WAHLBEKANNTMACHUNG Kommunalwahlen am 11. September 2016 hier: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt: A. Zahl der Ratsmitglieder: Bei der Gemeindewahl in Barsinghausen sind 38 Ratsmitglieder zu wählen. B. Wahlbereiche: Das Wahlgebiet umfasst die Stadt Barsinghausen. Es ist auf Beschluss des Rates vom 09.02.2016 gem. § 7 NKWG in zwei Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung eingeteilt worden: Wahlbereich I: Wahlbezirke 1 – 17 = Ortsteile Alt-Barsinghausen und Kirchdorf sowie folgende Straßen aus dem Ortsteil Egestorf: Akazienweg, Am Buchenkampe, An der Krumbeeke, Birkenweg, Brandtstraße, Buchenweg, Die Heide von Hausnummer 40 bis 89, Egestorfer Straße von Hausnummer 108 bis 118, Ellernstraße, Erikaweg, Erleneck, Erlenweg, Eschenweg, Finkenstraße, Hoher Kamp, Kreterholzweg, Lärchenweg, Rotdornweg, Stoppstraße ab Hausnummer 38 bzw. 49 bis Ende, Zur Beerbeeke Wahlbereich II: Wahlbezirke 18 – 36 = alle Ortsteile, ausgenommen Alt-Barsinghausen, Kirchdorf und diejenigen Straßen von Egestorf, die dem Wahlbereich I zugeordnet sind. C. Wahlvorschläge: a) Aufgrund des § 21 Abs. 2 NKWG fordere ich auf, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei der Stadt Barsinghausen – Wahlbüro -, Rathaus II, Deisterplatz 2, 1. Etage, Zimmer 130, einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am Montag, dem 25. Juli 2016, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist 48.Tag vor der Wahl). b) Hinsichtlich der Form und des Inhaltes der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 NKWG und § 32 NKWO. c) Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber) eingereicht werden. Dabei haben Parteien und Wählergruppen zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung des § 24 Abs. 1 und 2 NKWG aufgestellt worden sind. Anschrift Konten der Stadtkasse Rathaus I, Bergamtstr. 5 Rathaus II, Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen www.barsinghausen.de Stadtsparkasse Barsinghausen Hannoversche Volksbank eG Postbank Hannover [email protected] Konto BLZ 100 156 251 512 70 220 065 100 251 900 01 9 268-306 250 100 30 Steuer-Nr. 23/210/09238 IBAN BIC DE40251512700000100156 NOLADE21BAH DE94251900010220065100 VOHADE2H DE24250100300009268306 PBNKDEFF Sprechzeiten nach Vereinbarung Wer sich selbst vorschlägt, hat die Regelungen des NKWG für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu beachten. d) Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gemäß § 21 Abs. 4 NKWG in jedem Wahlbereich bis zu 22 Bewerberinnen/Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG). Wahlvorschläge für den Rat, die nach § 21 Abs. 9 NKWG der Unterstützung von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs bedürfen, müssen unter Beachtung der Vorschriften des § 32 NKWO persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei ausgegeben. e) Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe: 1. bei einer Partei oder Wählergruppe, die am Tage der Bestimmung des Wahltages in der Stadt Barsinghausen durch mindestens ein Mitglied im Rat vertreten ist, das aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei oder Wählergruppe gewählt worden ist, 2. bei einer Partei, die am Tage der Bestimmung des Wahltages im Niedersächsischen Landtag durch mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten ist, die oder der aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist, 3. bei einer Partei, die am Tage der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindestens eine im Land Niedersachsen gewählte Abgeordnete oder einen im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertreten ist, die oder der aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist. f) Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind zur Wahl des Rates folgende Parteien von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen Sozialdemokratische Partei Deutschlands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freie Demokratische Partei Unabhängige Wählergemeinschaft Barsinghausen DIE LINKE.Niedersachsen (CDU) (SPD) (GRÜNE) (FDP) (UWG) (Die LINKE.) Parteien, die nicht genannt sind und insoweit die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 13. Juni 2016 (90. Tag vor der Wahl) bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Landeswahlausschuss entscheidet spätestens am 72. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Parteien (Freitag, 01. Juli 2016). Barsinghausen, den . Februar 2016 STADT BARSINGHAUSEN Der Gemeindewahlleiter Lahmann Anschrift Konten der Stadtkasse Rathaus I, Bergamtstr. 5 Rathaus II, Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Stadtsparkasse Barsinghausen Hannoversche Volksbank eG Postbank Hannover IBAN DE40 2515 1270 0000 1001 56 DE94 2519 0001 0220 0651 00 DE24 2501 0030 0009 2683 06 BIC NOLADE21BAH VOHADE2H PBNKDEFF www.barsinghausen.de [email protected] Steuer-Nr. 23/210/09238 Sprechzeiten nach Vereinbarung
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