Eingangsstempel Luftfahrtbehörde Handlistennummer: __________________ LBAZ-Nr.: ________________ Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für Personen die Zutritt zu den Sicherheitsbereichen des Flughafens benötigen Wiederholungsüberprüfung Erstmalige Überprüfung Anerkennung Bitte beachten: Antrag in Druckschrift leserlich, vollständig und richtig ausfüllen. Eine Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses ist diesem Antrag beizufügen. Alle Angaben sind zwingend erforderlich. Unvollständig ausgefüllte Anträge verzögern/verhindern die weitere Bearbeitung. Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen innerhalb der ersten vier Wochen nach Antragstellung ab. Bei Angabe der E-Mailadresse geht Ihnen der Bescheid elektronisch zu. Name Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland (wenn Deutschland, dann Bundesland) Personalausweis Reisepass weiblich Staatsangehörigkeit männlich und dessen Nummer Privatanschrift (Straße, Hausnummer) Postleitzahl Sämtliche Vornamen E-Mail Telefon Wohnort Bundesland Wohnsitze der letzen 10 Jahre, hilfsweise den gewöhnlichen Aufenthaltsort, mit vollständiger Anschrift (ggf. auf Extrablatt) Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Bundesland, von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Ich gehöre zu folgendem Personenkreis: Person, die aus beruflichen Gründen nicht nur gelegentlich, d. h. häufiger als einmal pro Monat, den Zutritt zu den Sicherheitsbereichen des Flughafens erhalten muss (§ 7 Abs. 1 Ziffer 1 LuftSiG). Person, die nach § 5 Abs. 5 als Beliehene (z. B. LuftAss) eingesetzt oder nach § 31b Abs. 1 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) mit Aufgaben nach § 27c Abs.2 LuftVG (Flugsicherungsbetriebsdienst) beauftragt wird (§ 7 Abs. 1 Ziffer 3 LuftSiG). Mitglied eines flugplatzansässigen Vereins, Schülerpraktikant, Führer eines Luftfahrzeuges, dem nicht nur gelegentlich, d. h. häufiger als einmal pro Monat, der Zutritt zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes des Verkehrsflughafens bzw. des Luftfahrtunternehmens gewährt werden soll. (§ 7 Abs. 1 Ziffer 5 LuftSiG). Nähere Begründung für den Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafens Es wird um Beachtung der umseitig aufgeführten Hinweise (Anlage 2) der Luftsicherheitsbehörde gebeten. Vorgesehene Tätigkeit oder Tätigkeit im Betrieb Anwesenheit im Monat am Flughafen: Flugplatz/-plätze Arbeitgeber (Firma) mit Anschrift und Telefonnummer Tage (Unternehmenssitz) / bei Privatpiloten Name des flugplatzansässigen Vereins. Letzte Überprüfung am/durch: Die nachfolgend aufgeführten Hinweise der Luftsicherheitsbehörde zu diesem Überprüfungsantrag habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich hiermit einverstanden. Anlage 1: Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildung und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre Anlage 2: Hinweise der Luftsicherheitsbehörde zum Überprüfungsantrag und Erklärung Ort, Datum Bezirksregierung Münster - Dezernat 26; Luftsicherheit - (Stand: 09.2016) Unterschrift Antragsteller/in/Erziehungsberechtigte/r Anlage 1 zum Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildung und jeglicher Lücken (jede Unterbrechung von mehr als 28 Tagen) mindestens während der letzten 5 Jahre! (Verordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit) Nachname Vorname Geburtsdatum Beschäftigung ohne Unterbrechung in den letzten 5 Jahren bei Arbeitgeber wie im Antragsformular angegeben! Weitere Beschäftigungen bzw. Unterbrechungen im oben beschriebenen Sinne: von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Beschäftigungs-, Aus- und Weiterbildungsverhältnis (Arbeitgeber, Adresse, Tätigkeit) von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Lücke und Angabe über Art der Unterbrechung von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Beschäftigungs-, Aus- und Weiterbildungsverhältnis (Arbeitgeber, Adresse, Tätigkeit) von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Lücke und Angabe über Art der Unterbrechung von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Beschäftigungs-, Aus- und Weiterbildungsverhältnis (Arbeitgeber, Adresse, Tätigkeit) von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Lücke und Angabe über Art der Unterbrechung von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Beschäftigungs-, Aus- und Weiterbildungsverhältnis (Arbeitgeber, Adresse, Tätigkeit) von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Lücke und Angabe über Art der Unterbrechung Weitere Angaben Mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift erklären Sie, dass die Auflagen und Erläuterungen auf der Anlage 1 zum Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz zu Kenntnis genommen wurden und akzeptiert werden. Datum Unterschrift Antragsteller/in/Erziehungsberechtigte/r Bezirksregierung Münster - Dezernat 26; Luftsicherheit - (Stand: 09.2016) Anlage 2 zum Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Hinweise und Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Hinweise der Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen stellen im Hinblick auf mögliche Gewaltaktionen besonders zu schützende Objekte dar. Dieser Umstand erfordert wirksame Sicherungsmaßnahmen in baulicher, organisatorischer und personeller Art. Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit von Personen zu überprüfen, denen die Berechtigung zum nicht nur gelegentlichen Zugang zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens erteilt werden darf. Diese Überprüfung, die von mir als der zuständigen Luftsicherheitsbehörde durchgeführt wird, hat zum Ziel, Risiken für die Allgemeinheit, für Flughafenanlagen, Flugzeuge und Einrichtungen des Unternehmens sowie für die Beschäftigten und die sonstige Bevölkerung auszuschließen. Die Überprüfung dient damit zugleich auch Ihrem persönlichem Schutz. Die Überprüfung erfolgt in der Weise, dass bei den nachstehend aufgeführten Behörden angefragt wird, ob Tatsachen bekannt sind, aus denen im Hinblick auf den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 7 LuftSiG) Bedenken gegen eine Zugangsberechtigung bestehen. Bestehen aufgrund des Überprüfungsergebnisses Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne dieses Gesetzes, so erhalten Sie zuvor Gelegenheit, sich zu dem Überprüfungsergebnis zu äußern. Erklärung Ich bin damit einverstanden, dass • ich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung auf der Grundlage des § 7 LuftSiG unterzogen werde. • im Rahmen dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Daten, soweit es erforderlich ist, an die Luftfahrt- Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeszentralregister und den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitergeleitet werden. • die Luftsicherheitsbehörde bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen wird und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten wird. • bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftsicherheitsbehörde zur Behebung dieser Zweifel erforderliche Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen kann. Weiterhin darf die Bezirksregierung Münster Anfragen bei den Flugplatz-, Luftfahrt- sowie Flugsicherungsunternehmen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen. • die Luftsicherheitsbehörde die erhobenen Daten nur zum Zwecke der Überprüfung der Zuverlässigkeit verwendet. Sie unterrichtet den Betroffenen, die beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der Überprüfung. § 161 der Strafprozessordnung bleibt unberührt. • ich, zur Vermeidung von Doppelüberprüfungen, keine weiteren Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zeitgleich mit dem vorliegenden Antrag gestellt habe bzw. stellen werde. Ich versichere, dass ich alle notwendigen Angaben für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung und Erteilung einer Zugangsberechtigung, sofern erforderlich, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe. Sofern sich zukünftig Änderungen bei den gemachten Angaben ergeben, werde ich diese umgehend dem Flugplatz- bzw. Luftfahrtunternehmen mitteilen. Falls sich keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ergeben, bin ich damit einverstanden, dass die Ergebnisse der Überprüfungen an die/den Sicherheitsbevollmächtigte/n des Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmen meines/meiner jetzigen oder ggf. künftigen Einsatzorte/s weitergeleitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine o. g. personenbezogenen Angaben sowie Angaben zum Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung im EDV-System der Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde gespeichert werden. Datum Unterschrift Antragsteller/in/Erziehungsberechtigte/r Bezirksregierung Münster - Dezernat 26; Luftsicherheit - (Stand: 09.2016)
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