Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6454
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Wie geht es mit der Liegenschaft der ehemaligen Polizeischule in der Wennigser
Mark/Wennigsen weiter?
Anfrage der Abgeordneten Gabriela Kohlenberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am
07.09.2016
Die Calenberger Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 19.07.2016, dass das Land seine Bemühungen eingestellt habe, das Gelände der ehemaligen Polizeischule in der Wennigser Mark zu veräußern. Die Liegenschaft sei nicht mehr ausgeschrieben. Sofern sich Interessenten am Kauf des
Grundstücks meldeten, werde ihnen dennoch die alte Polizeischule gezeigt, allerdings mit dem
Hinweis, dass diese derzeit nicht disponibel sei.
Die Polizeischule in der Wennigser Mark werde seit 2008 nicht mehr von der Polizei genutzt und
stehe leer. Das Gelände ist inzwischen zugewachsen. Es gestalte sich schwierig, einen Investor für
das Grundstück zu finden. Seit 2008 versuche das Land, das 5,3 ha große Gelände der ehemaligen Polizeischule zu verkaufen. Das Grundstück sei wegen seiner Deisterlage äußerst attraktiv.
Wegen einer riesigen Tiefgarage müsse ein Investor jedoch viel in das Grundstück investieren,
damit es wieder genutzt werden könne. Es habe ein Bieterverfahren gegeben. Zuletzt habe die
Niedersächsische Landgesellschaft ein ernsthaftes Interesse gehabt. Nach öffentlich vorgestellten
Plänen sollten 61 Wohneinheiten verwirklicht werden. Zu einem Vertragsabschluss sei es aber
nicht gekommen.
Das Innenministerium prüfe aktuell, das Objekt wieder für Zwecke der Polizei zu nutzen.
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az.
StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin,
dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das
Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az.
StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um
einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist.
1.
Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Liegenschaft der ehemaligen Polizeischule in
der Wennigser Mark/Wennigsen?
2.
Plant die Landesregierung weiterhin eine Veräußerung des in Rede stehenden Grundstücks?
3.
Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Landesregierung von einer Veräußerung Abstand
genommen?
4.
Ist es zutreffend, dass die Landesregierung eine Nutzung des in Rede stehenden Grundstücks durch die Polizei prüft?
5.
Wenn zu 4. ja, welche Nutzungen der Polizei werden geprüft?
(Ausgegeben am 14.09.2016)