fsme – die „zeckenkrankheit“

BVA
FSME – DIE „ZECKENKRANKHEIT“
foto:vvvita – iStock
Mit dem Frühling kommen jedes Jahr auch die
Zecken und mit ihnen die Frühsommer-Meningo­
enzephalitis-(FSME-)Erkrankungen. Die BVA bietet
deshalb auch heuer wieder die Möglichkeit, sich
gegen die drohenden Folgen eines Zeckenstiches,
die gefährliche Gehirnhautzentzündung, äußerst
kostengünstig impfen zu lassen. Achtung: Besonders gefährdet sind ältere Menschen.
FSME ist eine Erkrankung des Nerven­
systems, die Gehirn, Gehirnhaut und fall­
weise auch Leber und Herzmuskel betreffen
kann. Die Symptome können grippeähn­
lich verlaufen, aber auch Dauerschäden wie
Lähmungen oder eine lang andauernde
Rekonvalesenz zur Folge haben. Gegen die
ausgebrochene Erkrankung gibt es keine
spezifische Heilbehandlung. Österreich gilt
als endemisch (andauernd angehäuft) mit
FSME-Viren verseucht.
Der leichte Rückgang an Erkrankungen in
den letzten drei Jahren ist auf den Erfolg der
Impfaktionen zurückzuführen. Dieser Erfolg
ist allerdings nur dann nachhaltig, wenn die
Impfung weiterhin breit angewendet wird.
Den einzigen Schutz vor
der Erkrankung bietet die
Schutzimpfung
Die Grundimpfung besteht aus drei Teilimp­
fungen, wobei die ersten beiden im Abstand
von vier Wochen, die dritte Teilimpfung
nach einem Jahr erfolgen soll. Immunität
besteht bereits nach der zweiten Impfung.
Die erste Auffrischungsimpfung folgt nach
drei Jahren. Danach sollte alle fünf Jahre (bei
Personen über 60 Jahren alle drei Jahre) eine
Auffrischung gemacht werden. Die Imp­
fung wird grundsätzlich ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr empfohlen. Personen ab
dem 50. Lebensjahr sind stärker gefährdet,
da im Alter das Immunsystem nachlässt und
Erkrankungen schwerer verlaufen. Die BVA
leistet zur FSME-Impfung daher einen ...
Zuschuss von 16 Euro
pro Teilimpfung
Dieser Zuschuss wird entweder in Form der
Kostenerstattung gewährt oder auch zwi­
schen BVA und Apotheke oder Impfstelle,
die den Impfstoff zu einem um den Zuschuss
geminderten Preis abgegeben hat, direkt
verrechnet. Der Kunde hat den Erhalt des
Impfstoffes und die begünstigte Abgabe zu
bestätigen.
Für Ihre Gesundheit
Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter
Mehr Informationen zu
BVA-Servicenummer:
05 04 05
Besuchen Sie uns auch
im Internet: www.bva.at
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Kostenübernahme aus der
Unfallversicherung
Für aktive Dienstnehmerinnen und Dienst­
nehmer, die regelmäßig berufsbedingt der
Gefahr einer FSME-Erkrankung ausgesetzt
sind, werden die vollen Kosten des Impfstof­
fes von der Unfallversicherung übernom­
men. In vielen Dienststellen mit exponierten
DienstnehmerInnen werden Impfaktionen
durchgeführt, wobei der Impfstoff von der
BVA (Unfallversicherung) gratis zur Verfü­
gung gestellt wird.
Weitere Informationen zu diesem The­
ma finden Sie unter dem Suchargument
„Schutzimpfung“ auf www.bva.at.