind dafür verantwortlich, dass die genannten Flughäfen einen sicheren Flugbetrieb nach international gültigen Vorschriften und Standards gewährleisten, was über periodische und unangekündigte ad-hoc Audits beim Flughafenbetreiber zur Anlage und zu seinem Betrieb erfolgt. Die Tätigkeit auf dem Arbeitsplatz umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: - - - Aufsicht über die Flughäfen Dortmund und Paderborn gem. EU-VO 139/2014 Die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebes nach international gültigen Vorschriften und Standards, was über periodische und unangekündigte ad-hoc Audits beim Flughafenbetreiber zur Anlage und zu seinem Betrieb erfolgt Bearbeitung grundsätzlicher Fallgestaltungen in den unterschiedlichen Bereichen des Flughafenbetriebes, der Infrastruktur, des Safety Managements, der technischen Betriebsabläufe Dezernatsinterne Administration Zur Erledigung dieser Aufgaben müssen die Bewerberinnen und Bewerber über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder vergleichbaren Studienabschluss der Luftfahrttechnik, des Bauwesens, der Elektrotechnik oder eines vergleichbaren technischen Studiums z. B. Flughafenmanagement, Flugbetrieb oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Flugverkehrskontrolldienst verfügen. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Durchführung von Dienstreisen ist zwingend erforderlich. Dienstwagen/Selbstfahrer stehen zur Verfügung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Kenntnisse in folgenden Bereichen sind wünschenswert: ICAO Annex 14 Safety Management System Luftrecht (EU/national) Anlage und Betrieb von Flugplätzen/Flughäfen Qualitätsmanagement Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen und Bewerbern die sichere Anwendung der gängigen Bürokommunikationssoftware ein besonderes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Entscheidungskompetenz, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie ein höfliches und sicheres Auftreten, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen ein besonders hohes Maß an Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen soziale Kompetenz und ausgeprägte kooperative Fähigkeiten erwartet. Die Beherrschung der englischen Sprache mindestens gemäß ICAO Level 4 (oder vergleichbar) ist erforderlich. Wünschenswert ist eine Lizenz zum Führen von Motorflugzeugen, bevorzugt CPL. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 12 (gD) BBesO. Da es sich nicht um Beförderungsdienstposten handelt, erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine statusgleiche Übernahme. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt grundsätzlich nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Es bestehen Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Entgeltgruppe 12. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Dazu bedarf es aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen. Der persönliche Vorstellungstermin beinhaltet ein strukturiertes Interview u.a. mit Fachfragen/-aufgaben. Ihre postalische Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.09.2016 an die Bezirksregierung Münster Dezernat 11 - Herr Kleinhaus Zertifizierung gD 48128 Münster Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zum Nachweis der oben beschriebenen Anforderungen nur einfache Ablichtungen bei (keine Originalunterlagen und keine beglaubigten Ablichtungen). Zum Nachweis der Qualifikation fügen Sie bitte eine Ablichtung des Diplom-Zeugnisses und die Diplom-Urkunde bzw. das Bachelor-Zeugnis und die Bachelor-Urkunde bei. Verzichten Sie bitte auf aufwändige Bewerbungsmappen. Ihre Bewerbungen werden nicht zurück gesandt. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet. Originale bzw. beglaubigte Ablichtungen werden im Falle einer erfolgreichen Bewerbung angefordert. Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt. Für weitere Auskünfte zu den ausgeschriebenen Stellen stehen Ihnen im Fachdezernat Herr Schelenz (Tel: 0251/411-1690 oder [email protected] und im Personaldezernat Herr Kleinhaus (Tel: 0251/411-3722 oder [email protected] ) zur Verfügung.
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