Beschreibung des angewendeten Konformitätsbewertungsverfahrens Sicherheitsanforderungen der Richtlinien für Holzspielzeug nach 2009/48/EG Amtsblatt der Europäischen Union I. 170/21 Anhang II. Absatz 1. Physikalische und mechanische Eigenschaften: 1. Das Holzbötchen besitzt die erforderliche mechanische Festigkeit und Standsicherheit, um dem Gebrauch standzuhalten, ohne, dass bei Bruch das Risiko der Körperverletzung besteht. Im Stand und bei Fahrt über ebene oder holprige Böden sind keine Fahrzeugbrüche zu erwarten (*beachte Anwendungsbeschreibung und Belastbarkeitsgrenze, die bei 25 kg liegt) 2. Es existieren keine spitzen oder scharfen Kanten, an denen Verletzungsrisiko besteht. 4. a. Es existieren keine Seile oder sonstigen Aufhängungen, wodurch as Risiko einer Strangulation besteht. d. Es gibt keine abnehmbare Bestandteile, die insbesondere von Kindern unter 36 Monaten verschluckt oder eingeatmet werden könnten. 5. Bei Nutzung im Wasser ist kein Nachlassen der Schwimmfähigkeit zu verzeichnen. Bei sachgerechter Anwendung (*beachte Anwendungsbeschreibung, Belastbarkeitsgrenze 25 kg und nur in Sitzhaltung auf der Sitzbank unter Festhalten an den Griffen) ist ein sicherer Halt im Bötchen gewährleistet. 7. Eine Bremsvorrichtung ist dem beweglichen Holzboot automatisch bei Stopp der Zugperson zu Eigen, eine alleinige Fahrbewegung ohne eine Person, die das Boot zieht ist ausgeschlossen. Während einer Fahrt ist das Risiko einer Schleuderbewegung bei sachgerechter Anwendung (nicht über hohe Kanten oder Treppen oder übermäßig steile Untergründe ziehen) ausgeschlossen. 9. a. Das Holzbötchen ist so hergestellt, dass es, wenn es auch über lange Zeit in der Sonne gestanden hat sich nicht stark erhitzt b. Es gibt keine eingearbeiteten Substanzen, die bei Hitzeinwirkung Verbrennungen oder sonstige Körperschäden verursachen könnten. 11. Als Aktivitätsspielzeug ist das Bötchen so hergestellt, dass es das Gewicht des Kindes tragen kann ( s. Absatz 1. und 5.) Das Risiko des Quetschens oder Einklemmens von Körperteilen oder Kleidungsstücken ist bei sachgerechter Anwendung nicht gegeben. Absatz II. Entzündbarkeit 1. b/c Das Spielzeug ist aufgrund seiner Bestandteile schwer entzündbar und würde nur langsam abbrennen. Es ist weder explosiv, noch enthält es explosive Teile oder Stoffe. Absatz III. Chemische Eigenschaften 4. Die verarbeiteten CMR –Gemische werden unter der Voraussetzung verwendet, dass b. der Stoff in keiner Form für Kinder zugänglich ist. Nach ordnungsgemäßem Gebrauch (kein Auseinandernehmen der Bauteile) sind die Gemische in keiner Form zugänglich, auch nicht durch Einatmen. Absatz IV Elektrische Eigenschaften (keine) Absatz V. Hygiene 1. Es ist so hergestellt, dass es Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt, dass heißt, 2. dass das Holzbötchen nach Gebrauch gereinigt werden kann, alle Zwischenräume sind mit den Händen zur Reinigung erreichbar. Alle Angaben beziehen sich auf alle hauseigenen hergestellten Spielzeugwagen von Katharina Fink (Möwenships) 2016
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