Name, Vorname ggf. Geburtsname Straße, Haus-Nummer Geburtsdatum/ Geburtsort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Landesprüfungsamt für HeilberufeErich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Telefon E-Mail Anzahl der beglaubigten Kopien (Approbation) á 2,00 €: Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Telefon: 0381 331 59 108 Telefax: 0381 331 9959108 E-Mail: [email protected] web: www.lagus-mv.de Antrag auf Erteilung der Approbation für Antragsteller mit ausländischem Studienabschluss als (Zutreffendes bitte ankreuzen) Arzt/Ärztin gem. § 3 BÄO Zahnarzt/Zahnärztin gem. § 2 ZHG Apotheker/Apothekerin gem. § 4 BAO Meinem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei: 1. Lückenloser Lebenslauf 2. Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern; bei Verheirateten auch ein aktueller Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch (ansonsten Heiratsurkunde); bei Lebenspartnerschaft ein Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch oder sonstige Namensänderungsurkunden 3. Identitätsnachweis/Nachweis über die Staatsangehörigkeit 4. Amtliches Führungszeugnis 5. Ärztliche Bescheinigung 6. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache 7. Zeugnisse über bestandene Ärztliche/Zahnärztliche/Pharmazeutische Prüfungen und ggf. sonstige Nachweise über eine abgeschlossene ärztliche/ zahnärztliche/pharmazeutische Ausbildung Diplomurkunde, Bachelor-/Masterurkunde u. ä. LPH M-V/01-15/Antrag auf Approbation Ausland Seite 1 von 4 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) 9. Nachweise über Art und Dauer bisheriger ärztlicher/zahnärztlicher/ pharmazeutischer Tätigkeit 10. Anstellungsbestätigung 11. ggf. Promotionsurkunde Zu den einzelnen Nachweisen: Nr. 1 Der Lebenslauf muss nicht handgeschrieben, aber mit Datum und Unterschrift versehen sein und eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge enthalten. Nr. 3 Personalausweis oder Reisepass Nr. 4 Das Führungszeugnis der Belegart "0" ist bei der Meldestelle mit dem Verwendungszweck "Arzt" bzw. "Ärztin“/"Zahnarzt" bzw. "Zahnärztin"/ "Apotheker" bzw. "Apothekerin" zu beantragen. Empfangsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Landesprüfungsamt für Heilberufe, ErichSchlesinger-Str. 35, 18059 Rostock. Es darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monat sein. Für Antragsteller, die sich noch nicht oder weniger als 4 Monate in Deutschland befinden: Vorlage einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes mit deutscher Übersetzung (s. a. Hinweise zur Übersetzung / Beglaubigung) Nr.5 Die ärztliche Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monat sein. Sie soll die Feststellung enthalten, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen/zahnärztlichen/pharmazeutischen Berufes ungeeignet ist. Die ärztliche Bescheinigung ist mit Stempel und Unterschrift des Arztes zu versehen (s. a. Vordruck). Nr. 6 Für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ist ein Sprachzertifikat entsprechend der Stufe B2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorzulegen. Weiterhin ist das Bestehen einer Fachsprachenprüfung (siehe Merkblatt) erforderlich. Nr. 7 Nachweise über Zeugnisse/Prüfungen und/oder einer abgeschlossenen Ausbildung können sein: Hochschulabschlusszeugnis/Diplom/Bachelor-/Masterurkunde Bescheinigung über eine abgeschlossene ärztliche/zahnärztliche / pharmazeutische Ausbildung Nachweise der einzelnen Studienfächer mit Stundenzahlen Ggf. Nachweis der vorgeschriebenen praktischen Ausbildung (soweit nach dem Hochschulstudium gefordert – z. B. Internatur, Pflichtjahr o. ä.) Ggf. bei abgeschlossener Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat die Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die ärztliche / zahnärztliche / pharmazeutische Ausbildung den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht (Konformitätsbescheinigung) LPH M-V/01-15/Antrag auf Approbation Ausland Seite 2 von 4 Für Antragsteller mit Ausbildungen aus Drittstaaten: Individualisierte (persönliche) Fächer-/Notenübersicht des Antragstellers mit deutscher Übersetzung Individualisiertes (persönliches) Curriculum des Antragstellers mit aufgeschlüsselten Inhalten Sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate Nr. 8 Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Heimat-/ Herkunftslandes, dass der Antragsteller zur Ausübung des ärztlichen/zahnärztlichen/ pharmazeutischen Berufes berechtigt ist und gegen den Antragsteller keine berufsbzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. Nr. 9 Bei der Bewertung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes können bisherige ärztliche/zahnärztliche/pharmazeutische Berufserfahrungen zum Ausgleich festgestellter Defizite mit einbezogen werden. Nr.10 Anstellungsbestätigung der Einrichtung, an der die ärztliche/zahnärztliche / pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt werden soll (die Vorlage eines Arbeitsvertrages ist nicht erforderlich) Anstelle von Originalunterlagen können amtlich bzw. öffentlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. Diese Dokumente können beglaubigt werden von: - einer Behörde in der Europäischen Union (EU), einem in der EU zugelassenen Notar oder einer deutschen Botschaft bzw. deutschem Konsulat. Amtlich/öffentlich beglaubigte Kopien werden beim Bürgermeister/Oberbürgermeister, Landrat oder Amtsvorsteher gefertigt. Beglaubigungen von z. B. Pfarrämtern, Banken, Rechtsanwälten, Schulen, Organisationseinheiten der Bundeswehr o. ä. werden nicht anerkannt. Sofern die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung durch einen in der EU öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer erforderlich. Diese in deutscher Sprache ausgestellten Übersetzungen müssen den o. g. beglaubigten Kopien zusammenhängend beigefügt werden. Es muss erkennbar sein, ob die Übersetzung vom Original oder einer davon gefertigten beglaubigten Kopie erstellt wurde. Ausbildungsunterlagen sind grundsätzlich mit einem Legalisierungsvermerk der zuständigen deutschen Botschaft / Konsulats einzureichen. Ausnahmen vom Legalisierungserfordernis gelten für einige Länder, die aufgrund völkerrechtlicher Verträge von bestimmten Formerfordernissen befreit sind. Die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung ist ebenfalls vom Dolmetscher zu vermerken. LPH M-V/01-15/Antrag auf Approbation Ausland Seite 3 von 4 Erklärung über Straf- oder Ermittlungsverfahren: Ich erkläre, dass (Zutreffendes bitte ankreuzen) - gegen mich zur Zeit ein Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches ErmittlungsVerfahren nicht anhängig ist, anhängig ist unter dem Aktenzeichen:____________ bei: __________ - ich gerichtlich oder beruflich nicht vorbestraft bin im Land ____________vorbestraft bin. Weiterhin erkläre ich, dass ich in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt habe. Der Approbationsantrag kann erst bearbeitet werden, wenn sämtliche Nachweise eingereicht wurden. Die Approbation erhält das Datum von dem Tag, an dem die Nachweise vollständig vorliegen. Sie kann nicht rückdatiert werden. Für die Erteilung der Approbation wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 130,00 – 230,00 EUR erhoben. Diese Gebühr ist zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr nach Erhalt der Approbationsurkunde einzuzahlen. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Landesverwaltungskostengesetz MecklenburgVorpommern (VwKostG M-V) ermäßigt sich diese Gebühr um ein Viertel, wenn - Sie Ihren Antrag zurücknehmen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, - Ihr Antrag aus anderen Gründen als dem der Unzuständigkeit ganz oder überwiegend abgelehnt werden muss. Beglaubigte Kopien der Approbation werden mit 5,00 EUR für das erste und 2,00 Eur für jedes weitere Exemplar berechnet. Sie können nur ausgefertigt werden, wenn dieses bereits auf dem Antrag vermerkt wurde (s. S. 1). ________________________________ _____________________________ Ort und Datum eigenhändige Unterschrift LPH M-V/01-15/Antrag auf Approbation Ausland Seite 4 von 4
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