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Das Frauenstimmrecht und die Europäische
Menschenrechtskonvention
Autor(en):
Vermot-Mangold, Ruth-Gaby
Objekttyp:
Article
Zeitschrift:
Neue Wege
Band (Jahr): 105 (2011)
Heft 6
PDF erstellt am:
19.09.2016
Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-390252
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Ruth-Gaby Vermot-Mangold
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stimmrecht und
O
die Europäische
Menschenrechts
konvention
Das Frauen¬
Der endlos lange Kampf und die Argu¬
mente um die Einführung des Frauen¬
stimmrechts sind bekannt. Ein Aspekt
macht die Geschichte jedoch noch bri¬
santer: 1968 war das internationale Jahr
der Menschenrechte - und somit auch
der Frauenrechte. Die Schweiz musste
sich entscheiden, dem Europarat bei¬
zutreten. Der Eintrittspreis für alle Neu¬
mitglieder ist jedoch der Beitritt zur
Ruth-Gaby VermotMangold, ehem. Natio¬
nal- und Europarätin.
Präsidentin verschie¬
de n e r O rga m s at on e n,
x
unter anderem der
FriedensFrauen Welt¬
weit, ehemals îooo
Frauen für den Frie¬
de ns n o b e Ip re xs 200$.
Europäischen Menschenrechtskonven¬
tion, der Emrk. Als die Schweiz 1963
dem Europarat beitrat, verzögerte sie ganz selbstverliebter Sonderfall - die
Unterzeichnung der Emrk, weil sie Kon¬
flikte zwischen dem Schweizerischen
Recht und der Konvention ortete. Fünf
Jahre später erfolgte endlich die Unter¬
zeichnung mit dem Vorbehalt der Ein¬
führung des Frauenstimmrechtes. Das
brachte das symbolisch bereits übervolle
Fass zum Überlaufen, und die Frauen
gingen erneut auf die Strasse, um das
Frauenstimmrecht als ihr Menschen¬
recht einzufordern.
Die damaligen Schweizer Mitglieder
der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates wurden wegen des ver¬
hinderten Stimm- und Wahlrecht der
Frauen immer wieder gerügt. Kurt Bäch¬
told, FDP, der von 1971-1978 im Europa¬
rat sass, sagte zum Beispiel auf die Frage,
ob er sich als Schweizer im Europarat
hätte schämen müssen, dass er «wegen
des Frauenstimmrechts ständig aufge¬
zogen» wurde. Als dann, so Bächtold,
nach der Einführung des Frauenstimm¬
rechts ein Richter für den Menschenrechtsgerichtshof gewählt werden muss¬
te und die Schweiz zwei bekannte
Männer und eine unbekannte Frau vor¬
schlugen, hätte die Parlamentarische
Versammlung des Europarats aus Pro¬
test die «unbekannte» Frau gewählt.
Mitglied des Europarates von 19671971 war auch Kurt Furgler (CVP). Be¬
reits 1962 hatte er im Schweizer Parla¬
ment einen Vorstoss zur Frage des
Beitritts der Schweiz zum Europarat ein¬
gereicht. Bundesrat und Nationalrat sa¬
hen damals den Europarat zwar als etwas
Verpflichtendes, aber da und dort be
stünden noch «Ladehemmungen». Eine
der «Ladehemmungen» war natürlich
das verhinderte Stimm- und Wahlrecht
der Schweizerfrauen durch die Männer
- neben der Zwangsversorgung von
Geisteskranken in einzelnen Kantonen.
«Als nicht gerade vorbildlich» be¬
schrieb auch Walter Hofer (SVP), die
Schweiz, dauerte doch die Unterzeich¬
nung durch das Schweizer Parlament
dieser «wichtigen Konvention» Jahre.
Josy Meier (CVP), bezeichnete den Eu¬
roparat damals als «Nabelschnur zur
den Menschen- und Frauenrechten». Sie
war nach 1971 die erste Schweizerin im
Europarat und setzte sich - eingedenk
der eigenen Ausgrenzung - gegen den
Widerstand der skandinavischen Län¬
der für die Aufnahme Liechtensteins in
den Europarat ein, obwohl die Frauen in
Liechtenstein damals das Stimm- und
Wahlrecht nicht hatten. Josy Meier
wollte, dass die Liechtensteiner «unter
Druck kamen, das Stimm- und Wahl¬
recht der Frauen einzuführen» - «was
auch funktioniert hat», wie sie befriedigt
sagte.
Die Strategie ist aufgegangen! Zur
weiteren Umsetzung von Frauen- und
Menschenrechten - weltweit - benötigen
wir jedoch noch einen langen Atem.
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