BVA FSME – DIE „ZECKENKRANKHEIT“ foto:vvvita – iStock Mit dem Frühling kommen jedes Jahr auch die Zecken und mit ihnen die Frühsommer-Meningo enzephalitis-(FSME-)Erkrankungen. Die BVA bietet deshalb auch heuer wieder die Möglichkeit, sich gegen die drohenden Folgen eines Zeckenstiches, die gefährliche Gehirnhautzentzündung, äußerst kostengünstig impfen zu lassen. Achtung: Besonders gefährdet sind ältere Menschen. FSME ist eine Erkrankung des Nerven systems, die Gehirn, Gehirnhaut und fall weise auch Leber und Herzmuskel betreffen kann. Die Symptome können grippeähn lich verlaufen, aber auch Dauerschäden wie Lähmungen oder eine lang andauernde Rekonvalesenz zur Folge haben. Gegen die ausgebrochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbehandlung. Österreich gilt als endemisch (andauernd angehäuft) mit FSME-Viren verseucht. Der leichte Rückgang an Erkrankungen in den letzten drei Jahren ist auf den Erfolg der Impfaktionen zurückzuführen. Dieser Erfolg ist allerdings nur dann nachhaltig, wenn die Impfung weiterhin breit angewendet wird. Den einzigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Schutzimpfung Die Grundimpfung besteht aus drei Teilimp fungen, wobei die ersten beiden im Abstand von vier Wochen, die dritte Teilimpfung nach einem Jahr erfolgen soll. Immunität besteht bereits nach der zweiten Impfung. Die erste Auffrischungsimpfung folgt nach drei Jahren. Danach sollte alle fünf Jahre (bei Personen über 60 Jahren alle drei Jahre) eine Auffrischung gemacht werden. Die Imp fung wird grundsätzlich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr empfohlen. Personen ab dem 50. Lebensjahr sind stärker gefährdet, da im Alter das Immunsystem nachlässt und Erkrankungen schwerer verlaufen. Die BVA leistet zur FSME-Impfung daher einen ... Zuschuss von 16 Euro pro Teilimpfung Dieser Zuschuss wird entweder in Form der Kostenerstattung gewährt oder auch zwi schen BVA und Apotheke oder Impfstelle, die den Impfstoff zu einem um den Zuschuss geminderten Preis abgegeben hat, direkt verrechnet. Der Kunde hat den Erhalt des Impfstoffes und die begünstigte Abgabe zu bestätigen. Für Ihre Gesundheit Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Mehr Informationen zu BVA-Servicenummer: 05 04 05 Besuchen Sie uns auch im Internet: www.bva.at 39 · GÖD 4-16 Kostenübernahme aus der Unfallversicherung Für aktive Dienstnehmerinnen und Dienst nehmer, die regelmäßig berufsbedingt der Gefahr einer FSME-Erkrankung ausgesetzt sind, werden die vollen Kosten des Impfstof fes von der Unfallversicherung übernom men. In vielen Dienststellen mit exponierten DienstnehmerInnen werden Impfaktionen durchgeführt, wobei der Impfstoff von der BVA (Unfallversicherung) gratis zur Verfü gung gestellt wird. Weitere Informationen zu diesem The ma finden Sie unter dem Suchargument „Schutzimpfung“ auf www.bva.at.
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