26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Anforderungen an Brandschutznachweise / -konzepte aus Sicht des Prüfsachverständigen Zusammenspiel von Brandfallmatrix, Brandfallsteuerung und Wirk- Prinzip-Prüfung Dipl.- Ing. (FH) Detlef Behrens 10. Brandschutztag an der Küste Fachtagung am 02.09.2015 in Wismar 1 Dozentenbeschreibung Behrens Ingenieurbüro GmbH BIG Brandschutz · Prüf- und Messwesen Hochbau · TGA · Sicherheitsplanung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar • Prüfsachverständiger für: sicherheitstechnische elektrische Anlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen • Beratender Ingenieur der BBIK Dipl.- Ing. (FH) Detlef Behrens Geschäftsführender Gesellschafter • Dozent und Prüfer bei der BBIK für die Ausbildung und Fachbegutachtung von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen für alle Bundesländer BIG Behrens Ingenieurbüro GmbH Leipziger Str. 14 14929 Treuenbrietzen • Vors. Unterausschuss für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung im Prüfungsausschuss Telefon: 033748 – 15397 Telefax: 033748 – 13398 e-mail: [email protected] web: www.big-ingenieure.com • Mitglied der AG Brandschutz der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg (MIL) • Vors. Ausschuss für Prüfsachverständigenwesen der BBIK • Lehrbeauftragter Dozent für Brandschutz an der Hochschule für Wirtschaft Berlin Fachsektion Bauingenieurwesen • Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz 2 1 26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Inhalt Zwei Themen in einem Vortrag!? Der Vortrag gliedert sich in zwei Teile, wobei diese nicht vollständig unabhängig voneinander betrachtet werden können. Teil 1: Betrachtung der zur Anlagenprüfung vorgelegten (genehmigten) Konzepte unter Beachtung der Einhaltung der a.a.R.d.T aus Sicht des PSV. Was muss zur Prüfung vorliegen und was bekommt man tatsächlich!?“ Welche Inhalte aus BSK sind Mindestanforderungen für Prüfung? Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung der Anlagentechnik „Ein Hexenwerk, welches nicht nur die Prüfung des PSV betrifft.“ Was verbirgt sich hinter dem Begriff Wie sollte der Begriff in der Genehmigungsphase verstanden bzw. verwendet werden Welche Anforderungen bestehen für BSK- Ersteller, PI-BS sowie PSVSTGA Keine Betrachtung der VDI 6010 im Detail 3 Abkürzungsverzeichnis 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar • PSV-STGA = Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen • PI-BS = Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz (auch wenn PSV-BS nur privatrechtlich tätig sind!) • BBIK = Brandenburgische Ingenieurkammer als anerkannte Anerkennungseinrichtung für PSV-STGA durch die ARGEBAU • MPGS-AB = Musterprüfgrundsätze der ARGEBAU (Stand: 26.11.2010) (eigene Abkürzung zur Vereinfachung!) • BSK = Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis • STGA = Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung • STA = Sicherheitstechnische Anlagen (eigene Abkürzung zur Vereinfachung!) 4 2 26.08.2015 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Bauordnungsrechtlicher Ansatz • Planung und Prüfung des Brandschutzes sind bauordnungsrechtlich gesetzlich festgeschrieben. • In den Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer ist eindeutig festgelegt, wie die baulichen Nachweise des Brandschutzes zu erstellen und zu prüfen sind. • Das Prüfverfahren im Brandschutz bezieht sich auf ein klassisches 4- Augen Prinzip, bei dem neben dem Planer auch Prüfinstitutionen durch den Gesetzgeber gefordert werden. Fachplaner Brandschutz Fachplaner Anlagentechnik = = Prüfer Brandschutz (PI-BS) Prüfsachverständiger (PSV-STGA) ABER auch: Fachplaner Brandschutz = Prüfsachverständiger (PSV-STGA) 5 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Aufgaben der Prüfenden (nochmals zur Information) • Gesetzgebung unterteilt in hoheitliche und privatrechtliche Tätigkeit der Prüfenden • Prüfingenieure für Brandschutz (PI-BS): § 19 M-PPVO Prüfung des bautechnischen Nachweises durch PI-BS als hoheitliche Aufgabe Prüfen der baulichen Umsetzung des BSK Ausführung der STGA wird durch PI-BS nicht direkt geprüft! (Es erfolgt in diesem Zuge die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation) • Prüfsachverständiger für technische Anlagen (PSV-STGA): § 22 M-PPVO PSV-STGA bescheinigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen. §§ 1 und 2 M-PPVO. Bescheinigen die Wirksamkeit, Betriebssicherheit UND …darüber hinaus in den Muster Prüfgrundsätzen: Beschaffenheit! Erstellen Prüfbericht entsprechend der Musterprüfgrundsätze 6 3 26.08.2015 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Muster- Prüfgrundsätze BW: BY: BE: BB: HB: HE: HH: MV: NI: NW: RP: SL: SN: ST: SH: TH: Keine Informationen abrufbar! Kein rechtsverbindlicher Charakter! PSV haben Wirksamkeit auf Grundlage der MPGS zu bescheinigen Prüfgrundsätze im Amtsblatt veröffentlicht Prüfbericht des PSV muss nach den Prüfgrundsätzen aufgebaut sein. PSV verantwortlich, dass Prüfung nach Art und Umfang ausreichend ist. MPGS dienen als Orientierungshilfe Inhalte der Prüfgrundsätze in der PVO integriert Nicht grundsätzlich eingeführt. Dienen als Orientierungshilfe. Kein rechtsverbindlicher Charakter! Prüfgrundsätze in der PrüfVO als Anlage zu beachten Keine Informationen abrufbar! Keine Informationen abrufbar! Prüfgrundsätze sind in Sachsen nicht eingeführt! Prüfgrundsätze nicht bekannt gemacht! Nur den PSV zur Anwendung empfohlen! Prüfgrundsätze nicht bekannt gemacht! Nur den PSV zur Anwendung empfohlen! Nicht grundsätzlich eingeführt. Dienen als Orientierungshilfe. Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 7 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Prüfgrundlagen §§ 2 und 3 MPGS-AB • Für die Prüfung muss der PSV-STGA beachten: o o o o o • Bauordnung, Verordnungen oder Richtlinien für Sonderbauten, eingeführte Technische Baubestimmungen, Verwendbarkeitsnachweise, allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie Baugenehmigung Darüber hinaus sind durch den Auftraggeber bereitzustellen: o o o o o o o o o Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen (Brandschutznachweis), Grundriss- und Schnittzeichnungen, Verwendbarkeitsnachweise, Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung, Alarmierungs- und Evakuierungspläne (soweit erstellt) , Bemessungen der Anlagen Elektrischer Schaltplan der Anlagen sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen Anlagen- bzw. Funktionsbeschreibung Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung bei wiederkehrenden Prüfungen Errichtungs- und Instandhaltungsnachweis 8 4 26.08.2015 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte – BMA / Alarmierung 1. „Die Taster sind gemäß DIN EN 54-11 in der Farbe blau auszuführen.“ Anm.: Es handelt sich um ein Hochschulgeb. mit Hörsäalen je > 300 Personen 2. „Die Brandmeldeanlage muss in einem Raum gemäß der EltBauVO untergebracht werden. Die Alarmierungsanlage muss über einen eigenständigen Raum verfügen.“ 3. „Zu Kompensationsgründen wird eine BMA gemäß der BHE Richtlinie errichtet.“ Anm.: Historisches Schulgebäude mit 14 Abweichungen im BSK. Die zur Prüfung vorgestellte Ausführung waren Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 4. „Es wird eine anlagentechnische Kompensation durch eine Alarmierungsanlage vorgesehen. Es ist ausreichend die vorhandene Meldeanlage mit zusätzlichen Hupen auszustatten.“ Anm.: Schulgebäude, Gebaut wurde eine EMA mit Sirenen, ohne manuelle und automatische Auslösung sowie ohne Ersatzstromversorgung. 9 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte – Sibel / SiStrom 1. „Der Abweichung wird nicht stattgegeben, da die Sicherheitsbeleuchtung einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen muss.“ Anm.: Es handelte sich um Einzelbatterieleuchten innerhalb eines Brandabschnittes 2. „Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist durch einen Sachkundigen durchzuführen.“ Anm.: Es handelt sich um eine Zentralbatterieanlage in einem Sonderbau. Nachdem der PSV auf die Prüfpflicht hinwies wurde durch PI-BS darauf verwiesen, dass die „Sicherheitsbeleuchtung“ nur einen Sachkundigennachweis benötigt. 3. „Die Anlage muss den aktuell geltenden Regeln der Technik entsprechen. …“ ….Die bestehenden Leitungen sind im Bestand vorhanden und weisen einen ausreichenden Funktionserhalt auf. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.“ Anm.: Es handelt sich um eine Zentralbatterieanlage aus dem Jahr 1997. Die Ausführung der Kabelverlegung entspracht bereits zum Zeitpunkt der Errichtung nicht den geltenden Vorschriften. (NYM Verlegung in diverse Brandabschnitte und fehlerhafte Verlegung gemäß MLAR!) und wurde bereits durch einen PSV-STGA bemängelt. 10 5 26.08.2015 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte - Entrauchung „Die RDA ist nach der DIN 12101 zu planen und zu errichten. ….Handsteuereinrichtungen sind nach VdS 2592 auszuführen und mit einem Hinweisschild gemäß DIN 4066 mit Aufschrift „Rauchfreihaltung vorzusehen. …(2 Absätze weiter!) …Elektrische Handauslösevorrichtungen sind in Tieforange mit Beschriftung „Rauchabzug / Maschinelle Rauchabzugsanlage / Differenzdruckanlage“ auszuführen …Der direkt daneben befindlichen Taster der Rauchableitung des Treppenraumes ist ebenfalls in orange (RAL 2011) auszuführen und mit einem Feuerwehrschlüssel zu versehen, damit Fehlnutzung nicht erfolgt! …Der Aufzugsschacht erhält eine Öffnung zur Rauchableitung an oberster Stelle. Eine Einbindung in die MRA ist nicht erforderlich, da keine Brandlasten im Schacht. …Der Aufzug ist mit einer Brandfallsteuerung gemäß DIN EN 81-73 auszustatten. Im Ereignisfall fährt dieser ins EG und bleibt mit geöffneten Türen stehen.“ 11 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte - Entrauchung 1. „Die Anlage muss den Vorgaben der DIN 18232-2 entsprechen. …Die Zuluft muss automatisch oder durch organisatorische bzw. betriebliche Maßnahmen sichergestellt werden.“ Anm.: Während der Prüfung war keine automatische Öffnung realisiert. In der Tagzeit sind nur sporadisch Personen in diesem Bereich zugegen und in der Nachtzeit ist generell keine Person anwesend. 2. „Die Entrauchung wird als Rauchableitung entsprechend der beiliegenden Berechnung sichergestellt.“ Anm.: Es wurde eine Rauchsimulation geführt, wobei im BSK generell die Randparameter fehlten, welche für den Nachweis zugrunde gelegt wurden. Nur die Simulationsgrafiken waren dargestellt. PSV-STGA stellt Mangel fest, da Wirksamkeit nicht bescheinigt werden kann. Antwort des PI: Das hat Sie nicht zu interessieren; Sie müssen nur schauen, dass die Fenster (..es waren NRWG / Klappen) aufgehen. 12 6 26.08.2015 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Worin bestehen Probleme? • Brandschutzkonzepte: Es gibt nicht in allen Bundesländern Nachweisberechtigte für Brandschutz. Die anlagentechnische Fachkenntnis der BSK-Ersteller zum Teil unzureichend Die technischen Regelwerke werden „stiefmütterlich“ beachtet bzw. nur ungenau gelesen. Zum Teil liegen die Regelwerke den Erstellern im Text nicht vor. Ausführungen zur Anlagentechnik im BSK sind unzureichend beschrieben • Prüfwesen: Die Stellung des PSV- STGA wird durch die privatrechtliche Tätigkeit von einigen PI-BS als „geringwertiger“ angesehen. Das Anerkennungsverfahren der PI-BS nur geringe Prüfanteile für STGA Schulungsangebote für STGA werden i.d.R. nur sporadisch wahrgenommen Es gibt keine Weiterbildungspflicht für BSK-Ersteller oder PI-BS Es fehlt grundlegend eine planungsseitige Vorabstimmung mit dem PSV-STGA, ABER auch PSV-STGA prüfen z.T. entgegen der gesetzlichen Vorgaben 13 Teil 1: Konzepte aus Sicht des PSV-STGA 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Zusammenfassung • Es werden zunehmend widersprüchliche, falsche, zu ungenaue oder überzogene Anlagenplanungen vorgenommen. • Die Erstellung von Brandschutznachweisen ist i.d.R. ohne Beschränkung einer spezifischen Qualifikation möglich. Die Einführung eines Nachweisberechtigten (mit Prüfung) ist wünschenswert! • Die technische Fachkenntnis der Beteiligten im Baugenehmigungsverfahren ist durch die primär bauliche Ausbildung zwar qualifiziert vorhanden. Die Fachkenntnis zur Einordnung anlagentechnischer Einrichtungen und Maßnahmen sind dahingehend überwiegend nur global vorhanden. Eine spezifische Weiterbildung sollte obligatorisch sein. (Analog Punkteverfahren) • Zur Prüfung liegen in der Regel nur unzureichende Informationen / Dokumente vor. • „Einbindung“ von PSV-STGA sollte bei größeren und komplexen Gebäuden bereits frühzeitig (ggf. LPH 5) erfolgen. 14 7 26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 15 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung Wirk- Prinzip- Prüfung …und…oder…und…oder!? „sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (sSK)“ „Matrix- Grobkonzept“ Funktionsmatrix „Brandfallsteuertabelle (BFST)“ „Schwarzschaltung“ „Gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix“ Wirk- Prinzip- Prüfung Schnittstellenmatrix „Vollprobentest“ 16 8 26.08.2015 Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Prüfung prinzipiell wirksam? • Mit Einführung der MPrüfVO: 03/2011 erstmalig die Forderung an eine Prüfung des „bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen“ • Die Komplexität von Anlagen soll damit für größere und komplexe Gebäude sichergestellt werden. Aber auch kleinere Gebäude werden funktionell und steuerungsseitig immer komplexer. • MPrüfVO schreibt dahingehend aber nicht den Umfang und die Zusammenwirkenden Anlagen vor. Anm.: Generell bescheinigt der PSV-STGA die Wirkung sicherheitstechnischer Anlagen und nicht die Steuerung von untergeordneten Anlagen! (z.B. Rolläden,Gepäckbändern, Einbruchmeldeanlagen etc.) Verordnungen beziehen sich grundlegend nur auf die Prüfung von STGA • Aufgrund der ungenauen Beschreibung wurde in einem kleinen Rahmen von Fachleuten die VDI 6010 erarbeitet, welche aber mehr als die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen der Wirk-Prinzip-Prüfung definiert Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 17 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Wo bereits gefordert? • Die Forderung zur Wirk – Prinzip-Prüfung ist bislang nicht in allen Ländern explizit gefordert: BW: BY: BE: BB: HB: HE: HH: MV: NI: NW: RP: SL: SN: ST: SH: TH: Keine Informationen auffindbar Keine Forderung in der SPrüfV Keine Forderung in der BetrVO definiert § 2 Abs. 1 BbgSGPrüfV Keine Forderung in der BremAnlPrüfV Keine Forderung in der TPrüfVO Keine Forderung in der PVO HH Keine Forderung in der AnlPrürVO § 30 Abs. 1 DVO-NBauO § 2 Abs. 1 PrüfVO Keine Forderung in der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen Keine Forderung in der TPrüfVO § 2 Abs. 2 SächsTechPrüfVO § 2 Abs. 1 TanlVO- LSA § 2 Abs. 1 PrüfVO Keine Forderung in der ThürTechPrüfVO 18 9 26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung Wechselwirkungen der Einzelgewerke • Lüftung (Pkt. 5.1.9 MPGS-AB) Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen, Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte • Rauchabzugsanlagen (Pkt. 5.3.9 MPGS-AB) ………..wie Lüftung! • Feuerlöschanlagen (Pkt. 5.4.4 MPGS-AB) ………..wie Lüftung! • Sicherheitsstromversorgung (Pkt. 5.5.3 MPGS-AB) • Brandmeldeanlagen (Pkt. 5.6.1 MPGS-AB) Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen, Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW) 1 der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW) 1 der Fehlersimulation (S) 1 + (SW) 1 19 Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Was ist nun gemeint? • Wirk- Prinzip- Prüfung: MPrüfVO: bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von Anlagen VDI 6010 Bl. 3: Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehender technischer Gewerke. • Matrix- Grobkonzept (gem. LP 4 AHO:2015) / Brandfallmatrix Festlegung der funktionalen steuerungstechnischen Zusammenhänge, wie z.B. Alarmierungsbereiche, Alarmierungs- und Evakuierungsabfolgen, Ansteuerung von Aufzügen WICHTIG: Die Grobkonzeption stellt eine Grundleistung der LP4 dar und ist damit im BSK zu beschreiben und zu beachten. 20 10 26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung Was ist nun gemeint? • Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (s.SK gem. Pkt. 5.6.1 Muster Prüfgrundsätze) / Brandfallsteuertabelle (BFS gemäß LP5 AHO 2015) Detailierung der funktional beschriebenen Abhängigkeiten erfolgt in Form einer Tabellendarstellung als Zuordnung, welche Situation bzw. welches Ereignis zu welcher Reaktion führen soll. WICHTIG: • Die Tabelle behandelt Funktionsbereiche und gegebenenfalls Alarmierungsbereiche, nicht aber die Zuordnung auf die jeweilige Meldergruppe oder gar jedes Einzelmelders Gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix (Fachplanung gemäß LP8 AHO 2015) Benennung der Komponenten mit den dazugehörigen Einzelmelder (Aktoren) im jeweiligen Matrixelement. Bildet die Grundlage der Programmierung Erstellung durch den technischen Fachplaner im Zuge LP3-HOAI 21 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung Was ist nun gemeint? • Die Gliederung lässt sich in den Abläufen nach Leistungsphasen wie folgt darstellen: LP Bezeichnung Inhalt Anforderung an Planung 1-4 Entwurfsplanung Brandschutzkonzept 5-7 Ausführungsplanung (Schnittstellenplanung primär in LP5!) Fachplanung mit Detallierung der Anlagenplanung. Grobe Steuerungsdarstellung in Textform! „Brandfallsteuermatrix / Matrix / Grobkonzept“ Konkretisierung der Steuerungsanforderung: „steuertechnisches Sicherungskonzept“ 8 „10“ Fachbauleitung Prüfung durch PSV entsprechend der Prüfverordnung Erstellung Detailmatrix Brandfallsteuermatrix (Meldernummer mit Steuerung!) Hinweis: Es handelt sich nur noch um Vorgabe der Anlagenprogrammierung. Diese für Errichter notwendig, aber nicht für Nachweis des PSV! Einzelgewerkprüfung durch PSV „Abnahme“ Überprüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens 22 11 26.08.2015 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung Wirkprinzip im Schemata K EMA BMA K K SAA RLT RWA Klimaanlage Sonnenschutz / Toransteuerung Abschaltung Allgemeinbeschallung Legende: K = Koppler RLT = Raumlufttechnik K K Aufzug K FSA K EMA = Einbruchmeldeanlage RWA = Rauchwärmeabzug FLA Fassadenöffnungen schließen SAA – Sprachalarmierung FLA - Feuerlöschanlage Wirkprinzip im Schemata 3 Prüfbereich 1: Nur Prüfung der BMA als autarke Anlage 2 1 K K SAA Abschaltung Allgemeinbeschallung Legende: 23 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung EMA FSA - Feuerschutzabschluss BMA K K RLT RWA Klimaanlage Sonnenschutz / Toransteuerung K = Koppler RLT = Raumlufttechnik EMA = Einbruchmeldeanlage RWA = Rauchwärmeabzug K Aufzug K FSA K Prüfbereich 2: Prüfung der BMA Meldungen bis zum Koppler (Abgang des Steuersignals!) Prüfbereich 3: Vollständige Prüfung mit Ansteuerung der nachgeordneten sicherheitstechnischen Anlagen im Zuge des Zusammenwirkens (Wirk-Prinzip) FLA Fassadenöffnungen schließen SAA – Sprachalarmierung FLA - Feuerlöschanlage FSA - Feuerschutzabschluss 24 12 26.08.2015 Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Wirk- Prinzip- Prüfung im BSK • Anforderung an die Brandschutzkonzepte steigen, da bereits in den Gutachten als erster „Planungsstein“ bereits Ausführungsansätze zur Steuerung beschrieben sein müssen. Die s.g. Brandfallmatrix muss den Rahmen für das Zusammenspiel aller sicherheitstechnischer Einrichtungen grob qualitativ beschreiben. Beschreibungen wie z.B.: „Es ist eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 / DIN VDE 0833 zu errichten“ „Die bestehende Brandmeldeanlage ist zu erweitern.“ „Es ist keine Alarmierung für das Objekt erforderlich.“ sind nicht mehr ausreichend. • Die „Anlagensteuerung“ muss im BSK eigenständig beschrieben werden. 25 Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Wirk- Prinzip- Prüfung für den PI-BS • Für den Prüfumfang des PI-BS ergeben sich zwei „Bearbeitungsstufen“. Stufe 1: Prüfung des BSK mit Steuerungskonzeption Würdigung und Plausibilitätsprüfung der beschriebenen Steuerungen hinsichtlich der Schutzzielanforderungen Im Prüfbericht muss die Forderung nach einer Schnittstellenmatrix gefordert werden. Diese konkretisierte die Vorgaben des Brandschutzgutachtens. Anm.: I.d.R. wird dies durch den TGA Fachplaner erfolgen. In Einzelfällen kann dies entsprechend der AHO 2015 als bes. Leistung auch durch den BSK Ersteller (mit technischer Fachkenntnis) erfolgen. Stufe 2: Prüfung des Prüfberichtes Es muss ein eigener Punkt zur Anlagensteuerung beschrieben werden. 26 13 26.08.2015 Teil 2: Wirk- Prinzip- Prüfung 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Wirk- Prinzip- Prüfung für den PSV-STGA • Für den Prüfumfang des PSV-STGA ändert sich grundlegend nichts • Die gewerkbezogene Einzelprüfung bleibt erhalten. • Es erfolgt eine Prüfung der gewerkeübergreifenden Steuerfunktionen durch die Prüfsachverständigen (separat/gemeinsam) • Die Prüfung kann auch im Rahmen des Prüfberichtes des PSV-STGA für BMA erfolgen. Bauordnungsrechtlich ist nicht festgeschrieben, dass für die „Steuerungsprüfung“ ein eigenständiger Prüfbericht verfasst werden muss. Die Prüfung muss lediglich durch einen anerkannten PSV-STGA erfolgen. • Grundsätzlich werden die Dokumente der Wirk- Prinzip- Prüfung durch die mängelfreien Einzelberichte der Gewerke und der geprüften Steuerung als gesammelte Dokumentation an den PI-BS übergeben. Nur so ist die Wirk- Prinzip- Prüfung bauordnungsrechtlich nachgewiesen. 27 FAZIT 10. Brandschutztag an der Küste in Wismar Zusammenfassung • Wirk- Prinzip- Prüfung noch nicht bundeseinheitlich eingeführt. Prüfung auf Wirksamkeit der Anlagen (Einzelprüfung) aber generell in allen PVO gefordert • Keine einheitlichen Begriffsdefinitionen in der Praxis => Widersprüche • Die zur „Klärung“ dienende VDI- Richtlinie 6010 – Bl.3 dahingehend kontraproduktiv (Anforderung geht weit über das bauordnungsrechtliche Schutzziel hinaus!) Die Anwendung einer derartigen Forderung im Brandschutzkonzept bzw. in Prüfbericht des PI-BS wird dringlich abgeraten. => Rechtlich fraglich! Es ist ausreichend eine Wirk- Prinzip Prüfung der STGA entsprechend der Prüfverordnungen zu fordern. • Die bislang durch PSV nachzuweisende Ansteuerung von Einzelgewerken ist durch den BMA- PSV ausreichend, wird in der Praxis bislang aber nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz umgesetzt. (Angst des Aufragverlustes, da Privatrechtliche Beauftragung!) Bei größeren Anlagen empfiehlt sich die Einbindung eines PSV bereits in der Planungsphase 28 14
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