INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Dezernenten für soziale Infrastruktur, Herrn Erwin Jordan3 Einleitung 5 1. Abschluss einer Vereinbarung 6 1.1. Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen 6 2. Art der Leistung 6 3. Umfang der Leistungen 7 4. Zielgruppe 8 5. Qualität der Leistungen 9 5.1. Form der Zusammenarbeit 9 5.1.1. Antragsverfahren 10 5.1.2. Hilfebedarfsermittlung 11 5.1.2.1. Verfahrensablauf bei seelischer Behinderung und/oder Suchterkrankung 11 5.1.2.2. Verfahrensablauf bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung 12 5.1.3. Verfahrensabschluss 12 5.2. Strukturqualität 13 5.2.1. Konzeption 13 5.2.2. Personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals 13 5.2.3. Regelung zum Bestandsschutz 13 5.2.4. Räumliche und sachliche Ausstattung 14 5.2.5. Betriebliche Organisation 14 5.2.5.1. Interne betriebliche Organisation 14 5.2.5.2. Externe betriebliche Organisation 14 5.2.6. Interessenkonflikte 15 5.3 Prozessqualität 15 5.3.1. Hilfedokumentation 15 5.3.2. Erneute Bedarfsfeststellung 16 5.3.3. Abschlussbericht 17 5.3.4. Fort- und Weiterbildung 17 5.4. Ergebnisqualität 18 6. Auflistung der Teilnehmenden Personen 2010 - 2015 19 7. Anhang: erforderliche Unterlagen zum ABW-Antrag 20 8. Anhang: Schaubild Hilfebedarfermittlung seelische Behinderung 21 9. Anhang: Schaubild Hilfebedarfsermittlung geistige/körperliche Behinderung 22 10. Anlagen 23 10.1. Vordruck Qualitätssicherungsgespräch 23 10.2. Entwicklungsbericht 31 10.3. Entwicklungsbericht in leichter Sprache 38 10.4.2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung 44 VORWORT DES DEZERNENTEN FÜR SOZIALE INFRASTRUKTUR, HERRN ERWIN JORDAN Sehr geehrte Damen und Herren, die Landschaft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist von andauernden Veränderungen und individuellen Bedarfen geprägt. Die Leistungsempfänger stehen vor der Herausforderung, sich in der Vielfalt der Leistungsangebote zu orientieren und sind dabei auf klar beschriebene Inhalte und Strukturen angewiesen. Auch für das Miteinander der Leistungserbringer und Leistungsträger sind transparente Strukturen wichtig, um ein gegenseitiges Verständnis und eine zielführende Zusammenarbeit möglich zu machen. Die Entwicklung zu mehr ambulanten Angeboten führt zu einer Vielfalt am Markt, die es notwendig macht, klare Qualitätsstandards zu formulieren. Das vorliegende Papier ist das Ergebnis eines intensiven Dialoges zwischen den Leistungserbringern in der Region Hannover und der Region Hannover als Leistungsträger. Es stellt die Leistungsqualität des Ambulant Betreuten Wohnens in der Region Hannover dar und soll allen Beteiligten und Interessierten einen Überblick über die Leistungsstruktur und die Verfahrensabläufe geben. Im Gegensatz zu bereits vorhandenen Beschreibungen und Arbeitspapieren, wie den gemeinsamen Empfehlungen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, umfassen die vorliegenden Qualitätsstandards den vollständigen Ablauf der Leistung, auch auf Seite des Leistungsträgers. Dies ist und wird durch den Dialog zwischen dem Sozialhilfeträger und den Anbietern möglich, da auf diesem Weg beide Sichtweisen zusammenwirken können, um ein umfassendes Bild der Leistung zu erlangen. Um diese Qualität der Leistung zu bewahren und auch in Zukunft zu verbessern wird der Dialog auf Basis der Qualitätsstandards aufrechterhalten. Daher möchte ich der Arbeitsgruppe, welche in einem äußerst konstruktiven Prozess diese Standards entwickelt hat, meinen Dank für Ihre Arbeit aussprechen. Durch den Dialog und den hohen Leistungsstandard wird eine hohe Leistungsqualität für unsere Bürger gesichert. Erwin Jordan Dezernent für soziale Infrastruktur Region Hannover 3 EINLEITUNG In enger Kooperation zwischen dem Leistungsträger Region Hannover und den Vertretern der Leistungserbringer in der Region Hannover haben sich die Beteiligten auf gemeinsame Qualitätsstandards für das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung verständigt. Sie tragen den aktuellen Veränderungen in der sozialen Leistungslandschaft, nämlich in Richtung einer bedarfsorientierten, personenzentrierten Hilfe im sozialen Raum des Leistungsträgers, Rechnung. Dementsprechend gilt aufsuchende Hilfe als grundlegender und unverzichtbarer Bestandteil des Leistungskataloges. Für bestehende aber auch für neue Leistungserbringer dienen die erarbeiteten Merkmale als Rahmenbedingungen für die eigene Angebotsentwicklung. Die gemeinsame fachliche und konzeptionelle Fortschreibung sowie Abstimmung der Hilfegestaltung wird durch die verbindlich geregelte Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Gremien gewährleistet. Die Qualitätsstandards stellen keine abschließende Positionsbestimmung dar, sondern werden in gemeinsamen Arbeitsgruppen der Leistungserbringer und des Leistungsträgers weiterentwickelt. Sie dienen in erster Linie einer transparenten Zusammenarbeit; für die Leistungsgewährung und die Leistungserbringung gelten stets die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in dieser Veröffentlichung der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 5 1. ABSCHLUSS EINER VEREINBARUNG Soweit eine Leistung von einer Einrichtung oder einem Dienst erbracht wird, ist nach § 75 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung, des Dienstes oder seinem Verband eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung besteht. Hierzu bedarf es eines Angebotes durch den Leistungserbringer. Gleiches gilt bei Kostenübernahme im Einzelfall gemäß § 75 Absatz 4 SGB XII. Dem Abschluss der Vereinbarungen ist ein Qualitätssicherungsgespräch auf der Grundlage dieser Standards mit dem Leistungserbringer vorgeschaltet. 1.1. VERHANDLUNGEN ÜBER LEISTUNGSVEREINBARUNGEN Die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung für das Ambulant Betreute Wohnen beginnen in der Regel mit dem Leistungsangebot des jeweiligen Anbieters. Dieses wird gemeinsam mit dem Konzept des Anbieters, je nach im Konzept beschriebenem Personenkreis, den Fachteams Team Sozialmedizin und Behindertenberatung und/oder Team Sozialpsychiatrischer Dienst zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wird ein Qualitätssicherungsgespräch unter Beteiligung der relevanten Fachteams durchgeführt. Hierzu wird der Vordruck „Qualitätssicherungsgespräch“ genutzt. Nach Abschluss der Vereinbarungen (Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung) werden diese an alle Städte und Gemeinden, sowie die Administration der Fachsoftware zur Kenntnis und Umsetzung gegeben. 1 2. ART DER LEISTUNG Betreutes Wohnen ist eine ambulante Betreuungsform zur sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Sie wird als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Nr. 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erbracht. Ambulant Betreutes Wohnen ist dann die geeignete Leistungsform, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass eine stationäre Betreuungsbedürftigkeit nicht, noch nicht oder nicht mehr vorliegt. Im Grundsatz gilt ambulant vor stationär. Eine stationäre Betreuungsbedürftigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) liegt vor, wenn der Aufenthalt in einer Einrichtung mit ständig präsentem, fachlich qualifiziertem Betreuungspersonal und die Übernahme der Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung durch die Organisationsform einer Einrichtung geboten sind. Wohnen gehört zu den sozialen und materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz. Für die Stellung des Menschen innerhalb der Gesellschaft sind auch seine Wohnverhältnisse maßgebend und geben dem Menschen die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung. Ambulant Betreutes Wohnen gewährleistet bei gleichzeitiger Unterstützung der Überwindung der Teilhabeeinschränkung größtmögliche Autonomie und unterstützt die Menschen mit Behinderung als selbstbestimmte und gleichberechtigte Bürger in dieser Gesellschaft zu leben. 1 Ebenso erfolgt eine Einbindung in das landesweite System Quotas. 6 Dies bedeutet, die Menschen mit Behinderung in ihren Fähigkeiten, ihrem Selbstbewusstsein und in ihrem Wissen im Sinne von Rückgewinnung und Erweiterung von Ressourcen zu stärken. Dabei wird das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohn- und Lebensraum, eine angemessene Tätigkeit, eigene Lebensgestaltung, gesundheitliche Stabilität und soziale Teilhabe durch Vermittlung von alltagspraktischen Fähigkeiten besonders geachtet. Insoweit soll Wohnen als Ausdruck individueller Lebensgestaltung die unterschiedlichen Bedürfnisse, Wünsche und Unterstützungsbedarfe der Menschen berücksichtigen. 3. UMFANG DER LEISTUNGEN Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen an Art und Umfang des individuell vorhandenen Hilfebedarfes auszurichten. Die Betreuung kann in unterschiedlichen Wohnformen (z.B. Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Wohnen mit Partnern und/oder Kindern, bei Angehörigen) erfolgen. Das „Betreute Wohnen“ umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Bereichen. Die Hilfen (direkte Betreuungsleistungen) orientieren sich an den Kompetenzen des Leistungsempfängers und berücksichtigen seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung. Es handelt sich um einzelfallbezogene Hilfeleistungen, zu denen beispielsweise gehören: n Stärkung von alltags- und handlungsorientierten Fähigkeiten, n Beratung in Konflikt-, Krisen 2- und Veränderungssituationen, n Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen (soweit dies nicht anderweitig gewährleistet werden kann), n Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbst versorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn, n Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten, n Durchführung von Gruppenangeboten, n Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, z.B. in einer Tages stätte, beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen sowie beim Aufsuchen von Bildungs- und Freizeitangeboten, n Milderung der Folgen der Behinderung, n Verhinderung/Verlangsamung von Verschlechterung der Teilhabeinschränkung. Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst keine Leistungen, für die andere Leistungsträger in Anspruch zu nehmen sind (z.B. Kranken- oder Pflegekasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter). Bei Bestehen einer gesetzlichen Betreuung sind Aufgaben aus diesen Aufgabenkreisen zu begleiten, wenn sie der Förderung und Verselbständigung dienen. Reine, ersatzweise dauerhafte, Übernahmetätigkeiten ohne pädagogischen Aspekt sind keine Bestandteile des Ambulant Betreuten Wohnens. 2 ausgenommen sind pflegerische, medizinische und therapeutische Kriseninterventionen 7 Durch das Ambulant Betreute Wohnen darf keine Beziehungsabhängigkeit für den behinderten Menschen entstehen, sondern das Eingliederungsziel – größtmögliche Selbständigkeit und Rückgewinnung/Entwicklung von Ressourcen in der eigenen Wohnung – soll erreicht werden. 4. ZIELGRUPPE Zunächst müssen die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII vorliegen. Die Entscheidung über die Leistungsbewilligung kann der Sozialhilfeträger nur treffen, wenn er im Rahmen der Bedarfsfeststellung ausreichende Kenntnisse erhält. Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 Absatz 1 SGB XII). Als behindert, im Sinne von § 2 Absatz 1 SGB IX, gilt eine Person dann, wenn n ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und n daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Das heißt, dass beides in ursächlichem Zusammenhang stehen muss. Von einer Behinderung bedroht, im Sinne von § 2 Absatz 1 SGB IX, gilt eine Person dann, wenn die o.g. Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das heißt, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies gilt für Personen für die vorbeugende Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit nach den §§ 47, 48 SGB XII erforderlich ist nur wenn bei Durchführung dieser Leistungen eine Behinderung einzutreten droht (§ 53 Abs. 2 SGB XII). Beispielhaft, aber nicht abschließend, handelt es sich hierbei im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens um Personen die vorübergehend, für längere Zeit oder auch im Einzelfall auf Dauer aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt zur selbständigen Lebensführung in der Lage sind. 8 5. QUALITÄT DER LEISTUNGEN 5.1. FORM DER ZUSAMMENARBEIT Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer soll von Transparenz über fachliche Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für den beginnenden Prozess geprägt sein. Der Leistungsträger gewährleistet den Einsatz fachlich qualifizierten Personals und die sachliche Ausstattung entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe Internetauftritt www.hannover.de). Anträge sollten nach Möglichkeit an den Leistungsträger oder diesem zugeordnete Organisationseinheiten gerichtet werden. Ist für den Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung keine Facharztanbindung bei Antragstellung vorhanden, erfolgt die Erstellung der fachärztlichen Stellungnahme durch den Sozialpsychiatrischen Dienst. Für die Leistungsempfänger mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung findet die Diagnostik und Bedarfsfeststellung im Team Sozialmedizin und Behindertenberatung der Region Hannover statt. Ein grundsätzlicher Leistungsanspruch besteht ab dem Tag des Bekanntwerden des Bedarfes beim Leistungsträger (§ 18 SGB XII). Konkretisiert wird der Leistungsanspruch jedoch erst mit Erlass eines Leistungsbescheides nach Bedarfsfeststellung. Von diesem Verfahren abweichend kann in besonderen Einzelfällen eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein. Hiermit ist z.B. der drohende Wohnungsverlust gemeint. In diesen Fällen sollte vorrangig die Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst bzw. das Team Sozialmedizin und Behindertenberatung gesucht werden. Von hier wird ggf. eine sofortige Rückkopplung mit den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern veranlasst, um einen rechtzeitigen Leistungsbeginn abzustimmen und anzustreben. Soweit ein Leistungserbringer bereits vor oder während des laufenden Antragsverfahrens von einem evtl. Leistungsempfänger aufgesucht wird, verpflichtet sich der Leistungserbringer zu einer neutralen Beratung. Tätigkeiten, die dem Rechtsberatungsgesetz oder anderen Institutionen (z.B. der Ombudsstelle oder vorhandenen gesetzlichen Betreuern) unterliegen, sind hiervon nicht erfasst. Im Rahmen der Erstberatung kann seitens des Leistungserbringers eine einzelfallbezogene Antragsbegleitung stattfinden. Der Leistungsträger verpflichtet sich im Dialog mit dem Leistungsberechtigten zu einer präzisen Benennung des individuellen Eingliederungshilfebedarfs durch Vorgabe entsprechender Grobziele im Rahmen der Kostenübernahmeerklärung. Dieser wird dem Anbieter als Zweitschrift zur Verfügung gestellt um eine Kommunikation der Zielsetzung zu gewährleisten. 3 Für den Leistungsberechtigten besteht im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 9 Absatz 2 SGB XII freie Leistungserbringerwahl, soweit eine dem Hilfebedarf entsprechende Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung (§ 75 Absatz 3 SGB XII) oder Einzelvereinbarung (§ 75 Abs. 4 SGB XII) mit dem Leistungserbringer besteht. 3 2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung. 9 5.1.1. ANTRAGSVERFAHREN Der Antrag ist im Eigeninteresse des Antragstellers mit einer Begründung für die gewünschte Maßnahme und den vorhandenen medizinischen Unterlagen bei den nachfolgend beschriebenen Stellen abzugeben. Der Ort der Antragstellung ist abhängig vom Wohnort und dem Alter des Antragstellers, sowie der gewünschten Maßnahme. n Wohnt der Antragsteller im Stadtgebiet Hannover, finden die Antrags- und Leistungsbear beitung immer bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziale, Hamburger Allee 25, 30161 Hannover statt. n Antragsteller, die in der Region Hannover wohnen und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, • stellen den Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen in der Wohnortverwaltung. • Soweit eine teilstationäre Leistung (Tagesstätte, Tagesförderstätte, Werkstatt für behinderte Menschen, heiminterne Tagesstruktur u.a.) neben dem Ambulant Betreuten Wohnen beantragt wird, findet die Bearbeitung bei der Region Hannover, Fachbereich Soziales (Team Steuerung Eingliederungshilfe) Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover statt bzw. wird diese von dort veranlasst. n Ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Folgemonat) liegt die örtliche Zuständigkeit aus schließlich bei den Städten und Gemeinden (Wohnortverwaltung) der Region Hannover. Der Leistungsträger bearbeitet den – durch den Antragsteller oder dessen Beauftragten/rechtlichen Vertreter – gestellten Antrag zügig nach Antragseingang. Dabei wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. Im Zuge des Antragsverfahrens sind regelmäßig Unterlagen durch den Antragsteller vorzulegen. Eine nicht abschließende Liste der regelmäßig erforderlichen Unterlagen befindet sich im Anhang 7. In zumutbaren Umfang müssen sich die Leistungsempfänger mit ihrem Einkommen und Vermögen an den Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens beteiligen. Wichtig: Nicht nur Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers wird angerechnet, sondern auch das des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners. Weiterhin ist die Inanspruchnahme von Unterhaltsverpflichteten zu prüfen. Parallel wird eine Hilfebedarfsermittlung durchgeführt um den fachlichen Hilfebedarf festzustellen (vgl. Kapitel 5.1.2.1 bzw. 5.1.2.2). Zur Vorbereitung hierfür soll den Antragsunterlagen – bei vorliegen einer seelischen Behinderung und vorhandener Facharztanbindung – eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie beigefügt werden. Eine entsprechende Stellungnahme kann bei einer bestehenden Facharztanbindung nachgereicht werden. Bei einem nicht länger als 6 Monate zurückliegendem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik soll auch ein von dort erstellter Bericht den Antragsunterlagen beigefügt werden. Soweit keine fachärztliche Anbindung oder Unterlagen über einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vorliegen, erfolgt eine Untersuchung durch Mitarbeiter der Region Hannover. 10 5.1.2. HILFEBEDARFSERMITTLUNG Parallel zu dem zuvor beschrieben reinen Verwaltungsverfahren findet die Hilfebedarfsermittlung statt, die durch den zuständigen Sachbearbeiter veranlasst wird. In diesem Verfahrensschritt kommen z.T. abweichende Abläufe für Menschen n mit einer seelischen Behinderung und/oder Suchterkrankung n mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung zum Tragen. Bei (Verdacht auf) Vorliegen einer seelischen Behinderung (einschl. Suchterkrankungen) erfolgt die Ermittlung des Hilfebedarfs durch die Ärzte und Sozialpädagogen des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Region Hannover oder durch eine der vorhandenen Beratungsstellen. Die Ermittlung des Hilfebedarfs zur Notwendigkeit und Geeignetheit der gewünschten Maßnahme erfolgt bei (Verdacht auf) Vorliegen einer geistigen Behinderung und/oder Körperbehinderung durch die Ärzte und Sozialpädagogen des Teams Sozialmedizin und Behindertenberatung. 5.1.2.1. VERFAHRENSABLAUF BEI SEELISCHER BEHINDERUNG UND/ ODER SUCHTERKRANKUNG Alle Neuanträge auf Ambulant Betreutes Wohnen werden in einer Eingangsfall-/Steuerungsbesprechung gesichtet. Diese ist durch Vertreter des Leistungsträgers (Verwaltungsmitarbeiter, Arzt und Sozialpädagoge der Fachsteuerung Eingliederungshilfe des Sozialpsychiatrischen Dienstes) besetzt. Erstkonferenzen durch die Fachsteuerung: Der überwiegende Teil der Erstkonferenzen findet durch die Fachsteuerung unter Beteiligung des Verwaltungsmitarbeiters des Leistungsträgers statt. In diesem Fall wird die Hilfekonferenz in der Eingangsfallbesprechung terminiert und der Leistungsempfänger eingeladen. Nach Absprache mit dem Leistungsempfänger, werden ggf. weitere, für die Hilfebedarfsermittlung notwendig erscheinende, Beteiligte eingeladen. Eine Teilnahme des Leistungserbringers ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch nach vorheriger Absprache in Einzelfällen möglich. Nach Durchführung der Hilfekonferenz wird das erstellte Protokoll dem Leistungsempfänger, anderen von ihm gewünschten Adressaten, sowie dem Leistungsträger – als Grundlage für die weitere Entscheidung – ausgehändigt. Erstkonferenzen durch die Sozialpsychiatrische Beratungsstelle: Bei der Entscheidung, die Hilfekonferenz durch die zuständige Sozialpsychiatrische Beratungsstelle durchführen zu lassen, werden die Unterlagen an diese weitergeleitet und die Einladung erfolgt von dort. 11 Nach Absprache mit dem Leistungsempfänger werden ggf. weitere, für die Hilfebedarfsermittlung notwendig erscheinende, Beteiligte eingeladen. Eine Teilnahme des Leistungserbringers ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch nach vorheriger Absprache in Einzelfällen möglich. Das Protokoll der Hilfekonferenz wird in diesem Fall wie in der Fachsteuerung an den Leistungsempfänger und ggf. andere (s.o.) weitergegeben. Außerdem erfolgt die Weitergabe an die Fachsteuerung. Dort wird die Empfehlung im Rahmen der Steuerungsbesprechung an den Verwaltungsmitarbeiter – als Grundlage für die weitere Entscheidung – weitergegeben. Sollte in der Hilfekonferenz kein Konsens über die Maßnahmeart erreicht werden, haben sowohl der Leistungsempfänger, als auch sein gesetzlicher Betreuer und der Leistungsträger die Möglichkeit, eine Clearingkonferenz zu beantragen. Die Clearingkonferenz findet durch die Fachsteuerung mit anderer personeller Besetzung statt. Sie kann einem eventuellen Widerspruchsverfahren mit dem Ziel der Konsensfindung vorgeschaltet werden. (siehe auch Anhang: 8. Schaubild Hilfebedarfsermittlung seelische Behinderung) 5.1.2.2. VERFAHRENSABLAUF BEI GEISTIGER UND/ ODER KÖRPERLICHER BEHINDERUNG Alle Neuanträge auf Ambulant Betreutes Wohnen werden in einer wöchentlich stattfindenden Eingangsfall-/Steuerungsbesprechung gesichtet. Diese ist durch Vertreter des Leistungsträgers (Verwaltungsmitarbeiter, Arzt und generell anwesendem Sozialpädagogen der Steuerung und Sozialpädagogen in dessen Zuständigkeitsbezirk der Leistungsempfänger wohnt) besetzt. Die Diagnostik erfolgt durch die Ärzte des Teams. Hierfür werden eine Schweigepflichtsentbindung und medizinisch relevante Unterlagen angefordert. Das medizinische Gutachten, in dem die Feststellung der Zugehörigkeit zu dem in § 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII sowie zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX beschriebenen Personenkreis erfolgt, wird entweder nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen oder durch eine persönliche Untersuchung, ggf. auch mit Durchführung eines IQ-Testes, erstellt. Die Sozialpädagogen des Teams geben eine Stellungnahme zum Hilfebedarf ab. Im Rahmen eines Hausbesuches werden vorhandene Ressourcen, bisherige Hilfen und Ziele der ambulanten Wohnbetreuung erörtert und in einer sozialpädagogischen Stellungnahme festgehalten. Am Ende wird eine Empfehlung zum Umfang und zur Dauer der beantragten Maßnahme abgegeben. 5.1.3. VERFAHRENSABSCHLUSS Die Gutachten beider Berufsgruppen werden in die Einzelfall-/Steuerungsbesprechung zurückgegeben. Der Leistungsträger gewährleistet die schriftliche Übermittlung der gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten definierten Ziele an diesen und den Leistungserbringer. 12 Ergebnis: Die Empfehlung des Teams Sozialmedizin und Behindertenberatung bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird an die zuständige Sachbearbeitung in den Städten und Gemeinden bzw. im Team Steuerung Eingliederungshilfe der Region Hannover weitergeleitet. Dort wird das Ergebnis ausgewertet und mit dem verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahren zusammengeführt. Sobald alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen (Ergebnis der Hilfebedarfsermittlung, Sozialhilfeantrag inkl. der entsprechenden Nachweise) erfolgt die abschließende Entscheidung über den Antrag. Der Leistungsträger erteilt einen rechtsmittelfähigen Bescheid in Form eines Kostenanerkenntnisses oder einer Ablehnung wegen inhaltlicher oder wirtschaftlicher Gründe (z.B. wegen vorhandenem Vermögen). Der Grundsatz der Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe als Sozialhilfeleistung (§ 2 SGB XII) gegenüber vorrangigen Leistungen ist hierbei in besonderer Weise zu berücksichtigen. 5.2. STRUKTURQUALITÄT Die Strukturqualität benennt die Rahmenbedingungen aller Verfahrensbeteiligten, die notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen erbringen zu können und ist wie folgt sicherzustellen: 5.2.1. KONZEPTION Es liegt eine allgemeine Beschreibung und eine fachlich ausdifferenzierte Konzeption der Leistung vor. Diese wird laufend weiterentwickelt. Ein Leitbild sollte vorhanden sein. 5.2.2. PERSONELLE AUSSTATTUNG/QUALIFIKATION DES PERSONALS Es werden ausschließlich Fachkräfte eingesetzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Sozialarbeiter, Sozialpädagogen bzw. um Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation. 5.2.3. REGELUNG ZUM BESTANDSSCHUTZ Für vor Inkrafttreten dieser Qualitätsstandards abgeschlossene Leistungsvereinbarungen und in diesem Rahmen bestehende Beschäftigungsverhältnisse wird Bestandsschutz gewährt. Abweichend von Punkt 5.2.2. ist der Einsatz anderer Qualifikationen im Einzelfall zulässig, wenn eine Entlohnung auf der Basis von Sozialpädagogen erfolgt und hierfür fachliche Gründe vorliegen. Nach Inkrafttreten neu begründete Beschäftigungsverhältnisse müssen die in Punkt 5.2.2. festgelegte Qualifikation aufweisen. 13 5.2.4. RÄUMLICHE UND SACHLICHE AUSSTATTUNG Zur räumlichen und sachlichen Ausstattung gehören: n Vorhalten von Räumlichkeiten und Büroausstattung, n Vorhalten einer zeitgemäßen Nachrichtentechnik (Internet, Handy, Fax, etc.), n Sicherstellung der Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Email), n Einrichtung von Sprechzeiten, n Vorhalten von Informationsmaterial wie z.B. einem Internetauftritt. Die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten ist grundsätzlich zu gewährleisten. Sofern die Barrierefreiheit noch nicht gegeben ist, ist die anzustreben. 5.2.5. BETRIEBLICHE ORGANISATION 5.2.5.1. INTERNE BETRIEBLICHE ORGANISATION Zur internen betrieblichen Organisation gehören: n Definition von Aufnahme- sowie Ausschlusskriterien, n Vertragliche Regelung des Betreuungsverhältnisses zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger, n Kontinuität des Betreuungspersonals, inkl. benannter und erreichbarer Vertretungsperson, n Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs, n Durchführung einer individuellen Hilfeplanung, n Durchführung regelmäßiger Übergabe-, Dienst- und Fallbesprechungen, n Sicherstellung von Fort- und Weiterbildung sowie Supervision der Mitarbeiter, n Regelmäßige Reflexion der professionellen Beziehungsgestaltung durch Inter und Supervision, n Vorhandensein eines Beschwerdemanagements, n Schriftliche Darstellung der Organisationsstruktur des Leistungserbringers. 5.2.5.2. EXTERNE BETRIEBLICHE ORGANISATION Das Leistungsangebot ist mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt. Dazu gehören: n Teilnahme an fachbezogenen Arbeitskreisen, n Kooperation mit gebietsnahen Trägern (Tagesstruktur, Ergotherapie, WfbM, etc.), n Kooperation mit Fachärzten, Ambulanzen, Krankenhäusern, etc., n Kooperation mit anderen Leistungserbringern und Einrichtungen, Netzwerken, Gemeinden, Vereinen. 14 5.2.6. INTERESSENKONFLIKTE Ein Interessenkonflikt ist eine Situation in der ein Mitarbeiter in unterschiedlicher Funktion und Rolle (gesetzlicher Betreuer, Leistungsträger, Leistungserbringer, Kliniken, alle Prozessbeteiligten) den gleichen Leistungsempfänger betreuen soll. Dies soll vermieden werden. Dies könnten ohne Anspruch auf Vollständigkeit u.a. sein: n Gleichzeitige Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer und als freier Mitarbeiter im ABW für den gleichen Leistungsempfänger, n Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter in einer psychiatrischen Klinik/Institutsambulanz und als Mitarbeiter im ABW für den gleichen Leistungsempfänger, n Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter in einer stationären Einrichtung und als freier Mitarbeiter im ABW für den gleichen Leistungsempfänger, n Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter des Leistungsträgers (z.B. im SpDi) und Vereinsmit gliedschaft oder ehrenamtliche Tätigkeit beim Leistungserbringer ABW. Wenn eine Doppelfunktion auftritt und nicht zu vermeiden ist oder im Einzelfall zielführend ist, ist der Entscheidungsprozess transparent und bedarfsorientiert zu dokumentieren. Gegebenenfalls ist die Doppelfunktion abzustellen. 5.3. PROZESSQUALITÄT Die Prozessqualität bezieht sich auf die Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung. Art und Weise der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungszielen. Die Prozessqualität ist insbesondere wie folgt sicherzustellen: n Ziel- und bedarfsorientierte Leistungserbringung einschließlich deren Dokumentation, n Überprüfung und kontinuierliche Bedarfsfeststellung einschließlich notwendiger Beiträge für die Gesamtpläne nach § 58 SGB XII, n Unterstützung und Förderung der Selbsthilfepotentiale, n Ggf. Einbeziehung von Angehörigen und rechtlichen Betreuern, n Bedarfsgerechte Fortentwicklung der Konzeption, n Sicherung der internen Strukturabläufe (Bezugspädagogensystem, Vertretungsregelung etc.), n Prozessbegleitender Austausch zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer. 5.3.1. HILFEDOKUMENTATION Basierend auf der Zielplanung, siehe Kapitel 5.1, führt der Leistungserbringer eine kontinuierliche, prozessorientierte Hilfedokumentation unter Ausarbeitung von Feinzielen durch. 4 Die Dokumentation ist für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme vom Leistungserbringer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren. 4 2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung 15 5.3.2. ERNEUTE BEDARFSFESTSTELLUNG Bei Bewilligungszeiträumen von einem Jahr oder länger, ist dem Leistungsträger grundsätzlich acht Wochen vor Beendigung des Bewilligungszeitraumes ein Entwicklungsbericht 5 vorzulegen. Bei kürzeren Bewilligungszeiträumen verkürzt sich der Zeitraum entsprechend. Der Termin für die folgende Bedarfsermittlung ist bei einem Empfehlungszeitraum von drei Monaten bereits bei der Erstkonferenz festzulegen. Der Entwicklungsbericht ist auf die Ziele lt. Bedarfsermittlung auszurichten. Der Entwicklungsbericht dient als Grundlage für die erneute Bedarfsfeststellung und hat mindestens folgende Aussagen zu enthalten: n ob und inwieweit die seit Beginn der Maßnahme bzw. der letzten Fortschreibung formulierten Ziele erreicht oder nicht erreicht wurden, n zu den bis zur nächsten Fortschreibung anzustrebenden Teilzielen, n zu Empfehlungen über die Maßnahmen zur Erreichung der Einzelziele. Der Bericht sollte: n grundsätzlich vom Leistungsempfänger unterschrieben sein, n auch unterschiedliche Einschätzungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger wiedergeben, n wertschätzend und ressourcenorientiert verfasst sein. Der gesetzliche Betreuer kann mit Einwilligung des Leistungsempfängers eine Kopie erhalten. Grundsätzlich sollte der reguläre Vordruck für den Entwicklungsbericht verwendet werden. Bei Bedarf kann der Entwicklungsbericht in einfacher Sprache genutzt werden. Kann die Bedarfsermittlung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes stattfinden, muss eine verbindliche Abstimmung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer über die fortlaufende Kostenübernahme bis zur Bedarfsermittlung erfolgen. Sofern innerhalb eines Bewilligungszeitraumes ein veränderter Hilfebedarf erkennbar ist, der Auswirkungen auf den bewilligten Leistungsumfang hat, erfolgt eine Mitteilung an den Leistungsträger. Bei Krankenhausaufenthalten/Kurzzeitpflege/Unterbrechungen aus anderen Gründen bis zur Dauer von sechs Wochen ist eine Mitteilung nicht erforderlich. Sobald jedoch absehbar ist, dass die Unterbrechung länger als sechs Wochen anhalten wird, ist der Leistungsträger unverzüglich zu informieren; die laufenden Leistungen können in diesem Fall, bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Leistungsträgers, weiter berechnet werden. 5 Siehe Anlage 10.3 Entwicklungsbericht 16 5.3.3. ABSCHLUSSBERICHT Aus Anlass der Beendigung der Maßnahme ist vom Leistungserbringer ein Abschlussbericht zu fertigen, der mindestens Aussagen enthält über n die Entwicklung im Verlauf der Maßnahme, n den Grund der Beendigung, n den weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Beendigung. Der Abschlussbericht ist dem Leistungsträger zum Ende der Maßnahme zuzuleiten. Der Bericht ist gemeinsam mit dem Leistungsempfänger zu erstellen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Gründe im Bericht darzulegen. 5.3.4. FORT- UND WEITERBILDUNG Die Fachlichkeit der Mitarbeiter wird durch Fort- und Weiterbildung und Supervision sichergestellt und weiterentwickelt. Hierzu gehören insbesondere: n Betriebsinterne Fortbildung, n Externe Fortbildung, nSupervision, n Kollegiale Beratungsgruppen. 17 5.4. ERGEBNISQUALITÄT Die Ergebnisqualität ist als Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung zu verstehen. Dabei ist das angestrebte Ziel mit dem tatsächlich erreichten Zustand zu vergleichen. Bei der Beurteilung der Ergebnisqualität sind das Befinden und die Zufriedenheit des Leistungsempfängers zu berücksichtigen. Die Ergebnisqualität ist sicherzustellen, indem regelmäßig überprüft und reflektiert wird, ob das für die Leistung festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei ist die Mitwirkung der Betroffenen zu gewährleisten. Die Zielerreichung wird in der laufenden Hilfedokumentation als Basis für den Entwicklungsbericht festgehalten. Die Beendigung der Leistung teilt der Leistungserbringer dem Leistungsträger unverzüglich mit. Ein Abschlussbericht ist zu erstellen. Unterschrift Leistungsträger 18 Unterschrift Leistungserbringer 6. AUFLISTUNG DER TEILNEHMENDEN PERSONEN 2010 – 2015 Herr Bunde AWO Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. Frau Heß-Holscher GfI Gesellschaft für Integration mbH Herr Pfeil Ex+Job Soziale Dienstleistungen e.V. Herr Reichertz-Boers SuPA GmbH Frau Theye-Hoffmann beta89 Verein für betreuendes Wohnen und Tagesstrukturierung psychisch Gesundender e.V. Herr Willems HWA Hannoversche Werkstätten gem. GmbH Frau Conrad Region Hannover Herr Dyszack Region Hannover Herr Fischer Region Hannover Frau Grabowsky Region Hannover Frau Herder Region Hannover Herr Dr. Krüger Region Hannover Frau Kuhn Region Hannover Frau Lagerbauer Region Hannover Frau Müller-Musolf Region Hannover Frau Pankow Region Hannover Herr Poleschner Region Hannover Herr Rimkus Region Hannover Frau Rosenhahn Region Hannover Frau Rothauge Region Hannover Herr Rottmann Region Hannover Herr Schierloh Region Hannover Herr Watzel Region Hannover 19 7. ANHANG: ERFORDERLICHE UNTERLAGEN ZUM ABW-ANTRAG Alle Nachweise sollen dem Leistungsträger in Kopie vorgelegt werden, die Originalunterlagen verbleiben beim Antragsteller. Beispielhafte Aufzählung der regelmäßig notwendigen Nachweise für die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Antragsverfahren: n Sozialhilfegrundantrag (Formular/Vordruck) n Erklärung über Vermögenswerte und/oder Fragebogen über die persönlichen und wirtschaft lichen Verhältnisse (Formular/Vordruck) n Nachweise über aktuell vorhandenes Vermögen: • Kontoauszüge aller vorhandenen Konten für den Zeitraum der letzten drei Monate • Kontostände aller vorhandenen Sparbücher (mit aktuellem Zinsnachtrag bis mind. Tag der Antragstellung) • Policen aller vorhandenen Bausparverträge, Lebensversicherungen etc. n Nachweise über aktuelles Einkommen der letzten drei Monate (z.B. aktuelle Rentenbe scheide (aller Renten), Lohnmitteilungen) n Nachweise über laufende Ausgaben wie • Versicherungen: Policen inkl. der aktuellen Beitragsforderung (Haftplficht-, Hausrat-, Lebensversicherung etc.) • Miete: Mietvertrag sowie Mietanpassungsmitteilungen, aus denen die aktuelle Miet zusammensetzung hervorgeht • Kredite: Vertrag, laufende Tilgungen, etc. n Leistungsbescheide anderer Sozialhilfeträger (z.B. Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Familienkasse/Kindergeld, Grundsicherung, Jobcenter, Krankengeldzahlungen) In der Regel werden weitere nachfolgende Unterlagen verlangt: n soweit vorhanden Schwerbehindertenausweis (Kopie der Vor-/Rückseite) n Krankenversicherungskarte (Kopie) n soweit bestehend Ausweis des rechtlich bestellten Betreuers (Kopie der Vor-/Rückseite) n Bei Vorliegen einer seelischen Behinderung ist den Antragsunterlagen bei vorhandener Facharztanbindung eine aktuelle (nicht älter als sechs Monate) fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie beizulegen. Bei einem nicht länger als sechs Monate zurückliegendem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ist auch ein von dort erstellter Bericht den Antragsunterlagen beizufügen. 20 8. ANHANG: SCHAUBILD HILFEBEDARFERMITTLUNG SEELISCHE BEHINDERUNG Anmeldung eines Eingliederungshilfebedarfs (bei der Region Hannover, Städten und Gemeinden, Landeshauptstadt Hannover oder Sozialpsychiatrischem Dienst) Eingangsfallbesprechung fachlich/formale Sichtung durch Steuerungsstelle Zuständigkeit (sachlich/örtlich) gegeben? ja nein Hilfebedarf anhand der Unterlagen nachvollziehbar? ja Verfahrensende Bearbeitung in anderem Kontext nein Klärungsbedarf Hilfebedarfsermittlung (Hilfekonferenz) keine Empfehlung für Eingliederungshilfe kein Konsens keine Empfehlung für Eingliederungshilfe Clearingkonferenz Empfehlung Eingliederungshilfe Konsens über Maßnahmeart/Zielplanung/Zeithorizont (Leitsatz: Ambulant vor stationär/Wirksamkeit/Wirtschaftlichkeit/notwendig statt wünschenswert) PROTOKOLL Weitergabe des Ergebnisses an den Leistunsträger zur weiteren verwaltungsrechtlichen Bearbeitung Sozialarbeit 21 Arzt Verwaltung, Arzt, Sozialarbeit 9. ANHANG: SCHAUBILD HILFEBEDARFSERMITTLUNG GEISTIGE/KÖRPERLICHE BEHINDERUNG Anmeldung eines Eingliederungshilfebedarfs (bei der Region Hannover, Städten und Gemeinden, Landeshauptstadt Hannover oder Sozialpsychiatrischem Dienst) Eingangsfallbesprechung fachlich/formale Sichtung durch Steuerungsstelle Zuständigkeit (sachlich/örtlich) gegeben? ja nein Verfahrensende Bearbeitung in anderem Kontext Vorgespräch Sozialarbeiter/in/Arzt bezüglich Diagnosen/Zuordnung/ Reihenfolge der Arbeitsschritte (zuerst Arzt oder Sozialarbeiter) Arzt Sozialarbeit Anamnese, Diagnostik (ggf. nach Aktenlage möglich) Sichtung von Fremdbefunden Untersuchung Kriterien der Eingliederungshilfe erfüllt? (z.B. IQ-Test, HB etc., Reha-Träger?) HB (Situation des Leistungsempfängers, Ressourcen, Alternativen zur beantragten Maßnahme, Ziel der Maßnahme, Reha-Träger?) Kontakt zum Leistungsbringer z.B. Recherche Zentralkartei mit den Fragen Merkmale d. Leistungsbringers f. d. Leistungsempfäger geeignet Alternativen Hilfebedarfsfeststellung (in Anlehnung an HMB) Sozialpädagogisch-medizinische Stellungnahme Empfehlung Steuerung Weitergabe des Ergebnisses an den Leistunsträger zur weiteren verwaltungsrechtlichen Bearbeitung Sozialarbeit Arzt 22 Verwaltung, Arzt, Sozialarbeit ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH 10. Anlagen 10.1. Vordruck Qualitätssicherungsgespräch Fachbereich Soziales Team 50.03 Steuerung Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen in der Region Hannover Qualitätssicherungsgespräch zur Prüfung des Abschlusses von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII Anbieter Antrag vom: Qualitätssicherungsgespräch Termin am: Erstgespräch Folgegespräch Ort: Teilnehmer Unterschrift Anbieter: Region Hannover: 23 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH Vertreter der Anbieter (in beratender Funktion): I. Vorstellung des Leistungsangebots durch den Anbieter 1. Personenkreis: Betreut werden sollen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit körperlicher Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Chronisch mehrfach abhängig erkrankte Menschen Spezialisierung auf: Mehrfachbehinderung ____________________________________ Sinnesbehinderung ____________________________________ ___________________________________________________________ 2. Bemerkungen/Besonderheiten: 3. Rückfragen/Erläuterungen: 24 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH II. 1. • • • 2. • • • • • 3. • • • Fragenkatalog Qualifikation und Erfahrung des Anbieters Seit wann ist der Anbieter tätig? In welchen Bereichen? Welche Erfahrungen hat der Anbieter in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung? Welche Intention steht hinter dem Leistungsangebot? Zielgruppe/Personenkreis Warum soll der benannte Personenkreis betreut werden? Gibt es Abgrenzungen, Spezialisierungen, besondere Erfahrungen? Bei spezialisierten Angeboten: Wie stellt sich der besondere Bedarf des Personenkreises dar? Welche besonderen fachlichen Anforderungen bestehen? Wie viele Leistungsberechtigte werden derzeit betreut oder sollen zukünftig betreut werden? Wie kommen die Kontakte zu den Leistungsberechtigten zustande? Besteht Interesse an einer Ausweitung des Personenkreises oder des Betreuungsumfangs? Unter welchen Bedingungen? Inhalt und Umfang der Leistungen Erfolgt die Betreuung in Einzelwohnungen oder Wohngruppen? Werden die Wohnungen von den betreuten Personen selbst oder vom Anbieter angemietet? Werden Freizeit- und Gruppenangebote vorgehalten? Welcher Art und in welchem Umfang? Weitere Fragen in Bezug auf das Leistungsangebot: 25 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH 4. 4.1. • • 4.2. • • • • • • 4.3. • • Strukturqualität Konzeption und Leitbild Eine Konzeption über das Leistungsangebot liegt vor wird nachgereicht Der Anbieter hat sich ein Leitbild gegeben Ja Nein Personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals Wieviel Personal wird eingesetzt bzw. soll zukünftig eingesetzt werden? Welche Qualifikationen/Erfahrungen weist das Personal auf? Sind im Hinblick auf den Personenkreis besondere Zusatzqualifikationen erforderlich? Sind diese vorhanden? Bestehen Besonderheiten/Ausnahmen hinsichtlich der personellen Ausstattung? Wie ist die Anstellung des Personals geregelt? (Festanstellung/freie Mitarbeiter, tarifgebunden/Honorarbasis) Eine Aufstellung über das eingesetzte Personal mit Qualifikation liegt vor wird nachgereicht. Räumliche und sachliche Ausstattung Werden barrierefreie Räumlichkeiten (Büro, Beratungsräume) vorgehalten? Sind die Räumlichkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? 26 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH • • • • 4.4. • • • • • • • • • 4.5. • • • • Wie ist die Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen sichergestellt? Gibt es feste Sprechzeiten? Gibt es einen Bereitschaftsdienst? Stehen den MitarbeiterInnen Dienstfahrzeuge zur Verfügung? Wird Informationsmaterial vorgehalten? Ist ein Internetauftritt eingerichtet? Interne Betriebliche Organisation Sind Aufnahme- und Ausschlusskriterien definiert? Wie wird das Betreuungsverhältnis zwischen Anbieter und betreuter Person geregelt (Betreuungsvertrag)? Sind die Kontinuität des Betreuungspersonals und die Vertretung sichergestellt? Gibt es ein Bezugsbetreuungssystem? Wie sind die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und die Durchführung der individuellen Hilfeplanung strukturell eingebunden? Ist die Durchführung regelmäßiger Übergabe-, Dienst- und Fallbesprechungen vorgesehen? Wie wird die regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie Supervision sichergestellt? Ist ein Beschwerdemanagement vorhanden? Gibt es eine Qualitätsmanagement-Zertifizierung? Ist die Organisationsstruktur schriftlich fixiert? Externe betriebliche Organisation Wie ist das Leistungsangebot mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt? Sind die Strukturen und Angebote im Tätigkeitsraum/Stadtteil bekannt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Hilfesystems? Bestehen bereits Netzwerke, Kooperationen oder Kontakte zu anderen Anbietern, Einrichtungen und Trägern? Sind diese beabsichtigt? 27 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH • • 5. • • • • 6. • • • Erfolgt bereits die Teilnahme an fachbezogenen Arbeitskreisen? Ist diese beabsichtigt? Sozialpsychiatrischer Verbund Fachgruppe Soziale Wiedereingliederung Andere Arbeitskreise: __________________________________________ Werden noch andere Angebote entwickelt/Projekte durchgeführt? Prozessqualität Sind eine regelmäßige Dokumentation der Leistungserbringung und ein Berichtswesen vorgesehen? Gibt es ein standardisiertes Verfahren? Wie gestaltet sich die kontinuierliche Fortschreibung der Leistung? Werden andere Akteure in die Leistungserbringung einbezogen? Wie wird ein bestehendes Helfersystem genutzt? Wie werden interne Strukturabläufe gesichert, überprüft und weiterentwickelt? Ergebnisqualität Wie werden die Leistungen im Hinblick auf die festgelegten Ziele überprüft und reflektiert? Ist eine Beteiligung des Betroffenen vorgesehen? In welcher Form? Sind bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen? 28 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH 7. • • • • • 8. Grundlagen der Vergütung Eine Kalkulation für das Leistungsangebot liegt vor wird nachgereicht. Gibt es Vorstellungen zur Vergütung und zu den Abrechnungsmodalitäten? Ist das in der Region Hannover übliche Kalkulationsmodell der BruttoFachleistungsstunde bekannt? Sind bei der Vergütung Besonderheiten zu berücksichtigen? In welchem Umfang bewegen sich Fahrtkosten und Fahrtzeiten? Weitere Fragen / Bemerkungen 29 ANLAGEN 10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH Auswertung 1. Der Anbieter hat konkrete Vorstellungen über Art und Umsetzung des Angebots: Ja Nein Teilweise 2. Die Qualitätsanforderungen (Qualitätsstandards in der Region Hannover) können nach dem Vorbringen des Anbieters erfüllt werden: Ja Nein Teilweise 3. Die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge für die angebotenen Leistungen sind bekannt: Ja Nein Teilweise 4. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und dem Kostenträger ist gewährleistet bzw. hierzu besteht Bereitschaft: Ja Nein Teilweise 5. Bemerkungen: III. Ergebnis/Entscheidung zum weiteren Vorgehen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII sind abzuschließen (noch) nicht abzuschließen. Es sind weitere Ermittlungen/Unterlagen erforderlich: Absprachen zum weiteren Vorgehen: 30 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT 10.2. Entwicklungsbericht Absender: Leistungserbringer Empfänger: Sachbearbeitung beim Leistungsträger o Entwicklungsbericht zum Antrag auf Weiterbewilligung der Maßnahme ABW o mit unverändertem Leistungsumfang o mit verändertem Leistungsumfang o Abschlussbericht Datum:____________________ Name : Geburtsdatum : Anschrift : Aktenzeichen : Maßnahmebeginn : Bewilligungszeitraum : Bisheriger Leistungsumfang : FLS: _______ Kontakte: _______ 1. Art der Beeinträchtigung (gem. § 2 SGB IX) o seelische Behinderung o geistige Behinderung o Behinderung körperliche 2. Tagesstruktur o allgemeiner Arbeitsmarkt o Werkstatt für Menschen mit Behinderungen o ohne Beschäftigung o Sonstige: ________________________________________________________ 31 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT 3. Wohnsituation: o alleine in eigener Wohnung o in betreuter Wohngemeinschaft o Sonstiges: _________________________ 4. Gesetzliche Betreuung: Einwilligungsvorbehalt: Name o Ja o Ja o in Gemeinschaft mit: o Familie o Partner o Kinder o Sonstige: __________ o o Nein Nein : Anschrift : Telefon: : Aufgabenkreise: ____________________________________________________ _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ 5. Art, Ausmaß und Auswirkungen der Teilhabeeinschränkung /Behinderung, aktuelle Problemlage Benötigte Unterstützung durch das Ambulant Betreute Wohnen im Bereich: Alltägliche Lebensführung Selbstversorgung, Wohnen, Haushaltsführung, Ernährung, Körperpflege, etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers 32 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT Formal – administrativer Bereich Post, Behörden, Finanzen, etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers Tagesstruktur Konzentration, Mobilität, etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers Soziale Kontakte / Kompetenzen, Freizeit Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Aktivitäten, Kreativität, Kultur, etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung 33 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers Psychosoziale Unterstützung Umgang mit der Teilhabeeinschränkung, Krankheitsbewältigung, Umgang mit Krisen, Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen, etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers Gesundheit, pflegerische und ärztliche Versorgung Medizinische Versorgung etc. Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers 34 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT Umgang mit Suchtstoffen Umgang mit abhängig machenden Substanzen und Störungen im Essverhalten Ziele lt. Vorbericht / Bedarfsermittlung Verlauf im Berichtszeitraum / Ressourcen Teilhabeeinschränkung Zukünftige Ziele zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen, Beseitigung / Minderung der Teilhabeeinschränkung, Wünsche des Leistungsempfängers Anmerkung und Fazit Empfehlung: Die Fortführung der Maßnahme in einem durchschnittlichen Umfang von XX Fachleistungsstunden und XX Kontakten wöchentlich ist aus unserer Sicht ab dem XX.XX.XXXX notwendig. Dieses entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Leistungsempfängers. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß i.A.________________________ _________________ Dipl. Sozialarb. / Sozialpäd. (FH) Leistungsempfängerin 35 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT Verteiler: • Leistungsempfänger (ggf. Betreuer) • Leistungsträger • Akte Anbieter -----------------------------------------ENDE DES ANTRAGES -------------------------------------- 36 ANLAGEN 10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT GRUNDSÄTZLICHES/HINWEIS ZUM ENTWICKLUNGSBERICHT FÜR DEN AUSFÜLLENDEN: Der Bericht sollte entsprechend der Qualitätsstandards für ABW, 5.3.2. Bedarfsermittlung, wie folgt ausgefüllt werden: n n n n n n Der Bericht wird wertschätzend und ressourcenorientiert verfasst. Es ist deutlich zu machen, ob es sich um Erhaltungs- und/oder Entwicklungsziele handelt. Weiter ist deutlich zu machen, ob es sich um Hilfe zur Selbsthilfe (pädagogische Assistenz) oder um stellvertretende Ausführung handelt. Auch unterschiedliche Einschätzungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger sind wiederzugeben. Grundsätzlich muss der Bericht vom Leistungsempfänger unterschrieben sein. Der gesetzliche Betreuer kann mit Einwilligung des Leistungsempfängers eine Kopie erhalten. 37 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE 10.3. Entwicklungsbericht in leichter Sprache in Leichter Sprache ABW ist die Abkürzung für: Ambulant Betreutes Wohnen Das bedeutet: Sie bekommen in Ihrer eigenen Wohnung / Wohngemeinschaft eine Betreuung. Mit diesem Schreiben beantragen Sie, dass Sie weiter Betreuung bekommen möchten. Bitte kreuzen Sie an, was für Sie zutrifft: o Die Betreuung soll so bleiben wie bisher. o Sie brauchen mehr Betreuung. o Sie brauchen weniger Betreuung. Entwicklungs-Bericht Name: _______________________________________ Geburts-Datum: _______________________________________ Adresse: _______________________________________ _______________________________________ Sie bekommen zurzeit ___________ Stunden Betreuung in der Woche. Ihr Betreuer kommt zurzeit _________ mal in der Woche zu Ihnen. Die Betreuung soll ab dem ______________ weiter gehen. Datum______________ 38 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE 1. Art der Behinderung o Seelische Behinderung o Geistige Behinderung o Körperliche Behinderung 2. Tages-Planung o Sie arbeiten auf dem ersten Arbeits-Markt o Sie arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung o Sie haben keine Arbeit o Sonstiges: _______________________ 3. Wohnung o Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung o Sie wohnen in einer Wohn-Gemeinschaft o Sonstiges: _____________________ o Sie wohnen alleine o Sie wohnen zusammen mit: o Familie o Partner o Kinder o Mitbewohner o Sonstige:_________________ 4. Gesetzliche Betreuung: � Sie haben eine gesetzliche Betreuung � Sie haben keine gesetzliche Betreuung Einwilligungs-Vorbehalt: � Ja � Nein Einwilligungs-Vorbehalt bedeutet zum Beispiel: Sie möchten einen neuen Fernseher kaufen. Sie brauchen dafür die Einwilligung vom Ihrem Betreuer. Ihr Betreuer Name Adresse Telefon Aufgaben : ________________________________________ : ________________________________________ : ________________________________________ : ________________________________________ 39 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE 5. Ihre persönlichen Angaben zu Ihrer Behinderung und Ihren Problemen Ihr Tages-Ablauf Einkaufen, Wohnen, Aufräumen, Essen, Waschen… Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? Ihre Verwaltungs-Aufgaben Post, Behörden, Geld… Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? 40 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE Tages-Planung Können Sie konzentriert arbeiten? Können Sie selbstständig arbeiten? Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? Ihre Freunde, Ihre Freizeit Reden, Hobbys, Bildung… Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? Wie gehen Sie um mit… Ihrer Behinderung, Ihrer Krankheit, Ihren Problemen, Hilfe von Anderen, … Vorherige Ziele Alte Ziele 41 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? Wie zufrieden sind Sie… mit Ihrer Gesundheit, Ihrer Pflege, Ihren Ärzten, … Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? Haben Sie irgendwelche Sucht-Probleme? Zum Beispiel mit Drogen, Alkohol, Medikamenten, Computer… Vorherige Ziele Alte Ziele Was haben Sie erreicht? Was haben Sie nicht erreicht? Was gab es für Probleme? Was ist Ihr neues Ziel? 42 ANLAGEN 10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE Sie brauchen wegen Ihrer Beeinträchtigung eine Betreuung. Deshalb beantragen Sie: Ich beantrage ___________ Stunden Betreuung in der Woche. Mein Betreuer soll _________ mal in der Woche zu mir kommen. Die Betreuung soll ab dem ______________ weiter gehen. ___________________________________________________________________ Datum und Unterschrift Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich. Wir helfen gerne. Zum Bericht: 1. Sie müssen den Bericht unterschreiben. 2. Auch Ihr Betreuer muss den Bericht unterschreiben. 3. Sie und Ihr Betreuer können verschiedene Meinungen haben. 4. Wenn etwas besser geworden ist, muss das im Bericht stehen. Für die Ziele muss es genug Zeit geben. 5. Sie schreiben in den Bericht, welche Hilfe Sie bekommen. 43 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 10.4. 2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung 44 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 45 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 46 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 47 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 48 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 49 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 50 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 51 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 52 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 53 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 54 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 55 ANLAGEN 10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 56
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