10. Brandschutztag an der Küste Fachtagung am 02.09.2015 in

26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Anforderungen an Brandschutznachweise / -konzepte
aus Sicht des Prüfsachverständigen
Zusammenspiel von Brandfallmatrix,
Brandfallsteuerung und Wirk- Prinzip-Prüfung
Dipl.- Ing. (FH) Detlef Behrens
10. Brandschutztag an der Küste
Fachtagung am 02.09.2015 in Wismar
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Dozentenbeschreibung
Behrens Ingenieurbüro GmbH
BIG
Brandschutz · Prüf- und Messwesen
Hochbau · TGA · Sicherheitsplanung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
• Prüfsachverständiger für:
sicherheitstechnische elektrische Anlagen,
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
CO-Warnanlagen,
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Beratender Ingenieur der BBIK
Dipl.- Ing. (FH) Detlef Behrens
Geschäftsführender Gesellschafter
• Dozent und Prüfer bei der BBIK für die Ausbildung und
Fachbegutachtung von bauaufsichtlich anerkannten
Prüfsachverständigen für sicherheitstechnischer Anlagen und
Einrichtungen für alle Bundesländer
BIG Behrens Ingenieurbüro GmbH
Leipziger Str. 14
14929 Treuenbrietzen
• Vors. Unterausschuss für sicherheitstechnische
Gebäudeausrüstung im Prüfungsausschuss
Telefon: 033748 – 15397
Telefax: 033748 – 13398
e-mail: [email protected]
web:
www.big-ingenieure.com
• Mitglied der AG Brandschutz der Obersten Bauaufsichtsbehörde
des Landes Brandenburg (MIL)
• Vors. Ausschuss für Prüfsachverständigenwesen der BBIK
• Lehrbeauftragter Dozent für Brandschutz an der Hochschule für
Wirtschaft Berlin Fachsektion Bauingenieurwesen
• Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
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26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Inhalt
Zwei Themen in einem Vortrag!?
Der Vortrag gliedert sich in zwei Teile, wobei diese nicht vollständig unabhängig
voneinander betrachtet werden können.
Teil 1:
Betrachtung der zur Anlagenprüfung vorgelegten (genehmigten) Konzepte
unter Beachtung der Einhaltung der a.a.R.d.T aus Sicht des PSV.
Was muss zur Prüfung vorliegen und was bekommt man tatsächlich!?“
Welche Inhalte aus BSK sind Mindestanforderungen für Prüfung?
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung der Anlagentechnik
„Ein Hexenwerk, welches nicht nur die Prüfung des PSV betrifft.“
Was verbirgt sich hinter dem Begriff
Wie sollte der Begriff in der Genehmigungsphase verstanden bzw.
verwendet werden
Welche Anforderungen bestehen für BSK- Ersteller, PI-BS sowie PSVSTGA
Keine Betrachtung der VDI 6010 im Detail
3
Abkürzungsverzeichnis
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
•
PSV-STGA
=
Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und
Einrichtungen
•
PI-BS
=
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz
(auch wenn PSV-BS nur privatrechtlich tätig sind!)
•
BBIK
=
Brandenburgische Ingenieurkammer als anerkannte
Anerkennungseinrichtung für PSV-STGA durch die ARGEBAU
•
MPGS-AB
=
Musterprüfgrundsätze der ARGEBAU (Stand: 26.11.2010)
(eigene Abkürzung zur Vereinfachung!)
•
BSK
=
Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis
•
STGA
=
Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung
•
STA
=
Sicherheitstechnische Anlagen (eigene Abkürzung zur Vereinfachung!)
4
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26.08.2015
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Bauordnungsrechtlicher Ansatz
•
Planung und Prüfung des Brandschutzes sind bauordnungsrechtlich gesetzlich
festgeschrieben.
•
In den Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer ist eindeutig festgelegt, wie die
baulichen Nachweise des Brandschutzes zu erstellen und zu prüfen sind.
•
Das Prüfverfahren im Brandschutz bezieht sich auf ein klassisches 4- Augen Prinzip,
bei dem neben dem Planer auch Prüfinstitutionen durch den Gesetzgeber gefordert
werden.
Fachplaner Brandschutz
Fachplaner Anlagentechnik
=
=
Prüfer Brandschutz (PI-BS)
Prüfsachverständiger (PSV-STGA)
ABER auch:
Fachplaner Brandschutz
=
Prüfsachverständiger (PSV-STGA)
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Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Aufgaben der Prüfenden (nochmals zur Information)
•
Gesetzgebung unterteilt in hoheitliche und privatrechtliche Tätigkeit der Prüfenden
•
Prüfingenieure für Brandschutz (PI-BS): § 19 M-PPVO
Prüfung des bautechnischen Nachweises durch PI-BS als hoheitliche Aufgabe
Prüfen der baulichen Umsetzung des BSK
Ausführung der STGA wird durch PI-BS nicht direkt geprüft!
(Es erfolgt in diesem Zuge die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation)
•
Prüfsachverständiger für technische Anlagen (PSV-STGA): § 22 M-PPVO
PSV-STGA bescheinigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und
Einrichtungen mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen. §§ 1 und 2 M-PPVO.
Bescheinigen die Wirksamkeit, Betriebssicherheit UND
…darüber hinaus in den Muster Prüfgrundsätzen: Beschaffenheit!
Erstellen Prüfbericht entsprechend der Musterprüfgrundsätze
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26.08.2015
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Muster- Prüfgrundsätze
BW:
BY:
BE:
BB:
HB:
HE:
HH:
MV:
NI:
NW:
RP:
SL:
SN:
ST:
SH:
TH:
Keine Informationen abrufbar!
Kein rechtsverbindlicher Charakter!
PSV haben Wirksamkeit auf Grundlage der MPGS zu bescheinigen
Prüfgrundsätze im Amtsblatt veröffentlicht
Prüfbericht des PSV muss nach den Prüfgrundsätzen aufgebaut sein.
PSV verantwortlich, dass Prüfung nach Art und Umfang ausreichend ist.
MPGS dienen als Orientierungshilfe
Inhalte der Prüfgrundsätze in der PVO integriert
Nicht grundsätzlich eingeführt. Dienen als Orientierungshilfe.
Kein rechtsverbindlicher Charakter!
Prüfgrundsätze in der PrüfVO als Anlage zu beachten
Keine Informationen abrufbar!
Keine Informationen abrufbar!
Prüfgrundsätze sind in Sachsen nicht eingeführt!
Prüfgrundsätze nicht bekannt gemacht! Nur den PSV zur Anwendung empfohlen!
Prüfgrundsätze nicht bekannt gemacht! Nur den PSV zur Anwendung empfohlen!
Nicht grundsätzlich eingeführt. Dienen als Orientierungshilfe.
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
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10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Prüfgrundlagen §§ 2 und 3 MPGS-AB
•
Für die Prüfung muss der PSV-STGA beachten:
o
o
o
o
o
•
Bauordnung,
Verordnungen oder Richtlinien für Sonderbauten,
eingeführte Technische Baubestimmungen,
Verwendbarkeitsnachweise,
allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie Baugenehmigung
Darüber hinaus sind durch den Auftraggeber bereitzustellen:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen (Brandschutznachweis),
Grundriss- und Schnittzeichnungen,
Verwendbarkeitsnachweise,
Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte,
Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung, Alarmierungs- und
Evakuierungspläne (soweit erstellt) ,
Bemessungen der Anlagen
Elektrischer Schaltplan der Anlagen sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
Anlagen- bzw. Funktionsbeschreibung
Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung bei wiederkehrenden Prüfungen
Errichtungs- und Instandhaltungsnachweis
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26.08.2015
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte – BMA / Alarmierung
1. „Die Taster sind gemäß DIN EN 54-11 in der Farbe blau auszuführen.“
Anm.: Es handelt sich um ein Hochschulgeb. mit Hörsäalen je > 300 Personen
2. „Die Brandmeldeanlage muss in einem Raum gemäß der EltBauVO untergebracht
werden. Die Alarmierungsanlage muss über einen eigenständigen Raum verfügen.“
3. „Zu Kompensationsgründen wird eine BMA gemäß der BHE Richtlinie errichtet.“
Anm.: Historisches Schulgebäude mit 14 Abweichungen im BSK.
Die zur Prüfung vorgestellte Ausführung waren Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676
4. „Es wird eine anlagentechnische Kompensation durch eine Alarmierungsanlage
vorgesehen. Es ist ausreichend die vorhandene Meldeanlage mit zusätzlichen Hupen
auszustatten.“
Anm.: Schulgebäude, Gebaut wurde eine EMA mit Sirenen, ohne manuelle und automatische
Auslösung sowie ohne Ersatzstromversorgung.
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Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte – Sibel / SiStrom
1. „Der Abweichung wird nicht stattgegeben, da die Sicherheitsbeleuchtung einen
Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen muss.“
Anm.:
Es handelte sich um Einzelbatterieleuchten innerhalb eines Brandabschnittes
2. „Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist durch einen Sachkundigen
durchzuführen.“
Anm.:
Es handelt sich um eine Zentralbatterieanlage in einem Sonderbau.
Nachdem der PSV auf die Prüfpflicht hinwies wurde durch PI-BS darauf verwiesen,
dass die „Sicherheitsbeleuchtung“ nur einen Sachkundigennachweis benötigt.
3. „Die Anlage muss den aktuell geltenden Regeln der Technik entsprechen. …“
….Die bestehenden Leitungen sind im Bestand vorhanden und weisen einen
ausreichenden Funktionserhalt auf. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.“
Anm.:
Es handelt sich um eine Zentralbatterieanlage aus dem Jahr 1997.
Die Ausführung der Kabelverlegung entspracht bereits zum Zeitpunkt der Errichtung
nicht den geltenden Vorschriften. (NYM Verlegung in diverse Brandabschnitte und
fehlerhafte Verlegung gemäß MLAR!) und wurde bereits durch einen PSV-STGA
bemängelt.
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26.08.2015
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte - Entrauchung
„Die RDA ist nach der DIN 12101 zu planen und zu errichten.
….Handsteuereinrichtungen sind nach VdS 2592 auszuführen und mit einem
Hinweisschild gemäß DIN 4066 mit Aufschrift „Rauchfreihaltung vorzusehen. …(2
Absätze weiter!) …Elektrische Handauslösevorrichtungen sind in Tieforange mit
Beschriftung „Rauchabzug / Maschinelle Rauchabzugsanlage / Differenzdruckanlage“
auszuführen
…Der direkt daneben befindlichen Taster der Rauchableitung des Treppenraumes ist
ebenfalls in orange (RAL 2011) auszuführen und mit einem Feuerwehrschlüssel zu
versehen, damit Fehlnutzung nicht erfolgt!
…Der Aufzugsschacht erhält eine Öffnung zur Rauchableitung an oberster Stelle. Eine
Einbindung in die MRA ist nicht erforderlich, da keine Brandlasten im Schacht.
…Der Aufzug ist mit einer Brandfallsteuerung gemäß DIN EN 81-73 auszustatten. Im
Ereignisfall fährt dieser ins EG und bleibt mit geöffneten Türen stehen.“
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Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Beispiele genehmigter Brandschutzkonzepte - Entrauchung
1. „Die Anlage muss den Vorgaben der DIN 18232-2 entsprechen. …Die Zuluft muss
automatisch oder durch organisatorische bzw. betriebliche Maßnahmen
sichergestellt werden.“
Anm.:
Während der Prüfung war keine automatische Öffnung realisiert. In der Tagzeit sind
nur sporadisch Personen in diesem Bereich zugegen und in der Nachtzeit ist generell
keine Person anwesend.
2. „Die Entrauchung wird als Rauchableitung entsprechend der beiliegenden
Berechnung sichergestellt.“
Anm.:
Es wurde eine Rauchsimulation geführt, wobei im BSK generell die Randparameter
fehlten, welche für den Nachweis zugrunde gelegt wurden.
Nur die Simulationsgrafiken waren dargestellt.
PSV-STGA stellt Mangel fest, da Wirksamkeit nicht bescheinigt werden kann.
Antwort des PI: Das hat Sie nicht zu interessieren; Sie müssen nur schauen,
dass die Fenster (..es waren NRWG / Klappen) aufgehen.
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26.08.2015
Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Worin bestehen Probleme?
•
Brandschutzkonzepte:
Es gibt nicht in allen Bundesländern Nachweisberechtigte für Brandschutz.
Die anlagentechnische Fachkenntnis der BSK-Ersteller zum Teil unzureichend
Die technischen Regelwerke werden „stiefmütterlich“ beachtet bzw. nur ungenau
gelesen. Zum Teil liegen die Regelwerke den Erstellern im Text nicht vor.
Ausführungen zur Anlagentechnik im BSK sind unzureichend beschrieben
•
Prüfwesen:
Die Stellung des PSV- STGA wird durch die privatrechtliche Tätigkeit von einigen
PI-BS als „geringwertiger“ angesehen.
Das Anerkennungsverfahren der PI-BS nur geringe Prüfanteile für STGA
Schulungsangebote für STGA werden i.d.R. nur sporadisch wahrgenommen
Es gibt keine Weiterbildungspflicht für BSK-Ersteller oder PI-BS
Es fehlt grundlegend eine planungsseitige Vorabstimmung mit dem PSV-STGA,
ABER auch PSV-STGA prüfen z.T. entgegen der gesetzlichen Vorgaben
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Teil 1:
Konzepte aus Sicht des PSV-STGA
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Zusammenfassung
•
Es werden zunehmend widersprüchliche, falsche, zu ungenaue oder überzogene
Anlagenplanungen vorgenommen.
•
Die Erstellung von Brandschutznachweisen ist i.d.R. ohne Beschränkung einer
spezifischen Qualifikation möglich. Die Einführung eines Nachweisberechtigten (mit
Prüfung) ist wünschenswert!
•
Die technische Fachkenntnis der Beteiligten im Baugenehmigungsverfahren ist durch
die primär bauliche Ausbildung zwar qualifiziert vorhanden. Die Fachkenntnis zur
Einordnung anlagentechnischer Einrichtungen und Maßnahmen sind dahingehend
überwiegend nur global vorhanden. Eine spezifische Weiterbildung sollte obligatorisch
sein. (Analog Punkteverfahren)
•
Zur Prüfung liegen in der Regel nur unzureichende Informationen / Dokumente vor.
•
„Einbindung“ von PSV-STGA sollte bei größeren und komplexen Gebäuden bereits
frühzeitig (ggf. LPH 5) erfolgen.
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26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
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10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
Wirk- Prinzip- Prüfung …und…oder…und…oder!?
„sicherheitstechnisches
Steuerungskonzept (sSK)“
„Matrix- Grobkonzept“
Funktionsmatrix
„Brandfallsteuertabelle (BFST)“
„Schwarzschaltung“
„Gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix“
Wirk- Prinzip- Prüfung
Schnittstellenmatrix
„Vollprobentest“
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26.08.2015
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Prüfung prinzipiell wirksam?
•
Mit Einführung der MPrüfVO: 03/2011 erstmalig die Forderung an eine Prüfung des
„bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen“
•
Die Komplexität von Anlagen soll damit für größere und komplexe Gebäude
sichergestellt werden. Aber auch kleinere Gebäude werden funktionell und
steuerungsseitig immer komplexer.
•
MPrüfVO schreibt dahingehend aber nicht den Umfang und die Zusammenwirkenden
Anlagen vor.
Anm.: Generell bescheinigt der PSV-STGA die Wirkung sicherheitstechnischer
Anlagen und nicht die Steuerung von untergeordneten Anlagen!
(z.B. Rolläden,Gepäckbändern, Einbruchmeldeanlagen etc.)
Verordnungen beziehen sich grundlegend nur auf die Prüfung von STGA
•
Aufgrund der ungenauen Beschreibung wurde in einem kleinen Rahmen von
Fachleuten die VDI 6010 erarbeitet, welche aber mehr als die
bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen der Wirk-Prinzip-Prüfung definiert
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
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10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Wo bereits gefordert?
•
Die Forderung zur Wirk – Prinzip-Prüfung ist bislang nicht in allen Ländern explizit
gefordert:
BW:
BY:
BE:
BB:
HB:
HE:
HH:
MV:
NI:
NW:
RP:
SL:
SN:
ST:
SH:
TH:
Keine Informationen auffindbar
Keine Forderung in der SPrüfV
Keine Forderung in der BetrVO definiert
§ 2 Abs. 1 BbgSGPrüfV
Keine Forderung in der BremAnlPrüfV
Keine Forderung in der TPrüfVO
Keine Forderung in der PVO HH
Keine Forderung in der AnlPrürVO
§ 30 Abs. 1 DVO-NBauO
§ 2 Abs. 1 PrüfVO
Keine Forderung in der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen
Keine Forderung in der TPrüfVO
§ 2 Abs. 2 SächsTechPrüfVO
§ 2 Abs. 1 TanlVO- LSA
§ 2 Abs. 1 PrüfVO
Keine Forderung in der ThürTechPrüfVO
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26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
Wechselwirkungen der Einzelgewerke
•
Lüftung (Pkt. 5.1.9 MPGS-AB)
Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem
sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen,
Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
•
Rauchabzugsanlagen (Pkt. 5.3.9 MPGS-AB)
………..wie Lüftung!
•
Feuerlöschanlagen (Pkt. 5.4.4 MPGS-AB)
………..wie Lüftung!
•
Sicherheitsstromversorgung (Pkt. 5.5.3 MPGS-AB)
•
Brandmeldeanlagen (Pkt. 5.6.1 MPGS-AB)
Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die
Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen,
Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte sicherer Zustand der verknüpften
Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik
Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung
der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW) 1
der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW) 1
der Fehlersimulation (S) 1 + (SW) 1
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Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Was ist nun gemeint?
•
Wirk- Prinzip- Prüfung:
MPrüfVO:
bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von Anlagen
VDI 6010 Bl. 3: Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit
sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten
Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen
unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit
stehender technischer Gewerke.
•
Matrix- Grobkonzept (gem. LP 4 AHO:2015) / Brandfallmatrix
Festlegung der funktionalen steuerungstechnischen Zusammenhänge, wie z.B.
Alarmierungsbereiche, Alarmierungs- und Evakuierungsabfolgen, Ansteuerung von
Aufzügen
WICHTIG:
Die Grobkonzeption stellt eine Grundleistung der LP4 dar und ist
damit im BSK zu beschreiben und zu beachten.
20
10
26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
Was ist nun gemeint?
•
Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (s.SK gem. Pkt. 5.6.1 Muster
Prüfgrundsätze) / Brandfallsteuertabelle (BFS gemäß LP5 AHO 2015)
Detailierung der funktional beschriebenen Abhängigkeiten erfolgt in Form einer
Tabellendarstellung als Zuordnung, welche Situation bzw. welches Ereignis zu
welcher Reaktion führen soll.
WICHTIG:
•
Die Tabelle behandelt Funktionsbereiche und gegebenenfalls
Alarmierungsbereiche, nicht aber die Zuordnung auf die jeweilige
Meldergruppe oder gar jedes Einzelmelders
Gewerkeübergreifende Brandschutzmatrix (Fachplanung gemäß LP8 AHO 2015)
Benennung der Komponenten mit den dazugehörigen Einzelmelder (Aktoren) im
jeweiligen Matrixelement.
Bildet die Grundlage der Programmierung
Erstellung durch den technischen Fachplaner im Zuge LP3-HOAI
21
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
Was ist nun gemeint?
•
Die Gliederung lässt sich in den Abläufen nach Leistungsphasen wie folgt darstellen:
LP
Bezeichnung
Inhalt
Anforderung an
Planung
1-4
Entwurfsplanung
Brandschutzkonzept
5-7
Ausführungsplanung
(Schnittstellenplanung primär
in LP5!)
Fachplanung mit Detallierung der
Anlagenplanung.
Grobe Steuerungsdarstellung
in Textform!
„Brandfallsteuermatrix / Matrix
/ Grobkonzept“
Konkretisierung der
Steuerungsanforderung:
„steuertechnisches
Sicherungskonzept“
8
„10“
Fachbauleitung
Prüfung durch PSV
entsprechend der
Prüfverordnung
Erstellung Detailmatrix
Brandfallsteuermatrix
(Meldernummer mit Steuerung!)
Hinweis:
Es handelt sich nur noch um
Vorgabe der
Anlagenprogrammierung.
Diese für Errichter notwendig, aber
nicht für Nachweis des PSV!
Einzelgewerkprüfung durch PSV
„Abnahme“
Überprüfung des
bestimmungsgemäßen
Zusammenwirkens
22
11
26.08.2015
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
Wirkprinzip im Schemata
K
EMA
BMA
K
K
SAA
RLT
RWA
Klimaanlage
Sonnenschutz /
Toransteuerung
Abschaltung
Allgemeinbeschallung
Legende:
K = Koppler
RLT = Raumlufttechnik
K
K
Aufzug
K
FSA
K
EMA = Einbruchmeldeanlage
RWA = Rauchwärmeabzug
FLA
Fassadenöffnungen
schließen
SAA – Sprachalarmierung
FLA - Feuerlöschanlage
Wirkprinzip im Schemata
3
Prüfbereich 1:
Nur Prüfung der BMA als
autarke Anlage
2
1
K
K
SAA
Abschaltung
Allgemeinbeschallung
Legende:
23
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
EMA
FSA - Feuerschutzabschluss
BMA
K
K
RLT
RWA
Klimaanlage
Sonnenschutz /
Toransteuerung
K = Koppler
RLT = Raumlufttechnik
EMA = Einbruchmeldeanlage
RWA = Rauchwärmeabzug
K
Aufzug
K
FSA
K
Prüfbereich 2:
Prüfung der BMA Meldungen
bis zum Koppler
(Abgang des Steuersignals!)
Prüfbereich 3:
Vollständige Prüfung mit
Ansteuerung der nachgeordneten
sicherheitstechnischen Anlagen
im Zuge des Zusammenwirkens
(Wirk-Prinzip)
FLA
Fassadenöffnungen
schließen
SAA – Sprachalarmierung
FLA - Feuerlöschanlage
FSA - Feuerschutzabschluss
24
12
26.08.2015
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Wirk- Prinzip- Prüfung im BSK
•
Anforderung an die Brandschutzkonzepte steigen, da bereits in den Gutachten als
erster „Planungsstein“ bereits Ausführungsansätze zur Steuerung beschrieben sein
müssen. Die s.g. Brandfallmatrix muss den Rahmen für das Zusammenspiel aller
sicherheitstechnischer Einrichtungen grob qualitativ beschreiben.
Beschreibungen wie z.B.:
„Es ist eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 / DIN VDE 0833 zu errichten“
„Die bestehende Brandmeldeanlage ist zu erweitern.“
„Es ist keine Alarmierung für das Objekt erforderlich.“
sind nicht mehr ausreichend.
•
Die „Anlagensteuerung“ muss im BSK eigenständig beschrieben werden.
25
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Wirk- Prinzip- Prüfung für den PI-BS
•
Für den Prüfumfang des PI-BS ergeben sich zwei „Bearbeitungsstufen“.
Stufe 1: Prüfung des BSK mit Steuerungskonzeption
Würdigung und Plausibilitätsprüfung der beschriebenen Steuerungen
hinsichtlich der Schutzzielanforderungen
Im Prüfbericht muss die Forderung nach einer Schnittstellenmatrix gefordert werden.
Diese konkretisierte die Vorgaben des Brandschutzgutachtens.
Anm.: I.d.R. wird dies durch den TGA Fachplaner erfolgen. In Einzelfällen kann dies entsprechend der AHO 2015
als bes. Leistung auch durch den BSK Ersteller (mit technischer Fachkenntnis) erfolgen.
Stufe 2: Prüfung des Prüfberichtes
Es muss ein eigener Punkt zur Anlagensteuerung beschrieben werden.
26
13
26.08.2015
Teil 2:
Wirk- Prinzip- Prüfung
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Wirk- Prinzip- Prüfung für den PSV-STGA
•
Für den Prüfumfang des PSV-STGA ändert sich grundlegend nichts
•
Die gewerkbezogene Einzelprüfung bleibt erhalten.
•
Es erfolgt eine Prüfung der gewerkeübergreifenden Steuerfunktionen durch die
Prüfsachverständigen (separat/gemeinsam)
•
Die Prüfung kann auch im Rahmen des Prüfberichtes des PSV-STGA für BMA
erfolgen. Bauordnungsrechtlich ist nicht festgeschrieben, dass für die
„Steuerungsprüfung“ ein eigenständiger Prüfbericht verfasst werden muss.
Die Prüfung muss lediglich durch einen anerkannten PSV-STGA erfolgen.
•
Grundsätzlich werden die Dokumente der Wirk- Prinzip- Prüfung durch die
mängelfreien Einzelberichte der Gewerke und der geprüften Steuerung als
gesammelte Dokumentation an den PI-BS übergeben.
Nur so ist die Wirk- Prinzip- Prüfung bauordnungsrechtlich nachgewiesen.
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FAZIT
10. Brandschutztag
an der Küste in Wismar
Zusammenfassung
•
Wirk- Prinzip- Prüfung noch nicht bundeseinheitlich eingeführt. Prüfung auf
Wirksamkeit der Anlagen (Einzelprüfung) aber generell in allen PVO gefordert
•
Keine einheitlichen Begriffsdefinitionen in der Praxis => Widersprüche
•
Die zur „Klärung“ dienende VDI- Richtlinie 6010 – Bl.3 dahingehend kontraproduktiv
(Anforderung geht weit über das bauordnungsrechtliche Schutzziel hinaus!)
Die Anwendung einer derartigen Forderung im Brandschutzkonzept bzw. in
Prüfbericht des PI-BS wird dringlich abgeraten. => Rechtlich fraglich!
Es ist ausreichend eine Wirk- Prinzip Prüfung der STGA entsprechend der
Prüfverordnungen zu fordern.
•
Die bislang durch PSV nachzuweisende Ansteuerung von Einzelgewerken ist durch
den BMA- PSV ausreichend, wird in der Praxis bislang aber nicht immer mit der
erforderlichen Konsequenz umgesetzt. (Angst des Aufragverlustes, da Privatrechtliche Beauftragung!)
Bei größeren Anlagen empfiehlt sich die Einbindung eines PSV bereits in der
Planungsphase
28
14