INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort des Dezernenten für soziale Infrastruktur, Herrn Erwin Jordan3
Einleitung
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1. Abschluss einer Vereinbarung
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1.1. Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen
6
2. Art der Leistung
6
3. Umfang der Leistungen
7
4. Zielgruppe
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5. Qualität der Leistungen
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5.1. Form der Zusammenarbeit
9
5.1.1. Antragsverfahren
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5.1.2. Hilfebedarfsermittlung
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5.1.2.1. Verfahrensablauf bei seelischer Behinderung und/oder Suchterkrankung
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5.1.2.2. Verfahrensablauf bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung
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5.1.3. Verfahrensabschluss
12
5.2. Strukturqualität
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5.2.1. Konzeption
13
5.2.2. Personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals
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5.2.3. Regelung zum Bestandsschutz
13
5.2.4.
Räumliche und sachliche Ausstattung
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5.2.5. Betriebliche Organisation
14
5.2.5.1. Interne betriebliche Organisation
14
5.2.5.2. Externe betriebliche Organisation
14
5.2.6. Interessenkonflikte
15
5.3 Prozessqualität
15
5.3.1. Hilfedokumentation
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5.3.2. Erneute Bedarfsfeststellung
16
5.3.3. Abschlussbericht
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5.3.4. Fort- und Weiterbildung
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5.4. Ergebnisqualität
18
6. Auflistung der Teilnehmenden Personen 2010 - 2015
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7. Anhang: erforderliche Unterlagen zum ABW-Antrag
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8. Anhang: Schaubild Hilfebedarfermittlung seelische Behinderung
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9. Anhang: Schaubild Hilfebedarfsermittlung geistige/körperliche Behinderung 22
10. Anlagen
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10.1. Vordruck Qualitätssicherungsgespräch
23
10.2. Entwicklungsbericht
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10.3. Entwicklungsbericht in leichter Sprache
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10.4.2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen
des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung
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VORWORT DES DEZERNENTEN FÜR SOZIALE
INFRASTRUKTUR, HERRN ERWIN JORDAN
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landschaft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
ist von andauernden Veränderungen und individuellen Bedarfen geprägt. Die Leistungsempfänger stehen vor der Herausforderung, sich in
der Vielfalt der Leistungsangebote zu orientieren und sind dabei auf klar
beschriebene Inhalte und Strukturen angewiesen. Auch für das Miteinander der Leistungserbringer und Leistungsträger sind transparente Strukturen wichtig, um ein
gegenseitiges Verständnis und eine zielführende Zusammenarbeit möglich zu machen.
Die Entwicklung zu mehr ambulanten Angeboten führt zu einer Vielfalt am Markt, die es notwendig macht, klare Qualitätsstandards zu formulieren.
Das vorliegende Papier ist das Ergebnis eines intensiven Dialoges zwischen den Leistungserbringern in der Region Hannover und der Region Hannover als Leistungsträger. Es stellt die
Leistungsqualität des Ambulant Betreuten Wohnens in der Region Hannover dar und soll allen
Beteiligten und Interessierten einen Überblick über die Leistungsstruktur und die Verfahrensabläufe geben.
Im Gegensatz zu bereits vorhandenen Beschreibungen und Arbeitspapieren, wie den gemeinsamen Empfehlungen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, umfassen die vorliegenden Qualitätsstandards den vollständigen Ablauf der Leistung, auch auf Seite des Leistungsträgers. Dies
ist und wird durch den Dialog zwischen dem Sozialhilfeträger und den Anbietern möglich, da
auf diesem Weg beide Sichtweisen zusammenwirken können, um ein umfassendes Bild der
Leistung zu erlangen.
Um diese Qualität der Leistung zu bewahren und auch in Zukunft zu verbessern wird der Dialog
auf Basis der Qualitätsstandards aufrechterhalten. Daher möchte ich der Arbeitsgruppe, welche
in einem äußerst konstruktiven Prozess diese Standards entwickelt hat, meinen Dank für Ihre
Arbeit aussprechen.
Durch den Dialog und den hohen Leistungsstandard wird eine hohe Leistungsqualität für unsere
Bürger gesichert.
Erwin Jordan
Dezernent für soziale Infrastruktur
Region Hannover
3
EINLEITUNG
In enger Kooperation zwischen dem Leistungsträger Region Hannover und den Vertretern der
Leistungserbringer in der Region Hannover haben sich die Beteiligten auf gemeinsame Qualitätsstandards für das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung verständigt.
Sie tragen den aktuellen Veränderungen in der sozialen Leistungslandschaft, nämlich in Richtung einer bedarfsorientierten, personenzentrierten Hilfe im sozialen Raum des Leistungsträgers, Rechnung. Dementsprechend gilt aufsuchende Hilfe als grundlegender und unverzichtbarer Bestandteil des Leistungskataloges.
Für bestehende aber auch für neue Leistungserbringer dienen die erarbeiteten Merkmale als
Rahmenbedingungen für die eigene Angebotsentwicklung. Die gemeinsame fachliche und konzeptionelle Fortschreibung sowie Abstimmung der Hilfegestaltung wird durch die verbindlich
geregelte Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Gremien gewährleistet.
Die Qualitätsstandards stellen keine abschließende Positionsbestimmung dar, sondern werden
in gemeinsamen Arbeitsgruppen der Leistungserbringer und des Leistungsträgers weiterentwickelt. Sie dienen in erster Linie einer transparenten Zusammenarbeit; für die Leistungsgewährung und die Leistungserbringung gelten stets die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in dieser Veröffentlichung der Einfachheit halber nur die
männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei
Geschlecht.
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1. ABSCHLUSS EINER VEREINBARUNG
Soweit eine Leistung von einer Einrichtung oder einem Dienst erbracht wird, ist nach § 75 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der
Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung, des Dienstes
oder seinem Verband eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung besteht. Hierzu
bedarf es eines Angebotes durch den Leistungserbringer. Gleiches gilt bei Kostenübernahme im
Einzelfall gemäß § 75 Absatz 4 SGB XII. Dem Abschluss der Vereinbarungen ist ein Qualitätssicherungsgespräch auf der Grundlage dieser Standards mit dem Leistungserbringer vorgeschaltet.
1.1. VERHANDLUNGEN ÜBER LEISTUNGSVEREINBARUNGEN
Die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung für das Ambulant
Betreute Wohnen beginnen in der Regel mit dem Leistungsangebot des jeweiligen Anbieters.
Dieses wird gemeinsam mit dem Konzept des Anbieters, je nach im Konzept beschriebenem
Personenkreis, den Fachteams Team Sozialmedizin und Behindertenberatung und/oder Team
Sozialpsychiatrischer Dienst zur Stellungnahme vorgelegt.
Nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wird ein Qualitätssicherungsgespräch unter Beteiligung der relevanten Fachteams durchgeführt. Hierzu wird der Vordruck „Qualitätssicherungsgespräch“ genutzt.
Nach Abschluss der Vereinbarungen (Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung) werden diese an alle Städte und Gemeinden, sowie die Administration der Fachsoftware zur Kenntnis und Umsetzung gegeben. 1
2. ART DER LEISTUNG
Betreutes Wohnen ist eine ambulante Betreuungsform zur sozialen Eingliederung von Menschen
mit Behinderungen. Sie wird als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII in
Verbindung mit § 55 Absatz 2 Nr. 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erbracht. Ambulant
Betreutes Wohnen ist dann die geeignete Leistungsform, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass eine stationäre Betreuungsbedürftigkeit nicht, noch nicht oder nicht mehr
vorliegt. Im Grundsatz gilt ambulant vor stationär. Eine stationäre Betreuungsbedürftigkeit im
Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) liegt vor, wenn der Aufenthalt in einer Einrichtung mit
ständig präsentem, fachlich qualifiziertem Betreuungspersonal und die Übernahme der Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung durch die Organisationsform einer Einrichtung
geboten sind.
Wohnen gehört zu den sozialen und materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz. Für die
Stellung des Menschen innerhalb der Gesellschaft sind auch seine Wohnverhältnisse maßgebend und geben dem Menschen die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung. Ambulant
Betreutes Wohnen gewährleistet bei gleichzeitiger Unterstützung der Überwindung der Teilhabeeinschränkung größtmögliche Autonomie und unterstützt die Menschen mit Behinderung als
selbstbestimmte und gleichberechtigte Bürger in dieser Gesellschaft zu leben.
1
Ebenso erfolgt eine Einbindung in das landesweite System Quotas.
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Dies bedeutet, die Menschen mit Behinderung in ihren Fähigkeiten, ihrem Selbstbewusstsein
und in ihrem Wissen im Sinne von Rückgewinnung und Erweiterung von Ressourcen zu stärken.
Dabei wird das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohn- und Lebensraum, eine
angemessene Tätigkeit, eigene Lebensgestaltung, gesundheitliche Stabilität und soziale Teilhabe durch Vermittlung von alltagspraktischen Fähigkeiten besonders geachtet. Insoweit soll Wohnen als Ausdruck individueller Lebensgestaltung die unterschiedlichen Bedürfnisse, Wünsche
und Unterstützungsbedarfe der Menschen berücksichtigen.
3. UMFANG DER LEISTUNGEN
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen an Art und
Umfang des individuell vorhandenen Hilfebedarfes auszurichten. Die Betreuung kann in unterschiedlichen Wohnformen (z.B. Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Wohnen mit Partnern
und/oder Kindern, bei Angehörigen) erfolgen. Das „Betreute Wohnen“ umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen.
Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Bereichen. Die Hilfen (direkte Betreuungsleistungen) orientieren sich an den Kompetenzen des Leistungsempfängers und berücksichtigen
seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung.
Es handelt sich um einzelfallbezogene Hilfeleistungen, zu denen beispielsweise gehören:
n
Stärkung von alltags- und handlungsorientierten Fähigkeiten,
n
Beratung in Konflikt-, Krisen 2- und Veränderungssituationen,
n
Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste
und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen
(soweit dies nicht anderweitig gewährleistet werden kann),
n Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbst versorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit
Bewohnern und Nachbarn,
n
Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten,
n
Durchführung von Gruppenangeboten,
n Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, z.B. in einer Tages stätte, beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen sowie beim Aufsuchen von Bildungs- und Freizeitangeboten,
n
Milderung der Folgen der Behinderung,
n
Verhinderung/Verlangsamung von Verschlechterung der Teilhabeinschränkung.
Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst keine Leistungen, für die andere Leistungsträger in
Anspruch zu nehmen sind (z.B. Kranken- oder Pflegekasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter). Bei
Bestehen einer gesetzlichen Betreuung sind Aufgaben aus diesen Aufgabenkreisen zu begleiten, wenn sie der Förderung und Verselbständigung dienen.
Reine, ersatzweise dauerhafte, Übernahmetätigkeiten ohne pädagogischen Aspekt sind keine
Bestandteile des Ambulant Betreuten Wohnens.
2
ausgenommen sind pflegerische, medizinische und therapeutische Kriseninterventionen
7
Durch das Ambulant Betreute Wohnen darf keine Beziehungsabhängigkeit für den behinderten
Menschen entstehen, sondern das Eingliederungsziel – größtmögliche Selbständigkeit und Rückgewinnung/Entwicklung von Ressourcen in der eigenen Wohnung – soll erreicht werden.
4. ZIELGRUPPE
Zunächst müssen die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe
gemäß § 53 SGB XII vorliegen. Die Entscheidung über die Leistungsbewilligung kann der Sozialhilfeträger nur treffen, wenn er im Rahmen der Bedarfsfeststellung ausreichende Kenntnisse
erhält.
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des SGB IX wesentlich in
ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange
nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung,
Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit
einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 Absatz 1 SGB XII).
Als behindert, im Sinne von § 2 Absatz 1 SGB IX, gilt eine Person dann, wenn
n ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweichen und
n
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Das heißt, dass beides in ursächlichem Zusammenhang stehen muss.
Von einer Behinderung bedroht, im Sinne von § 2 Absatz 1 SGB IX, gilt eine Person dann, wenn
die o.g. Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das heißt, bei denen der Eintritt der Behinderung
nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies gilt für Personen
für die vorbeugende Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit nach den §§ 47, 48 SGB XII erforderlich ist nur wenn bei Durchführung dieser Leistungen eine Behinderung einzutreten droht (§
53 Abs. 2 SGB XII).
Beispielhaft, aber nicht abschließend, handelt es sich hierbei im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens um Personen die vorübergehend, für längere Zeit oder auch im Einzelfall auf Dauer
aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt zur selbständigen Lebensführung in
der Lage sind.
8
5. QUALITÄT DER LEISTUNGEN
5.1. FORM DER ZUSAMMENARBEIT
Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer soll von Transparenz über
fachliche Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für den beginnenden
Prozess geprägt sein.
Der Leistungsträger gewährleistet den Einsatz fachlich qualifizierten Personals und die sachliche
Ausstattung entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe Internetauftritt
www.hannover.de).
Anträge sollten nach Möglichkeit an den Leistungsträger oder diesem zugeordnete Organisationseinheiten gerichtet werden.
Ist für den Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung keine Facharztanbindung bei Antragstellung vorhanden, erfolgt die Erstellung der fachärztlichen Stellungnahme durch den Sozialpsychiatrischen Dienst.
Für die Leistungsempfänger mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung findet die Diagnostik und Bedarfsfeststellung im Team Sozialmedizin und Behindertenberatung der Region
Hannover statt.
Ein grundsätzlicher Leistungsanspruch besteht ab dem Tag des Bekanntwerden des Bedarfes
beim Leistungsträger (§ 18 SGB XII). Konkretisiert wird der Leistungsanspruch jedoch erst mit
Erlass eines Leistungsbescheides nach Bedarfsfeststellung.
Von diesem Verfahren abweichend kann in besonderen Einzelfällen eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein. Hiermit ist z.B. der drohende Wohnungsverlust gemeint. In diesen Fällen sollte vorrangig die Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst bzw. das Team Sozialmedizin und Behindertenberatung gesucht werden. Von hier wird ggf. eine sofortige Rückkopplung
mit den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern veranlasst, um einen rechtzeitigen Leistungsbeginn abzustimmen und anzustreben.
Soweit ein Leistungserbringer bereits vor oder während des laufenden Antragsverfahrens von
einem evtl. Leistungsempfänger aufgesucht wird, verpflichtet sich der Leistungserbringer zu einer neutralen Beratung. Tätigkeiten, die dem Rechtsberatungsgesetz oder anderen Institutionen
(z.B. der Ombudsstelle oder vorhandenen gesetzlichen Betreuern) unterliegen, sind hiervon
nicht erfasst.
Im Rahmen der Erstberatung kann seitens des Leistungserbringers eine einzelfallbezogene Antragsbegleitung stattfinden.
Der Leistungsträger verpflichtet sich im Dialog mit dem Leistungsberechtigten zu einer präzisen
Benennung des individuellen Eingliederungshilfebedarfs durch Vorgabe entsprechender Grobziele im Rahmen der Kostenübernahmeerklärung. Dieser wird dem Anbieter als Zweitschrift zur
Verfügung gestellt um eine Kommunikation der Zielsetzung zu gewährleisten. 3
Für den Leistungsberechtigten besteht im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 9 Absatz 2 SGB XII freie Leistungserbringerwahl, soweit eine dem Hilfebedarf entsprechende Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung (§ 75 Absatz 3 SGB XII) oder Einzelvereinbarung
(§ 75 Abs. 4 SGB XII) mit dem Leistungserbringer besteht.
3
2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung.
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5.1.1. ANTRAGSVERFAHREN
Der Antrag ist im Eigeninteresse des Antragstellers mit einer Begründung für die gewünschte
Maßnahme und den vorhandenen medizinischen Unterlagen bei den nachfolgend beschriebenen Stellen abzugeben.
Der Ort der Antragstellung ist abhängig vom Wohnort und dem Alter des Antragstellers, sowie
der gewünschten Maßnahme.
n
Wohnt der Antragsteller im Stadtgebiet Hannover, finden die Antrags- und Leistungsbear beitung immer bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziale, Hamburger Allee 25,
30161 Hannover statt.
n Antragsteller, die in der Region Hannover wohnen und das 60. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben,
• stellen den Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen in der Wohnortverwaltung.
•
Soweit eine teilstationäre Leistung (Tagesstätte, Tagesförderstätte, Werkstatt für behinderte Menschen, heiminterne Tagesstruktur u.a.) neben dem Ambulant Betreuten
Wohnen beantragt wird, findet die Bearbeitung bei der Region Hannover, Fachbereich
Soziales (Team Steuerung Eingliederungshilfe) Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
statt bzw. wird diese von dort veranlasst.
n Ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Folgemonat) liegt die örtliche Zuständigkeit aus schließlich bei den Städten und Gemeinden (Wohnortverwaltung) der Region Hannover.
Der Leistungsträger bearbeitet den – durch den Antragsteller oder dessen Beauftragten/rechtlichen Vertreter – gestellten Antrag zügig nach Antragseingang.
Dabei wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen.
Im Zuge des Antragsverfahrens sind regelmäßig Unterlagen durch den Antragsteller vorzulegen.
Eine nicht abschließende Liste der regelmäßig erforderlichen Unterlagen befindet sich im Anhang 7.
In zumutbaren Umfang müssen sich die Leistungsempfänger mit ihrem Einkommen und Vermögen an den Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens beteiligen. Wichtig: Nicht nur Einkommen
und Vermögen des Leistungsempfängers wird angerechnet, sondern auch das des nicht getrennt
lebenden Ehegatten oder Lebenspartners.
Weiterhin ist die Inanspruchnahme von Unterhaltsverpflichteten zu prüfen.
Parallel wird eine Hilfebedarfsermittlung durchgeführt um den fachlichen Hilfebedarf festzustellen (vgl. Kapitel 5.1.2.1 bzw. 5.1.2.2).
Zur Vorbereitung hierfür soll den Antragsunterlagen – bei vorliegen einer seelischen Behinderung und vorhandener Facharztanbindung – eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) fachärztliche
Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie beigefügt werden. Eine entsprechende Stellungnahme kann bei einer bestehenden Facharztanbindung nachgereicht werden. Bei einem nicht
länger als 6 Monate zurückliegendem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik soll auch ein von
dort erstellter Bericht den Antragsunterlagen beigefügt werden. Soweit keine fachärztliche Anbindung oder Unterlagen über einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vorliegen, erfolgt
eine Untersuchung durch Mitarbeiter der Region Hannover.
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5.1.2. HILFEBEDARFSERMITTLUNG
Parallel zu dem zuvor beschrieben reinen Verwaltungsverfahren findet die Hilfebedarfsermittlung statt, die durch den zuständigen Sachbearbeiter veranlasst wird.
In diesem Verfahrensschritt kommen z.T. abweichende Abläufe für Menschen
n
mit einer seelischen Behinderung und/oder Suchterkrankung
n
mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung
zum Tragen.
Bei (Verdacht auf) Vorliegen einer seelischen Behinderung (einschl. Suchterkrankungen) erfolgt
die Ermittlung des Hilfebedarfs durch die Ärzte und Sozialpädagogen des Sozialpsychiatrischen
Dienstes der Region Hannover oder durch eine der vorhandenen Beratungsstellen.
Die Ermittlung des Hilfebedarfs zur Notwendigkeit und Geeignetheit der gewünschten Maßnahme erfolgt bei (Verdacht auf) Vorliegen einer geistigen Behinderung und/oder Körperbehinderung durch die Ärzte und Sozialpädagogen des Teams Sozialmedizin und Behindertenberatung.
5.1.2.1. VERFAHRENSABLAUF BEI SEELISCHER BEHINDERUNG UND/
ODER SUCHTERKRANKUNG
Alle Neuanträge auf Ambulant Betreutes Wohnen werden in einer Eingangsfall-/Steuerungsbesprechung gesichtet. Diese ist durch Vertreter des Leistungsträgers (Verwaltungsmitarbeiter, Arzt
und Sozialpädagoge der Fachsteuerung Eingliederungshilfe des Sozialpsychiatrischen Dienstes)
besetzt.
Erstkonferenzen durch die Fachsteuerung:
Der überwiegende Teil der Erstkonferenzen findet durch die Fachsteuerung unter Beteiligung des
Verwaltungsmitarbeiters des Leistungsträgers statt. In diesem Fall wird die Hilfekonferenz in der
Eingangsfallbesprechung terminiert und der Leistungsempfänger eingeladen. Nach Absprache
mit dem Leistungsempfänger, werden ggf. weitere, für die Hilfebedarfsermittlung notwendig
erscheinende, Beteiligte eingeladen.
Eine Teilnahme des Leistungserbringers ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch nach vorheriger Absprache in Einzelfällen möglich.
Nach Durchführung der Hilfekonferenz wird das erstellte Protokoll dem Leistungsempfänger,
anderen von ihm gewünschten Adressaten, sowie dem Leistungsträger – als Grundlage für die
weitere Entscheidung – ausgehändigt.
Erstkonferenzen durch die Sozialpsychiatrische Beratungsstelle:
Bei der Entscheidung, die Hilfekonferenz durch die zuständige Sozialpsychiatrische Beratungsstelle durchführen zu lassen, werden die Unterlagen an diese weitergeleitet und die Einladung
erfolgt von dort.
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Nach Absprache mit dem Leistungsempfänger werden ggf. weitere, für die Hilfebedarfsermittlung notwendig erscheinende, Beteiligte eingeladen.
Eine Teilnahme des Leistungserbringers ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch nach vorheriger Absprache in Einzelfällen möglich.
Das Protokoll der Hilfekonferenz wird in diesem Fall wie in der Fachsteuerung an den Leistungsempfänger und ggf. andere (s.o.) weitergegeben. Außerdem erfolgt die Weitergabe an
die Fachsteuerung. Dort wird die Empfehlung im Rahmen der Steuerungsbesprechung an den
Verwaltungsmitarbeiter – als Grundlage für die weitere Entscheidung – weitergegeben.
Sollte in der Hilfekonferenz kein Konsens über die Maßnahmeart erreicht werden, haben sowohl
der Leistungsempfänger, als auch sein gesetzlicher Betreuer und der Leistungsträger die Möglichkeit, eine Clearingkonferenz zu beantragen. Die Clearingkonferenz findet durch die Fachsteuerung mit anderer personeller Besetzung statt. Sie kann einem eventuellen Widerspruchsverfahren mit dem Ziel der Konsensfindung vorgeschaltet werden. (siehe auch Anhang: 8. Schaubild
Hilfebedarfsermittlung seelische Behinderung)
5.1.2.2. VERFAHRENSABLAUF BEI GEISTIGER UND/
ODER KÖRPERLICHER BEHINDERUNG
Alle Neuanträge auf Ambulant Betreutes Wohnen werden in einer wöchentlich stattfindenden
Eingangsfall-/Steuerungsbesprechung gesichtet. Diese ist durch Vertreter des Leistungsträgers
(Verwaltungsmitarbeiter, Arzt und generell anwesendem Sozialpädagogen der Steuerung und
Sozialpädagogen in dessen Zuständigkeitsbezirk der Leistungsempfänger wohnt) besetzt.
Die Diagnostik erfolgt durch die Ärzte des Teams. Hierfür werden eine Schweigepflichtsentbindung und medizinisch relevante Unterlagen angefordert. Das medizinische Gutachten, in dem
die Feststellung der Zugehörigkeit zu dem in § 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII sowie zu dem in § 2
Absatz 1 Satz 1 SGB IX beschriebenen Personenkreis erfolgt, wird entweder nach Auswertung
der vorhandenen Unterlagen oder durch eine persönliche Untersuchung, ggf. auch mit Durchführung eines IQ-Testes, erstellt.
Die Sozialpädagogen des Teams geben eine Stellungnahme zum Hilfebedarf ab. Im Rahmen
eines Hausbesuches werden vorhandene Ressourcen, bisherige Hilfen und Ziele der ambulanten Wohnbetreuung erörtert und in einer sozialpädagogischen Stellungnahme festgehalten. Am
Ende wird eine Empfehlung zum Umfang und zur Dauer der beantragten Maßnahme abgegeben.
5.1.3. VERFAHRENSABSCHLUSS
Die Gutachten beider Berufsgruppen werden in die Einzelfall-/Steuerungsbesprechung zurückgegeben. Der Leistungsträger gewährleistet die schriftliche Übermittlung der gemeinsam mit
dem Leistungsberechtigten definierten Ziele an diesen und den Leistungserbringer.
12
Ergebnis:
Die Empfehlung des Teams Sozialmedizin und Behindertenberatung bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird an die zuständige Sachbearbeitung in den Städten und Gemeinden bzw. im
Team Steuerung Eingliederungshilfe der Region Hannover weitergeleitet.
Dort wird das Ergebnis ausgewertet und mit dem verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahren
zusammengeführt.
Sobald alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen (Ergebnis der Hilfebedarfsermittlung, Sozialhilfeantrag inkl. der entsprechenden Nachweise) erfolgt die abschließende Entscheidung über den Antrag.
Der Leistungsträger erteilt einen rechtsmittelfähigen Bescheid in Form eines Kostenanerkenntnisses oder einer Ablehnung wegen inhaltlicher oder wirtschaftlicher Gründe (z.B. wegen vorhandenem Vermögen).
Der Grundsatz der Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe als Sozialhilfeleistung (§ 2 SGB XII)
gegenüber vorrangigen Leistungen ist hierbei in besonderer Weise zu berücksichtigen.
5.2. STRUKTURQUALITÄT
Die Strukturqualität benennt die Rahmenbedingungen aller Verfahrensbeteiligten, die notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen erbringen zu können und ist wie folgt sicherzustellen:
5.2.1. KONZEPTION
Es liegt eine allgemeine Beschreibung und eine fachlich ausdifferenzierte Konzeption der Leistung vor. Diese wird laufend weiterentwickelt. Ein Leitbild sollte vorhanden sein.
5.2.2. PERSONELLE AUSSTATTUNG/QUALIFIKATION DES PERSONALS
Es werden ausschließlich Fachkräfte eingesetzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Sozialarbeiter, Sozialpädagogen bzw. um Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation.
5.2.3. REGELUNG ZUM BESTANDSSCHUTZ
Für vor Inkrafttreten dieser Qualitätsstandards abgeschlossene Leistungsvereinbarungen und in
diesem Rahmen bestehende Beschäftigungsverhältnisse wird Bestandsschutz gewährt. Abweichend von Punkt 5.2.2. ist der Einsatz anderer Qualifikationen im Einzelfall zulässig, wenn eine
Entlohnung auf der Basis von Sozialpädagogen erfolgt und hierfür fachliche Gründe vorliegen.
Nach Inkrafttreten neu begründete Beschäftigungsverhältnisse müssen die in Punkt 5.2.2. festgelegte Qualifikation aufweisen.
13
5.2.4. RÄUMLICHE UND SACHLICHE AUSSTATTUNG
Zur räumlichen und sachlichen Ausstattung gehören:
n
Vorhalten von Räumlichkeiten und Büroausstattung,
n
Vorhalten einer zeitgemäßen Nachrichtentechnik (Internet, Handy, Fax, etc.),
n
Sicherstellung der Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Email),
n
Einrichtung von Sprechzeiten,
n
Vorhalten von Informationsmaterial wie z.B. einem Internetauftritt.
Die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten ist grundsätzlich zu gewährleisten. Sofern die Barrierefreiheit noch nicht gegeben ist, ist die anzustreben.
5.2.5. BETRIEBLICHE ORGANISATION
5.2.5.1. INTERNE BETRIEBLICHE ORGANISATION
Zur internen betrieblichen Organisation gehören:
n
Definition von Aufnahme- sowie Ausschlusskriterien,
n Vertragliche Regelung des Betreuungsverhältnisses zwischen Leistungserbringer
und Leistungsempfänger,
n
Kontinuität des Betreuungspersonals, inkl. benannter und erreichbarer Vertretungsperson,
n
Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs,
n
Durchführung einer individuellen Hilfeplanung,
n
Durchführung regelmäßiger Übergabe-, Dienst- und Fallbesprechungen,
n
Sicherstellung von Fort- und Weiterbildung sowie Supervision der Mitarbeiter,
n Regelmäßige Reflexion der professionellen Beziehungsgestaltung durch Inter und Supervision,
n
Vorhandensein eines Beschwerdemanagements,
n
Schriftliche Darstellung der Organisationsstruktur des Leistungserbringers.
5.2.5.2. EXTERNE BETRIEBLICHE ORGANISATION
Das Leistungsangebot ist mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt. Dazu gehören:
n
Teilnahme an fachbezogenen Arbeitskreisen,
n
Kooperation mit gebietsnahen Trägern (Tagesstruktur, Ergotherapie, WfbM, etc.),
n
Kooperation mit Fachärzten, Ambulanzen, Krankenhäusern, etc.,
n Kooperation mit anderen Leistungserbringern und Einrichtungen, Netzwerken,
Gemeinden, Vereinen.
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5.2.6. INTERESSENKONFLIKTE
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation in der ein Mitarbeiter in unterschiedlicher Funktion und
Rolle (gesetzlicher Betreuer, Leistungsträger, Leistungserbringer, Kliniken, alle Prozessbeteiligten) den gleichen Leistungsempfänger betreuen soll. Dies soll vermieden werden.
Dies könnten ohne Anspruch auf Vollständigkeit u.a. sein:
n
Gleichzeitige Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer und als freier Mitarbeiter im ABW für
den gleichen Leistungsempfänger,
n Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter in einer psychiatrischen Klinik/Institutsambulanz
und als Mitarbeiter im ABW für den gleichen Leistungsempfänger,
n Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter in einer stationären Einrichtung und als freier Mitarbeiter
im ABW für den gleichen Leistungsempfänger,
n
Gleichzeitige Tätigkeit als Mitarbeiter des Leistungsträgers (z.B. im SpDi) und Vereinsmit gliedschaft oder ehrenamtliche Tätigkeit beim Leistungserbringer ABW.
Wenn eine Doppelfunktion auftritt und nicht zu vermeiden ist oder im Einzelfall zielführend ist,
ist der Entscheidungsprozess transparent und bedarfsorientiert zu dokumentieren. Gegebenenfalls ist die Doppelfunktion abzustellen.
5.3. PROZESSQUALITÄT
Die Prozessqualität bezieht sich auf die Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung. Art und Weise der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungszielen.
Die Prozessqualität ist insbesondere wie folgt sicherzustellen:
n
Ziel- und bedarfsorientierte Leistungserbringung einschließlich deren Dokumentation,
n
Überprüfung und kontinuierliche Bedarfsfeststellung einschließlich notwendiger Beiträge
für die Gesamtpläne nach § 58 SGB XII,
n
Unterstützung und Förderung der Selbsthilfepotentiale,
n
Ggf. Einbeziehung von Angehörigen und rechtlichen Betreuern,
n
Bedarfsgerechte Fortentwicklung der Konzeption,
n
Sicherung der internen Strukturabläufe (Bezugspädagogensystem, Vertretungsregelung etc.),
n
Prozessbegleitender Austausch zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer.
5.3.1. HILFEDOKUMENTATION
Basierend auf der Zielplanung, siehe Kapitel 5.1, führt der Leistungserbringer eine kontinuierliche, prozessorientierte Hilfedokumentation unter Ausarbeitung von Feinzielen durch. 4
Die Dokumentation ist für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme vom
Leistungserbringer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.
4
2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung
15
5.3.2. ERNEUTE BEDARFSFESTSTELLUNG
Bei Bewilligungszeiträumen von einem Jahr oder länger, ist dem Leistungsträger grundsätzlich
acht Wochen vor Beendigung des Bewilligungszeitraumes ein Entwicklungsbericht 5 vorzulegen.
Bei kürzeren Bewilligungszeiträumen verkürzt sich der Zeitraum entsprechend.
Der Termin für die folgende Bedarfsermittlung ist bei einem Empfehlungszeitraum von drei Monaten bereits bei der Erstkonferenz festzulegen. Der Entwicklungsbericht ist auf die Ziele lt.
Bedarfsermittlung auszurichten. Der Entwicklungsbericht dient als Grundlage für die erneute
Bedarfsfeststellung und hat mindestens folgende Aussagen zu enthalten:
n ob und inwieweit die seit Beginn der Maßnahme bzw. der letzten Fortschreibung
formulierten Ziele erreicht oder nicht erreicht wurden,
n
zu den bis zur nächsten Fortschreibung anzustrebenden Teilzielen,
n
zu Empfehlungen über die Maßnahmen zur Erreichung der Einzelziele.
Der Bericht sollte:
n
grundsätzlich vom Leistungsempfänger unterschrieben sein,
n auch unterschiedliche Einschätzungen zwischen Leistungserbringer
und Leistungsempfänger wiedergeben,
n
wertschätzend und ressourcenorientiert verfasst sein.
Der gesetzliche Betreuer kann mit Einwilligung des Leistungsempfängers eine Kopie erhalten.
Grundsätzlich sollte der reguläre Vordruck für den Entwicklungsbericht verwendet werden. Bei
Bedarf kann der Entwicklungsbericht in einfacher Sprache genutzt werden.
Kann die Bedarfsermittlung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes stattfinden, muss eine
verbindliche Abstimmung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer über die fortlaufende Kostenübernahme bis zur Bedarfsermittlung erfolgen.
Sofern innerhalb eines Bewilligungszeitraumes ein veränderter Hilfebedarf erkennbar ist, der
Auswirkungen auf den bewilligten Leistungsumfang hat, erfolgt eine Mitteilung an den Leistungsträger. Bei Krankenhausaufenthalten/Kurzzeitpflege/Unterbrechungen aus anderen Gründen bis zur Dauer von sechs Wochen ist eine Mitteilung nicht erforderlich. Sobald jedoch absehbar ist, dass die Unterbrechung länger als sechs Wochen anhalten wird, ist der Leistungsträger
unverzüglich zu informieren; die laufenden Leistungen können in diesem Fall, bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Leistungsträgers, weiter berechnet werden.
5
Siehe Anlage 10.3 Entwicklungsbericht
16
5.3.3. ABSCHLUSSBERICHT
Aus Anlass der Beendigung der Maßnahme ist vom Leistungserbringer ein Abschlussbericht zu
fertigen, der mindestens Aussagen enthält über
n
die Entwicklung im Verlauf der Maßnahme,
n
den Grund der Beendigung,
n
den weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Beendigung.
Der Abschlussbericht ist dem Leistungsträger zum Ende der Maßnahme zuzuleiten. Der Bericht
ist gemeinsam mit dem Leistungsempfänger zu erstellen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die
Gründe im Bericht darzulegen.
5.3.4. FORT- UND WEITERBILDUNG
Die Fachlichkeit der Mitarbeiter wird durch Fort- und Weiterbildung und Supervision sichergestellt und weiterentwickelt.
Hierzu gehören insbesondere:
n
Betriebsinterne Fortbildung,
n
Externe Fortbildung,
nSupervision,
n
Kollegiale Beratungsgruppen.
17
5.4. ERGEBNISQUALITÄT
Die Ergebnisqualität ist als Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung zu verstehen. Dabei ist
das angestrebte Ziel mit dem tatsächlich erreichten Zustand zu vergleichen. Bei der Beurteilung
der Ergebnisqualität sind das Befinden und die Zufriedenheit des Leistungsempfängers zu berücksichtigen.
Die Ergebnisqualität ist sicherzustellen, indem regelmäßig überprüft und reflektiert wird, ob
das für die Leistung festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei ist die Mitwirkung der Betroffenen zu
gewährleisten.
Die Zielerreichung wird in der laufenden Hilfedokumentation als Basis für den Entwicklungsbericht festgehalten. Die Beendigung der Leistung teilt der Leistungserbringer dem Leistungsträger
unverzüglich mit. Ein Abschlussbericht ist zu erstellen.
Unterschrift Leistungsträger 18
Unterschrift Leistungserbringer
6. AUFLISTUNG DER TEILNEHMENDEN PERSONEN 2010 – 2015
Herr Bunde AWO Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
Frau Heß-Holscher GfI Gesellschaft für Integration mbH
Herr Pfeil Ex+Job Soziale Dienstleistungen e.V.
Herr Reichertz-Boers SuPA GmbH
Frau Theye-Hoffmann beta89 Verein für betreuendes Wohnen und
Tagesstrukturierung psychisch Gesundender e.V.
Herr Willems HWA Hannoversche Werkstätten gem. GmbH
Frau Conrad Region Hannover
Herr Dyszack Region Hannover
Herr Fischer
Region Hannover
Frau Grabowsky Region Hannover
Frau Herder Region Hannover
Herr Dr. Krüger Region Hannover
Frau Kuhn
Region Hannover
Frau Lagerbauer Region Hannover
Frau Müller-Musolf Region Hannover
Frau Pankow Region Hannover
Herr Poleschner Region Hannover
Herr Rimkus Region Hannover
Frau Rosenhahn Region Hannover
Frau Rothauge Region Hannover
Herr Rottmann Region Hannover
Herr Schierloh Region Hannover
Herr Watzel Region Hannover
19
7. ANHANG: ERFORDERLICHE UNTERLAGEN ZUM ABW-ANTRAG
Alle Nachweise sollen dem Leistungsträger in Kopie vorgelegt werden, die Originalunterlagen
verbleiben beim Antragsteller.
Beispielhafte Aufzählung der regelmäßig notwendigen Nachweise für die Überprüfung
der wirtschaftlichen Verhältnisse im Antragsverfahren:
n
Sozialhilfegrundantrag (Formular/Vordruck)
n
Erklärung über Vermögenswerte und/oder Fragebogen über die persönlichen und wirtschaft lichen Verhältnisse (Formular/Vordruck)
n Nachweise über aktuell vorhandenes Vermögen:
• Kontoauszüge aller vorhandenen Konten für den Zeitraum der letzten drei Monate
• Kontostände aller vorhandenen Sparbücher (mit aktuellem Zinsnachtrag bis mind.
Tag der Antragstellung)
• Policen aller vorhandenen Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.
n
Nachweise über aktuelles Einkommen der letzten drei Monate (z.B. aktuelle Rentenbe scheide (aller Renten), Lohnmitteilungen)
n
Nachweise über laufende Ausgaben wie
• Versicherungen: Policen inkl. der aktuellen Beitragsforderung (Haftplficht-, Hausrat-,
Lebensversicherung etc.)
• Miete: Mietvertrag sowie Mietanpassungsmitteilungen, aus denen die aktuelle Miet zusammensetzung hervorgeht
• Kredite: Vertrag, laufende Tilgungen, etc.
n Leistungsbescheide anderer Sozialhilfeträger (z.B. Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Familienkasse/Kindergeld, Grundsicherung, Jobcenter, Krankengeldzahlungen)
In der Regel werden weitere nachfolgende Unterlagen verlangt:
n
soweit vorhanden Schwerbehindertenausweis (Kopie der Vor-/Rückseite)
n
Krankenversicherungskarte (Kopie)
n
soweit bestehend Ausweis des rechtlich bestellten Betreuers (Kopie der Vor-/Rückseite)
n
Bei Vorliegen einer seelischen Behinderung ist den Antragsunterlagen bei vorhandener Facharztanbindung eine aktuelle (nicht älter als sechs Monate) fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie beizulegen. Bei einem nicht länger als sechs Monate
zurückliegendem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ist auch ein von dort erstellter Bericht den Antragsunterlagen beizufügen.
20
8. ANHANG: SCHAUBILD HILFEBEDARFERMITTLUNG
SEELISCHE BEHINDERUNG
Anmeldung eines Eingliederungshilfebedarfs
(bei der Region Hannover, Städten und Gemeinden, Landeshauptstadt Hannover
oder Sozialpsychiatrischem Dienst)
Eingangsfallbesprechung
fachlich/formale Sichtung durch Steuerungsstelle
Zuständigkeit (sachlich/örtlich) gegeben?
ja
nein
Hilfebedarf anhand
der Unterlagen nachvollziehbar?
ja
Verfahrensende Bearbeitung
in anderem Kontext
nein
Klärungsbedarf
Hilfebedarfsermittlung (Hilfekonferenz)
keine Empfehlung
für Eingliederungshilfe
kein Konsens
keine Empfehlung
für Eingliederungshilfe
Clearingkonferenz
Empfehlung Eingliederungshilfe
Konsens über Maßnahmeart/Zielplanung/Zeithorizont (Leitsatz: Ambulant vor stationär/Wirksamkeit/Wirtschaftlichkeit/notwendig statt wünschenswert) PROTOKOLL
Weitergabe des Ergebnisses an den Leistunsträger zur weiteren
verwaltungsrechtlichen Bearbeitung
Sozialarbeit
21
Arzt
Verwaltung, Arzt,
Sozialarbeit
9. ANHANG: SCHAUBILD HILFEBEDARFSERMITTLUNG
GEISTIGE/KÖRPERLICHE BEHINDERUNG
Anmeldung eines Eingliederungshilfebedarfs
(bei der Region Hannover, Städten und Gemeinden, Landeshauptstadt Hannover
oder Sozialpsychiatrischem Dienst)
Eingangsfallbesprechung
fachlich/formale Sichtung durch Steuerungsstelle
Zuständigkeit (sachlich/örtlich) gegeben?
ja
nein
Verfahrensende Bearbeitung
in anderem Kontext
Vorgespräch Sozialarbeiter/in/Arzt bezüglich Diagnosen/Zuordnung/
Reihenfolge der Arbeitsschritte (zuerst Arzt oder Sozialarbeiter)
Arzt
Sozialarbeit
ŸAnamnese, Diagnostik (ggf. nach Aktenlage
möglich)
ŸSichtung von Fremdbefunden
ŸUntersuchung
ŸKriterien der Eingliederungshilfe erfüllt?
(z.B. IQ-Test, HB etc., Reha-Träger?)
ŸHB (Situation des Leistungsempfängers,
Ressourcen, Alternativen zur beantragten
Maßnahme, Ziel der Maßnahme, Reha-Träger?)
ŸKontakt zum Leistungsbringer
Ÿz.B. Recherche Zentralkartei mit den Fragen
ŸMerkmale d. Leistungsbringers f. d. Leistungsempfäger geeignet
ŸAlternativen
Hilfebedarfsfeststellung
(in Anlehnung an HMB)
Sozialpädagogisch-medizinische
Stellungnahme
Empfehlung
Steuerung
Weitergabe des Ergebnisses an den Leistunsträger zur weiteren
verwaltungsrechtlichen Bearbeitung
Sozialarbeit
Arzt
22
Verwaltung, Arzt,
Sozialarbeit
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
10. Anlagen
10.1. Vordruck Qualitätssicherungsgespräch
Fachbereich Soziales
Team 50.03
Steuerung Eingliederungshilfe
Ambulant Betreutes Wohnen in der Region Hannover
Qualitätssicherungsgespräch
zur Prüfung des Abschlusses von Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII
Anbieter
Antrag vom:
Qualitätssicherungsgespräch
Termin am:
Erstgespräch
Folgegespräch
Ort:
Teilnehmer
Unterschrift
Anbieter:
Region Hannover:
23
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
Vertreter der Anbieter (in beratender Funktion):
I.
Vorstellung des Leistungsangebots durch den Anbieter
1. Personenkreis:
Betreut werden sollen
Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit körperlicher Behinderung
Menschen mit seelischer Behinderung
Chronisch mehrfach abhängig erkrankte Menschen
Spezialisierung auf:
Mehrfachbehinderung
____________________________________
Sinnesbehinderung
____________________________________
___________________________________________________________
2. Bemerkungen/Besonderheiten:
3. Rückfragen/Erläuterungen:
24
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
II.
1.
•
•
•
2.
•
•
•
•
•
3.
•
•
•
Fragenkatalog
Qualifikation und Erfahrung des Anbieters
Seit wann ist der Anbieter tätig? In welchen Bereichen?
Welche Erfahrungen hat der Anbieter in der Arbeit mit Menschen mit
Behinderung?
Welche Intention steht hinter dem Leistungsangebot?
Zielgruppe/Personenkreis
Warum soll der benannte Personenkreis betreut werden? Gibt es
Abgrenzungen, Spezialisierungen, besondere Erfahrungen?
Bei spezialisierten Angeboten: Wie stellt sich der besondere Bedarf des
Personenkreises dar? Welche besonderen fachlichen Anforderungen
bestehen?
Wie viele Leistungsberechtigte werden derzeit betreut oder sollen zukünftig
betreut werden?
Wie kommen die Kontakte zu den Leistungsberechtigten zustande?
Besteht Interesse an einer Ausweitung des Personenkreises oder des
Betreuungsumfangs? Unter welchen Bedingungen?
Inhalt und Umfang der Leistungen
Erfolgt die Betreuung in Einzelwohnungen oder Wohngruppen? Werden die
Wohnungen von den betreuten Personen selbst oder vom Anbieter
angemietet?
Werden Freizeit- und Gruppenangebote vorgehalten? Welcher Art und in
welchem Umfang?
Weitere Fragen in Bezug auf das Leistungsangebot:
25
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
4.
4.1.
•
•
4.2.
•
•
•
•
•
•
4.3.
•
•
Strukturqualität
Konzeption und Leitbild
Eine Konzeption über das Leistungsangebot
liegt vor
wird nachgereicht
Der Anbieter hat sich ein Leitbild gegeben
Ja
Nein
Personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals
Wieviel Personal wird eingesetzt bzw. soll zukünftig eingesetzt werden?
Welche Qualifikationen/Erfahrungen weist das Personal auf?
Sind im Hinblick auf den Personenkreis besondere Zusatzqualifikationen
erforderlich? Sind diese vorhanden?
Bestehen Besonderheiten/Ausnahmen hinsichtlich der personellen
Ausstattung?
Wie ist die Anstellung des Personals geregelt? (Festanstellung/freie
Mitarbeiter, tarifgebunden/Honorarbasis)
Eine Aufstellung über das eingesetzte Personal mit Qualifikation
liegt vor
wird nachgereicht.
Räumliche und sachliche Ausstattung
Werden barrierefreie Räumlichkeiten (Büro, Beratungsräume) vorgehalten?
Sind die Räumlichkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
26
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
•
•
•
•
4.4.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
4.5.
•
•
•
•
Wie ist die Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen sichergestellt?
Gibt es feste Sprechzeiten? Gibt es einen Bereitschaftsdienst?
Stehen den MitarbeiterInnen Dienstfahrzeuge zur Verfügung?
Wird Informationsmaterial vorgehalten? Ist ein Internetauftritt eingerichtet?
Interne Betriebliche Organisation
Sind Aufnahme- und Ausschlusskriterien definiert?
Wie wird das Betreuungsverhältnis zwischen Anbieter und betreuter Person
geregelt (Betreuungsvertrag)?
Sind die Kontinuität des Betreuungspersonals und die Vertretung
sichergestellt? Gibt es ein Bezugsbetreuungssystem?
Wie sind die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und die Durchführung
der individuellen Hilfeplanung strukturell eingebunden?
Ist die Durchführung regelmäßiger Übergabe-, Dienst- und Fallbesprechungen
vorgesehen?
Wie wird die regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie Supervision
sichergestellt?
Ist ein Beschwerdemanagement vorhanden?
Gibt es eine Qualitätsmanagement-Zertifizierung?
Ist die Organisationsstruktur schriftlich fixiert?
Externe betriebliche Organisation
Wie ist das Leistungsangebot mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt?
Sind die Strukturen und Angebote im Tätigkeitsraum/Stadtteil bekannt?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des
Hilfesystems?
Bestehen bereits Netzwerke, Kooperationen oder Kontakte zu anderen
Anbietern, Einrichtungen und Trägern? Sind diese beabsichtigt?
27
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
•
•
5.
•
•
•
•
6.
•
•
•
Erfolgt bereits die Teilnahme an fachbezogenen Arbeitskreisen? Ist diese
beabsichtigt?
Sozialpsychiatrischer Verbund
Fachgruppe Soziale Wiedereingliederung
Andere Arbeitskreise: __________________________________________
Werden noch andere Angebote entwickelt/Projekte durchgeführt?
Prozessqualität
Sind eine regelmäßige Dokumentation der Leistungserbringung und ein
Berichtswesen vorgesehen? Gibt es ein standardisiertes Verfahren?
Wie gestaltet sich die kontinuierliche Fortschreibung der Leistung?
Werden andere Akteure in die Leistungserbringung einbezogen? Wie wird ein
bestehendes Helfersystem genutzt?
Wie werden interne Strukturabläufe gesichert, überprüft und weiterentwickelt?
Ergebnisqualität
Wie werden die Leistungen im Hinblick auf die festgelegten Ziele überprüft
und reflektiert?
Ist eine Beteiligung des Betroffenen vorgesehen? In welcher Form?
Sind bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen?
28
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
7.
•
•
•
•
•
8.
Grundlagen der Vergütung
Eine Kalkulation für das Leistungsangebot
liegt vor
wird nachgereicht.
Gibt es Vorstellungen zur Vergütung und zu den Abrechnungsmodalitäten?
Ist das in der Region Hannover übliche Kalkulationsmodell der BruttoFachleistungsstunde bekannt?
Sind bei der Vergütung Besonderheiten zu berücksichtigen?
In welchem Umfang bewegen sich Fahrtkosten und Fahrtzeiten?
Weitere Fragen / Bemerkungen
29
ANLAGEN
10.1. VORDRUCK QUALITÄTSSICHERUNGSGESPRÄCH
Auswertung
1. Der Anbieter hat konkrete Vorstellungen über Art und Umsetzung des Angebots:
Ja
Nein
Teilweise
2. Die Qualitätsanforderungen (Qualitätsstandards in der Region Hannover)
können nach dem Vorbringen des Anbieters erfüllt werden:
Ja
Nein
Teilweise
3. Die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge für die angebotenen
Leistungen sind bekannt:
Ja
Nein
Teilweise
4. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und dem
Kostenträger ist gewährleistet bzw. hierzu besteht Bereitschaft:
Ja
Nein
Teilweise
5. Bemerkungen:
III.
Ergebnis/Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII sind
abzuschließen
(noch) nicht abzuschließen.
Es sind weitere Ermittlungen/Unterlagen erforderlich:
Absprachen zum weiteren Vorgehen:
30
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
10.2. Entwicklungsbericht
Absender:
Leistungserbringer
Empfänger:
Sachbearbeitung beim Leistungsträger
o
Entwicklungsbericht zum Antrag auf Weiterbewilligung
der Maßnahme ABW
o mit unverändertem Leistungsumfang
o mit verändertem Leistungsumfang
o
Abschlussbericht
Datum:____________________
Name
:
Geburtsdatum
:
Anschrift
:
Aktenzeichen
:
Maßnahmebeginn
:
Bewilligungszeitraum
:
Bisheriger Leistungsumfang : FLS: _______
Kontakte: _______
1. Art der Beeinträchtigung (gem. § 2 SGB IX)
o seelische Behinderung o geistige Behinderung o
Behinderung
körperliche
2. Tagesstruktur
o allgemeiner Arbeitsmarkt
o Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
o ohne Beschäftigung
o Sonstige:
________________________________________________________
31
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
3. Wohnsituation:
o alleine in eigener Wohnung
o in betreuter Wohngemeinschaft
o Sonstiges: _________________________
4. Gesetzliche Betreuung:
Einwilligungsvorbehalt:
Name
o Ja
o Ja
o
in Gemeinschaft mit:
o Familie
o Partner
o Kinder
o Sonstige: __________
o
o
Nein
Nein
:
Anschrift :
Telefon: :
Aufgabenkreise: ____________________________________________________
_______________________________________________________________
_______________________________________________________________
_______________________________________________________________
_______________________________________________________________
5. Art, Ausmaß und Auswirkungen der Teilhabeeinschränkung /Behinderung,
aktuelle Problemlage
Benötigte Unterstützung durch das Ambulant Betreute Wohnen im Bereich:
Alltägliche Lebensführung
Selbstversorgung, Wohnen, Haushaltsführung, Ernährung, Körperpflege, etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
32
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
Formal – administrativer Bereich
Post, Behörden, Finanzen, etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
Tagesstruktur
Konzentration, Mobilität, etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
Soziale Kontakte / Kompetenzen, Freizeit
Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Aktivitäten, Kreativität, Kultur, etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
33
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
Psychosoziale Unterstützung
Umgang mit der Teilhabeeinschränkung, Krankheitsbewältigung, Umgang mit Krisen,
Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen, etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
Gesundheit, pflegerische und ärztliche Versorgung
Medizinische Versorgung etc.
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
34
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
Umgang mit Suchtstoffen
Umgang mit abhängig machenden Substanzen und Störungen im Essverhalten
Ziele lt. Vorbericht /
Bedarfsermittlung
Verlauf im
Berichtszeitraum /
Ressourcen
Teilhabeeinschränkung
Zukünftige Ziele zur
Erhaltung der
vorhandenen
Ressourcen,
Beseitigung /
Minderung der
Teilhabeeinschränkung,
Wünsche des
Leistungsempfängers
Anmerkung und Fazit
Empfehlung:
Die Fortführung der Maßnahme in einem durchschnittlichen Umfang von XX
Fachleistungsstunden und XX Kontakten wöchentlich ist aus unserer Sicht ab dem
XX.XX.XXXX notwendig.
Dieses entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Leistungsempfängers.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
i.A.________________________
_________________
Dipl. Sozialarb. / Sozialpäd. (FH)
Leistungsempfängerin
35
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
Verteiler:
• Leistungsempfänger (ggf. Betreuer)
• Leistungsträger
• Akte Anbieter
-----------------------------------------ENDE DES ANTRAGES --------------------------------------
36
ANLAGEN
10.2. ENTWICKLUNGSBERICHT
GRUNDSÄTZLICHES/HINWEIS ZUM ENTWICKLUNGSBERICHT
FÜR DEN AUSFÜLLENDEN:
Der Bericht sollte entsprechend der Qualitätsstandards für ABW, 5.3.2. Bedarfsermittlung,
wie folgt ausgefüllt werden:
n
n
n
n
n
n
Der Bericht wird wertschätzend und ressourcenorientiert verfasst.
Es ist deutlich zu machen, ob es sich um Erhaltungs- und/oder Entwicklungsziele handelt.
Weiter ist deutlich zu machen, ob es sich um Hilfe zur Selbsthilfe (pädagogische Assistenz)
oder um stellvertretende Ausführung handelt.
Auch unterschiedliche Einschätzungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger
sind wiederzugeben.
Grundsätzlich muss der Bericht vom Leistungsempfänger unterschrieben sein.
Der gesetzliche Betreuer kann mit Einwilligung des Leistungsempfängers eine Kopie erhalten.
37
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
10.3. Entwicklungsbericht in leichter Sprache
in Leichter Sprache
ABW ist die Abkürzung für: Ambulant Betreutes Wohnen
Das bedeutet:
Sie bekommen in Ihrer eigenen Wohnung / Wohngemeinschaft eine Betreuung.
Mit diesem Schreiben beantragen Sie,
dass Sie weiter Betreuung bekommen möchten.
Bitte kreuzen Sie an, was für Sie zutrifft:
o Die Betreuung soll so bleiben wie bisher.
o Sie brauchen mehr Betreuung.
o Sie brauchen weniger Betreuung.
Entwicklungs-Bericht
Name:
_______________________________________
Geburts-Datum:
_______________________________________
Adresse:
_______________________________________
_______________________________________
Sie bekommen zurzeit ___________ Stunden Betreuung in der Woche.
Ihr Betreuer kommt zurzeit _________ mal in der Woche zu Ihnen.
Die Betreuung soll ab dem ______________ weiter gehen.
Datum______________
38
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
1. Art der Behinderung
o Seelische Behinderung
o Geistige Behinderung
o Körperliche Behinderung
2. Tages-Planung
o Sie arbeiten auf dem ersten Arbeits-Markt
o Sie arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
o Sie haben keine Arbeit
o Sonstiges: _______________________
3. Wohnung
o Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung
o Sie wohnen in einer Wohn-Gemeinschaft
o Sonstiges: _____________________
o Sie wohnen alleine
o Sie wohnen zusammen mit:
o Familie
o Partner
o Kinder
o Mitbewohner
o Sonstige:_________________
4. Gesetzliche Betreuung:
� Sie haben eine gesetzliche Betreuung
� Sie haben keine gesetzliche Betreuung
Einwilligungs-Vorbehalt:
� Ja
� Nein
Einwilligungs-Vorbehalt bedeutet
zum Beispiel:
Sie möchten einen neuen Fernseher kaufen.
Sie brauchen dafür die Einwilligung vom Ihrem Betreuer.
Ihr Betreuer
Name
Adresse
Telefon
Aufgaben
: ________________________________________
: ________________________________________
: ________________________________________
: ________________________________________
39
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
5. Ihre persönlichen Angaben zu Ihrer Behinderung und Ihren Problemen
Ihr Tages-Ablauf
Einkaufen, Wohnen, Aufräumen, Essen, Waschen…
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
Ihre Verwaltungs-Aufgaben
Post, Behörden, Geld…
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
40
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
Tages-Planung
Können Sie konzentriert arbeiten?
Können Sie selbstständig arbeiten?
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
Ihre Freunde, Ihre Freizeit
Reden, Hobbys, Bildung…
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
Wie gehen Sie um mit…
Ihrer Behinderung, Ihrer Krankheit, Ihren Problemen, Hilfe von Anderen, …
Vorherige Ziele
Alte Ziele
41
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
Wie zufrieden sind Sie…
mit Ihrer Gesundheit, Ihrer Pflege, Ihren Ärzten, …
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
Haben Sie irgendwelche Sucht-Probleme?
Zum Beispiel mit Drogen, Alkohol, Medikamenten, Computer…
Vorherige Ziele
Alte Ziele
Was haben Sie erreicht?
Was haben Sie nicht erreicht?
Was gab es für Probleme?
Was ist Ihr neues Ziel?
42
ANLAGEN
10.3. ENTWICKLUNGSBERICHT IN LEICHTER SPRACHE
Sie brauchen wegen Ihrer Beeinträchtigung eine Betreuung.
Deshalb beantragen Sie:
Ich beantrage ___________ Stunden Betreuung in der Woche.
Mein Betreuer soll _________ mal in der Woche zu mir kommen.
Die Betreuung soll ab dem ______________ weiter gehen.
___________________________________________________________________
Datum und Unterschrift
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich.
Wir helfen gerne.
Zum Bericht:
1. Sie müssen den Bericht unterschreiben.
2. Auch Ihr Betreuer muss den Bericht unterschreiben.
3. Sie und Ihr Betreuer können verschiedene Meinungen haben.
4. Wenn etwas besser geworden ist,
muss das im Bericht stehen.
Für die Ziele muss es genug Zeit geben.
5. Sie schreiben in den Bericht,
welche Hilfe Sie bekommen.
43
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
10.4. 2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans
für Menschen mit Behinderung
44
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
45
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
46
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
47
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
48
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
49
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
50
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
51
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
52
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
53
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
54
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
55
ANLAGEN
10.4. 2. LEITFADEN ZUR INDIVIDUELLEN ZIELPLANUNG IM RAHMEN DES GESAMTPLANS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
56