Aufforderung Wahlvorschläge

WAHLBEKANNTMACHUNG
Kommunalwahlen am 11. September 2016
hier: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich Folgendes
öffentlich bekannt:
A. Zahl der Ratsmitglieder:
Bei der Gemeindewahl in Barsinghausen sind 38 Ratsmitglieder zu wählen.
B. Wahlbereiche:
Das Wahlgebiet umfasst die Stadt Barsinghausen. Es ist auf Beschluss des Rates vom 09.02.2016
gem. § 7 NKWG in zwei Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung eingeteilt worden:
Wahlbereich I:
Wahlbezirke 1 – 17 = Ortsteile Alt-Barsinghausen und Kirchdorf sowie folgende
Straßen aus dem Ortsteil Egestorf:
Akazienweg, Am Buchenkampe, An der Krumbeeke, Birkenweg, Brandtstraße,
Buchenweg, Die Heide von Hausnummer 40 bis 89, Egestorfer Straße von
Hausnummer 108 bis 118, Ellernstraße, Erikaweg, Erleneck, Erlenweg,
Eschenweg, Finkenstraße, Hoher Kamp, Kreterholzweg, Lärchenweg,
Rotdornweg, Stoppstraße ab Hausnummer 38 bzw. 49 bis Ende, Zur Beerbeeke
Wahlbereich II:
Wahlbezirke 18 – 36 = alle Ortsteile, ausgenommen Alt-Barsinghausen, Kirchdorf
und diejenigen Straßen von Egestorf, die dem Wahlbereich I zugeordnet sind.
C. Wahlvorschläge:
a) Aufgrund des § 21 Abs. 2 NKWG fordere ich auf, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei der
Stadt Barsinghausen – Wahlbüro -, Rathaus II, Deisterplatz 2, 1. Etage, Zimmer 130,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist endet am Montag, dem 25. Juli 2016, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist 48.Tag
vor der Wahl).
b) Hinsichtlich der Form und des Inhaltes der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 NKWG und §
32 NKWO.
c) Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen
von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen oder
Einzelbewerber) eingereicht werden.
Dabei haben Parteien und Wählergruppen zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber
unter Beachtung des § 24 Abs. 1 und 2 NKWG aufgestellt worden sind.
Anschrift
Konten der Stadtkasse
Rathaus I, Bergamtstr. 5
Rathaus II, Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
www.barsinghausen.de
Stadtsparkasse Barsinghausen
Hannoversche Volksbank eG
Postbank Hannover
[email protected]
Konto
BLZ
100 156
251 512 70
220 065 100
251 900 01
9 268-306
250 100 30
Steuer-Nr. 23/210/09238
IBAN
BIC
DE40251512700000100156 NOLADE21BAH
DE94251900010220065100 VOHADE2H
DE24250100300009268306 PBNKDEFF
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Wer sich selbst vorschlägt, hat die Regelungen des NKWG für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu beachten.
d) Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gemäß § 21 Abs. 4 NKWG in jedem
Wahlbereich bis zu 22 Bewerberinnen/Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur
den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG).
Wahlvorschläge für den Rat, die nach § 21 Abs. 9 NKWG der Unterstützung von mindestens 30
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs bedürfen, müssen unter Beachtung der
Vorschriften des § 32 NKWO persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei ausgegeben.
e) Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften
die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder von drei
Wahlberechtigten der Wählergruppe:
1. bei einer Partei oder Wählergruppe, die am Tage der Bestimmung des Wahltages in der
Stadt Barsinghausen durch mindestens ein Mitglied im Rat vertreten ist, das aufgrund eines
Wahlvorschlags dieser Partei oder Wählergruppe gewählt worden ist,
2. bei einer Partei, die am Tage der Bestimmung des Wahltages im Niedersächsischen Landtag
durch mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten ist, die oder der aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist,
3. bei einer Partei, die am Tage der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch
mindestens eine im Land Niedersachsen gewählte Abgeordnete oder einen im Land
Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertreten ist, die oder der aufgrund eines
Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist.
f)
Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind zur Wahl des Rates folgende Parteien von der Verpflichtung
zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Freie Demokratische Partei
Unabhängige Wählergemeinschaft Barsinghausen
DIE LINKE.Niedersachsen
(CDU)
(SPD)
(GRÜNE)
(FDP)
(UWG)
(Die LINKE.)
Parteien, die nicht genannt sind und insoweit die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG
nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung
an der Wahl mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 13. Juni 2016 (90. Tag vor der Wahl) bei
der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben und
der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Landeswahlausschuss
entscheidet spätestens am 72. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Parteien (Freitag, 01.
Juli 2016).
Barsinghausen, den
. Februar 2016
STADT BARSINGHAUSEN
Der Gemeindewahlleiter
Lahmann
Anschrift
Konten der Stadtkasse
Rathaus I, Bergamtstr. 5
Rathaus II, Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Stadtsparkasse Barsinghausen
Hannoversche Volksbank eG
Postbank Hannover
IBAN
DE40 2515 1270 0000 1001 56
DE94 2519 0001 0220 0651 00
DE24 2501 0030 0009 2683 06
BIC
NOLADE21BAH
VOHADE2H
PBNKDEFF
www.barsinghausen.de
[email protected]
Steuer-Nr. 23/210/09238
Sprechzeiten nach Vereinbarung