VKF Brandschutzvorschriften 2015

VKF Brandschutzvorschriften 2015;
Schnittstellen zur NIN 2015
Nicolas Ayer
Eidg. dipl. Elektroinstallateur
Brandschutzexperte
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
15. September 2016
Brandschutztag
1
Einleitung:
NIN 4.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen
Grundsätzlich sollten Schaltgerätekombinationen nicht in Fluchtwegen
angeordnet werden.
Ein allfälliger Brand einer Schaltgerätekombination führt infolge der
grossen Menge an Kunststoffen schnell zu einer starken
Rauchentwicklung,
welche eine Begehung des Fluchtweges innert kürzester Zeit
verunmöglicht.
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Brandschutztag
2
Einleitung:
NIN 4.2.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
In vertikalen Fluchtwegen gelten für Schaltgerätekombinationen
gemäss VKF - Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen»
folgende Installationsbedingungen:
«einfache Schreinerlösung»
bei einer Frontgrösse des Gehäuses < 1.5 m2 sind
Schaltgerätekombinationen in einem Gehäuse der Schutzart IP 4X aus
Baustoffen der RF1 und in einem Schutzkasten mit 30 Minuten
a)
Feuerwiderstand (z.B. gemäss Dokumentation VSSM : Brandschutz für den
Schreiner) zu installieren. Dichtungen bei Kabelverschraubungen dürfen aus
Materialien der RF3 bestehen;
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Brandschutztag
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Einleitung:
NIN 4.2.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
«VKF-anerkannter Brandabschluss»
bei einer Frontgrösse > 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen mit
b) einem VKF-anerkannten Brandschutzabschluss mit
Feuerwiderstand EI 30-RF1 (entsprechende Systemhalter sind im
VKF Brandschutzregister ersichtlich) abzutrennen;
«geprüftes Gehäuse»
Schaltgerätekombinationen in geprüften Gehäusen der Schutzart
IP 5X (oder höher) mit 30 Minuten Feuerwiderstand (inkl.
c) Kabeleinführungen) aus Baustoffen der RF1 (entsprechende
Deklaration vom Hersteller erforderlich) dürfen, unabhängig ihrer
Frontgrösse, ohne zusätzlichen Brandschutzabschluss aufgestellt
werden.
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Einleitung:
NIN 4.2.2.2.3 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
Muss bei einem Brand in der Schaltgerätekombination im
horizontalen Fluchtweg mit der Verqualmung des vertikalen
Fluchtweges gerechnet werden, ist ein Brandabschnitt erforderlich.
Um diese Bedingungen zu erfüllen, gibt es es zwei Möglichkeiten:
a)
Die Schaltgerätekombination erfüllt die Anforderung des Kapitels
4.2.2.2.1 oder
b)
Ist der Korridor gegenüber dem vertikalem Fluchtweg mit einer
Brandschutztüre mindestens E 30 abgetrennt, so reicht ein nicht
brennbares rauchhemmendes Gehäuse.
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Agenda:
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Gesetzliche Grundlagen
neue VKF Brandschutzrichtlinien BSR 2015
Begriffsbestimmungen / neue Begriffe
Bauteile / Baustoffe
Flucht- und Rettungswege
Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsstromversorgungen nach VKF
Schaltgerätekombinationen und Kabel im Fluchtweg
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Gesetztliche
Grundlagen:
BUNDESVERFASSUNG
GESETZE
EleG
(ElektrizitätsGesetz)
Gesetz über die Feuerpolizei
und das Feuerwehrwesen (FFB)
z.Bsp. Kanton Zürich
Kantonale
Feuerschutzgesetze
VERORDNUNGEN
Starkstrom
Schwachstrom
Kantonale
Brandschutzverordnungen
ESTI
NEV
NIV
VEMV
(Verordnung) (Erzeugnisse)(Installationen) (Verträglichkeit)
Verordnung über den
vorbeugenden Brandschutz (VVB)
z.Bsp. Kanton Zürich
NORMEN
EN-Normen
(Europäisch)
Technische Normen
SN 411000:2015 (NIN 2015)
VKF
Brandschutznormen
VKF
Brandschutzrichtlinien
STAND DER TECHNIK
Richtlinien
KBOB
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Werkvorschriften
EVU
Weisung
Kant. Feuerpolizei
SLG Stand
der Technik Papier
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VKF Brandschutzrichtlinien BSR 2015:
gültig ab 1.1.2015
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•
Brandschutzvorschriften führen nicht zu
maximaler Sicherheit
•
Brandschutzvorschriften zielen auf die
minimale Erfüllung der Schutzziele ab
•
Brandschutzvorschriften definieren
(Standard-)Massnahmen
•
Brandschutzvorschriften regeln den
Normalfall (ca. 85 % der Gebäude)
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Begriffe und Definitionen
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Begriffe und Definitionen
Bauprodukte
als übergeordneter Begriff für «Baustoffe und Bauteile»
Baustoff
am Bau verwendeten Materialien
Bauteile
als Bauteile gelten Teile mit Feuerwiderstands Anforderungen
Bauten und Anlagen
gelten Gebäude, Fahrnisbauten sowie bauliche Anlagen
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Begriffe und Definitionen
Beherbergungsbetrieb
[a] Spital, Alters- und Pflegeheim mit mehr als 20 Personen
[b] Hotel, Pensionen und Ferienheime mit mehr als 20 Personen
[c] abgelegene Beherbergungsbetriebe mit mehr als 20 Personen
Brandlast
Wärmemenge sämtlicher brennbarer Materialien pro Brandabschnitt
[MJ/m2]
Brandschutzpläne
visualisieren die baulichen, technischen und vorbeugenden
Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes
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Gebäudehöhe
Gebäude geringer
Höhe:
bis 11 m Gesamthöhe
i.d.R. 1-3 Geschosse
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Gebäude mittlerer
Höhe:
bis 30 m Gesamthöhe
i.d.R. 4-8 Geschosse
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Hochhäuser:
mehr als 30 m Gesamthöhe
i.d.R. 9 und mehr Geschossen
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Begriffe und Definitionen
Feuergefährdete Räume und Zonen
sind insbesonders:
- leicht entzündbare und rasch abbrennnende Materialien
- brennbare, fein zerteilte Materialien (Korngrösse < 0.6 mm)
- selbstentzündliche Stoffe (z.Bsp. Heu)
- Stoffe, die mit H2O brennbare Gase entwickeln (Zinkstaub, etc.)
Horizonaler Fluchtweg
früher Korridor
Vertikaler Fluchtweg
früher Treppenhaus
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Begriffe und Definitionen
Kabel
gelten Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel
Kritisches Verhalten
sind Bauprodukte mit starker Rauchentwicklung [s3],
die brennend Abtropfen [d2] oder stark Korrosivität [a3] sind
(Elektrokabel)
Parking
als Parking gilt Einstellräume für Motorfahrzeuge > 600m2
Räume mit grosser Personenbelegung
neu ab 300 Personen (alt 100 Personen)
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Bauteile
Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren
Feuerwiderstands
Anforderungen gestellt werden
(z. B. Stützen, Träger, Decken, Wände, Türen usw.).
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Klassierung von Bauteilen nach EN
a
Tragfähigkeit
= R
b
Raumabschluss
= E
c
Wärmedämmung
= I
d
Feuerwiderstandsdauer in Minuten bezüglich der
einzelnen Anforderungen R, E oder I
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Bauteileprüfung
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Raumabschluss
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Isolation
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Baustoffe
Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und
Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren
Brandverhalten
Anforderungen gestellt werden (z. B. für Aussenwände,
Innenwände, Bedachungen, Bodenbeläge, Rohrleitungen usw.).
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CH Prüfung
VKF BSR „Baustoffe und Bauteile, Teil B: Prüfbestimmungen“
Ausgabe 1988
Auszug: BSR «Baustoffe und Bauteile, Teil B: Prüfbestimmungen»
Kriterien:
Flammenausbreitung
Brenndauer
Zusatzkriterium (beobachtet):
Abfallen / brennendes Abtropfen
Separate Prüfung (Rauchdichteprüfung):
© IBENA Textilwerke GmbH
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Qualmgrad (Rauchentwicklung)
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Klassierung Baustoffe – Brandkennziffer VKF
Brennbarkeitsgrad
leicht
bb
mittel
leicht
quasi
nbb
nbb
1 2 3 4 5 6q 6
Qualmgrad
schwer
mittel schwer
bb
bb
1
2
3
Polystyrol
4.2
Holz
späne
isolation
Holztäfer
Mineral
wolle
Stein
Metall
Keine
Baustoffe
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Euro Prüfung
Single Burning Item Test (SBI) SN EN 13823
«Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen»
Kriterien:
Wärmefreisetzungsrate (FIGRA)
Seitliche Flammenausbreitung (LFS)*
Freigesetzte Wärme (THR)*
* [für Klassen B + C]
© LAT - Labor- und Analysen-Technik GmbH
Zusatzkriterien:
Rauchentwicklung
Abfallen / brennendes Abtropfen
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Klassifikation von Baustoffen nach EN 13501-1
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-1
(Rauchentwicklung s)
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-1
(brennendes Abtropfen/Abfallen d)
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-6
(Korrosivität a / nur bei elektrischen Kabeln)
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
Klassifikation nach EN 13501-1
Klassizifierungsbeispiel:
C-s2,d0
d0: kein brennendes Abtropfen
s2: mittler Qualmer
C: Brandverhalten
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
Klassifikation nach EN 13501-6
Elektrische Kabel
a3: stark korrosiv
Klassizifierungsbeispiel:
Cca-s2,a3,d0
d0: kein brennendes Abtropfen
s2: mittler Qualmer
C: Brandverhalten
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
Einteilung von Leistungsanforderungen
BKZ
(18 Kl.)
RF1
SN EN 13501-1
Baustoffe (40 Kl.)
Bodenbeläge (11 Kl.)
Rohrisolierungen (40 Kl.)
RF2 cr
305 mögliche
Klassifizierungen
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EN 13501-6
Elektrische Kabel
(183 Kl.)
SN EN 13501-5
Bedachungen
(13 Kl.)
RF3 cr
Allgemein
anerkannte
Baustoffe
RF4 cr
4 Brandverhaltensgruppen
Brandschutztag
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
RF1
Kein Brandbeitrag
RF2
Geringer Brandbeitrag
RF2 (cr)
Geringer Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
RF3
Zulässiger Brandbeitrag
RF3 (cr)
Zulässiger Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
RF4
Unzulässiger Brandbeitrag
RF4 (cr)
Unzulässiger Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Baustoffe
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Elektrokabel
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Flucht- und Rettungswege
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Nutzungseinheit
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Nutzungseinheit
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Flucht- und Rettungswege (Kombizone/Grossraumbüro)
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Störung der normalen
künstlichen Beleuchtung in dem von der Brandschutzbehörde
festgelegten Bereich rechtzeitig und für eine Dauer von
mindestens 30 Minuten wirksam werden.
wird für den Brandfall benötigt
nach der SN EN 1838 Notbeleuchtung: 60 Minuten
wird für alle anderen Fälle (Stromausfall) benötigt
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung
Grösse von Rettungszeichen
Die Mindestseitenlänge p von Rettungszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d. Es gilt die Formel:
p = die kurze Seite des Rettungszeichens
d = die Erkennungsweite
s = eine Konstante:
65 für nachleuchtende Zeichen (nach.)
100 für beleuchtete Zeichen (bel.)
200 für hinterleuchtete Zeichen (hint.)
*Die Mindestseitenlänge hat 150 mm zu betragen.
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Sicherheitsstromversorgung
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Sicherheitsstromversorgung
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Prinzip der Sicherheitsstromversorgung
Nachströmöffnung
Heissgasventilator (400°C)
M
Funktionserhalt E30 – E90
RWA
Brandabschnitt
Brandabschnitt
RWA BS
Anschlussleitung Niederspannung EW
Ringleitung Mittelspannung
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Kurze Einführung
Isolationserhalt vs. Funktionserhalt
„Isolationserhalt (FE)“ von Kabeln / Leitungen
(FE) heisst: Flammeneinwirkung
„Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
(E) heisst: Erhalt
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„Isolationserhalt (FE)“ von Kabeln / Leitungen
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„Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
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„Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
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Thema Abzweigdosen
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Thema Abzweigdosen
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Brandlast in Fluchtwegen
5.2.1 Kabel
1 In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig, die zur Versorgung
oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen
dienen.
2 In horizontalen Fluchtwegen sind Kabel bis zu einer gesamten
Brandlast von 200 MJ/Laufmeter Fluchtweg zulässig.
3 Kabel mit einem kritischen Verhalten (cr gemäss Zuordnungstabelle in
der Brandschutzrichtlinie „Baustoffe und Bauteile“) dürfen in
horizontalen und vertikalen Fluchtwegen nicht eingesetzt werden.
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Brandlast in Fluchtwegen
Beispiel Brandbelastung 200 MJ/Laufmeter:
• 60 bis 70 Elektrokabel (4 x 1.5 mm2 oder 3 x 1.5 mm2).
Die Brandschutzbehörde kann Nachweise für die Berechnung
der Brandbelastung verlangen.
QUELLE VKF BRANDSCHUTZRICHTLINIE
Die Summe der im horizontalen
Fluchtweg vorhandenen
Brandlast aus Kabeln geteilt
durch die Länge des horizontalen
Fluchtweges darf
max. 200 MJ/Laufmeter
betragen.
Örtlich sind höhere Werte
zulässig.
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Elektrotableau in vertikalen Fluchtwegen
5.2.2 Schaltgerätekombinationen
1 In vertikalen Fluchtwegen gelten für Schaltgerätekombinationen folgende
Installationsbedingungen:
a bei einer Frontgrösse des Gehäuses ≤ 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen
in einem Gehäuse der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der RF1 und in einem
Schutzkasten mit 30 Minuten Feuerwiderstand zu installieren. Dichtungen
bei Kabelverschraubungen dürfen aus Materialien der RF3 bestehen;
b bei einer Frontgrösse > 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen mit einem VKFanerkannten Brandschutzabschluss mit Feuerwiderstand EI 30−RF1
abzutrennen;
c Schaltgerätekombinationen in geprüften Gehäusen der Schutzart IP 5X (oder
höher) mit 30 Minuten Feuerwiderstand (inkl. Kabeleinführungen) aus
Baustoffen der RF1 dürfen - unabhängig ihrer Frontgrösse - ohne zusätzlichen
Brandschutzabschluss aufgestellt werden.
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Elektrotableau in Fluchtwegen
0000
In vertikalen Fluchtwegen
Fläche Front Elektrogehäuse max. 1.5 m2
Gehäuse IP 4X und aus Baustoffen RF1
Schrankfront:
Feuerwiderstand 30 Minuten
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Elektrotableau in Fluchtwegen
0000
In vertikalen Fluchtwegen
Fläche Front Elektrogehäuse > 1.5 m2
Schrankfront:
EI 30 – RF1 (VKF-anerkannte Konstruktion)
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Elektrotableau in Fluchtwegen
In vertikalen Fluchtwegen
Gehäuse mit 30 Minuten Feuerwiderstand*,
IP 5X und aus Baustoffen RF1
(* z.B. Fremacell, Promaxon, Duripanel)
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Elektrotableau in horizontalen Fluchtwegen
5.2.2 Schaltgerätekombinationen
2 In horizontalen Fluchtwegen, welche gegenüber vertikalen Fluchtwegen
einen Brandabschluss aufweisen, sind Schaltgerätekombinationen in
Gehäusen der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der RF1 zu installieren.
Dichtungen bei Kabelverschraubungen dürfen aus Materialien der RF3
bestehen.
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Elektrotableau in horizontalen Fluchtwegen
In horizontalen Fluchtwegen
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© NIN 2010
Gehäuse aus Baustoffen RF1
Gehäuse IP 4X
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Monitore in Fluchtwegen
5.3 Einrichtungen der Informationstechnik (siehe Anhang)
1 Die Aufstellung von Brandmelde- / Gegensprech- / Videoanlagen resp.
Rauminformationssystemen (Bildschirme) usw. in horizontalen und vertikalen
Fluchtwegen ist zulässig, sofern diese der Norm SN EN 60950-1 + A1 + A11 +
A12 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine
Anforderungen entsprechen, die erforderliche Breite des Fluchtweges jederzeit
gewährleistet ist und die Gehäuse in vertikalen Fluchtwegen aus Baustoffen
der RF1 bestehen.
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©
copyright
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Nicolas Ayer
[email protected]
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