Eingangsstempel Luftfahrtbehörde Handlistennummer: __________________ LBAZ-Nr.: ________________ Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 und § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Wiederholungsprüfung Erstmalige Überprüfung Berufspilot Privatpilot Flugschüler Bitte beachten: Antrag in Druckschrift leserlich, vollständig und richtig ausfüllen. Eine Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses ist diesem Antrag beizufügen. Alle Angaben sind zwingend erforderlich. Unvollständig ausgefüllte Anträge verzögern/verhindern die weitere Bearbeitung. Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen innerhalb der ersten vier Wochen nach Antragstellung ab. Bei Angabe der E-Mailadresse geht Ihnen der Bescheid elektronisch zu. Name Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Reisepass männlich und dessen Nummer Privatanschrift (Straße, Hausnummer) E-Mail Telefon Wohnort Postleitzahl weiblich Staatsangehörigkeit (wenn Deutschland, dann Bundesland) Personalausweis Sämtliche Vornamen Bundesland Wohnsitze der letzen 10 Jahre, hilfsweise den gewöhnlichen Aufenthaltsort, mit vollständiger Anschrift (ggf. auf Extrablatt) Straße, Hausnummer Postleitzahl Land Wohnort von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Straße, Hausnummer Postleitzahl (wenn Deutschland, dann Bundesland) Land Wohnort (wenn Deutschland, dann Bundesland) von MM.JJJJ bis MM.JJJJ Es wird um Beachtung der umseitig aufgeführten Hinweise der Luftsicherheitsbehörde gebeten. Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Berufspiloten – zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit) Luftfahrtbehörde: Letzte Überprüfung am durch Die nachfolgend aufgeführten Hinweise der Luftsicherheitsbehörde zu diesem Überprüfungsantrag habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich hiermit einverstanden. Anlage: Hinweise der Luftsicherheitsbehörde zum Überprüfungsantrag und Erklärung Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird der zuständigen Luftfahrtbehörde zum Zwecke der Fluglizenzerteilung bzw. -verlängerung gem. § 14 Datenschutzgesetz des Landes NRW mitgeteilt. Ort, Datum Bezirksregierung Münster - Dezernat 26; Luftsicherheit - (Stand: 09.2016) Unterschrift Antragsteller/in/Erziehungsberechtigte/r Anlage zum Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Hinweise und Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Hinweise der Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen stellen im Hinblick auf mögliche Gewaltaktionen besonders zu schützende Objekte dar. Dieser Umstand erfordert wirksame Sicherungsmaßnahmen in baulicher, organisatorischer und personeller Art. Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit von Personen zu überprüfen, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben. Diese Überprüfung, die von mir als der zuständigen Luftsicherheitsbehörde durchgeführt wird, hat zum Ziel, Risiken für die Allgemeinheit, für Flughafenanlagen, Flugzeuge und Einrichtungen des Unternehmens sowie für die Beschäftigten und die sonstige Bevölkerung auszuschließen. Die Überprüfung erfolgt in der Weise, dass bei den nachstehend aufgeführten Behörden angefragt wird, ob Tatsachen bekannt sind, aus denen im Hinblick auf Ihre Tätigkeit Bedenken gegenüber der Sicherheit des Luftverkehrs bestehen. Bestehen aufgrund des Überprüfungsergebnisses Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne dieses Gesetzes, so erhalten Sie zuvor Gelegenheit, sich zu dem Überprüfungsergebnis zu äußern. Erklärung Ich bin damit einverstanden, dass l ich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung auf der Grundlage des § 7 LuftSiG unterzogen werde. l im Rahmen dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Daten, soweit es erforderlich ist, an die LuftfahrtPolizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeszentralregister und den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitergeleitet werden. l die Luftsicherheitsbehörde bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen wird und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten wird. l bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftsicherheitsbehörde zur Behebung dieser Zweifel erforderliche Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen kann. Weiterhin darf die Bezirksregierung Münster Anfragen bei den Flugplatz-, Luftfahrt- sowie Flugsicherungsunternehmen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen. l die Luftsicherheitsbehörde die erhobenen Daten nur zum Zwecke der Überprüfung der Zuverlässigkeit verwendet. Sie unterrichtet den Betroffenen, die beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der Überprüfung. § 161 der Strafprozessordnung bleibt unberührt. l ich, zur Vermeidung von Doppelüberprüfungen, keine weiteren Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zeitgleich mit dem vorliegenden Antrag gestellt habe bzw. stellen werde. Ich versichere, dass ich alle notwendigen Angaben für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung und Erteilung einer Zugangsberechtigung nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe. Sofern sich zukünftig Änderungen bei den gemachten Angaben ergeben, werde ich diese umgehend der Luftsicherheitsbehörde (Bezirksregierung Münster) mitteilen. Ich bin damit einverstanden, dass meine o. g. personenbezogenen Angaben sowie Angaben zum Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung im EDV-System der Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde gespeichert werden. Datum Bezirksregierung Münster - Dezernat 26; Luftsicherheit - (Stand: 09.2016) Unterschrift Antragsteller/in/Erziehungsberechtigte/r
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